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"dienstleistungsrichtlinie"


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0917/3/04
0128/04B
0917/1/04
Drucksache 793/10 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 832/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 231/1/10

... " 1:1-Umsetzung der Endenergiedienstleistungsrichtlinie vor. Daher sollte an dieser Stelle der in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/1/10




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - EDL-G

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3 EDL-G

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G

9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 506/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 366/10 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 869/10

... Durchführungsbestimmungen zu erweitern. Außerdem sind die Bestimmungen über die Zulassung von Etikettierungssystemen und Kontrollstellen an die EU-Dienstleistungsrichtlinie anzupassen. Nach der



Drucksache 366/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 242/10

... – erfordern eine Anpassung verschiedener Regelungen des Umweltrechts des Bundes. Relevant ist unter anderem Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie, der den Mitgliedstaaten auferlegt, die freie Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten von einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer zu gewährleisten und Genehmigungserfordernisse nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt vorzusehen. Daneben gibt die Richtlinie vor, eine elektronische Verfahrensabwicklung über den so genannten Einheitlichen Ansprechpartner anzubieten (Artikel 8). Schließlich schreibt Artikel 13 die Festlegung von Bearbeitungsfristen vor und erlaubt nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, zu denen auch zwingende Gründe des Umweltschutzes zählen ein Absehen von einer Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung einer festgelegten Bearbeitungsfrist. Die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

§ 6
Sachverständige

Artikel 2
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 3
Änderung der Bioabfallverordnung

Artikel 4
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 9a
Verfahrensvorschriften

Artikel 5
Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Artikel 6
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 7
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 8
Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Artikel 9
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 10
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

Artikel 11
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 12
Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

§ 10a
Nachweise nicht betriebsangehöriger Personen

Artikel 13
Änderung der Störfall-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 15
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigungsgrundlagen

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

V. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen

VI. Befristung

VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1132: Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 829/10 (Beschluss)

... Die einheitlichen Ansprechpartner wurden auf Grund der EG-Dienstleistungsrichtlinie eingerichtet. Die Zuständigkeit erstreckt sich somit auf Dienstleistungserbringer und -empfänger, nicht umfassend auf Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Die einheitlichen Ansprechpartner befinden sich europaweit noch im Aufbau. Die Bandbreite der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten ist hier sehr groß.



Drucksache 831/10 (Beschluss)

... 9. Eine Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden muss erstellt, gepflegt und aktualisiert werden. Neben der Zuständigkeit und Kostentragung wäre nach Auffassung des Bundesrates ein möglicher Bedarf für eine derartige Veröffentlichung zu klären. Eventuell ist es sinnvoller, die auf der Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingerichteten "Behördenfinder", über die die für Behörden-Dienstleistungen zuständigen Stellen ausfindig gemacht werden können, dahingehend zu erweitern, dass die für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Stellen abgefragt werden können.



Drucksache 25/10

... ) waren bis zum 28. Dezember 2009 in deutsches Recht umzusetzen. Besonders relevant für das deutsche Gewerberecht ist dabei der Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie. Dieser bestimmt, dass die Mitgliedstaaten die freie Aufnahme und freie Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten durch Dienstleistungserbringer, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, nicht vom Vorliegen einer Genehmigung abhängig machen dürfen, es sei denn, dies kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt gerechtfertigt werden. Auch sonstige Anforderungen an Dienstleistungserbringer dürfen nur dann aufrechterhalten werden, wenn einer der genannten vier Rechtfertigungsgründe vorliegt.



Drucksache 530/1/10

... Der neue Satz 3 soll gewährleisten, dass die jeweilige Untersuchungsstelle bundesweit tätig werden kann. Dies entspricht der bereits langjährig zwischen den Ländern geübten Praxis der gegenseitigen Anerkennung von Überprüfungen nach § 15 Absatz 5, die hiermit rechtlich verbindlich geregelt wird. Im Übrigen dient diese Regelung der Verwaltungsvereinfachung und trägt dem Diskriminierungsverbot aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie Rechnung.



Drucksache 825/1/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 242/10 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 231/10 (Beschluss)

... " 1:1-Umsetzung der Endenergiedienstleistungsrichtlinie vor. Daher sollte an dieser Stelle der in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G

10. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G

11. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 586/1/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 17/10

... Die Anpassung der Straf- und Bußgeldbewehrung von Embargoverstößen hat für den Bundeshaushalt keine Auswirkungen. Die Einführung der Möglichkeit der Verfahrensabwicklung über eine einheitliche Stelle für die dienstleistungsrelevanten Genehmigungsverfahren und Unterrichtungspflichten der



Drucksache 694/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 698/10

... vorgesehenen Verfahrens der „gegenseitigen Evaluierung“, das derzeit von den Mitgliedstaaten und der Kommission umgesetzt wird, weiter voranzubringen. Das in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehene Verfahren der gegenseitigen Evaluierung wird auf andere Binnenmarktvorschriften ausgedehnt werden.



Drucksache 856/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 242/1/10

... , die Genehmigungsverfahren betreffen, nicht erforderlich ist; dazu gehören auch die Regelungen zu Fristen in Artikel 13 Absatz 3 der Dienstleistungsrichtlinie.



Drucksache 698/10 (Beschluss)

... hat bislang vor allem Verwaltungsaufwand verursacht, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen deutlich erkennbar geworden wäre. Nach den bisherigen Erfahrungen wird das Angebot der Einheitlichen Ansprechpartner noch sehr wenig in Anspruch genommen. Darüber hinaus kommt die Mehrzahl der Anfragen aus dem Inland. Eine unvoreingenommene Evaluierung des Erfolgs der Dienstleistungsrichtlinie ist daher zu begrüßen. Sofern sich im Rahmen der Evaluierung keine Erfolge bzw. keine Entwicklung bei der Förderung des europäischen Dienstleistungsmarkts zeigen, sollten weitere Maßnahmen, die mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden wären, unterbleiben.



Drucksache 231/10

... Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Energiedienstleistungsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind

§ 3
Energieeinsparziele

§ 4
Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung

§ 5
Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung

§ 6
Information der Marktteilnehmer

§ 7
Anbieterliste; Verordnungsermächtigung

§ 8
Energieaudits

§ 9
Bundesstelle für Energieeffizienz

§ 10
Beirat

§ 11
Datenerhebung; Verordnungsermächtigung

§ 12
Bußgeldvorschriften

§ 13
Zwischenüberprüfung

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2. Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2. Bürokratiekosten

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz


 
 
 


Drucksache 539/10 (Beschluss)

... kein zwingender Umsetzungsbedarf bestehen, da die Führung der Insolvenzvorauswahllisten derzeit gesetzlich nicht geregelt ist und die Insolvenzrichter bei der Aufnahme in die Vorauswahllisten die Wertungen der Dienstleistungsrichtlinie zu beachten haben. Zudem ist es mit guten Gründen vertretbar, die Ausnahmeregelung des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe i der Dienstleistungsrichtlinie als einschlägig anzusehen. So hat bereits der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2005, IX ZB 308/04, ZIP 2006, 247) zur Entlassung eines Insolvenzverwalters festgestellt, dass dieser auch im öffentlichen Interesse tätig ist. Denn der Insolvenzverwalter ist ein externer Funktionsträger mit Teilhabe an hoheitlicher Gewalt, da er die Beschlagnahmefunktion des insolvenzgerichtlichen Verfahrens ausführt.



Drucksache 379/10

... (7) Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde sollte für die Registrierung und laufende Beaufsichtigung der Ratingagenturen zuständig sein, nicht aber für die Überwachung der Nutzer von Ratings. Die zuständigen nationalen Behörden sollten also nach wie vor die Überwachung der Nutzung der Ratings durch Finanzinstitute und andere Einrichtungen übernehmen (wie Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und alternative Investmentfonds), die auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit der Anwendung anderer Finanzdienstleistungsrichtlinien beaufsichtigt werden. Das Gleiche gilt für die Verwendung von Ratings in Prospekten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.3.1. Änderungen zu Titel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

4.3.2. Änderungen zu Titel II Abgabe von Ratings

4.3.3. Änderungen zu Titel III Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit

4.3.3.1. Änderungen zu Titel III Kapitel I Registrierungsverfahren

4.3.3.2. Änderungen zu Titel III Kapitel II Beaufsichtigung durch die ESMA

4.3.3.3. Änderungen zu Titel III Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

