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"2000/43/EG"
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... /EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft,
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
... /EG /EG, 2000/43/EG und
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen
- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II - Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III - Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV - Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V - Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI - Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... 6. Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16); Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22); Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts\- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU\-Agenda für die Rechte des Kindes, KOM (2011)
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 289/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne - COM(2013) 207 final
... Außerdem kann mangelnde Vielfalt in den Verwaltungs- und Aufsichtsräten dazu führen, dass sich die Mitglieder der Leitungs- und Kontrollorgane in ihrer Denkweise einander anpassen (so genanntes "Gruppendenken") und sich für innovative Ideen weniger aufgeschlossen zeigen. Dies wiederum kann zur Folge haben, dass die Geschäftsleitung durch den Verwaltungsrat weniger hinterfragt und kontrolliert wird, worunter auch die Geschäftsergebnisse des Unternehmens leiden können. Mehr Transparenz in Bezug auf die Diversitätspolitik könnte auch beträchtlich zur Förderung der Gleichstellung und zur Bekämpfung der Diskriminierung in den Entscheidungsgremien der betroffenen Unternehmen und darüber hinaus beitragen. Diskriminierung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf ist nach der Richtlinie 2000/78/EG untersagt. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf ist nach der Richtlinie 2006/54/EG verboten. Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft in Beschäftigung und Beruf wird durch die Richtlinie 2000/43/EG untersagt.
Drucksache 603/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... Der Vorschlag ist mit dem geltenden Sekundärrecht zur Bekämpfung von Diskriminierungen vereinbar, da er den bestehenden Rechtsrahmen ergänzt. Die Richtlinie 2000/43/EG des Rates dient der Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Durch ein unionsweites Verbot der Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft in den Bereichen Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, Bildung, Sozialschutz (einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste), soziale Vergünstigungen sowie Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (einschließlich Wohnraum) gibt sie einen verbindlichen Rahmen vor. Sie untersagt eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung, Belästigung und Anweisung zur Diskriminierung. Alle EU-Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die Europäische Kommission prüft, ob die Richtlinie ordnungsgemäß angewandt wird, und wird 2013 einen diesbezüglichen Bericht veröffentlichen.
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen
3. Rechtliche Aspekte
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
1. ZWECK
2. GRUNDLEGENDE politische Fragen
Gezielte politische Maßnahmen
Zugang zu Bildung
Zugang zur Beschäftigung
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
4 Finanzierung
3. HORIZONTALE politische Massnahmen
4 Antidiskriminierung
Schutz von Roma-Kindern und -Frauen
Verringerung der Armut und soziale Inklusion
3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch
Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht
4. STRUKTURMASSNAHMEN
Lokale Maßnahmen
Überwachung und Bewertung
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen
Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma
Länderübergreifende Zusammenarbeit
4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um
5. Berichterstattung und FOLLOW-UP
Drucksache 191/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 KOM (2011) 173 endg.
... . Gemäß der Richtlinie 2000/43/EG sind die Mitgliedstaaten bereits verpflichtet, den Roma (wie auch anderen EU-Bürgern) diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Berufsausbildung, Gesundheitsdiensten, Sozialschutz und Wohnraum zu bieten. Die strikte Überwachung der Umsetzung dieser Richtlinie kann sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, die Erfolge der Roma-Integrationsmaßnahmen zu messen
1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA
3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA
- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen
- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern
- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen
- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen
4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten
5. Die Situation der ROMA verbessern
6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer
7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA
8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems
9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt
Anhang Angaben basierend auf den Daten des Europarats
Drucksache 507/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen (2009/2221(INI))
... - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG)2,
Drucksache 258/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem zweiten europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft7, die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf8, den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit9, mit dem für eine Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften gesorgt wird, die die Mitgliedstaaten bei rassistischen und fremdenfeindlichen Angriffen befolgen sollten, und die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten10, durch die sichergestellt wird, dass alle Bürger das Recht auf Freizügigkeit in der EU haben, vorausgesetzt, sie arbeiten oder suchen nach Arbeit, studieren, sorgen für ihren Lebensunterhalt oder sind im Ruhestand,
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... - im Jahr 2012 die Auswirkungen der Richtlinien über Nichtdiskriminierung aus dem Bereich Beschäftigung – 2000/78/EG10 und 2000/43/EG11 – untersuchen.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 791/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... 15. Der Bundesrat hält es nicht für erforderlich, Regelungen zur Verhinderung von Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum zu treffen (Artikel 32), zumal diese im Widerspruch zu den vorhandenen Regelungen der Richtlinie 2000/43/EG des Rates stehen. Zu deren Umsetzung wurde im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt, dass bei der Vermietung von Wohnraum eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler und ausgewogener Strukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig ist. Für eine davon abweichende Regelung sieht der Bundesrat keinen Anlass.
