98 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
... Zudem dient der Entwurf der Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/884 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates im Hinblick auf den Austausch von Informationen über Drittstaatsangehörige und auf das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) sowie zur Ersetzung des Beschlusses 2009/316/JI des Rates (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 143). Durch diese Richtlinie soll der europäische Strafnachrichtenaustausch, das heißt der Datenaustausch zwischen den nationalen Strafregisterbehörden, weiter verbessert werden.
... Andere zentrale notarielle Funktionen im Grundbuch- und Registerverkehr sind demgegenüber bislang nicht, jedenfalls nicht hinreichend deutlich, gesetzlich abgebildet. Zum einen ist in der Praxis die Entlastung der Grundbuchämter und Registerbehörden durch die Filterwirkung der notariellen Tätigkeit neben den ursprünglichen Zweck der notariellen Unterschriftsbeglaubigung getreten (vgl. MüKo-Krafka,
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG
8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5bÄnderung der Grundbuchordnung
Artikel 5cÄnderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
I. Zielsetzung
1 Filter- und Entlastungsfunktion
2 Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten
II. Wesentlicher Inhalt
III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen
I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung
III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
1. Nummer 1 Vorbemerkung 2.2 KV
a Buchstabe a Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 KV
b Buchstabe b Vorbemerkung 2.2 Absatz 2 KV
2. Nummer 2 Nummer 22122 KV
IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
... Der Rahmenbeschluss 2009/315/JI vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten sieht in Artikel 4 lediglich vor, dass die Mitgliedstaaten auch Informationen über die Staatsangehörigkeit der verurteilten Person in ihren Zentralregistern speichern. Diese Information ist auch notwendig, um das mit dem Rahmenbeschluss verfolgte Ziel der Verbesserung der grenzüberschreitenden strafrechtlichen Zusammenarbeit durch eine Konzentration aller in der EU eingetragenen strafrechtlichen Urteile im Heimatstaat der betroffenen Person zu erreichen. Der vorliegende Richtlinienvorschlag dagegen geht weiter und listet detailliert Kategorien von Daten auf, die künftig in den Registern zu speichern sind, soweit es sich um Drittstaatsangehörige handelt. Anstatt den Umfang der zu speichernden Daten - wie bisher - dem nationalen Registerrecht zu überlassen, wird hier eine EU-weite Vereinheitlichung angestrebt. Dies würde dazu führen, dass die nationalen Register künftig Daten in unterschiedlichem Umfang zu betroffenen Personen vorhalten, je nachdem ob es sich um einen EU-Bürger oder einen Drittstaatsangehörigen handelt. Auch die Vollstreckungsbehörden müssten in unterschiedlichem Umfang Daten an die Registerbehörden übermitteln und dabei sorgfältig beachten, welche Staatsangehörigkeit die verurteilte Person hat.
Zu Ziffer 1:
Zu Ziffer 2:
Zu Ziffern 3 und 4:
Zu Ziffer 5:
... 5. die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und der zuständigen Registerbehörde,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Artikel 1Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)
Abschnitt 1Sachkundenachweis
§ 1Sachkundeprüfung
§ 2Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
§ 3Prüfungsinhalt, Verfahren
§ 4Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
§ 5Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
2 Vermittlerregister
§ 6Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
§ 7Mitteilungspflichten
§ 8Zugang
Abschnitt 2Anforderungen a n die Berufshaftpflichtversicherung
§ 9Geltungsbereich der Versicherung
§ 10Umfang der Versicherung
§ 11Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 3Verhaltenspflichten
§ 12Allgemeine Verhaltenspflicht
§ 13Verbot der Annahme von Geldern
§ 14Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 15Außerordentliche Prüfungen
§ 16Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten
§ 17Anzeigepflicht
Abschnitt 4Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit
§ 18Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Abschnitt 5Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
§ 19Ordnungswidrigkeiten
§ 20Übergangsregelung
Anlage 1(zu § 1) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung
1. Kundenberatung
1.4 Kundenbetreuung
2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
2.12 Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs
3. Finanzierung und Kreditprodukte
Anlage 2(zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung und Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung
Artikel 2Änderung der Pfandleiherverordnung
Artikel 3Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Artikel 4Änderung der WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsverordnung
Artikel 5Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Verordnungsermächtigung
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
... In diesem Kapitel ist ferner geregelt, welche Dokumente und Angaben einem Antrag auf Eintragung ins Register beizufügen und offenzulegen sind. Um die Eintragung ins Register zu erleichtern, sind die Registerbehörden verpflichtet, in Bezug auf die Dokumente und Angaben der FE zusammenzuarbeiten.
