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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zivilsenaten"


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Drucksache 601/19

... (1) Bei den Oberlandesgerichten werden ein oder mehrere Zivilsenate für folgende Sachgebiete gebildet:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 13a

§ 60

§ 72a

§ 119a

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

§ 40a

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 59/11

... Wie viele Nichtzulassungsbeschwerden gegen Zurückweisungsbeschlüsse beim BGH eingehen werden, lässt sich nicht genau abschätzen. Einen gewissen Anhaltspunkt gibt die Rechtsmittelquote für die Nichtzulassungsbeschwerde gegen Berufungsurteile. Diese lag im Jahre 2009 bei rund 33,3 Prozent (auf 7 088 anfechtbare Berufungsurteile kamen 2 361 Nichtzulassungsbeschwerden). Tendenziell dürften die durch Zurückweisungsbeschluss entschiedenen Berufungssachen aber eindeutiger und damit deutlich weniger rechtsmittelanfällig sein, so dass von einer erheblich niedrigeren Anfechtungsquote auszugehen ist. Im Ergebnis dürften nicht mehr als 750 zusätzliche Nichtzulassungsbeschwerden pro Jahr zum BGH gelangen. Dies entspräche einer Steigerung von rund 15 Prozent, bezogen auf alle Eingänge bei den Zivilsenaten des BGH (5 152 Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden im Jahre 2009). Die Mehrbelastung dürfte bei allen Zivilsenaten gleichmäßig anfallen, da die Sachen thematisch nicht beschränkt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung des Entwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten

V. Geschlechterspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1561: Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung


 
 
 


Drucksache 439/07

... Eine Minderung des bei den Zivilsenaten eingesetzten Personals (855,66 RichterAKA) um 1,4 % würde eine bundesweites Einsparpotential von 11,98 Richter-AKA (also etwa 4 Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsstufe R 3) und 8 Beisitzer (Richter am Oberlandesgericht mit Besoldungsstufe R 2)) bedeuten. Einsparungen werden sich auch im Bereich der Arbeitsgerichte ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/07




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 439/07 (Beschluss)

... In diesen Bereich fielen im Jahr 2003 bundesweit 15,4 Prozent der vor den Landgerichten geführten Berufungsverfahren. Bei einem Personaleinsatz von 413,47 Richter-Arbeitskraftanteilen (Richter-AKA) beträgt das Einsparpotenzial 63,67 Richter-AKA (21,22 in der Besoldungsstufe R 2 - Vorsitzender Richter am Landgericht - und 42,45 in der Besoldungsstufe R 1 - Richter am Landgericht -). Bei den Oberlandesgerichten fielen 1,4 Prozent der Berufungen in diesen Wertbereich. Eine Minderung des bei den Zivilsenaten eingesetzten Personals (855,66 Richter-AKA) um 1,4 Prozent würde ein bundesweites Einsparpotenzial von 11,98 Richter-AKA - also etwa 4 Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsstufe R 3) und 8 Beisitzer (Richter am Oberlandesgericht mit Besoldungsstufe R 2) - bedeuten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 495a

Zu § 511

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 397/05 (Beschluss)

... Für eine Beibehaltung der zweitinstanzlichen Landgerichtszuständigkeit auch nach einer Überführung der Wohnungseigentumssachen in dem Zivilprozess sprechen die Gesichtspunkte der Sach- und Bürgernähe. Der Entwurf begründet seinen Vorschlag zur Beibehaltung der ausschließlichen erstinstanzlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§ 43 WEG-E), mit den "Vorteilen der räumlichen Nähe zum Gericht" (BR-Drs. 397/05, Seite 84). Dieser Aspekt gilt gleichermaßen für die zweite Instanz, in der gegebenenfalls vor Ort neue Tatsachenfeststellungen zu treffen sind. Angesichts der ausgeprägten Ortsbezogenheit von Wohnungseigentumssachen sollten weder den Wohnungseigentümern lange Fahrten zur Wahrnehmung eines Verhandlungstermins beim Oberlandesgericht, noch den Zivilsenaten lange Dienstreisen zur Durchführung einer Inaugenscheinnahme vor Ort auferlegt werden. Ein Teil der Wohnungseigentumssachen hat hinsichtlich des zu regelnden Sachverhalts Ähnlichkeit mit Wohnraummietsachen. Hinzuweisen ist z.B. auf die Rechtsprechung zur Parabolantenne und zu Nebenkostenabrechnungen. Auch dies spricht dafür, sie einheitlich in zweiter Instanz von den Landgerichten entscheiden zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/05 (Beschluss)