Drucksache 501/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu der jährlichen Aussprache über die 2008 erzielten Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... – Entschließung vom 27. September 2007 zur Anwendung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft2,
Entschließung
A. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam
B. in der Erwägung, dass die obengenannten positiven Faktoren kein Ausgleich für folgende Mängel sein können:
C. in der Erwägung, dass auf Folgendes hingewiesen werden muss:
Drucksache 488/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
... 37. fordert die Mitgliedstaaten auf, zur Bekämpfung von Diskriminierung die einschlägigen Richtlinien, wie die Richtlinien 2000/78/EG1, 2000/43/EG2 und
Drucksache 496/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Problem der Erstellung von Personenprofilen bei Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderung, Zoll und Grenzkontrolle, insbesondere auf der Grundlage ethnischer Merkmale und der Rasse (2008/2020(INI))
... - unter Hinweis auf Maßnahmen gegen Rassendiskriminierung: das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD), Artikel 14 und Protokoll 12 der EMRK, Artikel 13 des EG-Vertrags und die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft1,
Erstellung von Personenprofilen und Datenschürfung Data Mining
Rechtliche Verpflichtungen
2 Wirksamkeit
Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale
Drucksache 801/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2009 - 2013) KOM (2009) 569 endg.; Ratsdok. 15204/09
... 9 Die Nichtdiskriminierungs-Richtlinien sind die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse (2000/43/EG) und die Beschäftigungsrichtlinie (2000/78/EG). Die Richtlinie 2000/43/EG des Rates gewährleistet die Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, während die Richtlinie 2000/78/EG einen allgemeinen Rahmen für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf schafft.
1. HIV in Europa
1.1. Einleitung
1.2. Epidemiologische Situation und künftige Trends
1.3. Rechtliche und soziale Situation – Hemmnisse und Besonderheiten
1.4. Politische Situation – Erklärungen und eingegangene Verpflichtungen
1.5. Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von HIV/Aids 2006-2009
2. Die Antwort auf das Problem
2.1. Politische Führungsrolle
2.2. Einbindung der Zivilgesellschaft und der Menschen, die mit HIV/Aids leben
2.3. Umfassendere Verantwortung der Gesellschaft
2.4. Allgemeiner Zugang zu Prävention, Behandlung, Versorgung und Unterstützung
3. Prioritäten
3.1. Prioritäre Regionen
3.2. Prioritäre Gruppen – Hochrisikogruppen
4. Verbesserung des Kenntnisstands
4.1. Überwachung, Begleitung und Bewertung
4.2. Forschung und Medizin
5. Erwartete Ergebnisse
6. Aktionsplan, Überwachung und Bewertung
Drucksache 768/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu dem litauischen Gesetz zum Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Folgen öffentlicher Informationen
... – unter Hinweis auf die Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG des Rates, nach denen direkte oder indirekte Diskriminierungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten sind, auf den Vorschlag der Kommission vom 2. Juli 2008 für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM (2008)
Drucksache 505/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zum Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zum Beitritt zu dem dazugehörigen fakultativen Protokoll durch die Europäische Gemeinschaft
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der Europäischen Union (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG)4,
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... – in Kenntnis der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft1 und der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf2 sowie der Rahmenkonvention des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten,
2 Einleitung
Allgemeine Empfehlungen
Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte
Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen
2 Minderheiten
2 Roma
2 Chancengleichheit
Sexuelle Ausrichtung
2 Fremdenfeindlichkeit
Junge, ältere und behinderte Menschen
2 Kultur
2 Streitkräfte
Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
2 Aufnahme
Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen
2 Integration
2 Rückkehr
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen
2 Meinungsfreiheit
Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit
2 Diskriminierung
2 Jugendgerichtsbarkeit
Unterstützung für Kinder
Teil habe
Soziale Rechte
2 Armut
2 Obdachlosigkeit
Wohnraum
2 Gesundheit
2 Arbeitnehmer
Nicht gemeldete Arbeitnehmer
2 Senioren
Drucksache 791/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... 15. Der Bundesrat hält es nicht für erforderlich, Regelungen zur Verhinderung von Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum zu treffen (Artikel 32), zumal diese im Widerspruch zu den vorhandenen Regelungen der Richtlinie 2000/43/EG des Rates stehen. Zu deren Umsetzung wurde im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt, dass bei der Vermietung von Wohnraum eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler und ausgewogener Strukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig ist. Für eine davon abweichende Regelung sieht der Bundesrat keinen Anlass.
