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"128/1999/EG"


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Drucksache 60/16

... Die Unionsstrategie der Kommission für das UHF-Band wird anhand von zwei Rechtsinstrumenten umgesetzt. Eine unverbindliche Maßnahme wie eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates würde weder zu einer unionsweiten Koordinierung verpflichten noch Maßnahmen der Mitgliedstaaten erfordern. Ein Beschluss wird einer Verordnung vorgezogen, weil die Maßnahme zwar Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten schafft, aber keine direkte Anwendung auf private Parteien in den Mitgliedstaaten finden soll. Ein Beschluss ist auch besser geeignet als eine Richtlinie, weil der Maßnahmenentwurf keinen ganzen Katalog allgemeiner Vorschriften enthält, die in nationales Recht umzusetzen wären, sondern lediglich eine geringe Anzahl konkreter Maßnahmen vorsieht, die von den Mitgliedstaaten ergriffen werden sollen. So sah beispielsweise der Beschluss Nr. 243/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik (RSPP) in Artikel 6 Absatz 4 ähnliche Verpflichtungen und Maßnahmen der Mitgliedstaaten vor, und in der Vergangenheit wurden bereits die Entscheidungen Nr. 128/1999/EG, 626/2008/EG und 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen, um den Mitgliedstaaten Verpflichtungen und Maßnahmen ähnlicher Art aufzuerlegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8


 
 
 


Drucksache 565/10

... Es handelt sich um einen Rechtsakt, da Artikel 8a Absatz 3 der Rahmenrichtlinie einen Legislativvorschlag an das Europäische Parlament und den Rat vorsieht. Eine unverbindliche Maßnahme wie eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates würde weder eine EU-Koordinierung obligatorisch machen noch Maßnahmen der Mitgliedstaaten erfordern. Zur Durchsetzung ähnlicher Verpflichtungen und Maßnahmen haben das Europäische Parlament und der Rat in der Vergangenheit bereits ihre Entscheidungen Nr. 128/1999/EG, Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/10




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Informationen aus den Mitgliedstaaten

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze

Artikel 3
Politische Ziele

Artikel 4
Verbesserung der Effizienz und Flexibilität

Artikel 5
Wettbewerb

Artikel 6
Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation

Artikel 7
Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik

Artikel 8
Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Nutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs

Artikel 9
Internationale Verhandlungen

Artikel 10
Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen

Artikel 11
Öffentliche Konsultationen

Artikel 12
Berichterstattung

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze

Artikel 3
Politische Ziele

Artikel 4
Verbesserung der Effizienz und Flexibilität

Artikel 5
Wettbewerb

Artikel 6
Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation

Artikel 7
Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik

Artikel 8
Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Frequenznutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs

Artikel 9
Internationale Verhandlungen

Artikel 10
Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen

Artikel 11
Öffentliche Konsultationen

Artikel 12
Berichterstattung

Artikel 13
Mitteilungen

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 



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