4.3.4. Änderungen zu Titel IV Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung und Übergangs- und Schlussbestimmungen

4.3.4.1. Änderungen zu Titel IV Kapitel I Sanktionen, Geldbußen, Zwangsgelder, Ausschussverfahren, übertragene Befugnisse und Berichterstattung

4.3.4.2. Änderungen zu Titel IV Kapitel II Übergangs- und Schlussbestimmungen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

Artikel 8a
Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten

Artikel 8b
Zugang zu Rating-Informationen

Artikel 9
Auslagerung

Artikel 15
Antrag auf Registrierung

Artikel 16
Prüfung des Antrags einer Ratingagentur auf Registrierung durch die ESMA

Artikel 17
Prüfung der Anträge einer Gruppe von Ratingagenturen auf Registrierung durch die ESMA

Artikel 18
Übermittlung der Entscheidung über die Registrierung,

Artikel 19
Registrierungs- und Aufsichtsgebühren

Artikel 20
Widerruf der Registrierung

Artikel 21
Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde

Artikel 23a
Informationsersuchen

Artikel 23b
Allgemeine Untersuchungen

Artikel 23c
Prüfungen vor Ort

Artikel 24
Aufsichtsmaßnahmen der ESMA

Artikel 25
Anhörung der betreffenden Personen

Artikel 25a
Für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung von Artikel 4 Absatz 1 zuständige Behörden (Verwendung von Ratings)

Artikel 26
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 27
Informationsaustausch

Artikel 30
Delegierung von Aufgaben von der ESMA auf die zuständigen Behörden

Artikel 31
Mitteilungen und Ersuchen um Aussetzung der Ratings seitens der zuständigen Behörden

Artikel 32
Berufsgeheimnis

Artikel 34
Vereinbarung über Informationsaustausch

Artikel 35
Offenlegung von Informationen aus Drittländern

Artikel 36a
Geldbußen

Artikel 36b
Zwangsgelder

Artikel 36c
Anhörung der betreffenden Personen

Artikel 36d
Gemeinsame Bestimmungen für Geldbußen und Zwangsgelder

Artikel 36e
Kontrolle durch den Gerichtshof

Artikel 37
Änderungen der Anhänge

Artikel 38
Ausschussverfahren

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 38b
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 38c
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 40a
Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die ESMA

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang III
Sanktionen Verstöße

I. Verstöße im Zusammenhang mit Interessenkonflikten, organisatorischen oder operationellen Anforderungen

II. Verstöße im Zusammenhang mit Aufsichtstätigkeiten

III. Verstöße im Zusammenhang mit Vorschriften zur Offenlegung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 490/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 25/10 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 586/10

... anzupassen. Dabei soll das Schutzniveau weitestgehend erhalten bleiben. Dies wird erreicht, indem die Verordnungsermächtigungen lediglich in dem zur Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie erforderlichen Maße angepasst werden. Materielle Regelungen zum Schutz des Vertrauens in die Richtigkeit der Messergebnisse öffentlicher Waagen sollen weiterhin bestehen.



Drucksache 693/10

... und die Aufgabe der Energieunternehmen bei der Förderung von Energieeinsparungen über die gesamte Energieversorgungskette hinweg, einschließlich Endverbraucherversorgung, festgelegt werden. Die Richtlinie wird außerdem Rahmenbedingungen für eine bessere Erzeugungs-, Übertragungs- und Versorgungseffizienz enthalten, darunter verbesserte Maßnahmen zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme-/Fernkühlsystemen. Die Richtlinie wird die Energiedienstleistungsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 436/10

... Die Richtlinie 97/9/EG über Systeme für die Entschädigung der Anleger1 (Anlegerentschädigungsrichtlinie) wurde 1997 zur Ergänzung der Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen2 (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) erlassen, die seinerzeit die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in der EU regelte. Die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie wurde später durch die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente3 ("Markets in Financial Instruments Directive”, MiFID) ersetzt. Die Anlegerentschädigungsrichtlinie sieht vor, dass Kunden, die Wertpapierdienstleistungen von Wertpapierfirmen (einschließlich Kreditinstituten) in Anspruch nehmen, unter bestimmten Umständen entschädigt werden, wenn die betreffende Firma nicht in der Lage ist, Gelder zurückzuzahlen oder Finanzinstrumente zurückzugeben, die sie für Rechnung ihrer Kunden verwahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