Drucksache 549/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (2008/2335(INI))
... . in Erwägung der Fortschritte in den Bereichen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU betreffend die Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG,
Drucksache 310/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Marz 2009 zu der sozialen Lage der Roma und die Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt (2008/2137(INI))
... . in Kenntnis der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft6 und der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf7,
Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?
Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft
2 Fazit
Drucksache 473/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund (2008/2328(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft2,
Drucksache 499/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... Dieser Vorschlag basiert auf den Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG und
Drucksache 487/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung KOM (2008) 414 endg.; Ratsdok. 11307/08
... Dieser Vorschlag gilt in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Ziel der Richtlinie ist es zu verhindern, dass Menschen in der Europäischen Union aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft diskriminiert werden; sie gilt für alle Menschen auch in Bezug auf den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste (siehe Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e). Daher bleibt der in der Richtlinie 2000/43/EG niedergelegte Grundsatz der Gleichbehandlung, dementsprechend es keine direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft geben darf, bestehen und wird von den Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie nicht berührt.
Begründung
1. Hintergrund und Vorbereitungsarbeiten
2. Elemente des Gemeinschaftsrahmens für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
3. Kohärenz mit anderen politischen Massnahmen der Gemeinschaft
4. Allgemeine Rechtliche Aspekte
a Rechtsgrundlage
b Subsidiarität
c Verhältnismäßigkeit
5. Kapitel I
5.1. Ziel der Richtlinie
5.2. Geltungsbereich der Richtlinie
6. Kapitel II – Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständig sind
6.1. Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats
7. Kapitel III – Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
7.1. Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
7.2. Ambulante Behandlung
7.3. Krankenhausbehandlung
7.4. Verfahrensgarantien
7.5. Informationen für Patienten und nationale Kontaktstellen
7.6. Regeln für Gesundheitsdienstleistungen
8. Kapitel IV – Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung
8.1. Zusammenarbeitspflicht
8.2. Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen
8.3. Europäische Referenznetze und Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen
8.4. Gesundheitstelematik
8.5. Datenerhebung
8.6. Umsetzungsausschuss
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsvorschriften
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständige Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 5 Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats
Kapitel III Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 6 Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 7 Ambulante Behandlung
Artikel 9 Verfahrensgarantien für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 10 Informationen für Patienten bezüglich der Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 11 Bestimmungen für die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 12 Nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Kapitel IV Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung
Artikel 13 Zusammenarbeitspflicht
Artikel 14 Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen
Artikel 15 Europäische Referenznetze
Artikel 16 Gesundheitstelematik
Artikel 17 Zusammenarbeit im Hinblick auf neue Gesundheitstechnologien
Artikel 18 Datensammlung für Statistik und Überwachung
Kapitel V Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 19 Ausschuss
Artikel 20 Berichte
Artikel 21 Bezugnahme auf andere Rechtsvorschriften
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Finanzbogen
Drucksache 499/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... 6. Bevor überhaupt neue Rechtsakte im Bereich der Antidiskriminierung ins Auge gefasst werden, müssen zunächst die Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit den noch jungen Gesetzen zur Umsetzung der bisherigen Antidiskriminierungsrichtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG, 2002/73/EG und
Drucksache 464/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der eeuu (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG) (2007/2202(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der eeuu (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG) (2007/2202(INI))
Drucksache 746/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
