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"2000/520/EG"
Drucksache 4/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
... es, soweit die Datenübermittlung bis zum 6. Oktober 2015 auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission 2000/520/EG vom 26. Juli 2000 gemäß der Richtlinie
§ 17 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 171/16
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH
... Mit Urteil vom 6.10.2015 in der Rechtssache C-362/14 hat der EuGH die sogenannte Safe Harbor Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2000 (2000/520/EG) für ungültig erklärt, nach der bei Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau hinsichtlich übermittelter personenbezogener Daten gewährleistet ist, soweit sie die Grundsätze der Safe Harbor Regelung akzeptieren. Damit hat der EuGH erneut den Stellenwert des in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten bestätigt und zwar auch hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer.
Drucksache 171/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH
... Mit Urteil vom 6. Oktober 2015 in der Rechtssache C-362/14 hat der EuGH die sogenannte Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission aus dem Jahre 2000 (2000/520/EG) für ungültig erklärt, nach der bei Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau hinsichtlich übermittelter personenbezogener Daten gewährleistet ist, soweit sie die Grundsätze der Safe Harbor Regelung akzeptieren. Damit hat der EuGH erneut den Stellenwert des in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) verankerten Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten bestätigt und zwar auch hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH
§ 38b Verfahren zur Überprüfung von Rechtsakten nach Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG
Drucksache 110/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)
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