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"dienstleistungsrichtlinie"
Drucksache 793/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 832/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste KOM (2010) 744 endg.
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 231/1/10
... " 1:1-Umsetzung der Endenergiedienstleistungsrichtlinie vor. Daher sollte an dieser Stelle der in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - EDL-G
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3 EDL-G
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G
8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G
9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G
10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G
11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G
12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G
13. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 506/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum und zur Rolle der Makroregionen in der künftigen Kohäsionspolitik (2009/2230(IN I))
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 366/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 869/10
... Durchführungsbestimmungen zu erweitern. Außerdem sind die Bestimmungen über die Zulassung von Etikettierungssystemen und Kontrollstellen an die EU-Dienstleistungsrichtlinie anzupassen. Nach der
Drucksache 366/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 242/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... – erfordern eine Anpassung verschiedener Regelungen des Umweltrechts des Bundes. Relevant ist unter anderem Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie, der den Mitgliedstaaten auferlegt, die freie Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten von einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer zu gewährleisten und Genehmigungserfordernisse nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt vorzusehen. Daneben gibt die Richtlinie vor, eine elektronische Verfahrensabwicklung über den so genannten Einheitlichen Ansprechpartner anzubieten (Artikel 8). Schließlich schreibt Artikel 13 die Festlegung von Bearbeitungsfristen vor und erlaubt nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, zu denen auch zwingende Gründe des Umweltschutzes zählen ein Absehen von einer Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung einer festgelegten Bearbeitungsfrist. Die Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
§ 6 Sachverständige
Artikel 2 Änderung der Altholzverordnung
Artikel 3 Änderung der Bioabfallverordnung
Artikel 4 Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 9a Verfahrensvorschriften
Artikel 5 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
Artikel 6 Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020
Artikel 7 Änderung der Deponieverordnung
Artikel 8 Änderung der Gewerbeabfallverordnung
Artikel 9 Änderung der Klärschlammverordnung
Artikel 10 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
Artikel 11 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 12 Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
§ 10a Nachweise nicht betriebsangehöriger Personen
Artikel 13 Änderung der Störfall-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Verpackungsverordnung
Artikel 15 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigungsgrundlagen
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
V. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
VI. Befristung
VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1132: Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen
Drucksache 829/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer E-Government-Aktionsplan 2011 - 2015: Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden KOM (2010) 743 endg.
... Die einheitlichen Ansprechpartner wurden auf Grund der EG-Dienstleistungsrichtlinie eingerichtet. Die Zuständigkeit erstreckt sich somit auf Dienstleistungserbringer und -empfänger, nicht umfassend auf Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Die einheitlichen Ansprechpartner befinden sich europaweit noch im Aufbau. Die Bandbreite der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten ist hier sehr groß.
Drucksache 831/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... 9. Eine Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden muss erstellt, gepflegt und aktualisiert werden. Neben der Zuständigkeit und Kostentragung wäre nach Auffassung des Bundesrates ein möglicher Bedarf für eine derartige Veröffentlichung zu klären. Eventuell ist es sinnvoller, die auf der Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingerichteten "Behördenfinder", über die die für Behörden-Dienstleistungen zuständigen Stellen ausfindig gemacht werden können, dahingehend zu erweitern, dass die für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Stellen abgefragt werden können.
Drucksache 25/10
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie
... ) waren bis zum 28. Dezember 2009 in deutsches Recht umzusetzen. Besonders relevant für das deutsche Gewerberecht ist dabei der Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie. Dieser bestimmt, dass die Mitgliedstaaten die freie Aufnahme und freie Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten durch Dienstleistungserbringer, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, nicht vom Vorliegen einer Genehmigung abhängig machen dürfen, es sei denn, dies kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt gerechtfertigt werden. Auch sonstige Anforderungen an Dienstleistungserbringer dürfen nur dann aufrechterhalten werden, wenn einer der genannten vier Rechtfertigungsgründe vorliegt.