... " stammen aus dem bestehenden Gemeinschaftsrecht und stehen somit voll im Einklang mit den bislang festgelegten Ansätzen. Die Begriffe direkte und indirekte Diskriminierung, Belästigung aufgrund des Geschlechts und sexuelle Belästigung werden bereits in den Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG, 2002/73/EG,
Drucksache 593/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2008 zur Zählung der Roma in Italien auf der Grundlage ihrer ethnischen Zugehörigkeit
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft3, insbesondere auf die Definitionen der direkten und indirekten Diskriminierung, auf die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten4, und auf die Richtlinie
Drucksache 746/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
... 21. Unklar bleibt auch, ob Artikel 9 des Richtlinienvorschlags das Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs für alle Bereiche, insbesondere für das Zivilrecht, nach sich zieht. In den Aufforderungsschreiben der Kommission vom 23. Oktober 2007 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2253 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG) bzw. vom 31. Januar 2008 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2362 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG) heißt es zu den insoweit inhaltsgleichen Artikeln 15 bzw. 17 der genannten Richtlinien, dass ein Verstoß gegen die Antidiskriminierungsvorschriften per se kein Verschulden voraussetze und etwaige Sanktionen deshalb an ein solches Erfordernis nicht geknüpft werden dürften. Unklar bleibt aber, ob sich diese Sichtweise angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH ausschließlich auf den Bereich des Arbeitsrechts oder - im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG - auch auf den Bereich des Zivilrechts beziehen soll.
Drucksache 398/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft1, die jede Form von Rassendiskriminierung in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Sicherheit, Gesundheitsdienste sowie Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verbietet,
2 Doping
Sport und Drittländer
Sicherung von Sportveranstaltungen
Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern
Drucksache 746/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
... 16. Unklar bleibt auch, ob Artikel 9 des Richtlinienvorschlags das Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs für alle Bereiche, insbesondere für das Zivilrecht, nach sich zieht. In den Aufforderungsschreiben der Kommission vom 23. Oktober 2007 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2253 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG) bzw. vom 31. Januar 2008 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2362 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG) heißt es zu den insoweit inhaltsgleichen Artikeln 15 bzw. 17 der genannten Richtlinien, dass ein Verstoß gegen die Antidiskriminierungsvorschriften per se kein Verschulden voraussetze und etwaige Sanktionen deshalb an ein solches Erfordernis nicht geknüpft werden dürften. Unklar bleibt aber, ob sich diese Sichtweise angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH ausschließlich auf den Bereich des Arbeitsrechts oder - im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG - auch auf den Bereich des Zivilrechts beziehen soll.
Drucksache 146/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu einer europäischen Strategie für die Roma Das Europäische Parlament,
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, auf die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie auf den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
Drucksache 748/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85 /EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz KOM (2008) 637 endg.; Ratsdok. 13983/08
... Die Bestimmung über die Beweislast findet sich in den meisten Richtlinien zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Für Gerichtsverfahren gilt im Allgemeinen die Regel, dass eine Person, die eine Behauptung aufstellt, diese beweisen muss. In Diskriminierungsfällen ist es aber häufig äußerst schwierig, die erforderlichen Beweise zu erbringen da sie sich oft in den Händen des Beklagten befinden. Dieses Problem wurde vom Europäischen Gerichtshof19 und vom Gemeinschaftsgesetzgeber in den Richtlinien 97/80/EG20, 2000/43/EG21, 2000/78/EG22,
Drucksache 814/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI))
... – in Kenntnis der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft5 sowie unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der Roma in der Europäischen Union6,
Drucksache 929/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2008 zur Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts – 24. Jahresbericht der Kommission (2008/2046(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft4,
Drucksache 499/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... 13. Bevor überhaupt neue Rechtsakte im Bereich der Antidiskriminierung ins Auge gefasst werden, müssen zunächst die Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit den noch jungen Gesetzen zur Umsetzung der bisherigen Antidiskriminierungsrichtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG, 2002/73/EG und
Drucksache 680/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrecht KOM (2007) 502 endg.
... Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
Mitteilung
I. Einleitung
II. Anwendung des Gemeinschaftsrechts in einer immer vielfältigeren Union
III. Verbesserungsfähige Bereiche
1. Prävention
1.1. Stärkere Berücksichtigung der Durchsetzungsaspekte im gesamten
1.2. Korrelationstabellen
1.3. Schulung in Gemeinschaftsrecht
2. Informationsaustausch und Problemlösung
2.1. Sachlage
2.2. Verbesserung der Arbeitsmethodik
3. Effizientere Behandlung von Verstößen
4. Stärkung von Dialog und Transparenz
4.1. Interinstitutioneller Dialog
4.2. Verstärkte Transparenz
IV. Schlussfolgerung
Anhang : Zur Bewertung vorgeschlagene Bereiche des Gemeinschaftsrechts
Anhang Mitteilung der Kommission: Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts
Anlage – zur Evaluierung vorgeschlagene Bereiche des Gemeinschaftsrechts
Justiz, Freiheit und Sicherheit:
Unternehmen und Industrie:
Fischerei und maritime Angelegenheiten:
Verkehr und Energie:
Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit:
Gesundheit und Verbraucherschutz:
Informationsgesellschaft und Medien:
Binnenmarkt und Dienstleistungen:
4 Umwelt:
Drucksache 762/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... (24) Die Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Meinung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung und insbesondere nach Maßgabe der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft17 und der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf18 durchführen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 und 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 , 9 und 10
Artikel 8 , 11 und 12
Artikel 13 , 14 und 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18 , 19, 20 und 21
Kapitel VI
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Günstigere Bestimmungen
Kapitel II Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausnahmeregelungen
Artikel 7 Zulassungsquoten
Kapitel III EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz
Artikel 8 EU-Blue-Card
Artikel 9 Ablehnungsgründe
Artikel 10 Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card
Artikel 11 Zulassungsanträge
Artikel 12 Verfahrensgarantien
Kapitel IV Rechte
Artikel 13 Zugang zum Arbeitsmarkt
Artikel 14 Befristete Arbeitslosigkeit
Artikel 15 Gleichbehandlung
Artikel 16 Familienangehörige
Artikel 17 Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card
Artikel 18 Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber
Kapitel V Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 19 Bedingungen
Artikel 20 Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber
Artikel 21 Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 22 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 23 Berichte
Artikel 24 Anlaufstellen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Inkrafttreten
Artikel 27 Adressaten
Drucksache 501/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 21. Juni 2007 zu den Entwicklungen in den Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (2007/2067(INI))
... h) ein Regressionsverbot wie in Artikel 6 der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft7 einzufügen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung des Rahmenbeschlusses nicht zu einer Minderung des bestehenden Schutzes führt,
Drucksache 454/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu dem Thema "Menschenwürdige Arbeit für alle fördern " (2006/2240(INI))
... 75. stellt fest, dass die auf Religion oder Rasse beruhende Ausgrenzung bestimmter Minderheiten ein Hindernis für die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für alle in der Europäischen Union darstellt, und fordert daher alle Mitgliedstaaten auf, die dies noch nicht getan haben, die Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft8 vollständig umzusetzen;
Drucksache 782/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zur Anwendung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (2007/2094(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zur Anwendung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (2007/2094(INI))
Kampf gegen Diskriminierung
Umsetzung der Richtlinie über Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse
2 Beweislast
2 Gleichstellungsstellen
2 Geltungsbereich
Unterrichtung und Sensibilisierung
Erhebung von Daten
2 Rechtsmittel
Drucksache 792/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten KOM (2007) 638 endg.; Ratsdok. 14491/07
... (19) Die Mitgliedstaaten wenden die Bestimmungen dieser Richtlinie ohne Rücksicht auf Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnische oder soziale Abstammung, genetische Merkmale, Sprache, Religion oder Weltanschauung, politische oder sonstige Überzeugungen, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Besitzstand, Gebot, das Vorliegen einer Behinderung, Alter oder sexuelle Veranlagung an, insbesondere in Einklang mit der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft12 und der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf13.
