Drucksache 664/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz.- ElektroG )
... /EG grundsätzlich die
Kostentragung durch die Hersteller bei Lieferung der
Neugeräte vor, ermöglicht jedoch den Mitgliedstaaten,
durch abweichende Regelungen die Nutzer teilweise oder
vollständig zur Finanzierung heranzuziehen. Von dieser
Alternative wird Gebrauch gemacht, indem in Satz 3
generell für die Aufteilung der Kosten abweichende
vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Hersteller eines
Neugerätes und dem Nutzers zugelassen werden. Die Vorschrift
nennt absichtlich den Nutzer und nicht den Besitzer des
Altgerätes als Vertragspartner des Herstellers. Wer Besitzer
des Altgerätes sein wird, steht häufig noch nicht fest,
wenn das Gerät als Neugerät vom Hersteller an den
Nutzer übergeben wird. Ein Vertragsschluss zwischen dem
Hersteller und dem Besitzer des zukünftigen Altgerätes
ist in diesen Fällen nicht möglich. Der Vertrag kann
nur zwischen dem Hersteller und dem ersten Nutzer geschlossen
werden. Damit wird gleichzeitig Artikel 1 Abs. 2 der Richtlinie
2003/105/EG umgesetzt, der Herstellern und gewerblichen Nutzern
Vereinbarungen mit anderen Finanzierungsmodalitäten
erlaubt.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Alternativen
B. Einzelne Vorschriften
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