Drucksache 530/1/10
... Der neue Satz 3 soll gewährleisten, dass die jeweilige Untersuchungsstelle bundesweit tätig werden kann. Dies entspricht der bereits langjährig zwischen den Ländern geübten Praxis der gegenseitigen Anerkennung von Überprüfungen nach § 15 Absatz 5, die hiermit rechtlich verbindlich geregelt wird. Im Übrigen dient diese Regelung der Verwaltungsvereinfachung und trägt dem Diskriminierungsverbot aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie Rechnung.
Drucksache 825/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV )
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 242/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 231/10 (Beschluss)
... " 1:1-Umsetzung der Endenergiedienstleistungsrichtlinie vor. Daher sollte an dieser Stelle der in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G
6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G
7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G
8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G
10. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G
11. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 586/1/10
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 17/10
... Die Anpassung der Straf- und Bußgeldbewehrung von Embargoverstößen hat für den Bundeshaushalt keine Auswirkungen. Die Einführung der Möglichkeit der Verfahrensabwicklung über eine einheitliche Stelle für die dienstleistungsrelevanten Genehmigungsverfahren und Unterrichtungspflichten der
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... vorgesehenen Verfahrens der „gegenseitigen Evaluierung“, das derzeit von den Mitgliedstaaten und der Kommission umgesetzt wird, weiter voranzubringen. Das in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehene Verfahren der gegenseitigen Evaluierung wird auf andere Binnenmarktvorschriften ausgedehnt werden.
Drucksache 856/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 242/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... , die Genehmigungsverfahren betreffen, nicht erforderlich ist; dazu gehören auch die Regelungen zu Fristen in Artikel 13 Absatz 3 der Dienstleistungsrichtlinie.
Drucksache 698/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... hat bislang vor allem Verwaltungsaufwand verursacht, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen deutlich erkennbar geworden wäre. Nach den bisherigen Erfahrungen wird das Angebot der Einheitlichen Ansprechpartner noch sehr wenig in Anspruch genommen. Darüber hinaus kommt die Mehrzahl der Anfragen aus dem Inland. Eine unvoreingenommene Evaluierung des Erfolgs der Dienstleistungsrichtlinie ist daher zu begrüßen. Sofern sich im Rahmen der Evaluierung keine Erfolge bzw. keine Entwicklung bei der Förderung des europäischen Dienstleistungsmarkts zeigen, sollten weitere Maßnahmen, die mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden wären, unterbleiben.
Drucksache 231/10
... Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Energiedienstleistungsrichtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind
§ 3 Energieeinsparziele
§ 4 Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung
§ 5 Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung
§ 6 Information der Marktteilnehmer
§ 7 Anbieterliste; Verordnungsermächtigung
§ 8 Energieaudits
§ 9 Bundesstelle für Energieeffizienz
§ 10 Beirat
§ 11 Datenerhebung; Verordnungsermächtigung
§ 12 Bußgeldvorschriften
§ 13 Zwischenüberprüfung
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2. Vollzugsaufwand
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2. Bürokratiekosten
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage
IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz
Drucksache 539/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
... kein zwingender Umsetzungsbedarf bestehen, da die Führung der Insolvenzvorauswahllisten derzeit gesetzlich nicht geregelt ist und die Insolvenzrichter bei der Aufnahme in die Vorauswahllisten die Wertungen der Dienstleistungsrichtlinie zu beachten haben. Zudem ist es mit guten Gründen vertretbar, die Ausnahmeregelung des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe i der Dienstleistungsrichtlinie als einschlägig anzusehen. So hat bereits der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2005, IX ZB 308/04, ZIP 2006, 247) zur Entlassung eines Insolvenzverwalters festgestellt, dass dieser auch im öffentlichen Interesse tätig ist. Denn der Insolvenzverwalter ist ein externer Funktionsträger mit Teilhabe an hoheitlicher Gewalt, da er die Beschlagnahmefunktion des insolvenzgerichtlichen Verfahrens ausführt.