4.3.1. Anpassung an die MiFID – Von der Richtlinie erfasste Dienstleistungen und Einstufung der Kunden – Artikel 1 Absatz 2 und Anhang I

4.3.2. Zahlungsunfähigkeit eines als Verwahrer tätigen Dritten – Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12

4.3.3. Zahlungsunfähigkeit einer OGAW-Verwahrstelle – Artikel 1 Absatz 4, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4a, Artikel 5, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 12

4.3.4. Ausschluss von Ansprüchen in Fällen von Marktmissbrauch – Artikel 3 und Artikel 9 Absatz 3

4.3.5. Höhe der Entschädigung – Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 3

4.3.6. Finanzierungsgrundsätze – Artikel 4a

4.3.7. Kreditmechanismus zwischen den nationalen Systemen als letztes Mittel – Artikel 4b

4.3.8. Entschädigungsobergrenze Prinzip des Selbstbehalts – Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1

4.3.9. Auszahlungsfristen – Artikel 2 und Artikel 9 Absatz 2

4.3.10. Information der Anleger – Artikel 10 Absatz 1

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 97/9/EG

Artikel 3

Artikel 4a

Artikel 4b

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 12

Artikel 13a

Artikel 13b

Artikel 13c

Artikel 14a

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 698/1/10

... hat bislang vor allem Verwaltungsaufwand verursacht, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen deutlich erkennbar geworden wäre. Nach den bisherigen Erfahrungen wird das Angebot der Einheitlichen Ansprechpartner noch sehr wenig in Anspruch genommen. Darüber hinaus kommt die Mehrzahl der Anfragen aus dem Inland. Eine unvoreingenommene Evaluierung des Erfolgs der Dienstleistungsrichtlinie ist daher zu begrüßen. Sofern sich im Rahmen der Evaluierung keine Erfolge [bzw. keine Entwicklung] bei der Förderung des europäischen Dienstleistungsmarkts zeigen, sollten weitere Maßnahmen, die mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden wären, unterbleiben.



Drucksache 25/1/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 829/1/10

... Die Einheitlichen Ansprechpartner wurden auf Grund der EG-Dienstleistungsrichtlinie eingerichtet. Die Zuständigkeit erstreckt sich somit auf Dienstleistungserbringer und -empfänger, nicht umfassend auf Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Die Einheitlichen Ansprechpartner befinden sich europaweit noch im Aufbau. Die Bandbreite der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten ist hier sehr groß.



Drucksache 530/10

... macht es erforderlich, § 15 Absatz 4 Satz 2 zu ändern. Die Führung einer Liste mit den im jeweiligen Land ansässigen Untersuchungsstellen benachteiligt Untersuchungsstellen aus anderen Mitgliedsstaaten der EU und ist mit den Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie nicht vereinbar. Vorgesehen sind deshalb künftig Listen der im jeweiligen Land tätigen Untersuchungsstellen.



Drucksache 793/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 829/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 539/10

... Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie eröffnet ist, ebenfalls



Drucksache 158/10 (Beschluss)

... hinaus. Außerhalb der EU und des EWR stehen aber die Möglichkeiten zur Verwaltungszusammenarbeit, die die Dienstleistungsrichtlinie vorsieht nicht zur Verfügung. Es wäre daher nicht vertretbar, die Vorschriften über die Genehmigungsfiktion auch in Fällen anzuwenden, in denen weder gemäß den Sätzen 1 und 2 Nachweise anerkannt werden müssen noch ein gewisser Mindeststandard für Rückfragen unter Behörden gewährleistet ist.



Drucksache 539/1/10

... kein zwingender Umsetzungsbedarf bestehen, da die Führung der Insolvenzvorauswahllisten derzeit gesetzlich nicht geregelt ist und die Insolvenzrichter bei der Aufnahme in die Vorauswahllisten die Wertungen der Dienstleistungsrichtlinie zu beachten haben. Zudem ist es mit guten Gründen vertretbar, die Ausnahmeregelung des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe i der Dienstleistungsrichtlinie als einschlägig anzusehen. So hat bereits der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2005, IX ZB 308/04, ZIP 2006, 247) zur Entlassung eines Insolvenzverwalters festgestellt, dass dieser auch im öffentlichen Interesse tätig ist. Denn der Insolvenzverwalter ist ein externer Funktionsträger mit Teilhabe an hoheitlicher Gewalt, da er die Beschlagnahmefunktion des insolvenzgerichtlichen Verfahrens ausführt.



