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"2003/460/EG"


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Drucksache 259/04

... Durch die Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen vom 8. Juli 2003 wurde die Entscheidung der Kommission 2003/460/EG vom 20. Juni 2003 in nationales Recht umgesetzt. Die Kommission hat am 21. Januar 2004 eine neue Entscheidung (2004/92/EG) über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich Chilis und Chilierzeugnissen erlassen, mit der die vorgenannte Entscheidung vom 20. Juni 2003 aufgehoben wurde. Diese Entscheidung wurde am 14. Februar 2004 durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft bekannt gemacht und gleichzeitig wurde die Verordnung vom 8. Juli 2003 mit der Dringlichkeitsverordnung über die Nichtanwendung dieser Verordnung vom 9. Februar 2004 befristet auf 6 Monate für nicht anwendbar erklärt. Die Verordnung vom 8. Juli 2003 sowie die Dringlichkeitsverordnung vom 9. Februar 2004 werden nunmehr mit vorliegender Verordnung aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Diätverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Diätverordnung

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „21 Anlagen durch die Angabe „23 Anlagen ersetzt.

2. § 14 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

3. Dem § 29 wird folgender Absatz 4 angefügt:

4. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach Anlage 21 werden folgende Anlagen angefügt:

Anlage 22
(zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b)

Anlage 23
(zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c)

Artikel 3
Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen

Artikel 6
Neufassung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Kosten, Preiswirkung

Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der Diätverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Diätverordnung

Artikel 3
Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen

Artikel 6

Artikel 7


 
 
 



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