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33 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zuteilungsmenge"


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Drucksache 387/18

... b) die Bestimmung der Produktionsmenge oder sonstiger Größen, die zur Berechnung der Zuteilungsmenge und ihrer dynamischen Anpassung während der Handelsperiode erforderlich sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 11
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber

§ 16
Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.

Abschnitt 4
Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr

§ 18
Überwachung, Berichterstattung und Prüfung

§ 27
Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung

§ 33
Übergangsregelung zur Gebührenerhebung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011

cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG

Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

i Erstellung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode

1 Aufwand

2 Fallzahl

iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan

Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung

Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einbezogene Geschäftsprozesse

bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse

cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 132/1/16

... Die Zuteilungsmenge für die CO



Drucksache 132/2/16

... Die Zuteilungsmenge für die CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/2/16




1. Zu Nummer 2 Satz 3, Nummer 8 Satz 2 und

3. Zu Nummer 2 Satz 3 und Nummer 9 sowie zur Begründung Absatz 9 und Absatz 10

4. Zu Nummer 7 Satz 3


 
 
 


Drucksache 401/1/15

... 60. Der Bundesrat erkennt das Bestreben der Kommission an, in ihrem Vorschlag einen Weg für eine Anpassung der Zuteilungsmengen an sich ändernde Produktionsniveaus zu ermöglichen. Die Aufteilung in zwei Zuteilungsphasen stellt einen ersten wichtigen Schritt in diese Richtung dar. Die Zuteilung sollte sich nach Auffassung des Bundesrates jedoch nach der aktuellen Produktionshöhe richten. Dies ermöglicht industrielles Wachstum und vermeidet Diskussionen über Anpassungen an unvorhergesehene Entwicklungen. Zudem wäre ein solches System für eine Internationalisierung des



Drucksache 401/15 (Beschluss)

... 25. Er erkennt das Bestreben der Kommission an, in ihrem Vorschlag einen Weg für eine Anpassung der Zuteilungsmengen an sich ändernde Produktionsniveaus zu ermöglichen. Die Aufteilung in zwei Zuteilungsphasen stellt einen ersten wichtigen Schritt in diese Richtung dar. Die Zuteilung sollte sich nach Auffassung des Bundesrates jedoch nach der aktuellen Produktionshöhe richten. Dies ermöglicht industrielles Wachstum und vermeidet Diskussionen über Anpassungen an unvorhergesehene Entwicklungen. Zudem wäre ein solches System für eine Internationalisierung des



Drucksache 100/13

... "Im Falle der Aufteilung einer Anlage teilt die zuständige Behörde die in der ursprünglichen Zuteilungsentscheidung ausgewiesene Zuteilungsmenge auf die aus der Aufteilung hervorgehenden Anlagen in dem Verhältnis auf, in dem sie die Tätigkeit der Anlage übernommen haben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 21
Prüfstellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Wirtschaft:

Fallgruppe 1: Akkreditierungs- und Zulassungsstelle

Personal - und Sachaufwand

Fallgruppe 2: Prüfstellen

4 Personalaufwand

4 Sachaufwand

Fallgruppe 3: Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber

4 Informationspflichten

Zusammenfassung: Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2. Verwaltung:

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu 2. Änderung von § 2

Zu 3. Änderung von § 4 Absatz 6

Zu 4. Änderung von § 5 Absatz 2

Zu 5. Änderung von § 9 Absatz 2

Zu 6. Änderung von § 10 Satz 2

Zu 7. Änderung von § 11 Absatz 4

Zu 8. Änderung von § 13 Absatz 2

Zu 9. Änderung von § 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 10. Änderung von § 21

Zu 11. Änderung von § 22

Zu 12. Änderung von § 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 13. Änderung von § 25

Zu 14. Änderung von § 28

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 15. Änderung von § 33

Zu 16. Aufhebung der Anhänge 3 und 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2444: Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten

a Wirtschaft

b Vollzugsaufwand

c Bürgerinnen und Bürger


 
 
 


