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73 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zuschauer"


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Drucksache 92/20

... Mit der Einfügung des § 6 in die Sportanlagenlärmschutzverordnung durch die Erste Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 9. Februar 2006 (BGBl. I Seite 324) ist es den zuständigen Behörden ermöglicht worden, für internationale und nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung zuzulassen. Die Zulassung von Ausnahmen bezieht sich auf die Überschreitung der Höchstwerte (erhöhte Immissionsrichtwerte) und auch der Anzahl seltener Ereignisse (18 p.a.), für die die Höchstwerte gelten. Schließlich gilt die Ausnahmemöglichkeit entsprechend auch für den Lärm des Zu- und Abgangsverkehrs einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche. Bei der Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung kann im Einzelfall auch in Frage kommen, die Ruhezeiten nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu reduzieren oder aufzuheben und den Beginn der Nachtzeit nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung hinauszuschieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 532/19

... Die vorgeschlagene Verbotsregelung in Satz 1 richtet sich an alle an der Verhandlung beteiligten Personen und erfasst damit beispielsweise Parteien, deren rechtliche Vertreter, Zeugen, Sachverständige, Angeklagte oder Nebenkläger, jedoch nicht Zuschauer oder zu Sicherheitszwecken eingesetzte Polizeibeamte. Zeitlich umfasst die Regelung die "Sitzung". "Sitzung" umfasst die gesamte Dauer der gerichtlichen Verhandlung im Sinne des § 169 GVG vom Aufruf der Sache bis zur vollständigen Verkündung des Urteils. Davon umfasst ist darüber hinaus auch die Öffnung des Gerichtssaals sowie nach der Verkündung des Urteils die Zeit, die das Gericht braucht, um die mit der endgültigen Abwicklung der Sache zusammenhängenden Verrichtungen vorzunehmen und den Sitzungssaal zu verlassen (vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Dezember 1985 - 2 Ws 561/85 -, MDR 1986, 428).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 29
Verfahren nach Ablehnung eines Richters

§ 397b
Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung

Artikel 2
Weitere Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)

§ 1
Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher

§ 2
Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung

§ 3
Antrag auf allgemeine Beeidigung

§ 4
Alternativer Befähigungsnachweis

§ 5
Beeidigung des Dolmetschers

§ 6
Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher

§ 7
Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf

§ 8
Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde

§ 9
Datenverarbeitung

§ 10
Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Kosten

Artikel 6
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 53a
Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse

3. Stärkung des Opferschutzes

4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Evaluierung und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu den Sätzen 2 bis 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 233/1/18

... 3. Das aktuelle Programm CREATIVE EUROPE 2014-2020 zielt gemäß Artikel 4 Buchstabe b der Verordnung Nr. 1295/2013 auch auf die Zirkulation von kulturellen und kreativen Werken, um neue und größere Zuschauergruppen zu erreichen, mit speziellem Fokus auf Kinder und Jugendliche. Der Bundesrat fordert angesichts der Bedeutung digitaler audiovisueller Medien für die Gesellschaften in Europa, dass an diesem Ziel auch im vorliegenden Verordnungsvorschlag ausdrücklich festgehalten wird. Zudem sollte das neue MEDIA-Subprogramm auch bei der Entwicklung audiovisueller Werke einen Fokus auf Kindermedien, insbesondere auf Kinderfilme mit einer Zielgruppe bis 14 Jahren und mit europäischem Auswertungspotential, enthalten.



Drucksache 408/18

... gestützt. Die Vorschrift ermöglicht dem Vorsitzenden das Ergreifen von Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Ablauf der Sitzung zu gewährleisten. Eine einheitliche und verlässliche Handhabung der Norm hat sich in Bezug auf Gesichtsverhüllung in der Rechtsprechung bislang nicht herausbilden können. Entscheidungen im Rahmen der Sitzungspolizei reichen - bei gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalten - von einer Hinnahme der Gesichtsverhüllung über Maßnahmen allein zum Zwecke der Identitätsfeststellung bis zu einem Verbot der Gesichtsverhüllung sowohl für an der Verhandlung beteiligte Personen als auch für Zuschauer und der Androhung von Ordnungsmitteln zur Durchsetzung des Verbots. Eine Umfrage unter den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften hat gezeigt, dass die Unsicherheit in der Praxis angesichts des Fehlens einer spezialgesetzlichen Grundlage groß ist (vgl. BR-Pl. Prot. 947, Seite 304). Sowohl die bayerische als auch die nordrhein-westfälische gerichtliche Praxis erwarten, dass Fallkonstellationen mit vollverschleierten Personen im Gerichtssaal angesichts der beachtlichen Zahl von Zuwanderern aus Kulturkreisen, in denen eine solche Verschleierung nicht unüblich ist, vermehrt auftreten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

III. Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 233/18 (Beschluss)

... 3. Das aktuelle Programm "Kreatives Europa 2014 bis 2020" zielt gemäß Artikel 4 Buchstabe b der Verordnung Nr. 1295/2013 auch auf die Zirkulation von kulturellen und kreativen Werken, um neue und größere Zuschauergruppen zu erreichen, mit speziellem Fokus auf Kinder und Jugendliche. Der Bundesrat fordert angesichts der Bedeutung digitaler audiovisueller Medien für die Gesellschaften in Europa, dass an diesem Ziel auch im vorliegenden Verordnungsvorschlag ausdrücklich festgehalten wird. Zudem sollte das neue MEDIA-Subprogramm auch bei der Entwicklung audiovisueller Werke einen Fokus auf Kindermedien, insbesondere auf Kinderfilme mit einer Zielgruppe bis 14 Jahren und mit europäischem Auswertungspotential, enthalten.



Drucksache 55/18

... Mit der Einfügung des § 6 in die Sportanlagenlärmschutzverordnung durch die Erste Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 9. Februar 2006 (BGBl. I Seite 324) ist es den zuständigen Behörden ermöglicht worden, für internationale und nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung zuzulassen. Die Zulassung von Ausnahmen bezieht sich auf die Überschreitung der Höchstwerte (erhöhte Immissionsrichtwerte) und auch der Anzahl seltener Ereignisse (18 p. a.), für die die Höchstwerte gelten. Schließlich gilt die Ausnahmemöglichkeit entsprechend auch für den Lärm des Zu- und Abgangsverkehrs einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche. Bei der Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung kann im Einzelfall auch in Frage kommen, die Ruhezeiten nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu reduzieren oder aufzuheben und den Beginn der Nachtzeit nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung hinauszuschieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen

III. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 408/18 (Beschluss)

... gestützt. Die Vorschrift ermöglicht dem Vorsitzenden das Ergreifen von Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Ablauf der Sitzung zu gewährleisten. Eine einheitliche und verlässliche Handhabung der Norm hat sich in Bezug auf Gesichtsverhüllung in der Rechtsprechung bislang nicht herausbilden können. Entscheidungen im Rahmen der Sitzungspolizei reichen - bei gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalten - von einer Hinnahme der Gesichtsverhüllung über Maßnahmen allein zum Zwecke der Identitätsfeststellung bis zu einem Verbot der Gesichtsverhüllung sowohl für an der Verhandlung beteiligte Personen als auch für Zuschauer und der Androhung von Ordnungsmitteln zur Durchsetzung des Verbots. Eine Umfrage unter den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften hat gezeigt, dass die Unsicherheit in der Praxis angesichts des Fehlens einer spezialgesetzlichen Grundlage groß ist (vgl. BR-Plenarprotokoll 947, Seite 304). Sowohl die bayerische als auch die nordrheinwestfälische gerichtliche Praxis erwarten, dass Fallkonstellationen mit vollverschleierten Personen im Gerichtssaal angesichts der beachtlichen Zahl von Zuwanderern aus Kulturkreisen, in denen eine solche Verschleierung nicht unüblich ist, vermehrt auftreten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/18 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 121/17

... - Erneuerung von Ballfangzäunen, Einzäunungen, Barrieren, Kantsteinen, Zuschauerplätzen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Anhang 2
Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

7. Evaluierung

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Zu § 2 Absatz 2

2. Zu § 5 Absatz 4 in Verbindung mit dem neuen Anhang 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 325/17

... Der Vorschlag gehört zu den zentralen Initiativen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, in der eine Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) gefordert wird, um markt-, Verbraucher- und technologiebedingten Veränderungen Rechnung zu tragen. Die Zuschauer, und vor allem Minderjährige, wenden sich zunehmend vom traditionellen Fernsehen ab und nutzen das Online-Angebot, Mehrend der Regulierungsaufwand für das Fernsehen viel höher ist. Mit dem Vorschlag soll daher Flexibilität eingeführt werden, wo nur auf das Fernsehen anwendbare Beschränkungen nicht länger gerechtfertigt sind. Gleichzeitig wäre gewährleistet, dass die Verbraucher bei Abrufdiensten und im Internet hinreichend geschützt sind. Dabei wird sichergestellt, dass Innovationen nicht gebremst werden.