Drucksache 924/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15 .November 2007 zu einer Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit (2007/2104(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft2 und seine Entschließung vom 28. April 2005 zu der Lage der Roma in der Europäischen Union3,
2 Allgemeines
2 Sozialschutz
Drucksache 329/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
... - 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG (Nr.) L 180 S. 22),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5 Positive Maßnahmen
Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich
§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
§ 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11 Ausschreibung
§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
§ 13 Beschwerderecht
§ 14 Leistungsverweigerungsrecht
§ 15 Entschädigung und Schadensersatz
§ 16 Maßregelungsverbot
Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
§ 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
§ 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen
Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
§ 21 Ansprüche
Abschnitt 4 Rechtsschutz
§ 22 Beweislast
§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
§ 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 27 Aufgaben
§ 28 Befugnisse
§ 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
§ 30 Beirat
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 31 Unabdingbarkeit
§ 32 Schlussbestimmung
§ 33 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5 Positive Maßnahmen
Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von
§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn
§ 9 Personalwerbung;
§ 10 Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn
Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen
§ 11 Beschwerderecht
§ 12 Entschädigung und Schadensersatz
§ 13 Maßregelungsverbot
§ 14 Mitgliedschaft in Vereinigungen
Abschnitt 3 Rechtsschutz
§ 15 Beweislast
§ 16 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
§ 17 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 18 Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten
§ 19 Unabdingbarkeit
§ 20 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderungen in anderen Gesetzen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Reformbedürfnis
Internationale Bemühungen
Die Vorgaben der EU
Reformbedürfnis in Deutschland
II. Überblick über die Neuregelungen
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz
Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummern 5 bis 8
Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz
Zu § 22
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Zu § 24
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 29
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung
Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn
Zu § 9
Zu § 10
Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Frage kommen.
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Absatz 16
Zu Artikel 4
Drucksache 487/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union
... – in Kenntnis der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft5,
Drucksache 258/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob dem Bundesamt für Justiz als weitere Aufgabe die Wahrnehmung der Aufgaben einer Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemäß der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien 2000/43/EG, 2002/73/EG und
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 BfJG
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 BfJG
3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 BfJG
4. Zu Artikel 4 Abs. 8 Änderung sonstiger Vorschriften
Drucksache 901/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union (2006/2010(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft2,
Drucksache 329/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
... " (Artikel 2 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie 2000/43/EG, Artikel 2 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie 2000/78/EG) ausdrücklich zu. Im Übrigen dürften Präzisierungen dem Anliegen - auch des Europarechts - nach Rechtsklarheit dienen.
