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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zivil- und Handelsrecht"


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Drucksache 92/15 (Beschluss)

... 4. Diese grundlegenden Defizite zeigen sich beispielsweise in Bezug auf die Bewertung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten. Für den Bundesrat sind insoweit die in den Schaubildern 4 bis 6 mitgeteilten Werte für die Dauer der Verfahren nicht nachvollziehbar. Das Schaubild 4 weist für Deutschland einen Wert von über 400 Tagen aus. Demgegenüber liegt nach dem Schaubild 5 die Verfahrensdauer für die zivil- und handelsrechtlichen Verfahren unter 200 Tagen und nach Schaubild 6 die Verfahrensdauer für die verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten (weit) unter 500 Tagen. Dass hiernach die Durchschnittszahl für alle Verfahren bei über 400 Tagen liegen soll, erschließt sich aufgrund des Verhältnisses von zivil- und handelsrechtlichen Verfahren zu den verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten nicht.



Drucksache 92/1/15

... 4. Diese grundlegenden Defizite zeigen sich beispielsweise in Bezug auf die Bewertung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten. Für den Bundesrat sind insoweit die in den Schaubildern 4 bis 6 mitgeteilten Werte für die Dauer der Verfahren nicht nachvollziehbar. Das Schaubild 4 weist für Deutschland einen Wert von über 400 Tagen aus. Demgegenüber liegt nach dem Schaubild 5 die Verfahrensdauer für die zivil- und handelsrechtlichen Verfahren unter 200 Tagen und nach Schaubild 6 die Verfahrensdauer für die verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten (weit) unter 500 Tagen. Dass hiernach die Durchschnittszahl für alle Verfahren bei über 400 Tagen liegen soll, erschließt sich aufgrund des Verhältnisses von zivil- und handelsrechtlichen Verfahren zu den verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten nicht.



Drucksache 60/11

... Am 19. April 2002 legte die Kommission das Grünbuch über alternative Verfahren zur Streitbeilegung im Zivil- und Handelsrecht vor (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/ de/com/2002/com2002_0196de01.pdf). Die Beratungen über das Grünbuch führten zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2004:0718:FIN::PDF), den die Kommission am 22. Oktober 2004 vorlegte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4
Verschwiegenheitspflicht

§ 5
Aus- und Fortbildung des Mediators

§ 6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 7
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 15
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 278a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 796d
Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 36a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 54a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 11
Änderung des Markengesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Begriff

2. Entwicklung der Mediation

3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

4. Vorarbeiten für das Gesetz

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten

VI. Alternativen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)


 
 
 


Drucksache 413/10

... "Die Bürger sollten die Möglichkeit haben, eine europäische Rechtsregelung (28. Regelung) auszuwählen, die parallel zu den bestehenden 27 nationalen Regelungen für vertragliche Schuldverhältnisse in bestimmten Bereichen wie Zivil- und Handelsrecht gelten würde.")

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/10




Grünbuch der Kommission Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen

1. Zweck des Grünbuchs

2. Hintergrund

3. Herausforderungen für den Binnenmarkt

3.1. Verbraucherverträge

3.2. Unternehmerverträge

4. Wahl des am besten geeigneten Europäischen Vertragsrechtsinstruments

4.1. Welche rechtliche Form sollte ein europäisches Vertragsrechtsinstrument haben?

Option 1: Veröffentlichung der Ergebnisse der Expertengruppe

Option 2: Eine offizielle Toolbox” für die Rechtsetzungsorgane

Option 3: Kommissionsempfehlung zum Europäischen Vertragsrecht

Option 4: Verordnung zur Einführung eines fakultativen europäischen

Option 5: Richtlinie über ein Europäisches Vertragsrecht

Option 6: Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vertragsrechts

Option 7: Verordnung zur Einführung eines Europäisches Zivilrechtsgesetzbuches

4.2. Welche Vertragsarten sollte das Instrument regeln?

4.2.1. Sollte das Instrument sowohl für Verbraucherverträge als auch für Unternehmerverträge gelten?

4.2.2. Sollte das Instrument sowohl für grenzüberschreitende als auch für innerstaatliche Verträge gelten?

4.3. Welchen sachlichen Anwendungsbereich sollte das Instrument haben?

4.3.1. Enge Auslegung

4.3.2. Weite Auslegung

4.3.3. Sollte das Instrument für bestimmte Vertragsarten gelten?

4.3.4. Gegenstand eines Europäischen Zivilrechtsgesetzbuchs

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 548/09

... AA. in der Erwägung, dass nicht eindeutig zwischen Leiharbeitssubunternehmertum mit dubiosen Praktiken und der Erbringung von Dienstleistungen auf der Basis rechtmäßiger Verträge mit tatsächlich Selbständigen unterschieden wird; in der Erwägung, dass der Unterschied zwischen betrügerischen Praktiken und wirklichen zivil- und handelsrechtlichen Geschäftsverhältnissen thematisiert werden sollte,