Drucksache 379/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen KOM (2010) 289 endg.
... (7) Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde sollte für die Registrierung und laufende Beaufsichtigung der Ratingagenturen zuständig sein, nicht aber für die Überwachung der Nutzer von Ratings. Die zuständigen nationalen Behörden sollten also nach wie vor die Überwachung der Nutzung der Ratings durch Finanzinstitute und andere Einrichtungen übernehmen (wie Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und alternative Investmentfonds), die auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit der Anwendung anderer Finanzdienstleistungsrichtlinien beaufsichtigt werden. Das Gleiche gilt für die Verwendung von Ratings in Prospekten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
4.3.1. Änderungen zu Titel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
4.3.2. Änderungen zu Titel II Abgabe von Ratings
4.3.3. Änderungen zu Titel III Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit
4.3.3.1. Änderungen zu Titel III Kapitel I Registrierungsverfahren
4.3.3.2. Änderungen zu Titel III Kapitel II Beaufsichtigung durch die ESMA
4.3.3.3. Änderungen zu Titel III Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
4.3.4. Änderungen zu Titel IV Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung und Übergangs- und Schlussbestimmungen
4.3.4.1. Änderungen zu Titel IV Kapitel I Sanktionen, Geldbußen, Zwangsgelder, Ausschussverfahren, übertragene Befugnisse und Berichterstattung
4.3.4.2. Änderungen zu Titel IV Kapitel II Übergangs- und Schlussbestimmungen
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
Artikel 8a Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten
Artikel 8b Zugang zu Rating-Informationen
Artikel 9 Auslagerung
Artikel 15 Antrag auf Registrierung
Artikel 16 Prüfung des Antrags einer Ratingagentur auf Registrierung durch die ESMA
Artikel 17 Prüfung der Anträge einer Gruppe von Ratingagenturen auf Registrierung durch die ESMA
Artikel 18 Übermittlung der Entscheidung über die Registrierung,
Artikel 19 Registrierungs- und Aufsichtsgebühren
Artikel 20 Widerruf der Registrierung
Artikel 21 Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde
Artikel 23a Informationsersuchen
Artikel 23b Allgemeine Untersuchungen
Artikel 23c Prüfungen vor Ort
Artikel 24 Aufsichtsmaßnahmen der ESMA
Artikel 25 Anhörung der betreffenden Personen
Artikel 25a Für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung von Artikel 4 Absatz 1 zuständige Behörden (Verwendung von Ratings)
Artikel 26 Pflicht zur Zusammenarbeit
Artikel 27 Informationsaustausch
Artikel 30 Delegierung von Aufgaben von der ESMA auf die zuständigen Behörden
Artikel 31 Mitteilungen und Ersuchen um Aussetzung der Ratings seitens der zuständigen Behörden
Artikel 32 Berufsgeheimnis
Artikel 34 Vereinbarung über Informationsaustausch
Artikel 35 Offenlegung von Informationen aus Drittländern
Artikel 36a Geldbußen
Artikel 36b Zwangsgelder
Artikel 36c Anhörung der betreffenden Personen
Artikel 36d Gemeinsame Bestimmungen für Geldbußen und Zwangsgelder
Artikel 36e Kontrolle durch den Gerichtshof
Artikel 37 Änderungen der Anhänge
Artikel 38 Ausschussverfahren
Artikel 38a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 38b Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 38c Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 40a Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die ESMA
Artikel 2 Inkrafttreten
Anhang I
Anhang II
Anhang III Sanktionen Verstöße
I. Verstöße im Zusammenhang mit Interessenkonflikten, organisatorischen oder operationellen Anforderungen
II. Verstöße im Zusammenhang mit Aufsichtstätigkeiten
III. Verstöße im Zusammenhang mit Vorschriften zur Offenlegung
Finanzbogen
Drucksache 490/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 25/10 (Beschluss)
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 586/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte - und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes
... anzupassen. Dabei soll das Schutzniveau weitestgehend erhalten bleiben. Dies wird erreicht, indem die Verordnungsermächtigungen lediglich in dem zur Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie erforderlichen Maße angepasst werden. Materielle Regelungen zum Schutz des Vertrauens in die Richtigkeit der Messergebnisse öffentlicher Waagen sollen weiterhin bestehen.