Vorschlag
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Gründe und Zielsetzung
2. ERGEBNIS der Anhörungen der Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Rechtsinstruments
4. der Vorschlag IM einzelnen
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. weitere Informationen
Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1Gegenstand, anwendbares Recht Begriffsbestimmungen
Artikel 1Gegenstand
Artikel 2Begriffsbestimmungen
Artikel 3Für die FE maßgebendes Recht
Artikel 4Offenlegung
Abschnitt 2Allgemeine Anforderungen an die FE
Artikel 5Gemeinnützigkeit
Artikel 6Grenzübergreifender Bezug
Artikel 7Vermögen
Artikel 8Haftung
Abschnitt 3Rechtspersönlichkeit Handlungsfähigkeit
Artikel 9Rechtspersönlichkeit
Artikel 10Handlungsfähigkeit
Artikel 11Wirtschaftstätigkeiten
Kapitel IIGründung
Abschnitt 1Gründungsweise
Artikel 12Gründungsweise
Artikel 13Gründung durch Verfügung von Todes wegen, notarielle Urkunde oder schriftliche Erklärung
Artikel 14Gründung durch Verschmelzung
Artikel 15Antrag auf grenzübergreifende Verschmelzung
Artikel 16Folgen der Verschmelzung
Artikel 17Gründung durch Umwandlung
Artikel 18Antrag auf Umwandlung
Abschnitt 2Satzung
Artikel 19Mindestinhalt der Satzung
Artikel 20Änderung der Satzung
Abschnitt 3Eintragung
Artikel 21Eintragung
Artikel 22Register
Artikel 23Eintragungsformalitäten
Artikel 24Änderung der für die Eintragung vorgelegten Dokumente und Angaben
Artikel 25Name der FE
Artikel 26Haftung für Handlungen vor Eintragung einer FE
Kapitel IIIAufbau der FE
Artikel 27Vorstand
Artikel 28Mitglieder des Vorstands
Artikel 29Aufgaben des Vorstands und seiner Mitglieder
Artikel 30Geschäftsführende Direktoren
Artikel 31Andere Organe der FE
Artikel 32Interessenkonflikte
Artikel 33Vertretung der FE gegenüber Dritten
Artikel 34Transparenz und Rechenschaftspflicht
Kapitel IVSatzungssitz und Sitzverlegung
Artikel 35Sitz der FE
Artikel 36Sitzverlegung
Artikel 37Verlegungsverfahren
Kapitel VBeteiligung der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten
Artikel 38Vertretung der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten
Artikel 39Information und Konsultation der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten
Kapitel VIBeendigung der FE
Artikel 40Beendigungsmöglichkeiten
Artikel 41Beendigung durch Umwandlung
Artikel 42Antrag auf Beendigung durch Umwandlung
Artikel 43Abwicklungsbeschluss
Artikel 44Abwicklung
Kapitel VIIMitgliedstaatliche Aufsicht
Artikel 45Aufsichtsbehörde
Artikel 46Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörde
Artikel 47Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden untereinander
Artikel 48Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden
Kapitel VIIISteuerliche Behandlung
Artikel 49Steuerliche Behandlung der FE
Artikel 50Steuerliche Behandlung der Spender der FE
Artikel 51Steuerliche Behandlung der Begünstigten der FE
Kapitel IXSchlussbestimmungen
Artikel 52Anwendung
Artikel 53Sanktionen
Artikel 54Überprüfung der Verordnung
Artikel 55Inkrafttreten
... 2. Gerade im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr können die wirtschaftlichen Akteure auf eine hohe Qualität der Registerinformationen nicht verzichten, weil die Richtigkeit ausländischer Registerinhalte weder für sie noch für ihre heimischen Registerbehörden mit vertretbarem Aufwand nachprüfbar ist. Da eine Vermischung von Daten unterschiedlicher Verlässlichkeit diese für den Rechtsverkehr entwerten kann, sollte die Gewährleistung unionsweiter Mindeststandards der Richtigkeitskontrolle ein zentrales Anliegen bei der Fortentwicklung des europäischen Registerwesens bilden. In jedem Fall muss sichergestellt bleiben, dass Registerinformationen nur diejenigen Rechtswirkungen auslösen können, denen sie nach ihrer konkreten Qualität gerecht werden. Vor diesem Hintergrund ist die zu Artikel 3a Absatz 2 der Richtlinie
... Auf der Bundesebene wird bei der Registerbehörde deshalb ein zusätzlicher Personalbedarf von voraussichtlich vier Stellen des gehobenen und sieben Stellen des mittleren Dienstes entstehen. Der Registerbehörde werden zudem durch die Anpassung vorhandener Softwarelösungen und die Anschaffung notwendiger Hardware einmalige Kosten in Höhe von ca. 500 000 Euro entstehen. Mehrbedarf und Kosten werden im Einzelplan 07 eingespart.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele: