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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"20/2004/EG"


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Drucksache 306/1/07

... 10. Im Hinblick auf die finanzielle Allgemeinbildung unterstützt der Bundesrat das Leitbild des informierten, verständigen und kritischen Verbrauchers, der zu eigenverantwortlichen Konsumentscheidungen in der Lage ist. Es ist Ausdruck der Wahlfreiheit des Verbrauchers im Binnenmarkt. Gleichzeitig unterliegt die Verbrauchererziehung nach Artikel 153 Abs. 1 EGV, mit der nur die Bildung der Verbraucher gemeint sein kann, den vorgenannten kompetenzrechtlichen Beschränkungen. Daran gemessen kommt der EG nur eine untergeordnete Kompetenz zur Regelung der finanziellen Allgemeinbildung zu. Sie sollte sich auf den Rahmen beschränken, wie er derzeit in dem Beschluss Nr. 20/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004 bis 2007 (ABl. Nr. L 005, S. 1 ff.) oder im Annex I zum Weißbuch zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005 bis 2010 (KOM (2005)

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Drucksache 306/1/07




Zu den einzelnen Fragen

Zu Frage 3:

Zu Frage 5:

Zu Frage 9:

Zu Frage 10:

Zu Frage 11:

Zu Frage 12:

Zu Frage 14:


 
 
 


Drucksache 306/07 (Beschluss)

... 10. Im Hinblick auf die finanzielle Allgemeinbildung unterstützt der Bundesrat das Leitbild des informierten, verständigen und kritischen Verbrauchers, der zu eigenverantwortlichen Konsumentscheidungen in der Lage ist. Es ist Ausdruck der Wahlfreiheit des Verbrauchers im Binnenmarkt. Gleichzeitig unterliegt die Verbrauchererziehung nach Artikel 153 Abs. 1 EGV, mit der nur die Bildung der Verbraucher gemeint sein kann, den vorgenannten kompetenzrechtlichen Beschränkungen. Daran gemessen kommt der EG nur eine untergeordnete Kompetenz zur Regelung der finanziellen Allgemeinbildung zu. Sie sollte sich auf den Rahmen beschränken, wie er derzeit in dem Beschluss Nr. 20/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004 bis 2007 (ABl. Nr. L 005, S. 1 ff.) oder im Annex I zum Weißbuch zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005 bis 2010 (KOM (2005)

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Drucksache 306/07 (Beschluss)




Zu den einzelnen Fragen

Zu Frage 3:

Zu Frage 5:

Zu Frage 9:

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Zu Frage 12:

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Drucksache 473/06

... 8 Beschluss Nr. 20/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004 - 2007, ABl. L 5 vom 9.1.2004, S.1.

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Drucksache 473/06




Begründung

Vorschlag

Der Rat der Europäischen Union

3 empfiehlt:

FODERT die Kommission AUF,


 
 
 


Drucksache 285/05

... (2) Daher ist ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz festzulegen, das den Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Annahme eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)17 und den Beschluss Nr. 20/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-200718 ersetzt. Diese Beschlüsse sind daher aufzuheben.

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Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 



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