Drucksache 231/17

... Die Entnahme einer Speichelprobe im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung ist weniger schwierig und stellt einen noch geringeren Eingriff dar als die Abnahme von Fingerabdrücken. Wird ein Beschuldigter beispielsweise auf frischer Tat ergriffen, beinhaltet das Verbringen in ein Polizeifahrzeug, der Abtransport im Angesicht von Zuschauern, die Fahrt auf die Dienststelle u.ä. einen weitaus höheren Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht. Zudem unterliegt die Maßnahme der uneingeschränkten nachträglichen aufsichtsbehördlichen und gerichtlichen Kontrolle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Zitiergebot

Artikel 3
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 121/1/17

... - Erneuerung von Ballfangzäunen, Einzäunungen, Barrieren, Kantsteinen, Zuschauerplätzen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a, 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a und Nummer 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 2 Absatz 7

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Anhang 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Anhang 2 einleitender Satzteil *


 
 
 


Drucksache 148/16

... ) ist es den zuständigen Behörden ermöglicht worden, für internationale und nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung zuzulassen. Die Zulassung von Ausnahmen bezieht sich auf die Überschreitung der Höchstwerte (erhöhte Immissionsrichtwerte) und auch der Anzahl seltener Ereignisse (18 p.a.), für die die Höchstwerte gelten. Schließlich gilt die Ausnahmemöglichkeit entsprechend auch für den Lärm des Zu- und Abgangsverkehrs einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche. Bei der Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung kann im Einzelfall auch in Frage kommen, die Ruhezeiten nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu reduzieren oder aufzuheben und den Beginn der Nachtzeit nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung hinauszuschieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Alternativen keine III. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 235/16

... Die Integrität des Sports beruht wesentlich auf der Unverfälschtheit und Authentizität sportlicher Wettbewerbe, bei denen sich die Teilnehmer unter Einhaltung der sportartspezifischen Regeln und unter Beachtung des Gebotes der Fairness untereinander messen und bei denen derjenige gewinnt, der die besten Leistungen erbringt. Das Ergebnis und der Verlauf sportlicher Wettbewerbe sind ihrem Wesen nach unvorhersehbar und darin liegt für Sportler wie Zuschauer ihre besondere Attraktivität. Wird die Unvorhersehbarkeit des Ausgangs eines Wettkampfs durch Manipulationen konterkariert, verliert der Sport seine Glaubwürdigkeit (Hutz/Kaiser, NZWiSt 2013, 383). Wettbewerbe, deren Authentizität in Frage steht, können die Faszination und Werte des Sports wie Leistungsbereitschaft, Fairness und Teamgeist nicht mehr vermitteln, so dass die Gefahr besteht, dass der Sport das Interesse einer breiten Öffentlichkeit verliert und damit seine gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung einbüßt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 265c
Sportwettbetrug

§ 265d
Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265e
Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265f
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 265c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265e

Zu § 265f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 II.1

4 II.2

4 II.3

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)


 
 
 


Drucksache 288/2/16

... 17. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Ersatz des Begriffs "Kindersendung" durch die Formulierung "Sendungen mit beträchtlicher kindlicher Zuschauerschaft" in Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 2 AVMDRichtlinienvorschlag im Zusammenhang mit unangebrachter kommerzieller Kommunikation nicht praktikabel ist und zu mehr Rechtsunsicherheit führt. Es wird die Rückkehr zum heutigen Begriff der "Kindersendungen" für sinnvoll gehalten.



Drucksache 492/16

... § 169 GVG ist dabei so zu verstehen, dass die unmittelbare Öffentlichkeit, die aus den im Sitzungssaal anwesenden Zuschauern besteht, stets zu gewährleisten ist, während die mittelbare Öffentlichkeit, also Personen, die mittels technischer Möglichkeiten, aber ohne eigene körperliche Anwesenheit das Geschehen im Gerichtssaal verfolgen können, nicht zuzulassen ist (vgl. hierzu Kissel/Mayer, GVG, 7. Auflage 2013, § 169, Rn. 3). Dieses Verständnis der gesetzlichen Regelung liegt auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zugrunde, die ausdrücklich nicht beanstandet, dass die Gerichtsöffentlichkeit "gesetzlich nur als Saalöffentlichkeit vorgesehen" ist (BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001, Az. 1 BvR 2623/95, NJW 2001, 1633).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 17a

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 5
Übergangsvorschriften

§ 43

§ 112
Übergangsregelungen.

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG

b Erforderlichkeit der Regelung

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen

aa Ausgangspunkt

bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten

cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit

dd Keine weitere gesetzliche Öffnung

aaa Andere Teile der Verhandlung

bbb Nur oberste Bundesgerichte

b Gerichtsinterne Übertragungen

aa Geringere Eingriffsintensität

bb Medienarbeitsraum

cc Beschränkung auf die Tonübertragung

c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung

d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit

e Andere Gerichtsbarkeiten

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

3. Weitere Folgeänderungen

III. Alternativen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Im Einzelnen

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand

- Medienöffentlichkeit/Dokumentation

- Übersetzungsleistungen

II.2 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 160/1/16

... Die Prädikate werden nach filmkünstlerischen Kriterien vergeben und dokumentieren einen kulturellen Wert. Sie tragen darüber hinaus zur Wirtschaftlichkeit bei, da sie von den Zuschauern als unabhängige Filmempfehlungen und Marke für den guten Film verstanden werden. Beide Prädikate vereinen wichtige Grundprämissen und Zielvorgaben der Filmförderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG § 54 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 160/16 (Beschluss)

... Die Prädikate werden nach filmkünstlerischen Kriterien vergeben und dokumentieren einen kulturellen Wert. Sie tragen darüber hinaus zur Wirtschaftlichkeit bei, da sie von den Zuschauern als unabhängige Filmempfehlungen und Marke für den guten Film verstanden werden. Beide Prädikate vereinen wichtige Grundprämissen und Zielvorgaben der Filmförderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 690/16

... (4) Die Filmförderungsanstalt legt spätestens zum 30. Juni 2019 einen Evaluierungsbericht vor, wie sich Verkürzungen nach Absatz 1 oder Absatz 3 auf den Zuschauererfolg dieser Filme im Kino ausgewirkt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 690/16




Gesetz

Kapitel 1
Rechtsform und Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 1
Filmförderungsanstalt

§ 2
Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 3
Aufgabenerfüllung

§ 4
Dienstleistungen für andere Einrichtungen

Kapitel 2
Organe, Förderkommissionen

Abschnitt 1
Organe

§ 5
Organe der Filmförderungsanstalt

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

§ 6
Zusammensetzung

§ 7
Berufung, Amtszeit

§ 8
Aufgaben, Satzung, Richtlinien

§ 9
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Einberufung, Rechte, Geschäftsordnung