Drucksache 88/11

... (3) Die zuständige Behörde berechnet die vorläufigen Zuteilungsmengen, veröffentlicht eine Liste aller unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallenden Anlagen und der vorläufigen Zuteilungsmengen im elektronischen Bundesanzeiger und meldet die Liste der Europäischen Kommission. Bei der Berechnung der vorläufigen Zuteilungsmengen werden nur solche Angaben des Betreibers berücksichtigt, deren Richtigkeit ausreichend gesichert ist. Rechtsbehelfe im Hinblick auf die Meldung der Zuteilungsmengen können nur gleichzeitig mit den gegen die Zuteilungsentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4
Emissionsgenehmigung

§ 5
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6
Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7
Berechtigungen

§ 8
Versteigerung von Berechtigungen

§ 9
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln

§ 11
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve

§ 13
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve

§ 14
Ausgabe von Berechtigungen

§ 15
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften

§ 17
Emissionshandelsregister

§ 18
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Zuständigkeiten

§ 20
Überwachung

§ 21
Sachverständige Stellen

§ 22
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden

§ 23
Elektronische Kommunikation

§ 24
Einheitliche Anlage

§ 25
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27
Befreiung für Kleinemittenten

§ 28
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 29
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 33
Allgemeine Übergangsregelung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Anhang 1
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Teil 2
Tätigkeiten

Anhang 2
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1
Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2
Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung

Anhang 3
Anforderungen an die Verifizierung

Teil 1
Emissionsberichterstattung

A. Allgemeine Grundsätze

B. Methodik Strategische Analyse

4 Prozessanalyse

4 Risikoanalyse

C. Bericht

D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs

Teil 2
Angaben zur Transportleistung

Anhang 4
Anforderungen an sachverständige Stellen

Anhang 5
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Teil 1
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4

1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung

2. Berechnungsformeln

a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis

b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis

Erläuterung der Abkürzungen:

Teil 2
Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 4
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012

Artikel 5
Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007

Artikel 8
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012

Artikel 9
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007

Artikel 10
Änderung der Zuteilungsverordnung 2007

Artikel 11
Änderung der Zuteilungsverordnung 2012

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Anwendungsbereich

2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan

3. Versteigerung von Berechtigungen

4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen

5. Verwendung von Projektgutschriften

6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Zusammenfassung

b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht

c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012

d. Einzelbewertung der Informationspflichten

IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung

IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung

IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit

IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts

IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans

IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans

IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht

IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber

IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen

IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber

IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister

IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen

IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle

IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen

e. Zusammenfassung

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung

Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen

Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels


 
 
 


Drucksache 88/1/11

"und erhält dabei für die verbleibenden Jahre der Handelsperiode 2013 bis 2020 die nach § 9 dieses Gesetzes vorgesehene Zuteilungsmenge"



Drucksache 605/08 Zuteilungsmenge


Drucksache 102/08 (Beschluss)

... Die in der Emissionshandelsrichtlinie vorgesehene jährliche Verringerung der Emissionszertifikate sollte sich an dem technisch möglichen Minderungspotenzial der unter das Emissionshandelssystems fallenden Tätigkeiten/Industriebranchen orientieren. Branchen wie Stahl, Zement oder Chemie haben nicht die gleichen technischen Möglichkeiten zur Emissionsreduktion wie der Energieerzeugungssektor. Das Kriterium gemäß Anhang III Nr. 3 der geltenden Richtlinie hat sich bewährt und sollte auch zukünftig bei der Festlegung von Zuteilungsmengen berücksichtigt werden.



Drucksache 102/1/08

... Die in der Emissionshandelsrichtlinie vorgesehene jährliche Verringerung der Emissionszertifikate sollte sich an dem technisch möglichen Minderungspotenzial der unter das Emissionshandelssystems fallenden Tätigkeiten/Industriebranchen orientieren. Branchen wie Stahl, Zement oder Chemie haben nicht die gleichen technischen Möglichkeiten zur Emissionsreduktion wie der Energieerzeugungssektor. Das Kriterium gemäß Anhang III Nr. 3 der geltenden Richtlinie hat sich bewährt und sollte auch zukünftig bei der Festlegung von Zuteilungsmengen berücksichtigt werden.



