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"Zivilschutz-Doppelnutzen-Strategie"


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Drucksache 756/08

... " setzt voraus, dass die Länder im Verteidigungsfall auf ein bestehendes System aufbauen und ihre Einrichtungen sowie die Ausstattung im Bereich Katastrophenschutz nutzen. Deshalb müssen die Ausbildungsaktivitäten des Bundes auf denjenigen der Länder aufbauen und sie an geeigneter Stelle ergänzen. Nur so ist eine effiziente Zusammenarbeit aller Entscheidungsebenen im Verteidigungsfall möglich. Die Aus- und Fortbildung des Bundes muss im Sinne der Zivilschutz-Doppelnutzen-Strategie auch für friedenszeitliche Szenarien vorbereiten, um die Aufwuchsfähigkeit sicherzustellen und um Aktualisierungsbedarf und Wirksamkeit der Ausbildung überprüfen zu können. Mit der Länder übergreifenden Krisenmanagement-Übungsserie LÜKEX erfährt die Ausbildung eine konkrete Umsetzung, indem auf der Grundlage unterschiedlicher Szenarien die Zusammenarbeit aller Beteiligten über die unterschiedlichen Entscheidungsebenen hinweg praktiziert und evaluiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 756/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. des Bundes

II. der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zivilschutzgesetzes

§ 12
Grundsatz der Katastrophenhilfe

§ 14
Aus- und Fortbildung

§ 16
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement

§ 17
Datenerhebung und -verwendung

§ 18
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 19
Unterstützung des Ehrenamtes

§ 20
Schutzkommission

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Änderung

1. Neue Strategie/ Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder

2. Politischer Auftrag

3. Bundesrechnungshof

II. Konzeption des Gesetzentwurfs und wesentliche Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines

2. Gesetzgebungskompetenz im Einzelnen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung / Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Artikel 1

Zu 1 Gesetzesbezeichnung :

Zu 2 § 5 :

Zu 3 Überschrift des sechsten Abschnitts :

Zu 4 Einfügung neuer § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe :

Zu 5 § 13 neu

Zu 6 Einfügung eines neuen § 14 Aus- und Fortbildung :

Zu 7 § 15 neu :

Zu 8 Einfügung von §§ 16 bis 20 :

§ 16
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement

§ 17
Datenerhebung und -verwendung

§ 18
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 19
Unterstützung des Ehrenamtes

§ 20
Schutzkommission

Zu 9 §§ 21 und 22 neu :

Zu 10 § 23 neu :

Zu 11 § 24 neu :

Zu 12 § 25 neu :

Zu 13 § 26 neu :

Zu 14 § 27 neu :

Zu 15 § 28 neu :

Zu 16 § 29 neu :

Zu 17 § 30 neu :

Zu 18 § 31 neu :

Zu 19 § 32 neu :

Zu 20 § 27 alt :

II. Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 559: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetz-Änderungsgesetz – ZSGÄndG)


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.