§ 10
Ausschüsse

§ 11
Befangenheit

Abschnitt 3
Präsidium

§ 12
Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung

§ 13
Aufgaben, Rechte

§ 14
Beschlussfähigkeit, Verfahren, Befangenheit

Abschnitt 4
Vorstand

§ 15
Bestellung, Amtsdauer, Geschäftsordnung

§ 16
Aufgaben, Rechte

§ 17
Förderentscheidungen

§ 18
Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands

§ 19
Entscheidungen zu Sperrfristen

Abschnitt 5
Förderkommissionen

§ 20
Ständige Förderkommissionen

§ 21
Vorschläge für die Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 22
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 23
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung

§ 24
Verbot der Personenidentität, Abberufung, Neubestellung

§ 25
Geschäftsordnung, Befangenheit

§ 26
Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung

§ 27
Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 28
Verfahren zur Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 29
Kommission für Kinoförderung

§ 30
Weitere Förderkommissionen

§ 31
Widersprüche gegen Entscheidungen der Förderkommissionen

Kapitel 3
Satzung, Haushalt, Aufsicht

§ 32
Satzung

§ 33
Wirtschaftsplan

§ 34
Haushalts- und Wirtschaftsführung

§ 35
Rücklagen

§ 36
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen

§ 37
Rechnungslegung und Prüfung der Jahresrechnung

§ 38
Aufsicht

Kapitel 4
Förderung - Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Zweckbindung der Fördermittel, Begriffsbestimmungen

§ 39
Zweckbindung der Fördermittel

§ 40
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 41
Filmbezogene allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 42
Internationale Koproduktionen

§ 43
Internationale Kofinanzierungen

§ 44
Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen

§ 45
Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen

§ 46
Nicht förderfähige Filme

§ 47
Barrierefreie Fassung

§ 48
Herstellung der Kopien

§ 49
Archivierung

§ 50
Ausschluss von Personen von der Förderung

Abschnitt 3
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 51
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 52
Vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Abschnitt 4
Sperrfristen

§ 53
Regelmäßige Sperrfristen

§ 54
Ordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 55
Außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 56
Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen

§ 57
Verletzung der Sperrfristen

§ 58
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 5
Förderung der Filmproduktion

Abschnitt 1
P r o j ektfilmförderung

§ 59
Förderhilfen

§ 60
Art und Höhe, Mindestförderquote

§ 61
Auswahl von Vorhaben

§ 62
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen

§ 63
Eigenanteil des Herstellers

§ 64
Ausnahmen beim Eigenanteil

§ 65
Bürgschaften

§ 66
Antrag

§ 67
Bewilligung

§ 68
Förderzusage, Form

§ 69
Auszahlung

§ 70
Schlussprüfung

§ 71
Tilgung des Darlehens

§ 72
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzfilmförderung

Unterabschnitt 1
Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme

§ 73
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 74
Zuschauererfolg

§ 75
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 2
Referenzfilmförderung für Dokumentar-, Kinder-, Erstlingsfilme und Filme mit niedrigen Herstellungskosten

§ 76
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 77
Zuschauererfolg

§ 78
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 3
Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

§ 79
Einbeziehung von Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

Unterabschnitt 4
Verfahren, Art und Höhe der Förderung

§ 80
Verteilung der Referenzpunkte

§ 81
Art und Höhe

§ 82
Antrag

§ 83
Zuerkennung

§ 84
Verwendung

§ 85
Besondere Verwendungsmöglichkeiten

§ 86
Bürgschaften

§ 87
Begonnene Maßnahmen

§ 88
Auszahlung

§ 89
Schlussprüfung

§ 90
Rückzahlungspflicht

Kapitel 6
Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

§ 91
Referenzförderung

§ 92
Erfolge bei Festivals und Preise

§ 93
Förderart, Verteilung der Referenzpunkte

§ 94
Antrag

§ 95
Zuerkennung

§ 96
Verwendung

§ 97
Auszahlung

§ 98
Schlussprüfung

§ 99
Rückzahlung

Kapitel 7
Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung

Abschnitt 1
Drehbuch- und Treatmentförderung

§ 100
Förderhilfen

§ 101
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 102
Antrag

§ 103
Verwendung

§ 104
Auszahlung

§ 105
Schlussprüfung

§ 106
Rückzahlung

Abschnitt 2
Förderung der Drehbuchfortentwicklung

§ 107
Förderhilfen

§ 108
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 109
Antrag

§ 110
Sachverständige Begleitung

§ 111
Verwendung

§ 112
Auszahlung

§ 113
Schlussprüfung, Rückzahlung

§ 114
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 8
Förderung des Absatzes

Abschnitt 1
Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft

§ 115
Förderhilfen

§ 116
Verwendung für den Verleih und Vertrieb

§ 117
Verwendung für den Videoabsatz

§ 118
Art und Höhe

§ 119
Auswahl von Vorhaben

§ 120
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen und ausländischen Filmen

§ 121
Antrag

§ 122
Bewilligung

§ 123
Auszahlung

§ 124
Schlussprüfung

§ 125
Tilgung des Darlehens

§ 126
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzförderung für Verleihunternehmen

§ 127
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 128
Art der Förderhilfe, Antrag

§ 129
Zuerkennung

§ 130
Verwendung

§ 131
Auszahlung

§ 132
Begonnene Maßnahmen

§ 133
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 9
Kinoförderung

Abschnitt 1
Kinoprojektförderung

§ 134
Förderhilfen

§ 135
Art und Höhe

§ 136
Erlass von Restschulden

§ 137
Auswahl von Projekten

Abschnitt 2
Kinoreferenzförderung

§ 138
Förderhilfen

§ 139
Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte

Abschnitt 3
Verfahren

§ 140
Antrag

§ 141
Zuerkennung der Kinoreferenzförderung

§ 142
Auszahlung

§ 143
Verwendung der Kinoreferenzförderung

§ 144
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 10
Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes

§ 145
Vorgaben für Richtlinie

Kapitel 11
Finanzierung, Verwendung der Mittel

Abschnitt 1
Finanzierung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 146
Filmabgabe

§ 147
Verhältnis der Abgabevorschriften zueinander

§ 148
Erhebung der Filmabgabe

§ 149
Fälligkeit

§ 150
Begriffsbestimmung Kinofilm

Unterabschnitt 2
Filmabgabe der Kinos und der Videowirtschaft

§ 151
Filmabgabe der Kinos

§ 152
Filmabgabe der Videoprogrammanbieter

§ 153
Filmabgabe der Anbieter von Videoabrufdiensten

Unterabschnitt 3
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 154
Filmabgabe der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter

§ 155
Filmabgabe der Veranstalter frei empfangbarer Fernsehprogramme privaten Rechts

§ 156
Filmabgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter

§ 157
Medialeistungen

§ 158
Zusätzliche Leistungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

Abschnitt 2
Verwendung der Einnahmen

§ 159
Aufteilung der Einnahmen auf die Förderarten

§ 160
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 161
Ermächtigung des Verwaltungsrats

§ 162
Verwendung von Tilgungen

§ 163
Verwendung von Rücklagen, Überschüssen und nicht verbrauchten Haushaltsmitteln

Kapitel 12
Auskunftspflichten und Datenverwendung

§ 164
Auskünfte

§ 165
Zeitpunkt und Form der Meldepflicht

§ 166
Kontrolle der gemeldeten Daten

§ 167
Schätzung

§ 168
Übermittlung und Veröffentlichung von Daten

§ 169
Förderbericht

Kapitel 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 170
Übergangsregelungen

§ 171
Beendigung der Filmförderung

§ 172
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 104/15

... 14. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, im Rahmen der Entwicklung des DSM Initiativen zu ergreifen, die dazu beitragen können, den grenzüberschreitenden Zugang zu Online-Inhalten zu fördern. Der Bundesrat fordert, ein Rechtssystem zu etablieren, das einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Zuschauer auf Zugang zu (pan-)europäischen Inhalten, auskömmlichen Einnahmemöglichkeiten für Produzenten und Rechtinhabern sowie dem Ziel eines vielfältigen Medienangebotes gewährleistet. (Pan-)Europäische Lizenzierungen dürfen nicht zu Lasten der Nutzer hinsichtlich des Zugangs zu vielfältigen Angeboten gehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/15