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... und die Aufgabe der Energieunternehmen bei der Förderung von Energieeinsparungen über die gesamte Energieversorgungskette hinweg, einschließlich Endverbraucherversorgung, festgelegt werden. Die Richtlinie wird außerdem Rahmenbedingungen für eine bessere Erzeugungs-, Übertragungs- und Versorgungseffizienz enthalten, darunter verbesserte Maßnahmen zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme-/Fernkühlsystemen. Die Richtlinie wird die Energiedienstleistungsrichtlinie
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 436/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Systeme für die Entschädigung der Anleger KOM (2010) 371 endg.
... Die Richtlinie 97/9/EG über Systeme für die Entschädigung der Anleger1 (Anlegerentschädigungsrichtlinie) wurde 1997 zur Ergänzung der Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen2 (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) erlassen, die seinerzeit die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in der EU regelte. Die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie wurde später durch die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente3 ("Markets in Financial Instruments Directive”, MiFID) ersetzt. Die Anlegerentschädigungsrichtlinie sieht vor, dass Kunden, die Wertpapierdienstleistungen von Wertpapierfirmen (einschließlich Kreditinstituten) in Anspruch nehmen, unter bestimmten Umständen entschädigt werden, wenn die betreffende Firma nicht in der Lage ist, Gelder zurückzuzahlen oder Finanzinstrumente zurückzugeben, die sie für Rechnung ihrer Kunden verwahrt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
4.3.1. Anpassung an die MiFID – Von der Richtlinie erfasste Dienstleistungen und Einstufung der Kunden – Artikel 1 Absatz 2 und Anhang I
4.3.2. Zahlungsunfähigkeit eines als Verwahrer tätigen Dritten – Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12
4.3.3. Zahlungsunfähigkeit einer OGAW-Verwahrstelle – Artikel 1 Absatz 4, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4a, Artikel 5, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 12
4.3.4. Ausschluss von Ansprüchen in Fällen von Marktmissbrauch – Artikel 3 und Artikel 9 Absatz 3
4.3.5. Höhe der Entschädigung – Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 3
4.3.6. Finanzierungsgrundsätze – Artikel 4a
4.3.7. Kreditmechanismus zwischen den nationalen Systemen als letztes Mittel – Artikel 4b
4.3.8. Entschädigungsobergrenze Prinzip des Selbstbehalts – Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1
4.3.9. Auszahlungsfristen – Artikel 2 und Artikel 9 Absatz 2
4.3.10. Information der Anleger – Artikel 10 Absatz 1
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 97/9/EG
Artikel 3
Artikel 4a
Artikel 4b
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 12
Artikel 13a
Artikel 13b
Artikel 13c
Artikel 14a
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 698/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... hat bislang vor allem Verwaltungsaufwand verursacht, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen deutlich erkennbar geworden wäre. Nach den bisherigen Erfahrungen wird das Angebot der Einheitlichen Ansprechpartner noch sehr wenig in Anspruch genommen. Darüber hinaus kommt die Mehrzahl der Anfragen aus dem Inland. Eine unvoreingenommene Evaluierung des Erfolgs der Dienstleistungsrichtlinie ist daher zu begrüßen. Sofern sich im Rahmen der Evaluierung keine Erfolge [bzw. keine Entwicklung] bei der Förderung des europäischen Dienstleistungsmarkts zeigen, sollten weitere Maßnahmen, die mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden wären, unterbleiben.
Drucksache 25/1/10
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 829/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer E-Government-Aktionsplan 2011 - 2015: Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden KOM (2010) 743 endg.
... Die Einheitlichen Ansprechpartner wurden auf Grund der EG-Dienstleistungsrichtlinie eingerichtet. Die Zuständigkeit erstreckt sich somit auf Dienstleistungserbringer und -empfänger, nicht umfassend auf Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Die Einheitlichen Ansprechpartner befinden sich europaweit noch im Aufbau. Die Bandbreite der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten ist hier sehr groß.
Drucksache 530/10
... macht es erforderlich, § 15 Absatz 4 Satz 2 zu ändern. Die Führung einer Liste mit den im jeweiligen Land ansässigen Untersuchungsstellen benachteiligt Untersuchungsstellen aus anderen Mitgliedsstaaten der EU und ist mit den Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie nicht vereinbar. Vorgesehen sind deshalb künftig Listen der im jeweiligen Land tätigen Untersuchungsstellen.
Drucksache 793/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 829/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer E-Government-Aktionsplan 2011 - 2015: Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden KOM (2010) 743 endg.
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 539/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie eröffnet ist, ebenfalls
Drucksache 158/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... hinaus. Außerhalb der EU und des EWR stehen aber die Möglichkeiten zur Verwaltungszusammenarbeit, die die Dienstleistungsrichtlinie vorsieht nicht zur Verfügung. Es wäre daher nicht vertretbar, die Vorschriften über die Genehmigungsfiktion auch in Fällen anzuwenden, in denen weder gemäß den Sätzen 1 und 2 Nachweise anerkannt werden müssen noch ein gewisser Mindeststandard für Rückfragen unter Behörden gewährleistet ist.
Drucksache 539/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
... kein zwingender Umsetzungsbedarf bestehen, da die Führung der Insolvenzvorauswahllisten derzeit gesetzlich nicht geregelt ist und die Insolvenzrichter bei der Aufnahme in die Vorauswahllisten die Wertungen der Dienstleistungsrichtlinie zu beachten haben. Zudem ist es mit guten Gründen vertretbar, die Ausnahmeregelung des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe i der Dienstleistungsrichtlinie als einschlägig anzusehen. So hat bereits der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2005, IX ZB 308/04, ZIP 2006, 247) zur Entlassung eines Insolvenzverwalters festgestellt, dass dieser auch im öffentlichen Interesse tätig ist. Denn der Insolvenzverwalter ist ein externer Funktionsträger mit Teilhabe an hoheitlicher Gewalt, da er die Beschlagnahmefunktion des insolvenzgerichtlichen Verfahrens ausführt.
Drucksache 158/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... – erfordern eine Anpassung verschiedener Regelungen des Umweltrechts des Bundes. Relevant ist unter anderem Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie, der den Mitgliedstaaten auferlegt die freie Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten von einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer zu gewährleisten und Genehmigungserfordernisse nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt vorzusehen. Daneben gibt die Richtlinie vor, eine elektronische Verfahrensabwicklung über den so genannten Einheitlichen Ansprechpartner anzubieten (Artikel 8). Schließlich schreibt Artikel 13 die Festlegung von Bearbeitungsfristen vor und erlaubt nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, zu denen auch zwingende Gründe des Umweltschutzes zählen ein Absehen von einer Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung einer festgelegten Bearbeitungsfrist. Die Richtlinie
Drucksache 530/10 (Beschluss)
... Der neue Satz 3 soll gewährleisten, dass die jeweilige Untersuchungsstelle bundesweit tätig werden kann. Dies entspricht der bereits langjährig zwischen den Ländern geübten Praxis der gegenseitigen Anerkennung von Überprüfungen nach § 15 Absatz 5, die hiermit rechtlich verbindlich geregelt wird. Im Übrigen dient diese Regelung der Verwaltungsvereinfachung und trägt dem Diskriminierungsverbot aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie Rechnung.
Drucksache 158/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... hinaus. Außerhalb der EU und des EWR stehen aber die Möglichkeiten zur Verwaltungszusammenarbeit, die die Dienstleistungsrichtlinie vorsieht nicht zur Verfügung. Es wäre daher nicht vertretbar, die Vorschriften über die Genehmigungsfiktion auch in Fällen anzuwenden, in denen weder gemäß den Sätzen 1 und 2 Nachweise anerkannt werden müssen noch ein gewisser Mindeststandard für Rückfragen unter Behörden gewährleistet ist.
Drucksache 645/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften
... - Hinsichtlich der Anwendbarkeit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) trifft die Begründung zum Gesetzentwurf unterschiedliche und sich widersprechende Aussagen. Während auf Seite 26 des Gesetzentwurfs davon ausgegangen wird, dass im Hinblick auf die Dienstleistungen der akkreditierten Diensteanbieter die Richtlinie aufgrund von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c EU-DLR nicht anwendbar ist, werden z.B. die Regelungen in Artikel 1 § 17 Absatz 2, §§ 19 und 25 auf das Umsetzungserfordernis der EU-DLR gestützt (vgl. Seite 57, 63 und 69 des Gesetzentwurfs). Insoweit stellt sich die Frage, ob für die genannten Vorschriften des Gesetzentwurfs überhaupt eine Regelungsnotwendigkeit besteht. - In der Begründung zum Gesetzentwurf wird auf Seite 26 ausgeführt, dass die De-Mail-Dienste auch unabhängig von einer unmittelbaren Anwendbarkeit der EU-DLR auf die Dienstleistungen der akkreditierten Diensteanbieter bei der Umsetzung der Richtlinie von Bedeutung sein können. Laut Begründung könnten (sonstige) ausländische Dienstleister Nutzer von De-Mail werden und alle Vorteile, die De-Mail biete, im Rahmen der elektronischen Verfahrensabwicklung nutzen. In diesem Zusammenhang bleibt allerdings unklar, wie die Feststellung der Identität der ausländischen Dienstleister gemäß Artikel 1 § 3 Absatz 3 des Entwurfs durch die akkreditierten Diensteanbieter erfolgen soll, da in der Regel davon auszugehen ist, dass die ausländischen Dienstleister ihren gewöhnlichen Aufenthalt auch im Ausland haben. Der in § 3 Absatz 3 Nummer 1 genannte elektronische Identitätsnachweis sowie die qualifizierte elektronische Signatur sind wegen ihrer räumlichen Beschränkung auf das nationale Hoheitsgebiet zur Identifizierung nicht geeignet. Alternativen hierzu werden weder im Gesetzestext noch in der Begründung zum Entwurf aufgeführt. Auch eine etwaige Anmeldung des ausländischen Dienstleisters für die Nutzung von De-Mail-Diensten bei einem im Herkunftsland ansässigen gleichwertigen ausländischen Diensteanbieter im Sinne von Artikel 1 § 19 des Gesetzentwurfs würde hier keine Abhilfe leisten können. Die gleichwertigen ausländischen Diensteanbieter dürfen gemäß Artikel 1 § 5 Absatz 6 des Entwurfs keine elektronischen Zustellungen durchführen. Im Hinblick auf die Bekanntgabe von Verwaltungsakten einer deutschen Behörde ist dies bei einer elektronischen Verfahrensabwicklung nach § 71e VwVfG gemäß § 5 Absatz 5 Satz 1 Halbsatz 2 (a. F.)