Drucksache 276/07

... Mit dem Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 werden Gesamtzuteilungsmenge und Zuteilungsregeln für die zweite Handelsperiode 2008 bis 2012 gesetzlich festgelegt. Darüber hinaus werden notwendige Anpassungen weiterer Rechtsgrundlagen des Emissionshandels, insbesondere zur Vereinheitlichung des Anwendungsbereichs auf europäischer Ebene und zur Anpassung der Gebührenerhebung für die Bearbeitung von Anträgen für die Kyoto-Projektmechanismen (CDM und JI) an international übliche Standards vorgenommen. Zudem erfolgen Klarstellungen zum Vollzug einzelner Regelungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Nationale Emissionsziele

§ 5
Reserve

Abschnitt 3
Zuteilungsregeln

§ 6
Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 7
Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 8
Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 9
Zuteilung für Neuanlagen

§ 10
Einstellung des Betriebes von Anlagen

§ 11
Kuppelgas

§ 12
Besondere Härtefallregelung

§ 13
Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung

§ 14
Antragsfristen

§ 15
Überprüfung von Angaben

§ 16
Kosten der Zuteilung

Abschnitt 4
Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

§ 17
Ausgabe

§ 18
Erfüllung der Abgabepflicht

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Zuständige Behörde

Anhang 1
Berechnungsformeln

Anhang 2
(zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen

Anhang 3
(zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)

Teil
A: Produktbezogene Emissionswerte

I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie

II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas

III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik

Teil
B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9

Anhang 4
(zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden

I. Vollbenutzungsstunden

II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden

Anhang 5
(zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage

1. Grundsatz

a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage

b. Bestimmung des Anpassungsfaktors

2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung

a. Erzeugung von Strom:

b. Erzeugung von Wärme:

c. Erzeugung von Wellenarbeit

3. Bestimmung des Referenzjahres

4. Berechnungsformeln

Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012

2. Zielsetzungen

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Einzelerläuterungen

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
: Mengenplanung

Zu § 4

Zu § 5

Abschnitt 3
: Zuteilungsregeln

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
: Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 5
: Gemeinsame Vorschriften

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 443/07

... -Emissionshandelsgesetzes, die eine Zuteilung nach den §§ 7 bis 9 oder nach § 12 erhalten, die auf die Produktion von Strom entfallende Zuteilungsmenge um einen Faktor verringert, der dem Verhältnis von 38 Millionen Berechtigungen pro Jahr zur gesamten jährlichen Zuteilung für die Stromproduktion an bestehende Anlagen nach den §§ 7, 8 und § 12 entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/07




I. Artikel 1 (Zuteilungsgesetz 2012) wird wie folgt geändert:

Formel 1:

Formel 2:

Formel 3:

Formel 4:

Formel 5:

Formel 6:

Formel 7:

Formel 8:

Formel 9:

II. Artikel 2 (Änderung des TEHG) wird wie folgt geändert:


 
 
 


Drucksache 40/07 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei der Anerkennung der Nationalen Allokationspläne, der Zuteilungsmengen und der Zuteilungsregeln durch die Kommission sowohl die ökologischen Lenkungswirkungen zu berücksichtigen sind als auch die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Anlagenbetreiber der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/07 (Beschluss)




Zum Energiebinnenmarkt

Zur Versorgungssicherheit

Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems

Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien

Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen

Zum Energiemix

Zur Energieaußenpolitik

Zu Energietechnologien


 
 
 


Drucksache 61/1/07

... 14. Branchen bzw. Unternehmen mit einer geringen Anzahl an Emissionsberechtigungen werden überproportional durch die mit dem Emissionshandel verbundenen administrativen Kosten belastet. Bei Zuteilungsmengen unterhalb von 50 000 Emissionsberechtigungen pro Jahr entstehen für die Unternehmen durch das umweltpolitische Instrument Emissionshandel betriebswirtschaftliche Belastungen, bei denen die Verhältnismäßigkeit zwischen Kosten und Nutzen in besonderer Weise in Frage zu stellen ist. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, [dass in Nummer 5 Buchstabe c der Mitteilung berücksichtigt werden möge,] dass bei der anstehenden Revision der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/1/07




Konzeption des EU-Ausschusses

Konzeption des Ausschüsse A, U, Vk, Wi


 
 
 


Drucksache 40/1/07

... 13. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei der Anerkennung der Nationalen Allokationspläne, der Zuteilungsmengen und der Zuteilungsregeln durch die Kommission sowohl die ökologischen Lenkungswirkungen zu berücksichtigen sind als auch die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Anlagenbetreiber der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/1/07