Entschließung

Allgemeine Grundsätze

Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste

3 Netzneutralität

3 Breitbandausbau

3 Geoblocking

3 Urheberrecht

3 Frequenzen

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 212/15 (Beschluss)

... Unbeschadet dessen fordert der Bundesrat die Kommission auf, im Rahmen der Entwicklung des DSM Initiativen zu ergreifen, die dazu beitragen können, den grenzüberschreitenden Zugang der Verbraucherinnen und Verbraucher zu den im Heimatland legal erworbenen Inhalten unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Inhalteproduzenten und Urheber zu fördern. Es ist ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Zuschauer auf Zugang, auskömmlichen Einnahmemöglichkeiten für Produzenten und Rechteinhabern sowie dem Ziel eines vielfältigen Medienangebotes zu gewährleisten. Aus Gründen der kulturellen und Meinungsvielfalt gerechtfertigtes Geoblocking muss auch weiterhin möglich sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Allgemeine Bestimmungen

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft

Zu Bildungsfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 131/14

... ) ist es den zuständigen Behörden ermöglicht worden, für internationale und nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung zuzulassen. Die Zulassung von Ausnahmen bezieht sich auf die Überschreitung der Höchstwerte (erhöhte Immissionsrichtwerte) und auch der Anzahl seltener Ereignisse (18 p.a.), für die die Höchstwerte gelten. Schließlich gilt die Ausnahmemöglichkeit entsprechend auch für den Lärm des Zu- und Abgangsverkehrs einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche. Bei der Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung kann im Einzelfall auch in Frage kommen, die Ruhezeiten nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu reduzieren oder aufzuheben und den Beginn der Nachtzeit nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung hinauszuschieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Ausgaben mit Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2817: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 638/2/14

... Jedenfalls muss Werbung in allen Arten von Medien - also in Presse, Fernsehen, Radio, im Internet und in anderen elektronischen Medien - gleich behandelt werden, da sich Zuschauer, Zuhörer und Internetnutzer nicht grundsätzlich in ihrem Verständnis von Zeitungs- oder Zeitschriftenlesern unterscheiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/2/14




Zu Artikel 2 Nummer 13


 
 
 


Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Andere sehen in der geringen Zahl positiver Dopingproben einen Beleg dafür, dass die Verbände dem Dopingproblem nicht gewachsen sind. Sie fordern den Einsatz des Strafrechts, weil Doping zwangsläufig Betrug an Konkurrenten, Veranstaltern, Sponsoren und Zuschauern sei, und weil die dopenden Sportler ihre Gesundheit riskierten. Dopende Spitzensportler würden der Vorbildfunktion, die ihnen die Gesellschaft zuerkenne, nicht gerecht. Der den Sport beherrschende Fairnessgedanke habe eine wichtige soziale Funktion, die durch Doping nicht gefährdet werden dürfe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 321/13

... Beim linearen Fernsehen liegt die generelle Fernsehdauer in der EU zwar nach wie vor bei rund 4 Stunden pro Tag 7, doch die Konvergenz wird bei der Nutzung der Sendeangebote immer spürbarer und die Marktteilnehmer entwickeln neue Geschäftsmodelle bzw. passen vorhandene Modelle an die neuen Gegebenheiten an. Die Technik ermöglicht es Nutzern bereits, unabhängig von Zeit, Ort oder Gerät jegliche Art von Inhalten zu erstellen, zu verbreiten und abzufragen. Nach der Vorstellung der Kommission sollte die Chance, die dieses sich wandelnde technologische Umfeld eröffnet, genutzt werden, um allen Europäer einen möglichst umfassenden Zugang zu vielfältigen europäischen Inhalten zu bieten und eine möglichst große Palette hochwertiger Angebote zu gewährleisten. Die technische Möglichkeit, Inhalte bereitzustellen, die Zuschauern in der gesamten EU legal zugänglich sind, könnte auch Anreize für Marktteilnehmer schaffen, neuartige Inhalte zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 496/13

... "(1) Bei Kinder- und Erstlingsfilmen sowie Filmen mit Herstellungskosten unter 1 000 000 Euro beträgt die nach § 22 Absatz 1 maßgebliche Referenzpunktzahl 50 000 oder, wenn der Film das Prädikat "besonders wertvoll" der Deutschen Film- und Medienbewertung (FBW) erhalten hat, 25 000, bei Dokumentarfilmen 25 000. Bei Dokumentar- und Kinderfilmen entspricht die Referenzpunktzahl des Zuschauererfolgs der Besucherzahl im Zeitraum der ersten drei Jahre nach Erstaufführung in einem Kino im Inland. Bei Dokumentar- und Kinderfilmen werden auch die Besucherinnen und Besucher von nichtgewerblichen Abspielstätten mit der Maßgabe berücksichtigt, dass bei einer Festpreisvermietung als Besucherzahl zwei Drittel der Bruttoverleiheinnahmen geltend gemacht werden können. Sofern ein Dokumentarfilm, ein Kinderfilm, ein Erstlingsfilm oder ein Film mit Herstellungskosten unter 1 000 000 Euro die nach Satz 1 in Verbindung mit § 22 Absatz 1 maßgebliche Referenzpunktzahl überschreitet, aber insgesamt weniger als 150 000 Referenzpunkte erreicht, wird er mit 150 000 Referenzpunkten gewertet." ‘



Drucksache 793/1/12

... Die Prädikate "wertvoll" und "besonders wertvoll" führen nur in wenigen begründeten Einzelfällen zu einer Referenzfilmförderung und sollten deshalb beide im FFG anerkannt werden. Beide Prädikate dienen insbesondere beim Kinderfilm und auch bei Erstlingsregisseuren zur Empfehlung und Orientierung im großen Medienangebot. Die repräsentative Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK-Studie), die die Filmförderanstalt (FFA) Anfang 2012 in Auftrag gegeben hatte, belegt, dass die Zuschauer die Prädikate als zielgruppengerechte Empfehlungen verstehen und sich auch in ihrem Konsumverhalten danach ausrichten. Die von der FBW öffentlich gemachten ausführlichen Filmbewertungen in Form der FBW-Gutachten ermöglichen darüber hinaus den Aufbau von Medienkompetenz. Die Bewertungen und die zugrundeliegenden Kriterien sind ein Beitrag zur kritischen Auseinandersetzung mit Filmen. Die Orientierung mit Prädikaten ist gerade im Kinderfilmbereich so wichtig, weil hier das Kinopublikum von morgen angesprochen und herangezogen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 793/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 22 Absatz 1 Satz 4 FFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a0 - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 FFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 41 Absatz 2 Satz 2 FFG


 
 
 


Drucksache 793/12 (Beschluss)

... Die Prädikate "wertvoll" und "besonders wertvoll" führen nur in wenigen begründeten Einzelfällen zu einer Referenzfilmförderung und sollten deshalb beide im FFG anerkannt werden. Beide Prädikate dienen insbesondere beim Kinderfilm und auch bei Erstlingsregisseuren zur Empfehlung und Orientierung im großen Medienangebot. Die repräsentative Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK-Studie), die die Filmförderanstalt (FFA) Anfang 2012 in Auftrag gegeben hatte, belegt, dass die Zuschauer die Prädikate als zielgruppengerechte Empfehlungen verstehen und sich auch in ihrem Konsumverhalten danach ausrichten. Die von der FBW öffentlich gemachten ausführlichen Filmbewertungen in Form der FBW-Gutachten ermöglichen darüber hinaus den Aufbau von Medienkompetenz. Die Bewertungen und die zugrundeliegenden Kriterien sind ein Beitrag zur kritischen Auseinandersetzung mit Filmen. Die Orientierung mit Prädikaten ist gerade im Kinderfilmbereich so wichtig, weil hier das Kinopublikum von morgen angesprochen und herangezogen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 793/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 22 Absatz 1 Satz 4 FFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a0 - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 FFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 41 Absatz 2 Satz 2 FFG


