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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"1926/2006/EG"


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Drucksache 723/11

... (4) Diese Maßnahmen sollten in einem Verbraucherprogramm für die Jahre 2014-2020 (im Folgenden "Programm"), das den Rahmen für die Finanzierung von Maßnahmen der Union bietet, festgelegt werden. Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften10 soll die vorliegende Verordnung die Rechtsgrundlage für die Maßnahme und für die Durchführung des Programms darstellen. Diese Verordnung baut auf den Maßnahmen auf - und setzt sie fort -, die gemäß dem Beschluss Nr. 1926/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007-2013)11 finanziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Kontext

Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens

Mehrwert der Maßnahmen

i Sicherheit

ii Information und Bildung

iii Rechte und Rechtsschutz

iv Durchsetzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Auflegung des Programms

Artikel 2
Gesamtziel

Artikel 3
Einzelziele und Indikatoren

Artikel 4
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 5
Förderfähige Einrichtungen

Artikel 6
Finanzrahmen

Artikel 7
Beteiligung von Drittländern am Programm

Artikel 8
Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung

Artikel 9
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 10
Durchführungsmethoden

Artikel 11
Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken

Artikel 12
Jährliche Arbeitsprogramme

Artikel 13
Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Übergangsmaßnahmen

Artikel 18
Aufhebung

Artikel 19
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I

Anhang II
Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms


 
 
 


Drucksache 347/11

... (28) Die europäischen Organisationen, die gesellschaftliche Interessengruppen bei Normungstätigkeiten vertreten, erhalten spezifische Zuschüsse und die folgenden Rechtsakte enthalten ebenfalls die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung von Organisationen, die die Interessen von KMU, Verbrauchern und der Umwelt bei Normungstätigkeiten vertreten: Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)24, Beschluss Nr. 1926/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007-2013)25 sowie Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)26. Die Finanzierung im Rahmen der Beschlüsse Nr. 1639/2006/EG und Nr. 1926/2006/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 614/2007 gelten bis 31. Dezember 2013. Es ist für die Entwicklung der europäischen Normung von wesentlicher Bedeutung, auch weiterhin die aktive Beteiligung der europäischen Vertretungsorganisationen von KMU, Verbrauchern, Umwelt und gesellschaftlichen Interessen zu unterstützen und zu fördern. Solche Organisationen verfolgen ein Ziel, das von allgemeinem europäischen Interesse ist, und sie sind aufgrund des ihnen von nationalen gemeinnützigen Organisationen erteilten spezifischen Auftrags Teil eines repräsentativen europäischen Netzes von Einrichtungen ohne Erwerbszweck in den Mitgliedstaaten, das sich der Förderung von Grundsätzen und Politiken im Rahmen der Ziele der Verträge verschrieben hat. Europäische Organisationen, die die Interessen von KMU, Verbrauchern, der Umwelt und gesellschaftlicher Gruppen bei Normungstätigkeiten vertreten, erfüllen aufgrund ihres Tätigkeitsumfelds und ihrer satzungsmäßigen Ziele eine dauerhafte Rolle; dies ist für die Maßnahmen und Politiken der Europäischen Union von wesentlicher Bedeutung. Daher sollte es der Kommission möglich sein, diesen Gremien auch weiterhin Zuschüsse zu gewähren, ohne bei den Betriebskostenzuschüssen den Grundsatz der Degressivität nach Artikel 113 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Transparenz und Beteiligung von Interessengruppen

Artikel 3
Transparenz der Arbeitsprogramme von Normungsgremien

Artikel 4
Transparenz von Normen

Artikel 5
Beteiligung von Interessengruppen bei europäischen Normungstätigkeiten

Kapitel III
Europäische Normen und europäische Normungsprodukte zur Unterstützung von Rechtsvorschriften und Politiken der Europäischen Union

Artikel 6
Arbeitsprogramm der Kommission für europäische Normungstätigkeiten

Artikel 7
Normungsaufträge für europäische Normungsgremien

Artikel 8
Einwände gegen harmonisierte Normen

Kapitel IV
Normen im IKT-Bereich

Artikel 9
Anerkennung technischer Spezifikationen im IKT-Bereich

Artikel 10
Verwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Kapitel V
Finanzierung der europäischen Normung

Artikel 11
Finanzierung von Normungsgremien durch die Europäische Union

Artikel 12
Finanzierung anderer Normungsorganisationen durch die Europäische Union

Artikel 13
Finanzierungsmodalitäten

Artikel 14
Verwaltungsmaßnahmen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel VI
Delegierte Rechtsakte, Ausschuss, Berichterstattung

Artikel 16
Delegierte Rechtsakte

Artikel 17
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
Berichte

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Nationale Normungsgremien

Artikel 22
Übergangsbestimmungen

Artikel 23
Aufhebungen

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
Europäische Normungsgremien:

Anhang II
Anforderungen für die Anerkennung Technischer Spezifikationen IM Bereich der IKT

Anhang III
Organisationen Europäischer Interessengruppen


 
 
 


Drucksache 264/18 PDF-Dokument



Drucksache 286/16 PDF-Dokument




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