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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zwangsbefugnisse"


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Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Die Bekämpfung des Dopings im Sport durch die Verbände und durch den Staat ergänzt sich gegenseitig. Beide Ansätze haben ihre Vorteile. So können die Verbände Sportler, die ihrer Organisation unterliegen, veranlassen, sich verdachtsunabhängigen Kontrollen zu unterwerfen. Im Falle eines positiven Befunds können sie den Betroffenen die Darlegungs- und Beweislast dafür auferlegen, dass es sich nicht um einen Dopingverstoß handelt. Sie können sehr rasch mit Sperren als Sanktion reagieren, die für die Betroffenen als faktisches Berufsverbot sehr belastend sind. Die staatliche Dopingbekämpfung erfasst in ihrer Wirkung alle Rechtsunterworfenen und nicht nur diejenigen, die sich freiwillig unter das Regime der Sportverbände begeben haben. Mit dem Strafrecht steht dem Staat ein durchsetzungsstarkes, wirksames und allgemein anerkanntes Mittel zur Verfügung, um in hohem Maße sozialwidriges oder schädliches Verhalten als Unrecht zu kennzeichnen, zu verfolgen und zu sanktionieren. Nur der Staat verfügt über Zwangsbefugnisse zur Aufklärung eines Verdachts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 840/10

... Der Ratsbeschluss stellte in erster Linie darauf ab, die damalige Rechtsgrundlage von Europol durch ein Instrument zu ersetzen, das flexibler als ein internationales Abkommen war. Zudem wurde die auf zwischenstaatlicher Ebene vollzogene Finanzierung durch einen Zuschuss aus dem Haushaltsplan der Gemeinschaft ersetzt, wodurch Europol der Status einer EU-Agentur verliehen wurde. Der Aufbau von Europol als einer für die Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden zuständigen EU-Einrichtung, die mit der Sammlung, dem Austausch und der Analyse von Informationen über grenzüberschreitende, zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffende Straftaten befasst ist, blieb im Wesentlichen unverändert, das Mandat von Europol hingegen wurde von der „organisierten Kriminalität" auf „Formen schwerer Kriminalität" ausgeweitet. Darüber hinaus wurden durch den Beschluss weitere Änderungen vorgenommen, die aber am grundsätzlichen Auftrag von Europol, das nach wie vor eine nicht mit Zwangsbefugnissen ausgestattete Unterstützungsstelle für Strafverfolgungsbehörden ist, nichts änderten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 840/10




Mitteilung

1. Einleitung: die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

2. die Parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von EUROPOL nach dem geltenden Rechtsrahmen

2.1. Europäisches Parlament

2.2. Nationale Parlamente

3. Die Debatte über die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

3.1. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments

Verankerung im Gemeinschaftsrecht und Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt

Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Parlaments

Stärkung der Verfahren für die parlamentarische Kontrolle

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und Ausübung bestehender Rechte durch die nationalen Parlamente

Ausweitung der Befugnisse von Europol

Möglichkeit der Einrichtung eines interparlamentarischen Ausschusses

Erhöhung der Transparenz durch einen verbesserten Informationsaustausch

Mitwirkung bei der Ernennung bzw. Entlassung des Direktors von Europol

Vertreter des Europäischen Parlaments im Verwaltungsrat von Europol

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere durch einen interparlamentarischen Ausschuss

Einbindung des Europäischen Parlaments in die Ernennung des Direktors von Europol

Schärfere Datenschutzbestimmungen

3.2. Die Ansichten der nationalen Parlamente

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle auf nationaler Ebene nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 31

4. Ausblick auf die Zukunft: EUROPOL im neuen institutionellen Rahmen

4.1. Übertragung von Zwangsbefugnissen — Artikel 88 Absatz 3 AEUV

4.2. Die Rolle der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon

5. Schlussfolgerungen Empfehlungen

5.1. Einrichtung eines ständigen gemeinsamen oder interparlamentarischen Forums

5.2. Mehr Transparenz: eine neue Strategie für die Kommunikation mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten

5.3. Rollentrennung


 
 
 


Drucksache 174/09

... ) konkretisiert werden. Die DLRL ist auf die Regelungen des Bürgerportalgesetzes (Art. 1) – mit Ausnahme von § 19 – allerdings nicht anwendbar. Dies ergibt sich aus Art. 2 Absatz 2 Buchst i) DLRL, wonach die DLRL auf solche Tätigkeiten keine Anwendung findet, die im Sinne des Art. 45 EGV mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind. Öffentliche Gewalt im Sinn des Art. 45 EGV erfasst die Möglichkeit, dem Bürger gegenüber von Sonderrechten, Hoheitsprivilegien und Zwangsbefugnissen Gebrauch zu machen. Da ein akkreditierter Diensteanbieter bei der förmlichen Zustellung eine elektronische Zugangsbestätigung erzeugt, die die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde hat, setzt dies eine Übertragung hoheitlicher Befugnisse voraus. Diese erfolgt durch die in Art. 1 § 5 Abs. 6 geregelte Beleihung. Daher ist konkret diese Regelung vom Anwendungsbereich der DLRL ausgenommen. Die Pflicht des akkreditierten Diensteanbieters, förmliche Zustellungen auszuführen und elektronische Zugangsbestätigungen zu erzeugen, ist zugleich wesentlicher Bestandteil des (Pflichtdienstes) Postfach- und Versanddienstes, dieser wiederum ist als Pflichtdienst der wesentlichste Bestandteil und eigentliche Kern der Bürgerportaldienste. Die Tätigkeit des Betreibens von Bürgerportalen der akkreditierten Diensteanbieter ist damit insgesamt vom Anwendungsbereich der DLRL ausgenommen. Da die Beleihung automatisch mit der Akkreditierung verliehen wird, sind somit auch sämtliche Regelungen, die die Akkreditierung der Diensteanbieter betreffen, vom Anwendungsbereich der DLRL ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bürgerportalgesetz

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Bürgerportal

§ 2
Zuständige Behörde

Abschnitt 2
Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters

§ 3
Eröffnung eines Bürgerportalkontos

§ 4
Sichere Anmeldung zu einem Bürgerportalkonto

§ 5
Postfach- und Versanddienst

§ 6
Identitätsbestätigungsdienst

§ 7
Verzeichnisdienst

§ 8
Speicherplatz

Abschnitt 3
Bürgerportalnutzung

§ 9
Aufklärungs- und Informationspflichten

§ 10
Sperrung und Auflösung des Bürgerportalkontos

§ 11
Einstellung der Tätigkeit

§ 12
Vertragsbeendigung

§ 13
Dokumentation

§ 14
Verbraucherschutz

§ 15
Datenschutz

§ 16
Auskunftsanspruch

Abschnitt 4
Akkreditierung

§ 17
Akkreditierung von Diensteanbietern

§ 18
Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis

§ 19
Gleichstellung ausländischer Dienste

Abschnitt 5
Aufsicht

§ 20
Aufsichtsmaßnahmen

§ 21
Mitwirkungspflicht

§ 22
Informationspflicht

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Gebühren und Auslagen

§ 25
Rechtsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes

§ 5a
Elektronische Zustellung gegen Zugangsbestätigung über Bürgerportale

Artikel 4
Evaluierung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Gründe für sichere Bürgerportale

3. Verfassungsmäßigkeit

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Kosten

Akkreditierung von Diensteanbietern

Betrieb von Bürgerportalen

Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Diensteanbieters

Informationspflichten und Kosten für Bürgerinnen und Bürger

Informationspflichten und Kosten für die Verwaltung

Im Einzelnen:

V. Nutzenbetrachtungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Akkreditierung

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Aufsicht

Zu § 20

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu § 22

Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 734: Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 658/06

