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"2001/881/EG"
Drucksache 84/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... /EG der Kommission vom 13. Januar 2009 zur Änderung der Entscheidungen 2001/881/EG und 2002/459/EG im Hinblick auf das Verzeichnis der Grenzkontrollstellen in Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich (ABl. L 13 vom 17.1.2009, S. 32) wurden vor dem Hintergrund der vorläufigen Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Anhangs 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen die Grenzkontrollstellen Konstanz und Weil/Rhein aus den Anhängen der Richtlinien 2001/881/EG und 2002/459/EG gestrichen. Dem sollte auch im Rahmen der
1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2,* § 3 Nummer 2 bis 4, § 4
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zur Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1
Drucksache 754/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
... an einer nach der Entscheidung 2001/881/EG der Kommission vom 7. Dezember 2001 zur Festlegung eines Verzeichnisses der für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Tieren und tierischen Erzeugnissen zugelassenen Grenzkontrollstellen und zur Aktualisierung der Bestimmungen für die von den Sachverständigen der Kommission durchzuführenden Kontrollen (ABl. L 326 vom 11.12.2001, S. 44) in der jeweils geltenden Fassung zugelassenen Grenzkontrollstelle
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 4 Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9 Absatz 6 Satz 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe 0a - neu - § 12 Überschrift
Drucksache 84/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung ... /EG der Kommission vom 13. Januar 2009 zur Änderung der Entscheidungen 2001/881/EG und 2002/459/EG im Hinblick auf das Verzeichnis der Grenzkontrollstellen in Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich (ABl. L 13 vom 17.1.2009, S. 32) wurden vor dem Hintergrund der vorläufigen Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Anhangs 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen die Grenzkontrollstellen Konstanz und Weil/Rhein aus den Anhängen der Richtlinien 2001/881/EG und 2002/459/EG gestrichen. Dem sollte auch im Rahmen der
Anlage Änderungen zur Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2, § 3 Nummer 2 bis 4, § 4
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zur Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1
Drucksache 754/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
... an einer nach der Entscheidung 2001/881/EG der Kommission vom 7. Dezember 2001 zur Festlegung eines Verzeichnisses der für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Tieren und tierischen Erzeugnissen zugelassenen Grenzkontrollstellen und zur Aktualisierung der Bestimmungen für die von den Sachverständigen der Kommission durchzuführenden Kontrollen (ABl. L 326 vom 11.12.2001, S. 44) in der jeweils geltenden Fassung zugelassenen Grenzkontrollstelle
Anlage Änderungen zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 4 Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9 Absatz 6 Satz 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe 0a - neu - § 12 Überschrift
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