Zum Energiebinnenmarkt

Zur Versorgungssicherheit

Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems

Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien

Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen

Zum Energiemix

Zur Energieaußenpolitik

Zu Energietechnologien


 
 
 


Drucksache 276/07 (Beschluss)

... Nach ersten überschlägigen Berechnungen würde allerdings bei einer angedachten Versteigerung von zehn Prozent der Zuteilungsmenge der Bund in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 per Saldo einige Mrd. € Einnahmen erzielen, während die Länder und Gemeinden Mindereinnahmen in entsprechender Größenordnung hinnehmen müssten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012

7. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012

8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012

9. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012

10. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012

11. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012

12. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

13. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012

14. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012

15. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

16. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

17. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012

18. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG

20. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG

21. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG

22. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG

23. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG


 
 
 


Drucksache 276/1/07

... "Von einem Härtefall ist insbesondere auszugehen, wenn sich bei Anwendung der Absätze 1 bis 5 eine gegenüber der durchschnittlichen jährlichen Zuteilungsmenge für die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 um wenigstens 25 vom Hundert geringere durchschnittliche jährliche Zuteilungsmenge ergeben würde und diese Differenz nicht durch eine geringere Produktionsmenge in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 begründet ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/1/07




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

2. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9* - neu - ZuG 2012

6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 ZuG 2012

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012

8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 7 Abs. 1 Satz 5 - neu -, § 8 Abs. 1 Satz 5 - neu - ZuG 2012

9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

10. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012

11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 - neu - ZuG 2012

12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 8 ZuG 2012

13. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 11 - neu - ZuG 2012

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *

16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *

17. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012

18. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 1 ZuG 2012

19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012

20. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - ZuG 2012

21. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 8 - neu - ZuG 2012

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

22. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

23. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 5 ZuG 2012

24. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012

25. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012

26. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012

27. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

28. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

29. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012

30. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012

31. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

32. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

33. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012

34. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012

35. Zu Artikel 1 Anhang 5 Nr. 1 Satz 2 - neu -, Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 - neu - ZuG 2012

36. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG

37. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG

38. Die Zustimmung ist verbindliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen nach diesem Gesetz.

39. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG

40. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG

41. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

42. Hilfsempfehlung zu Ziffer 41:

Zu Artikel 2

43. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG

44. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG


 
 
 


Drucksache 443/1/07

... Zur Erzielung des Berechtigungsaufkommens für die Veräußerung wird bei Anlagen nach Anhang 1 Ziffern I bis V des Treibhausgas Emissionshandelsgesetzes, die eine Zuteilung nach den §§ 7 bis 9 oder nach § 12 erhalten, die auf eine Produktion von Strom entfallende Zuteilungsmenge um zehn vom Hundert verringert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/1/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 443/4/07

... Der Bundesrat begrüßt die Intention der Bundesregierung, im Rahmen der Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Handel mit Emissionsberechtigungen für die Zuteilungsperiode 2008-2012 die Regeln für den Emissionshandel zu vereinfachen und somit für mehr Transparenz zu sorgen. Er trägt die Reduzierung der Zuteilungsmengen mit und verschließt sich der Veräußerung bzw. der Versteigerung eines kleinen Anteils der Emissionszertifikate nicht. Er beanstandet jedoch, dass im Interesse eines fristgerechten Inkrafttretens des Gesetzes elementare Fragen der Versteigerung nicht hinreichend geprüft und diskutiert worden sind. Mit dem Ansatz einer Versteigerung von fast 10% der Zuteilungsmenge an Zertifikaten schöpft die Bundesregierung nunmehr den von der EU eingeräumten Korridor für Versteigerungen in der Zuteilungsperiode 2008-2012 vollständig aus, ohne auf Erfahrungswerte zurückgreifen zu können und Folgewirkungen ermittelt zu haben.



Drucksache 276/3/07

... Nach ersten überschlägigen Berechnungen würde allerdings bei einer angedachten Versteigerung von 10 Prozent der Zuteilungsmenge der Bund in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 per Saldo einige Mrd. € Einnahmen erzielen während die Länder und Gemeinden Mindereinnahmen in entsprechender Größenordnung hinnehmen müssten.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.