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 AGG
2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 6 - neu - AGG
3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - AGG
4. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - AGG ,
5. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AGG
6. Zu Artikel 1 §§ 19, 20, 33 Abs. 3, 4 AGG
7. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 - neu - AGG
8. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 3 AGG
9. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 Satz 4 - neu - , Abs. 5 AGG
10. Zu Artikel 1 § 22 AGG
11. Zu Artikel 1 § 24 AGG
12. Zu Artikel 2 Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz
Drucksache 601/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle - eine Rahmenstrategie" KOM (2005) 224 endg.; Ratsdok. 9884/05
... 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in Verfahren nach Artikel 13 Abs. 1 EGV auf Änderung oder Ergänzung der Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG und
Drucksache 491/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der Roma in der Europäischen Union
... - unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft2, welche Diskriminierungen aus ethnischen Gründen verbietet,
Drucksache 601/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle - eine Rahmenstrategie" KOM (2005) 224 endg.; Ratsdok. 9884/05 KEP-AE-Nr. 051896
... Die Kommission hat bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen eine Reihe von Mitgliedstaaten eingeleitet und sie wird die Umsetzungsfortschritte weiterhin aufmerksam beobachten. Sie muss im Jahr 2006 über den Stand der Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG berichten und dabei erforderlichenfalls Vorschläge zur Überarbeitung und Aktualisierung vorlegen.
Mitteilung
1. Einführung - der politische Kontext
2. auf die Anliegen der Stakeholder eingehen - Ergebnis der Konsultation zum Grünbuch
3. eine Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit
3.1. Einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen gewährleisten
3.2. Bewertung der Notwendigkeit einer Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmens
3.3. Mainstreaming der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle
3.4. Innovation und bewährte Praktiken fördern und davon lernen
3.5. Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit Stakeholdern
3.6. Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung benachteiligter ethnischer Minderheiten
3.7. Erweiterung, Beziehungen zu Drittländern und internationale Zusammenarbeit
4. Fazit
Drucksache 445/05 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien
... ) im Bereich des allgemeinen Zivilrechts auf die Diskriminierungsmerkmale beschränkt werden, die die Richtlinien 2000/43/EG und
Drucksache 909/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Integrationsagenda - Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatangehörigen in die Europäische Union KOM (2005) 389 endg.; Ratsdok. 12120/05 KEP-AE-Nr. 052360
... 6 Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
1. Einleitung
2. Konsequente Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien
3. Schritte ZU einem kohärenten Ansatz auf EU-Ebene
3.1 Mainstreaming und Evaluierung: Gemeinsame Grundprinzipien 10 und 11
3.2 Rechtliche Rahmen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
3.3 Schritte zu einem kohärenten EU-Ansatz: Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch
3.3.1 Nationale Kontaktstellen für Integrationsfragen
3.3.2 Integrationshandbuch
3.3.3 Website zur Integrationsthematik
3.3.4 Beteiligung von Interessengruppen
3.3.5 Jahresbericht über Migration und Integration
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 103/05
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zum Entwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien
... sich bei der Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG, der Richtlinie 2000/78/EG, der Richtlinie 2002/73/EG und der Richtlinie
Drucksache 733/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Rekrutierung von Terroristen - Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft KOM (2005) 313 endg.; Ratsdok. 12773/05
... 2 Siehe Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union sowie die Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG. Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22 - und Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - ABl. L 303 vom 2.12.2000.
1. Einleitung
2. VERSTÄRKUNG der Gemeinschaftspolitik zur Bekämpfung der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft
2.1. Rundfunkmedien
2.2. Das Internet
2.3. Bildung, Engagement der Jugend und aktive Unionsbürgerschaft
2.4. Förderung der Integration, des interkulturellen Dialogs und des Dialogs mit den Kirchen
2.4.1. Integration
2.4.2. Dialog zwischen Staat und Kirche
2.4.3 Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialoges
2.5. Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsdienste
2.6. Sachverständigennetze
2.7. Beobachtung und Datensammlung
2.8. Außenbeziehungen
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 578/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz von Minderheiten und den Maßnahmen gegen Diskriminierung in einem erweiterten Europa
... - unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft2, die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf<sup>3</sup> und die Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen<sup>4</sup>,
Die politische Dimension und die besondere Dringlichkeit von Maßnahmen gegen Diskriminierung und von Minderheitenschutz
Unbefriedigende Reaktionen der Mitgliedstaaten auf Maßnahmen nach Artikel 13 des EG-Vertrags
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Die Gemeinschaft der Roma
Neue und seit längerer Zeit ansässige Einwanderer
Sprachliche Minderheiten
Traditionelle oder ethnische Minderheiten, die in einem Mitgliedstaat leben
Dauerhaft in den Mitgliedstaaten lebende Staatenlose
Künftige wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen
Durchführungsmaßnahmen und Feedback-Mechanismen
Drucksache 103/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Entwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien
... Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, sich bei der Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG, der Richtlinie 2000/78/EG, der Richtlinie 2002/73/EG und der Richtlinie
Drucksache 182/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gedenken an den Holocaust sowie zu Antisemitismus und Rassismus
... 7. fordert die Kommission auf, zu überprüfen, inwieweit die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
Drucksache 567/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Förderung und zum Schutz der Grundrechte: die Rolle der nationalen und der europäischen Institutionen, einschließlich der Agentur für Grundrechte
... - 16, 18 und 19: Unterstützung der Grundrechtsinstitutionen der Mitgliedstaaten sowie der im Rahmen der Richtlinie 2000/43/EG eingerichteten "Gleichbehandlungsausschüsse" in Bezug auf die Erhebung von Daten;
Der verfassungsrechtliche Rahmen der Europäischen Union als neuer Impuls für die Grundrechte
Hin zu einer Grundrechtspolitik der Europäischen Union
Zusammenarbeit mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen und nationalen Parlamenten
Wirkung des Schutzes der Grundrechte außerhalb der Union
Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsorganisationen
Die Agentur als operationelles Instrument für die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union insgesamt
Drucksache 445/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien
... ) im Bereich des allgemeinen Zivilrechts auf die Diskriminierungsmerkmale beschränkt werden, die die Richtlinien 2000/43/EG und
Drucksache 485/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007)"
3 Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 und Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000.
Begründung
1. Einleitung
2. DAS Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz
3. Ausrichtung auf die politischen Herausforderungen der Zukunft
3.1. Anhaltende Ungleichheiten bekämpfen
3.2. Dem Wandel in der europäischen Gesellschaft Rechnung tragen
4. EIN Europäisches JAHR der Chancengleichheit für ALLE
4.1. Allgemeine Ziele
4.2. Besondere Zielsetzungen: Rechte - Gesellschaftliche Präsenz - Anerkennung - Respekt
4.2.1. Rechte - für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sensibilisieren
4.2.2. Gesellschaftliche Präsenz - eine Debatte anregen über Möglichkeiten, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken
4.2.3. Anerkennung - die Vielfalt als Wert anerkennen und würdigen
4.2.4. Respekt und Toleranz - den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern
4.3. Einen Wandel herbeiführen
4.3.1. Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft mit den teilnehmenden Ländern
4.3.2. Zusammenarbeit auf breiter Basis
5. KOMPLEMENTARITÄT
6. ZUSÄTZLICHER Nutzen AUF EU-Ebene Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
7. EXTERNE Konsultation
8. EX-ANTE-Bewertung
9. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel
Vorschlag
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
3 beschliessen:
Artikel 1 Ausrufung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle
Artikel 2 Zielsetzungen
Artikel 3 Gegenstand der Aktionen
Artikel 4 Zusammenarbeit und Durchführung auf Gemeinschaftsebene
Artikel 5 Zusammenarbeit und Durchführung auf nationaler Ebene
Artikel 6 Ausschuss
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Antrags- und Auswahlverfahren
Artikel 9 Übereinstimmung und Komplementarität
Artikel 10 Teilnehmende Länder
Artikel 11 Haushalt
Artikel 12 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 13 Begleitung und Evaluierung
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang
Art der Aktionen gemäß Artikel 3
I GEMEINSCHAFTSWEITE Aktionen
1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen
2. Informations- und Förderkampagnen, einschließlich:
3. Sonstige Aktionen
4. Finanzmittel können bereitgestellt werden für:
II Aktionen auf nationaler Ebene
III Aktionen, die nicht IM Rahmen des Gemeinschaftshaushaltsplans unterstützt werden
>> Weitere Fundstellen >>
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
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Chemikalien ,
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