Drucksache 158/10

... – erfordern eine Anpassung verschiedener Regelungen des Umweltrechts des Bundes. Relevant ist unter anderem Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie, der den Mitgliedstaaten auferlegt die freie Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten von einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer zu gewährleisten und Genehmigungserfordernisse nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt vorzusehen. Daneben gibt die Richtlinie vor, eine elektronische Verfahrensabwicklung über den so genannten Einheitlichen Ansprechpartner anzubieten (Artikel 8). Schließlich schreibt Artikel 13 die Festlegung von Bearbeitungsfristen vor und erlaubt nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, zu denen auch zwingende Gründe des Umweltschutzes zählen ein Absehen von einer Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung einer festgelegten Bearbeitungsfrist. Die Richtlinie



Drucksache 530/10 (Beschluss)

... Der neue Satz 3 soll gewährleisten, dass die jeweilige Untersuchungsstelle bundesweit tätig werden kann. Dies entspricht der bereits langjährig zwischen den Ländern geübten Praxis der gegenseitigen Anerkennung von Überprüfungen nach § 15 Absatz 5, die hiermit rechtlich verbindlich geregelt wird. Im Übrigen dient diese Regelung der Verwaltungsvereinfachung und trägt dem Diskriminierungsverbot aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie Rechnung.



Drucksache 158/1/10

... hinaus. Außerhalb der EU und des EWR stehen aber die Möglichkeiten zur Verwaltungszusammenarbeit, die die Dienstleistungsrichtlinie vorsieht nicht zur Verfügung. Es wäre daher nicht vertretbar, die Vorschriften über die Genehmigungsfiktion auch in Fällen anzuwenden, in denen weder gemäß den Sätzen 1 und 2 Nachweise anerkannt werden müssen noch ein gewisser Mindeststandard für Rückfragen unter Behörden gewährleistet ist.



Drucksache 645/1/10

... - Hinsichtlich der Anwendbarkeit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) trifft die Begründung zum Gesetzentwurf unterschiedliche und sich widersprechende Aussagen. Während auf Seite 26 des Gesetzentwurfs davon ausgegangen wird, dass im Hinblick auf die Dienstleistungen der akkreditierten Diensteanbieter die Richtlinie aufgrund von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c EU-DLR nicht anwendbar ist, werden z.B. die Regelungen in Artikel 1 § 17 Absatz 2, §§ 19 und 25 auf das Umsetzungserfordernis der EU-DLR gestützt (vgl. Seite 57, 63 und 69 des Gesetzentwurfs). Insoweit stellt sich die Frage, ob für die genannten Vorschriften des Gesetzentwurfs überhaupt eine Regelungsnotwendigkeit besteht. - In der Begründung zum Gesetzentwurf wird auf Seite 26 ausgeführt, dass die De-Mail-Dienste auch unabhängig von einer unmittelbaren Anwendbarkeit der EU-DLR auf die Dienstleistungen der akkreditierten Diensteanbieter bei der Umsetzung der Richtlinie von Bedeutung sein können. Laut Begründung könnten (sonstige) ausländische Dienstleister Nutzer von De-Mail werden und alle Vorteile, die De-Mail biete, im Rahmen der elektronischen Verfahrensabwicklung nutzen. In diesem Zusammenhang bleibt allerdings unklar, wie die Feststellung der Identität der ausländischen Dienstleister gemäß Artikel 1 § 3 Absatz 3 des Entwurfs durch die akkreditierten Diensteanbieter erfolgen soll, da in der Regel davon auszugehen ist, dass die ausländischen Dienstleister ihren gewöhnlichen Aufenthalt auch im Ausland haben. Der in § 3 Absatz 3 Nummer 1 genannte elektronische Identitätsnachweis sowie die qualifizierte elektronische Signatur sind wegen ihrer räumlichen Beschränkung auf das nationale Hoheitsgebiet zur Identifizierung nicht geeignet. Alternativen hierzu werden weder im Gesetzestext noch in der Begründung zum Entwurf aufgeführt. Auch eine etwaige Anmeldung des ausländischen Dienstleisters für die Nutzung von De-Mail-Diensten bei einem im Herkunftsland ansässigen gleichwertigen ausländischen Diensteanbieter im Sinne von Artikel 1 § 19 des Gesetzentwurfs würde hier keine Abhilfe leisten können. Die gleichwertigen ausländischen Diensteanbieter dürfen gemäß Artikel 1 § 5 Absatz 6 des Entwurfs keine elektronischen Zustellungen durchführen. Im Hinblick auf die Bekanntgabe von Verwaltungsakten einer deutschen Behörde ist dies bei einer elektronischen Verfahrensabwicklung nach § 71e VwVfG gemäß § 5 Absatz 5 Satz 1 Halbsatz 2 (a. F.)