Artikel 1
ist wie folgt zu ändern:

Artikel 3 Abs. 1a - neu - (§ 49a - neu - GKG)


 
 
 


Drucksache 397/1/05

... Für eine Beibehaltung der zweitinstanzlichen Landgerichtszuständigkeit auch nach einer Überführung der Wohnungseigentumssachen in dem Zivilprozess sprechen die Gesichtspunkte der Sach- und Bürgernähe. Der Entwurf begründet seinen Vorschlag zur Beibehaltung der ausschließlichen erstinstanzlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§ 43 WEG-E), mit den "Vorteilen der räumlichen Nähe zum Gericht" (BR-Drs. 397/05, Seite 84). Dieser Aspekt gilt gleichermaßen für die zweite Instanz, in der gegebenenfalls vor Ort neue Tatsachenfeststellungen zu treffen sind. Angesichts der ausgeprägten Ortsbezogenheit von Wohnungseigentumssachen sollten weder den Wohnungseigentümern lange Fahrten zur Wahrnehmung eines Verhandlungstermins beim Oberlandesgericht, noch den Zivilsenaten lange Dienstreisen zur Durchführung einer Inaugenscheinnahme vor Ort auferlegt werden. Ein Teil der Wohnungseigentumssachen hat hinsichtlich des zu regelnden Sachverhalts Ähnlichkeit mit Wohnraummietsachen. Hinzuweisen ist z.B. auf die Rechtsprechung zur Parabolantenne und zu Nebenkostenabrechnungen. Auch dies spricht dafür, sie einheitlich in zweiter Instanz von den Landgerichten entscheiden zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/1/05




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 3 WEG ,

3. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 3 Abs. 3 WEG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 23 Abs. 4 WEG

5. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 27 Abs. 1 Nr. 5 WEG

7. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 46 Abs. 1 WEG

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 46 Abs. 2, § 48 Abs. 4 WEG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 48 Abs. 1, 3 WEG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 48 Abs. 1 WEG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 48 Abs. 2a - neu - , 3 WEG

13. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 48 Abs. 3 WEG

14. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 50 WEG ,

§ 49a
Wohnungseigentumssachen

15. Zu Artikel 3 Abs. 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

16. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 1 § 23 Nr. 2 Buchstabe c Halbsatz 2 - neu - GVG


 
 
 


Drucksache 663/04

... ) oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO) gewonnen werden kann, war zwar zwischen den Zivilsenaten zunächst streitig. Mit Beschluss des XI. Zivilsenats vom 11. Mai 2004 (Xl ZB 39/03) ist der Bundesgerichtshof jedoch zu einer einheitlichen Linie dahingehend gelangt, dass in diesen Fällen der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung anzunehmen ist. Darüber hinaus besteht zwischen den Zivilsenaten nunmehr Einvernehmen darüber, dass die Zulassung der Revision wegen einer dem Berufungsurteil zugrunde liegenden Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht von dem zusätzlichen Erfordernis abhängt, dass der Verfassungsverstoß offensichtlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/04




Problem und Ziel

2 Lösung

2 Alternativen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 6
Änderung der Schiffsregisterordnung

Artikel 7
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 11
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 12
Änderung der Kostenordnung

Artikel 13
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 14
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 15
Änderung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 16
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 19
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 21
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 14

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 156/16 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 234/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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