... Trotz erhöhter Anstrengungen der Sportverbände sowie des Gesetzgebers ist es bislang augenscheinlich nicht gelungen, das Dopingproblem effektiv zurückzudrängen. Auch aus dem Sport wird unter Hinweis auf spezifische Anti-Doping-Gesetze in anderen Staaten daher vermehrte Unterstützung durch den Staat eingefordert. Verwiesen wird vorrangig darauf, dass den staatlichen Behörden Zwangsbefugnisse und Ermittlungsmaßnahmen zu Gebote stünden, über die der Sport nicht verfüge. Das gelte umso mehr, als beim Vertrieb von Dopingmitteln netzwerkartige Strukturen festgestellt worden seien. Es sei darüber hinaus angezeigt, gegen den Sportler, der der Nachfrager nach Dopingmitteln sowie Dopingmethoden und damit eine Zentralgestalt des Geschehens sei, mit spezifischen strafrechtlichen Handhaben vorzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Anti-Doping-Gesetz (ADG)

§ 1
Definitionen

§ 2
Aufklärung der Bevölkerung

§ 3
Berichtspflichten

§ 4
Straftaten

§ 5
Sportbetrug

§ 6
Strafmilderung und Absehen von Strafe

§ 7
Erweiterter Verfall und Einziehung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Anlage

A. Anabole Wirkstoffe

1. Anabol-androgene Steroide AAS

a Exogene ASS

b Endogene AAS

2. Andere anabole Wirkstoffe:

B. Hormone und verwandte Wirkstoffe

C. BETA-2-AGONISTEN

D. WIRKSTOFFE MIT antiöstrogener Wirkung

E. DIURETIKA UND Andere Maskierungsmittel

F. STIMULANZIEN

G. NARKOTIKA

H. GLUKOKORTIKOSTEROIDE

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 217/06

... In Anlehnung an § 74 BNotO sieht der neu eingefügte Absatz 18 Auskunftsrechte und Zwangsbefugnisse der Kassen vor. Die Kasse ist in vielen Bereichen auf die Kooperation ihrer Anstaltsunterworfenen angewiesen, so z.B. bei der Abgabenerhebung auf die rechtzeitige Meldung der abgabepflichtigen Gebühren. Um im Einzelfall diese Kooperation auch erzwingen zu können, ist in Anlehnung an die Regelung in § 74 BNotO auch für die Kasse die Möglichkeit vorgesehen, ein Zwangsgeld festzusetzen. Daneben kann der Ersatz von durch die fehlende Mitwirkung entstandenen Schäden, z.B. Säumniszuschläge (vgl. § 113 Abs. 17 Satz 6 Nr. 5 BNotO-E), weiterhin durch Satzung geregelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

1. § 113 wird wie folgt gefasst:

2. § 113a wird aufgehoben.

3. Nach § 118 wird folgender § 119 angefügt:

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu Absätzen 6 und 7

Zu Absätzen 8 und 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absätzen 12 und 13

Zu Absatz 14

Zu Absätzen 15 und 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

2. Zu Nummer 2 § 113a BNotO

3. Zu Nummer 3 § 119 BNotO - neu

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 217/06 (Beschluss)

... In Anlehnung an § 74 BNotO sieht der neu eingefügte Absatz 18 Auskunftsrechte und Zwangsbefugnisse der Kassen vor. Die Kasse ist in vielen Bereichen auf die Kooperation ihrer Anstaltsunterworfenen angewiesen, so z.B. bei der Abgabenerhebung auf die rechtzeitige Meldung der abgabepflichtigen Gebühren. Um im Einzelfall diese Kooperation auch erzwingen zu können, ist in Anlehnung an die Regelung in § 74 BNotO auch für die Kasse die Möglichkeit vorgesehen, ein Zwangsgeld festzusetzen. Daneben kann der Ersatz von durch die fehlende Mitwirkung entstandenen Schäden, z.B. Säumniszuschläge (vgl. § 113 Abs. 17 Satz 6 Nr. 5 BNotO-E), weiterhin durch Satzung geregelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/06 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu den Absätzen 6 und 7

Zu den Absätzen 8 und 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu den Absätzen 12 und 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15 und 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 645/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.