Drucksache 113/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 825/10 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 475/09

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 888/1/09

... Die vorliegende Verordnung setzt zwar die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL) im Verhältnis 1 : 1 um. Allerdings ergibt sich wegen der auch für die DL-InfoV geltenden Bereichsausnahmen des Artikels 2 Absatz 2 EG-DLRL eine aus Gründen des Verbraucherschutzes unerfreuliche Lücke im sachlichen Anwendungsbereich der Verordnung. Denn während die ehemaligen §§ 15a, 15b und 70b



Drucksache 195/09

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 480/09

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 888/09

... ) sieht unter anderem umfangreiche Informationspflichten des Erbringers von Dienstleistungen gegenüber dem Dienstleistungsempfänger vor (Artikel 22 und Artikel 27 Absatz 1 und 4 Dienstleistungsrichtlinie). Darüber hinaus sieht die Dienstleistungsrichtlinie vor, dass vom Dienstleistungserbringer verwendete Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung keine diskriminierenden Bestimmungen enthalten dürfen, die auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhen (Artikel 20 Absatz 2 Dienstleistungsrichtlinie). Schließlich verpflichtet die Dienstleistungsrichtlinie die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass der Dienstleistungserbringer den Informationspflichten nachkommt und das Verbot diskriminierender Bedingungen einhält (Artikel 20 Absatz 2, Artikel 22 Absatz 1, 2 und 4, Artikel 27 Absatz 2 und 4 Dienstleistungsrichtlinie).



Drucksache 4/1/09

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie - ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) vereinbar ist.



Drucksache 174/1/09

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 173/09

... eröffnet die Möglichkeit, dass Dienstleister das Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle abwickeln können. Für Genehmigungsverfahren, die der EG-Dienstleistungsrichtlinie unterfallen, können nur kostendeckende Gebühren erhoben werden. Dies betrifft Erlaubnisse und Befähigungsscheine, welche spezifisch die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung betreffen, nicht hingegen Vorschriften allgemeiner Natur, welche von Dienstleistungserbringern im Zuge der Ausübung ihrer Wirtschaftstätigkeit genauso beachtet werden müssen wie Privatpersonen (sogenannte "



Drucksache 148/1/09

... 14. Besonders dringlich wird deren Einbeziehung in den Anwendungsbereich der Beitreibungsrichtlinie vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Diese wird dazu führen, dass vermehrt Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten die Vornahme kostenpflichtiger Amtshandlungen bei deutschen Behörden beantragen. Ohne die Geltung der Beitreibungsrichtlinie auch für Verwaltungskosten bestünde keine Möglichkeit, diese im EU-Ausland beizutreiben.



Drucksache 173/1/09

... (6) Die Verfahren nach den §§ [einsetzen: die vom Bundesministerium des Innern im laufenden Gesetzgebungsverfahren im Rahmen des Normenscreenings als dienstleistungsrelevant identifizierten Verfahren] können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.



Drucksache 174/09 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 180/09

... – der Vorgaben der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie bzw. der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente umsetzt – im Hinblick auf die Protokollierungspflicht ergänzt wird, werden dadurch die geltenden Regelungen lediglich konkretisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 606/09 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 480/09 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.