 
 
 


Drucksache 27/11

... - Kommission und Mitgliedstaaten: Sicherheitsvorkehrungen und Sicherheitsanforderungen für internationale Sportveranstaltungen entwickeln und umsetzen, einschließlich europaweiter Schulungs- und Peer-Review-Projekte für Polizeibeamte zum Thema Zuschauergewalt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. EU-weite öffentliche Konsultation

1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Kampf gegen Doping

2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport

2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz

2.4. Gesundheitsförderung durch Sport

2.5. Soziale Integration im und durch den Sport

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

Kampf gegen Doping

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports

3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

Nachhaltige Finanzierung des Sports

Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

4. Die Organisation des Sports

4.1. Förderung von Good Governance im Sport

4.2. Sonderstellung des Sports

4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

4.5. Integrität von Sportwettkämpfen

4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

Die Organisation des Sports

Förderung von Good Governance im Sport

Sonderstellung des Sports

Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 168/10

... ) ist es den zuständigen Behörden ermöglicht worden, für internationale und nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung zuzulassen. Die Zulassung von Ausnahmen bezieht sich auf die Überschreitung der Höchstwerte (erhöhte Immissionsrichtwerte) und auch der Anzahl seltener Ereignisse (18 p. a.), für die die Höchstwerte gelten. Schließlich gilt die Ausnahmemöglichkeit entsprechend auch für den Lärm des Zu- und Abgangsverkehrs einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche. Bei der Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung kann im Einzelfall auch in Frage kommen die Ruhezeiten nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu reduzieren oder aufzuheben und den Beginn der Nachtzeit nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung hinauszuschieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010


 
 
 


Drucksache 173/09

... Die für die Ausführung der Effekte Verantwortlichen sollten nur solche zum Einsatz bringen, die vorher ausreichend im Hinblick auf den Anwendungsort und das film- und theatermäßige Geschehen erprobt worden waren. Einer Erprobung sollte nicht erneut am endgültigen Verwendungsort erfolgen. Vielmehr sollen die Anwender die pyrotechnischen Gegenstände bzw. Effekte an ungefährdetem Ort so lange erproben, bis sich zeigt, ob eine Durchführung im Bereich von Bühnen und Filmstudios überhaupt in Betracht gezogen werden kann. Erst dann sollte unter Absprache mit der für die Bühnentechnik und Sicherheit zuständigen Personen einer Erprobung auf der Bühne bzw. am Aufnahmeort ohne Zuschauer vorgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sprengstoffgesetzes

§ 5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 42
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 45
Aufgaben der Bundesanstalt

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

§ 3

§ 6

§ 6a

§ 12b

§ 13

§ 14

§ 15

§ 17

§ 21

§ 22

§ 23

§ 39

§ 40

§ 40a

§ 49

1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes

2. Sprengzubehör

2.1 Zündleitungen

2.2 Verlängerungsdrähte

2.3 Isolierhülsen

2.4 Zündmaschinen

2.4.1 Mechanische Beschaffenheit

2.4.2 Elektrische Beschaffenheit

2.4.3 Leistungsfähigkeit

2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder

2.5.1 Mechanische Beschaffenheit

2.5.2 Elektrische Beschaffenheit

2.5.3 Leistungsfähigkeit

2.6 Zündmaschinenprüfgeräte

2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder

2.8 Zündkreisprüfer

2.8.1 Allgemeine Anforderungen

2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter

2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise

2.9.1 Allgemeine Anforderungen

2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente

2.10 Ladegeräte

2.11 Mischladegeräte

I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:

II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände

C. Anzündmittel

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten

c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten

d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

4. Informationspflichten für die Verwaltung

a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:

5. Sonstige Kosten

6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :

II. Regelungskompetenz:

1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Zu den Einzelvorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 6

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 12a

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 3

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

4 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 16

Zu Nummer 19

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 40a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 34

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 173/1/09

... Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen führt bei unzureichender Fachkunde generell zu Gefährdungen von Personen, also nicht nur zu Gefährdungen der Dienstleistungsempfänger, sondern auch von Dritten, wie z.B. Zuschauern oder Anwohnern. Aus diesem Grund können wesentliche Unterschiede in der Qualifikation der Dienstleistungserbringer nicht akzeptiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a1 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2a - neu - SprengG , Buchstabe c - neu - § 6 Absatz 4 - neu - SprengG , Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SprengG Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a1 - neu - § 45 Absatz 4a - neu - 1. SprengV

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 34 Absatz 5 - neu - SprengG

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 16

7. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe c § 47 Absatz 3 SprengG

8. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a § 49 Absatz 2 SprengG

Zu Artikel 1 Nummer 25

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 1 Nummer 12 1. SprengV

12. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 4 Absatz 6 1. SprengV

13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 3 Satz 2 1. SprengV ,

14. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 1. SprengV

16. Zu Artikel 2 Nummer 24 Buchstabe a § 20 Absatz 2 1. SprengV

17. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 22 Absatz 1 1. SprengV

18. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 1 1. SprengV

19. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 3 1. SprengV

20. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 6 und 7 - neu - 1. SprengV und Nummer 38 Buchstabe d § 46 Nummer 8c und 8d 1. SprengV

21. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 3 1. SprengV

22. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 5 Satz 2 1. SprengV

23. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40a Absatz 1 Satz 1 1. SprengV

24. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe a § 46 Nummer 2a 1. SprengV

25. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a01 - neu - § 14 Absatz 4 Satz 1 WaffG *

26. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a02 - neu - § 22 Absatz 2 Nummer 3 WaffG *

27. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a03 - neu - § 25 Absatz 2 WaffG *

28. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe d § 48 Absatz 4 WaffG

29. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe e1 - neu - § 52 Absatz 3 Nummer 1 WaffG

30. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa - neu - und bbb - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 7 WaffG

31. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe dd - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 23 WaffG

32. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe g - neu - § 58 Absatz 10 WaffG

33. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe h - neu - Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 8 - neu - WaffG

34. Zu Artikel 3 Absatz 5 Waffengesetz

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt

36. Zum Gesetzentwurf allgemein

37. Zur Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz


 
 
 


Drucksache 410/09

... ", das mit nahezu 1,7 Millionen Zuschauern ein einzigartiges Instrument zur Vermittlung der Politik der Europäischen Union unter Internetnutzern darstellt; fordert die Kommission auch dazu auf, Richtlinien bezüglich wirksamer Internetkampagnen vorzubereiten und andere EU-Institutionen über diese zu informieren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/09




2 Öffentlichkeit

Konstitutionelle und interinstitutionelle Aspekte

Lokal handeln

Bildung, Medien sowie Informations- und Kommunikationstechnologien, aktive Bürgerschaft


 
 
 


Drucksache 44/09

... Für die geringe Verbreitung der audiovisuellen Werke gibt es folgende Gründe: Die unterschiedlichen europäischen Märkte sind nicht nur sprachlich, sondern auch strukturell fragmentiert. Das Problem besteht darin, eine kritische Masse zu erreichen, denn der ursprüngliche Heimatmarkt bestimmt die Stärke der Branche auf den internationalen Märkten. Im Vergleich zu den USA stellen die einzelnen Mitgliedstaaten (wie auch die meisten ihrer ausländischen Gegenspieler) nur relativ kleine Märkte dar. Im Gegensatz zu den großen, vertikal integrierten multinationalen Filmstudios in den USA besteht die Vertriebsstruktur in Europa aus kleinen selbständigen Unternehmen, so dass die europäische audiovisuelle Industrie kaum wettbewerbsfähig ist. Zudem mangelt es den europäischen Unternehmen an Finanzmitteln. Ein weiteres großes Hindernis, das einem wirklich vielfältigen Angebot an audiovisuellen Werken entgegensteht, sind die Sehgewohnheiten der Zuschauer, die von US-amerikanischen oder einheimischen Kassenschlagern dominiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