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 825/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV )
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 475/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu Problemen und Perspektiven der Unionsbürgerschaft (2008/2234(INI))
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 888/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... Die vorliegende Verordnung setzt zwar die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL) im Verhältnis 1 : 1 um. Allerdings ergibt sich wegen der auch für die DL-InfoV geltenden Bereichsausnahmen des Artikels 2 Absatz 2 EG-DLRL eine aus Gründen des Verbraucherschutzes unerfreuliche Lücke im sachlichen Anwendungsbereich der Verordnung. Denn während die ehemaligen §§ 15a, 15b und 70b
Drucksache 195/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 480/09
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ausschuss der Kommission für die Dienstleistungsrichtlinie , Bereiche "Verwaltungszusammenarbeit " und "IT ")
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 888/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... ) sieht unter anderem umfangreiche Informationspflichten des Erbringers von Dienstleistungen gegenüber dem Dienstleistungsempfänger vor (Artikel 22 und Artikel 27 Absatz 1 und 4 Dienstleistungsrichtlinie). Darüber hinaus sieht die Dienstleistungsrichtlinie vor, dass vom Dienstleistungserbringer verwendete Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung keine diskriminierenden Bestimmungen enthalten dürfen, die auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhen (Artikel 20 Absatz 2 Dienstleistungsrichtlinie). Schließlich verpflichtet die Dienstleistungsrichtlinie die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass der Dienstleistungserbringer den Informationspflichten nachkommt und das Verbot diskriminierender Bedingungen einhält (Artikel 20 Absatz 2, Artikel 22 Absatz 1, 2 und 4, Artikel 27 Absatz 2 und 4 Dienstleistungsrichtlinie).
Drucksache 4/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie - ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) vereinbar ist.
Drucksache 174/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... eröffnet die Möglichkeit, dass Dienstleister das Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle abwickeln können. Für Genehmigungsverfahren, die der EG-Dienstleistungsrichtlinie unterfallen, können nur kostendeckende Gebühren erhoben werden. Dies betrifft Erlaubnisse und Befähigungsscheine, welche spezifisch die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung betreffen, nicht hingegen Vorschriften allgemeiner Natur, welche von Dienstleistungserbringern im Zuge der Ausübung ihrer Wirtschaftstätigkeit genauso beachtet werden müssen wie Privatpersonen (sogenannte "
Drucksache 148/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen KOM (2009) 28 endg.; Ratsdok. 6147/09
... 14. Besonders dringlich wird deren Einbeziehung in den Anwendungsbereich der Beitreibungsrichtlinie vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Diese wird dazu führen, dass vermehrt Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten die Vornahme kostenpflichtiger Amtshandlungen bei deutschen Behörden beantragen. Ohne die Geltung der Beitreibungsrichtlinie auch für Verwaltungskosten bestünde keine Möglichkeit, diese im EU-Ausland beizutreiben.
Drucksache 173/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... (6) Die Verfahren nach den §§ [einsetzen: die vom Bundesministerium des Innern im laufenden Gesetzgebungsverfahren im Rahmen des Normenscreenings als dienstleistungsrelevant identifizierten Verfahren] können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.
Drucksache 174/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 180/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
... – der Vorgaben der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie bzw. der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente umsetzt – im Hinblick auf die Protokollierungspflicht ergänzt wird, werden dadurch die geltenden Regelungen lediglich konkretisiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anleihebedingungen
§ 3 Transparenz des Leistungsversprechens
§ 4 Kollektive Bindung
Abschnitt 2 Beschlüsse der Gläubiger
§ 5 Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
§ 6 Stimmrecht
§ 7 Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger
§ 8 Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen
§ 9 Einberufung der Gläubigerversammlung
§ 10 Frist, Anmeldung, Nachweis
§ 11 Ort der Gläubigerversammlung
§ 12 Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung
§ 13 Tagesordnung
§ 14 Vertretung
§ 15 Vorsitz, Beschlussfähigkeit
§ 16 Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift
§ 17 Bekanntmachung von Beschlüssen
§ 18 Abstimmung ohne Versammlung
§ 19 Insolvenzverfahren
§ 20 Anfechtung von Beschlüssen
§ 21 Vollziehung von Beschlüssen
§ 22 Geltung für Mitverpflichtete
Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.
§ 43 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a
Artikel 5 Änderung des Depotgesetzes
Artikel 6 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung
3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union
4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
5. Finanzielle Auswirkungen
6. Bürokratiekosten
7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
8. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)
Drucksache 606/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
... Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 480/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ausschuss der Kommission für die Dienstleistungsrichtlinie , Bereiche "Verwaltungszusammenarbeit " und "IT ")
... Dienstleistungsrichtlinie
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.