Drucksache 78/05
Verordnung
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im
Bereich des Straßentransports ausüben (FahrPersArbZV)
... geregelt, aus der in nationales Recht zu überführenden Richtlinie
2002/15/EG zu übernehmen. Nicht zum Fahrpersonal gehören die selbständigen Fahrer,
also Personen, deren berufliche Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, gewerbliche
Beförderungen auf eigene Rechnung durchzuführen, und die nicht durch ein arbeitsrechtliches
Abhängigkeitsverhältnis an einen Arbeitgeber gebunden sind und die Freiheit haben,
Geschäftsbeziehungen zu mehreren Kunden zu unterhalten.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten und Auswirkungen
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§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Wöchentliche Höchstarbeitszeit
§ 4 Ruhezeit
§ 5 Abweichende Regelungen
§ 6 Aufzeichnungen
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Berichtspflicht
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den Einzelbestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
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