MEDIA 2007

Euromed Audiovisuel

EU -AKP

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung o Fortsetzung der heutigen Politik

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel 1
Aufstellung, Anwendungsbereich und Ziele des Programms

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Anwendungsbereich des Programms

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Bedingungen für die Teilnahme am Programm

Artikel 5
Ziele des Programms

Kapitel 2
Operative Ziele des Programms

Artikel 6
Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung

Artikel 7
Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Umsetzung der operativen Ziele

Kapitel 3
Durchführungsmodalitäten und Finanzbestimmungen

Artikel 10
Finanzbestimmungen

Artikel 11
Durchführung dieses Beschlusses

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Beitrag des Programms zu anderen Politiken und Vorrechten der Gemeinschaft

Artikel 14
Überwachung und Bewertung

Artikel 15
Haushalt

Kapitel 4
Inkrafttreten

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang
Durchzuführende Maßnahmen

1. Spezifisches Ziel 1 Stärkung des Informationsaustauschs, der Fortbildung und der Marktforschung

1 Operatives Ziel

2. Spezifisches Ziel 2 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

1 Operatives Ziel

2 Operatives Ziel

3. Einzelziel 3 Förderung der Verbreitung

1 Operatives Ziel

2 Operatives Ziel

3 Operatives Ziel

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 173/09 (Beschluss)

... Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen führt bei unzureichender Fachkunde generell zu Gefährdungen von Personen, also nicht nur zu Gefährdungen der Dienstleistungsempfänger, sondern auch von Dritten, wie z.B. Zuschauern oder Anwohnern. Aus diesem Grund können wesentliche Unterschiede in der Qualifikation der Dienstleistungserbringer nicht akzeptiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a1 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2a - neu - SprengG , Buchstabe c - neu - § 6 Absatz 4 - neu - SprengG , Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SprengG Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a1 - neu - § 45 Absatz 4a - neu - 1. SprengV

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 34 Absatz 5 - neu - SprengG

3. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 36 Absatz 6 SprengG und Artikel 3 Absatz 6 Buchstabe a § 26 Absatz 6 AWaffV

4. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe c § 47 Absatz 3 SprengG

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a § 49 Absatz 2 SprengG

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 1 Nummer 12 1. SprengV

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 4 Absatz 6 1. SprengV

8. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 3 Satz 2 1. SprengV , Nummer 16 Buchstabe b § 12a Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 1. SprengV Nummer 16 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa - neu - § 12a Absatz 4 Satz 1 und Satz 3 1. SprengV , Nummer 19 § 13 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 5 1. SprengV

9. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 1. SprengV

11. Zu Artikel 2 Nummer 24 Buchstabe a § 20 Absatz 2 1. SprengV

12. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 22 Absatz 1 1. SprengV

13. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 1 1. SprengV

14. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 3 1. SprengV

15. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 6 und 7 - neu - 1. SprengV und Nummer 38 Buchstabe d § 46 Nummer 8c und 8d 1. SprengV

16. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 3 1. SprengV

17. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 5 Satz 2 1. SprengV

18. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40a Absatz 1 Satz 1 1. SprengV

19. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe a § 46 Nummer 2a 1. SprengV

20. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a01, a02 und a03 - neu - § 14 Absatz 4 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 3 und § 25 Absatz 2 WaffG

Zu Buchstabe a01

Zu Buchstabe a02

21. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe d § 48 Absatz 4 WaffG

22. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe e1 - neu - § 52 Absatz 3 Nummer 1 WaffG

23. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa - neu - und bbb - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 7 WaffG

24. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe dd - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 23 WaffG

25. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe g - neu - § 58 Absatz 10 WaffG

26. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe h - neu - Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 8 - neu - WaffG

27. Zu Artikel 3 Absatz 5 Waffengesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

28. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

29. Zur Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz


 
 
 


Drucksache 551/08

... (1) Bei Kinder- und Erstlingsfilmen sowie Filmen mit Herstellungskosten unter 1 000 000 Euro beträgt die nach § 22 Abs. 1 maßgebliche Referenzpunktzahl 50 000, bei Dokumentarfilmen 25 000. Bei Dokumentar- und Kinderfilmen entspricht die Referenzpunktzahl des Zuschauererfolges der Besucherzahl im Zeitraum der ersten beiden Jahre nach Erstaufführung in einem Filmtheater im Inland. Sofern ein Kinder- oder Erstlingsfilm oder ein Film mit Herstellungskosten unter 1 000 000 Euro eine Referenzpunktzahl von 50 000 und ein Dokumentarfilm eine Referenzpunktzahl von 25 000 überschreitet aber insgesamt 150 000 Referenzpunkte nicht erreicht, wird er mit 150 000 Referenzpunkten gewertet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Filmförderungsgesetzes

§ 14a
Begriffsbestimmungen

§ 20
Sperrfristen

§ 32
Förderungshilfen

§ 35
Bewilligungsbescheid

§ 41
Referenzförderung

§ 47
Förderungshilfen

§ 48
Antrag

§ 49
Auszahlung

§ 50
Verwendung

§ 51
Schlussprüfung

§ 56
Förderungshilfen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangssituation und Zielsetzung

II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Inhalt der Novelle

IV. Finanzielle Auswirkungen

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten

2. Bürokratiekosten für die Verwaltung

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 9

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 14a

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 30a

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 53a

Zu § 53b

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 56a

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 66a

Zu § 67

Zu § 67a

Zu § 67b

Zu § 68

Zu § 68a

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 398/08

... 60. fordert die Berufsorganisationen und Vereine im Sportbereich auf, Kampagnen zu initiieren um jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit vor, während und nach Sportaktivitäten sowie Sportveranstaltungen durch Teilnehmer und Zuschauer - sowohl in als auch außerhalb von Stadien - zu bekämpfen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/08




2 Doping

Sport und Drittländer

Sicherung von Sportveranstaltungen

Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern


 
 
 


Drucksache 233/08

... Die Zulassung von Ausnahmen bezieht sich auf die Überschreitung der Höchstwerte (erhöhte Immissionsrichtwerte) und auch der Anzahl seltener Ereignisse (18 p.a.), für die die Höchstwerte gelten. Schließlich gilt die Ausnahmemöglichkeit entsprechend auch für den Lärm des Zu- und Abgangsverkehrs einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche. Bei der Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung kann im Einzelfall auch in Frage kommen, die Ruhezeiten nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu reduzieren oder aufzuheben und den Beginn der Nachtzeit nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung hinauszuschieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Ausgaben mit Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien


 
 
 


Drucksache 437/08

... Europäischen Übereinkommens vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/08




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Datenschutz

e Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

c Bekämpfung der Computerkriminalität

d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder

d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt

8. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

9. Medien

Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Jahresbilanz 2007

2. Reform

3. Rechtsprechung

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Datenschutz

e Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Konferenz der Justizminister

b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA

e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP

g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

h Übereinkommen zum Schutz von Kindern

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen

d Pompidou Gruppe

d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

e Biomedizin

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt

8. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

9. Medien

Anlage 1
Statistische Angaben

Anlage 2
Statistische Angaben

Anlage 3
Statistische Angaben

Anlage 4
Statistische Angaben


 
 
 


Drucksache 900/08

... der Filmbewertungsstelle Wiesbaden erhalten hat, 25 000, bei Dokumentarfilmen 25 000. Bei Dokumentar-und Kinderfilmen entspricht die Referenzpunktzahl des Zuschauererfolgs der Besucherzahl im Zeitraum der ersten beiden Jahre nach Erstaufführung in einem Filmtheater im Inland. Sofern ein Dokumentarfilm, ein Kinderfilm, ein Erstlingsfilm oder ein Film mit Herstellungskosten unter 1 000 000 Euro die nach Satz 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 maßgebliche Referenzpunktzahl überschreitet, aber insgesamt 150 000 Referenzpunkte nicht erreicht, wird er mit 150 000 Referenzpunkten gewertet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 900/08




§ 34
Eigenanteil des Herstellers


 
 
 


Drucksache 847/08

... Durch die Einführung der neuen Medien soll die Mitwirkungsmöglichkeit der Aktionäre am Entscheidungsprozess der Hauptversammlung verbessert werden. Ein wirksames Mittel, um auf die weltweite Streuung der Aktien und die Internationalisierung der Aktionärsstruktur zu reagieren, kann die Online-Hauptversammlung sein, bei der Aktionäre nicht nur passiv über das Internet zuschauen, sondern bei der die Online-Zuschaltung als echte aktienrechtliche Teilnahme gilt und die Ausübung von Aktionärsrechten – vor allem des Stimmrechts – in Echtzeit möglich ist. Dabei geht es aber nicht um die Einführung der sog. "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

§ 33a
Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung

§ 37a
Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung

§ 124
Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen. Vorschläge zur Beschlussfassung.

