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40 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zustellungsentgelte"


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Drucksache 334/16

... Die große Mehrheit der Teilnehmer hält EU-weite Obergrenzen für Roamingvorleistungsentgelte, die in allen Mitgliedstaaten gelten, für den am besten geeigneten regulatorischen Ansatz, um das Roaming zu Inlandspreisen ab 2017 zu ermöglichen. Wegen unterschiedlicher Auffassungen darüber, wie gut der Roamingvorleistungsmarkt funktioniert, sind die Betreiber geteilter Meinung in Bezug auf die angemessenste Höhe solcher Obergrenzen, die ein tragfähiges Roaming zu Inlandspreisen ermöglichen würden. Einige befürworten eine Bestätigung der derzeit geltenden Obergrenzen für Roamingvorleistungsentgelte, wogegen andere als Voraussetzung für ein tragfähiges Roaming zu Inlandspreisen auf eine erhebliche Senkung drängen. Darüber hinaus verwiesen viele Betreiber darauf, dass auch die Höhe der Anrufzustellungsentgelte für den Roamingverkehr wichtig sei, wenn das Roaming zu Inlandspreisen bei Sprachanrufen ermöglicht werden soll.



Drucksache 717/08

... (16) Betreiber, die regulierte Roaminganrufe auf der Endkundenebene anbieten, sollten deshalb dazu verpflichtet werden, ihren Kunden alle Anrufe, für die ein Eurotarif gilt, sekundengenau zu berechnen, und nur bei abgehenden Anrufen eine anfängliche Mindestabrechnungsdauer von höchstens 30 Sekunden zugrunde legen dürfen. Dadurch können die Betreiber vertretbare Kosten für den Verbindungsaufbau decken und sind gleichzeitig flexibel genug, um sich mit einer kürzeren Mindestabrechnungsdauer am Wettbewerb zu beteiligen. Bei ankommenden Anrufen, für die ein Eurotarif gilt, ist dagegen keine Mindestabrechnungsdauer gerechtfertigt, weil die entsprechenden Kosten auf der Großkundenebene sekundengenau abgerechnet werden und etwaige besondere Kosten für den Verbindungsaufbau bereits in den Mobilfunkzustellungsentgelten enthalten sind.



Drucksache 499/06

... 22 Wie in einem Fall, in dem Mobilfunk-Zustellungsentgelte ausschließlich für Gespräche aus Mobilfunknetzen oder aus dem Ausland reguliert werden sollten, nicht aber für die von Festnetzen ausgehenden Gespräche.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/06




Mitteilung

1. Zusammenfassung

2. Hintergrund

3. Bewertung des Rechtsrahmens – Verwirklichung der Ziele

4 Marktentwicklung

Konsultation der Interessengruppen

4 Zusammenfassung

4. Technologie- und Markenentwicklung

5. Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen

5.1. Verbesserung der Frequenzverwaltung im Bereich der elektronischen Kommunikation

5.2. Rationalisierung der Marktüberprüfungen

5.3. Konsolidierung des Binnenmarktes

5.3.1. Abhilfemaßnahmen gemäß dem Verfahren nach Artikel 7

5.3.2. Einsprüche

5.3.3. Gemeinsamer Ansatz für die Genehmigung von Diensten mit gesamteuropäischer oder Binnenmarktbedeutung

5.3.4. Sonstige Änderungsvorschläge

5.4. Stärkung der Verbraucher- und Nutzerrechte

5.5. Erhöhung der Sicherheit

5.6. Bessere Rechtsetzung: Aufhebung veralteter Vorschriften

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 512/06 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat hält zum jetzigen Zeitpunkt die Einführung von Preisobergrenzen, die sich aus den durchschnittlichen nationalen Zustellungsentgelten ergeben, für ein geeignetes Instrument, um die Roaminggebühren zwischen den Netzbetreibern zu begrenzen. Ausgangspunkt der Berechnung von Preisobergrenzen sind geltende Tarife, die sich im Wettbewerb der Anbieter in den jeweiligen Mitgliedstaaten für den heimischen Markt gebildet haben. Es handelt sich somit um eng an den Wettbewerbspreisen angelehnte Preisobergrenzen.



Drucksache 512/06

... Diese Preisobergrenzen berücksichtigen die unterschiedlichen Kosten der jeweiligen Auslandsroamingdienste für Inlandsgespräche innerhalb des besuchten Landes einerseits und für Auslandsgespräche zurück in das Heimatland oder in ein Drittland innerhalb der Gemeinschaft andererseits. Der Vorschlag sieht daher für die erste Anrufkategorie eine niedrigere Preisobergrenze (das Zweifache des durchschnittlichen Zustellungsentgelts der Mobilfunkbetreiber mit beträchtlicher Marktmacht) und für die zweite Kategorie eine höhere Preisobergrenze (das Dreifache des durchschnittlichen Zustellungsentgelts dieser Betreiber) vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Großkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe

Artikel 4
Endkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe

Artikel 5
Inkrafttreten der Entgeltobergrenzen für regulierte Roaminganrufe auf Endkundenebene

Artikel 6
Endkundenentgelte für die Anrufannahme während des Roamings in der Gemeinschaft

Artikel 7
Transparenz der Endkundenentgelte

Artikel 8
Überwachung und Durchsetzung

Artikel 9
Sanktionen

Artikel 10
Durchschnittliches Mobilfunk-Zustellungsentgelt

Artikel 11
Änderung der Richtlinie 2002/21/EG

Artikel 12
Überprüfungsverfahren

Artikel 13
Ausschuss

Artikel 14
Mitteilungspflicht

Artikel 15
Durchführung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang I
Großkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe gemäß Artikel 3

Anhang II
Methode für die Bestimmung des durchschnittlichen Mobilfunk-Zustellungsentgelts gemäß Artikel 10

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen

3 Zusammenfassung

4 Hintergrund

4 Konsultation

4 Problematik

Technologie - und Marktentwicklung

3 Ziele

Politische Entscheidungsalternativen und Analyse

Unveränderte Beibehaltung

4 Selbstregulierung

4 Mitregulierung

Unverbindliche Regelung

Gezielte Regulierung

Regulierung nur auf der Großkundenebene

Regulierung nur auf der Endkundenebene

Regulierung auf der Großkunden- und Endkundenebene

4 Inlandspreisprinzip

Konzept des besuchten Landes

Europäisches Heimatmarktkonzept

4 Transparenz

Wirtschaftliche Auswirkungen

Allgemeine Auswirkungen

Dynamische Auswirkungen

Auswirkungen auf Nachbarmärkten

4 Umverteilungsfragen

Auswirkungen und Konsolidierung auf Unternehmensebene

Abschätzung des Verwaltungsaufwands

Bewertung und Beobachtung

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 512/1/06

... 7. Der Bundesrat hält zum jetzigen Zeitpunkt die Einführung von Preisobergrenzen, die sich aus den durchschnittlichen nationalen Zustellungsentgelten ergeben, für ein geeignetes Instrument, um die Roaminggebühren zwischen den Netzbetreibern zu begrenzen. Ausgangspunkt der Berechnung von Preisobergrenzen sind geltende Tarife, die sich im Wettbewerb der Anbieter in den jeweiligen Mitgliedstaaten für den heimischen Markt gebildet haben. Es handelt sich somit um eng an den Wettbewerbspreisen angelehnte Preisobergrenzen.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.