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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zivilrichtern"


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Drucksache 747/04

... Dem Zivilrichter wird die Möglichkeit eröffnet, anhängige Verfahren, die sich für eine gütliche Streitbeilegung eignen, gerichtsintern an einen nach Maßgabe der jeweiligen Geschäftsverteilung zuständigen Güterichter abzugeben, der die Aufgabe hat, die vorgeschriebene Güteverhandlung bzw. einen sonstigen Güteversuch durchzuführen. Dieser Güterichter soll auf seine Aufgabe durch eine spezielle Schulung in modernen Konfliktlösungsmethoden vorbereitet werden. Diese Zusatzqualifikation erlaubt es ihm, die Güteverhandlung bzw. den Güteversuch unabhängig vom herkömmlichen Rahmen der streitigen Verhandlung im Einzelfall optimal zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gütlichen Streitbeilegung im Zivilprozess

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
In- und Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


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