§ 124a
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

§ 128
Übermittlung der Mitteilungen.

§ 135
Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde

§ 183a
Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung

§ 184
Anmeldung des Beschlusses

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 20
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 3
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 321
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 5
Änderung der Aktionärsforumsverordnung

Artikel 6
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 54
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 7
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 6
Zuständigkeits-, Straf-, Bußgeld und Schlussvorschriften.

Abschnitt 6
Zuständigkeits-,Straf-,Bußgeld- und Schlussvorschriften.

§ 37
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 8
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 9
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 13
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 14
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 15
Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 38

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu den Nummer n

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummern 3 bis 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu den Nummern 8 bis 10

Zu Nummer 15

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 505: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) (NKR-Nr. 505)


 
 
 


Drucksache 426/07

... Europäischen Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/07




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Reformprozess - Weisenrat

2. Urteile

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Menschenrechte und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER

d Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

e Datenschutz

f Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen Familienministerkonferenz

d European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

e Biomedizin

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport

8. Bildung und Kultur

a Bildung Demokratieerziehung

b Kultur

9. Medien

Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. – 30.06.2006

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Jahresbilanz 2006

2. Reformprozess – insbesondere Zusatzprotokoll Nr. 14 und Weisenrat

3. Urteile

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Ausschuss für Familienrechtsfragen CJ-FA

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

e Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen

d Pompidou Gruppe

e Lenkungsausschuss Gesundheit CDSP

f Soziale Kohäsion

h Tierschutz

6. Kommunal- und Regionalpolitik

7. Jugend

8. Sport

9. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

10. Medien

Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. – 31.12.2006

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4


 
 
 


Drucksache 714/07

... "Europe et la télévision, Etude qualitative auprès de téléspectateurs dans les 27 Etats-Membres de l"Union Européenne (Informationen über Europa und das Fernsehen, qualitative Studie über Fernsehzuschauer in den 27 EU-Mitgliedstaaten), Europäische Kommission, April 2007.



Drucksache 76/07

... Gerade aber durch das dabei geforderte persönliche Engagement steigt der Spieler als dominant Handelnder intensiver in das fiktive Geschehen ein, als dies etwa bei passiv beobachtenden Zuschauern oder Lesern der Fall ist. Die aktive Übernahme der Rolle eines rücksichtslosen brutalen Kämpfers fördert geradezu die Akzeptanz von Gewalt legitimierenden Verhaltensmustern. Ein möglicherweise bereits vorhandenes aggressives Potential kann verstärkt werden. Die Gefahr einer Nachahmung, die die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung senkt ist hier besonders groß. Tötungshandlungen können durch die Simulation gleichsam trainiert werden. Derartige Gewaltspiele sind daher geeignet, beim Spieler eine Einstellung zu erzeugen oder zu verstärken, die den fundamentalen Wert- und Achtungsanspruch des Menschen in Frage stellt. Ihnen wohnt eine Tendenz zur Bejahung oder zumindest zur Bagatellisierung von Gewalt inne, die mit dem Achtungsgebot der Menschenwürde im Widerspruch steht und daher mit unserer Wertordnung nicht vereinbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 913/07

... 5. hält es daher für unverzichtbar, dass die Kommission einen Bericht über die Ergebnisse des Austausches bewährter Verfahren sowie der Foren und Arbeitsgruppen aller Beteiligten vorlegt, wozu auch die Verbraucher-, Nutzer- und Zuschauerorganisationen zählen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/07




Der erfolgreiche Übergang zur Digitaltechnik und die Förderung offener Standards

Notwendiges Nachdenken über die Auswirkungen und die Beherrschung der neuen Technik


 
 
 


Drucksache 914/07

... 51. fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf zu achten, dass sportliche Einrichtungen so ausgestaltet sind, dass Menschen mit Behinderungen der Zugang als Zuschauer und/oder als aktive Teilnehmer erleichtert wird;



Drucksache 734/07

... Außerdem ist dem Veranstalter der Abschluss einer Unfallversicherung für den einzelnen Zuschauer in Höhe folgender Versicherungssummen aufzuerlegen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Kosten und Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gender Mainstreaming

VI. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 512/07

... Mobilfernsehen bedeutet die Übertragung audiovisueller Inhalte auf ein mobiles Gerät1. Es hat das Potenzial, die Art und Weise, wie die Verbraucher das Fernsehen und audiovisuelle Dienste heute erleben, tiefgreifend zu verändern. Es bietet die Möglichkeit, beliebige Inhalte jederzeit und überall anzuschauen, und schafft eine neue interaktive Erlebniswelt, in der das traditionelle Fernsehen und der Abruf kreativer Inhalte durch Dienste ergänzt werden, die individuell auf die Bedürfnisse und Vorlieben jedes einzelnen Zuschauers zugeschnitten werden können. Das Mobilfernsehen steht im Brennpunkt zweier mächtiger sozialer Entwicklungstrends, nämlich der zunehmenden Mobilität und neuer Formen des Zugangs zu Medieninhalten. Es könnte sich daher als eine der nächsten schnell wachsenden Massentechnologien für die Verbraucher erweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/07




1. Mobilfernsehen: Eine neue Chance für die EU

2. Schlüsselfaktoren für den Erfolg

2.1. Technische Aspekte Normen/Interoperabilität

2.2. Innovations- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für das Mobilfernsehen

2.3. Hochwertige Frequenzen für Mobilfernsehdienste

3. Ein integrierter Politikansatz für das Mobilfernsehen

4. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 223/5/07

... " Wettkampf Eintritt zahlenden Zuschauer). Selbst in den Fällen, in denen § 263

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/5/07




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 658/06

... Mit dem Missbrauch von Dopingmitteln und -methoden sind schwerwiegende Gefahren für die Gesundheit und das Leben des Sportlers verbunden. Dafür liefern wissenschaftliche Erkenntnisse und bekannt gewordene Fälle von Dauerschädigungen nach langjährigem Doping sowie eine Reihe von Todesfällen, die auf Doping zurückgeführt werden, deutliches Zeugnis. Schädliche Wirkungen hat das Doping aber nicht nur für die Sportler selbst, sondern für die gesamte Gesellschaft. Der Sport nimmt in der modernen Gesellschaft einen herausragenden Stellenwert ein und wird dementsprechend vielfältig, auch staatlich gefördert. Wird in breitem Umfang gedopt, so geht die Legitimation für die Förderung verloren. Hinzu kommt, dass der Spitzensportler Vorbildfunktion für junge Menschen hat. Verfestigt sich der Eindruck, dass der Spitzensport von Manipulationen geprägt ist, so geht diese Vorbildfunktion verloren bzw. wirkt sich negativ im Sinne eines Anreizeffekts auf den jungen Menschen aus, selbst zum Doping zu greifen. Schließlich werden im professionellen Sport hohe Summen verdient. Doping stellt über die Verhaltensweisen hinaus, in denen der Betrugstatbestand schon heute greift, auch in einem weiteren Sinn Betrug namentlich zulasten der Mitkonkurrenten und der Zuschauer dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Anti-Doping-Gesetz (ADG)

§ 1
Definitionen

§ 2
Aufklärung der Bevölkerung

§ 3
Berichtspflichten

§ 4
Straftaten

§ 5
Sportbetrug

§ 6
Strafmilderung und Absehen von Strafe

§ 7
Erweiterter Verfall und Einziehung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Anlage

A. Anabole Wirkstoffe

1. Anabol-androgene Steroide AAS

a Exogene ASS

b Endogene AAS

2. Andere anabole Wirkstoffe:

B. Hormone und verwandte Wirkstoffe

C. BETA-2-AGONISTEN

D. WIRKSTOFFE MIT antiöstrogener Wirkung

E. DIURETIKA UND Andere Maskierungsmittel

F. STIMULANZIEN

G. NARKOTIKA

H. GLUKOKORTIKOSTEROIDE

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 359/06 (Beschluss)

... ) eine ausreichende Preisangabe beim Angebot von Massenverkehrs-Diensten gewährleistet ist. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass auch dann eine deutliche und gut lesbare Preisanzeige zu erfolgen hat, wenn in Fernsehsendungen die Zuschauer nur mündlich zum Anruf eines Dienstes aufgefordert werden, ohne dass die Rufnummer eingeblendet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG

4. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG

5. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG

7. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG

8. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG

9. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG

10. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG

11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG

12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG

15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45k Abs. 2 und Abs. 5 TKG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG

18. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG

19. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG

20. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG

22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG

23. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG

24. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG

25. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 474/06

... Gleichzeitig wurde eine überarbeitete Fassung der Arbeitsabläufe für die Besuche angenommen und eine Datenbank zu den nationalen Anti-Doping-Programmen vorgestellt. Nachdem das „Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen“ am 17. März 2004 in Straßburg von Deutschland unterzeichnet und das entsprechende Vertragsgesetz am 22. Dezember 2004 in Kraft getreten war, ist Deutschland seit dem 1. Mai 2005 voll stimmberechtigtes Mitglied des zugehörigen Ständigen Ausschusses. Der Ständige Ausschuss beschäftigte sich in seiner 25. Sitzung vom 1. bis 2. Juni schwerpunktmäßig mit der Umsetzung des Übereinkommens in den Mitgliedstaaten. Ferner standen Erfahrungsberichte zur Vorbereitung der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland im Mittelpunkt der Beratungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/06




Anlage 1

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

d Minderheitenrechte

e Menschenhandel

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta ESC

b Gleichstellungsfragen

c Jugendfragen

d Soziale Kohäsion

e Biomedizin

6. Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

a Bildung

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

b Kultur

9. Medien

Anlage 1

Statistische Angaben

Anlage 2

Statistische Angaben

Anlage 3

Statistische Angaben

Anlage 4

Statistische Angaben

Bericht

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER

e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

g Minderheitenrechte

h Menschenhandel

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG

d Jugend- und Familienfragen

e Soziale Kohäsion

f Tierschutz

g Gesundheitspolitik

h Biomedizin

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Sport

7. Bildung und Kultur

a Bildung

Interkulturelle und interreligöse Erziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

4 Demokratieerziehung

4 Lehrerfortbildung

b Kultur

Kulturministerkonferenz in Faro

Interkultureller Dialog

Kulturelle Vielfalt

Studien zur Kulturpolitik

4 Denkmalpolitik

8. Medien

Anlage 1

Statistische Angaben

Anlage 2

Statistische Angaben

Anlage 3

Statistische Angaben

Anlage 4

Statistische Angaben


 
 
 


Drucksache 688/06

... Detektionstechnologien finden zunehmend Eingang in die tägliche Arbeit der Sicherheitsbehörden in ihrem Kampf gegen Terrorismus und andere Formen der Kriminalität. Sie werden umfassend eingesetzt im Luftverkehr zum Schutz der Fluggäste oder bei Sportveranstaltungen zum Schutz der Zuschauer. Auch gefährliche Substanzen in der Luft, im Wasser oder in Nahrungsmitteln können mit diesen Techniken aufgespürt werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten sind der Grenzschutz und die Kontrolle von Waren, bevor sie in das Gebiet der Europäischen Union gelangen. Unerlässlich sind Detektionstechnologien auch für den Schutz von Privateigentum und kritischen Infrastrukturen. In diesem Grünbuch wird der Frage nachgegangen, in welcher Weise die Europäische Union den Einsatz von Detektionstechnologien zum Schutz ihrer Bürger fördern kann. Diese Technologien sind jedoch so beschaffen, dass sie in die Privatsphäre eindringen und in Grundrechte und Grundfreiheiten eingreifen können. Wenn es deshalb um den Einsatz und die Verbesserung dieser Technologien geht, sollte und muss dieser Aspekt sowie die grundlegende Frage, wo die Grenzen ihrer Einsatzmöglichkeiten sind, jedes Mal sorgfältig geprüft werden. Mit ihrem Grünbuch will die Kommission einen Beitrag zu beiden Problemstellungen leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/06




Grünbuch über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden Text von Bedeutung für den EWR

3 Einleitung

I. Normung, Standardisierung und Sicherheitsforschung

1. Normung und Standardisierung

5 Fragen

2. Sicherheitsforschung

5 Frage

II. Bedarf und Lösungen

1. Bedarf und Lösungen aus technologischer Sicht

5 Fragen

1.1 Vielseitige Lösungen

5 Fragen

1.2 Tragbare, mobile Lösungen

5 Fragen

2. Interoperabilität der Systeme4

5 Fragen

3. Integration von Informationen aus verschiedenen Detektionssystemen und Verbesserung der Datenanalyse

5 Fragen

III. Verwendund und Zertifizierung von Instrumenten und Ausrüstungen

1. Best Practice und die Verwendung vorhandener Instrumente und Ausrüstungen

5 Fragen

2. Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken und die Verwendung neuer Instrumente und Ausrüstungen

5 Fragen

3. Einsatz von Data- und Textminingsystemen

5 Fragen

5. Prüfung und Zertifizierung der Qualität von Instrumenten und Ausrüstungen

5 Fragen

IV. Studien5

5 Fragen

V. Umsetzung der Konsultationsergebnisse

1. Intensiver, zielgerichteter öffentlich-privater Dialog über Detektionstechnologien und ihre Anwendung

5 Fragen

2. Aktionsplan

5 Frage

Beiträge zum Grünbuch

Anhang

I. Hintergrundinformationen zum Grünbuch

II. Standardisierung und Austausch personenbezogener Daten

III. Studien

1. Sicherheit von Großveranstaltungen

2. Kooperation und Informationsaustausch zwischen kriminaltechnischen Labors und Instituten für Sicherheitsforschung

3. Detektionstechnologie und Recht

4. Detektionstechnologie und ihr Einsatz in der Praxis

5. Personendetektion und Biometrie


 
 
 


Drucksache 257/06

... Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn ohne die Teilhabe am Vergütungsaufkommen des § 54 Abs. 1 eine funktionsgerechte Finanzierung nicht gesichert werden könnte. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall, da Einbußen der Sendeunternehmen bei den Werbeeinnahmen allenfalls zu einer modifizierten Programmgestaltung führen: So könnten etwa weniger Eigenproduktionen erstellt oder günstigere Fremdproduktionen eingekauft werden. Allerdings kann die Möglichkeit der privaten Aufzeichnung von Sendungen als Element der Zuschauerbindung - z.B. bei Fortsetzungssendungen - auch positiv für die Sendeunternehmen wirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 205/06

... Die Zulassung von Ausnahmen bezieht sich auf die Überschreitung der Höchstwerte (erhöhte Immissionsrichtwerte) und auch der Anzahl seltener Ereignisse (18 p.a.), für die die Höchstwerte gelten. Schließlich gilt die Ausnahmemöglichkeit entsprechend auch für den Lärm des Zu- und Abgangsverkehrs einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche. Bei der Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung kann im Einzelfall auch in Frage kommen, die Ruhezeiten nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu reduzieren oder aufzuheben und den Beginn der Nachtzeit nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung hinauszuschieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.