Drucksache 104/09

... M. in der Erwägung, dass die Achtung der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dessen Hoheitsgebiet die Urkunde zum Zwecke ihrer Verwendung vorgelegt werden muss, jedoch die Gewissheit voraussetzt, dass die Anerkennung der Beweiskraft nicht bedeutet, dass die ausländische öffentliche Urkunde aufgrund der Anerkennung in dem Mitgliedstaat, in dem sie vorgelegt werden muss, eine höhere Beweiskraft hat als die nationaler öffentlicher Urkunden dieses Mitgliedstaates; in der Erwägung, dass das materielle Anwendungsgebiet der verlangten Verordnung den Kernbereich des Zivil- und Handelsrechts mit Ausnahme einiger genau festgelegter Bereiche umfassen sollte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/09




Anlage
Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags


 
 
 


Drucksache 616/09

... Die Europäische Union muss mit ihren wichtigsten Handelspartnern ein Netz bilateraler Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung zivil- und handelsrechtlicher Entscheidungen knüpfen, um auf diese Weise den Außenhandel zu fördern und gleichzeitig den freien Personenverkehr zu erleichtern. Eine Option könnte darin bestehen, den wichtigsten Partnern der EU den Beitritt zum neuen Luganer Übereinkommen (über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) anzubieten. In Frage kämen auch weitere Arbeiten in den Bereichen Zustellung von Schriftstücken und Beweisaufnahme.



Drucksache 345/08

... Durch die Gesetzesänderungen entstehen keine zusätzlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte. Die Umsetzung der Richtlinie betrifft ausschließlich zivil- und handelsrechtliche Vorschriften. Ein behördlicher Vollzug findet nicht statt. Da lediglich bereits bestehende Regelungen ergänzt werden, ist nicht mit einem erheblichen Anstieg von Rechtsstreitigkeiten zu rechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 3
Verbot unlauteren Wettbewerbs

§ 5
Irreführende geschäftliche Handlungen.

§ 5a
Irreführung durch Unterlassen

Anhang
(zu § 3 Abs. 3)

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Grundzüge der Richtlinie

1. Anwendungsbereich

2. Wesentlicher Inhalt

III. Grundzüge des geltenden Rechts

IV. Umsetzungsbedarf

1. Artikel 1 Zweck der Richtlinie

2. Artikel 2 Definitionen

3. Artikel 3 Anwendungsbereich

4. Artikel 4 Binnenmarkt

5. Artikel 5 Verbot unlauterer Geschäftspraktiken

6. Artikel 6 Irreführende Handlungen

7. Artikel 7 Irreführende Unterlassungen

8. Artikel 8 und 9 Aggressive Geschäftspraktiken; Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung

9. Artikel 10 Verhaltenskodizes

10. Artikel 11 bis 13 Durchsetzung; Gerichte und Verwaltungsbehörden:

11. Artikel 14 bis 16 Änderung anderer Richtlinien

12. Artikel 17 Information

13. Artikel 18 Änderung

14. Artikel 19 Umsetzung

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IX. Bürokratiekosten

X. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Anhang Nr. 1

Zu Anhang Nr. 2

Zu Anhang Nr. 3

Zu Anhang Nr. 4

Zu Anhang Nr. 5

Zu Anhang Nr. 6

Zu Anhang Nr. 7

Zu Anhang Nr. 8

Zu Anhang Nr. 9

Zu Anhang Nr. 10

Zu Anhang Nr. 11

Zu Anhang Nr. 12

Zu Anhang Nr. 13

Zu Anhang Nr. 14

Zu Anhang Nr. 15

Zu Anhang Nr. 16

Zu Anhang Nr. 17

Zu Anhang Nr. 18

Zu Anhang Nr. 19

Zu Anhang Nr. 20

Zu Anhang Nr. 21

Zu Anhang Nr. 22

Zu Anhang Nr. 23

Zu Nummer 24

Zu Anhang Nr. 25

Zu Anhang Nr. 26

Zu Anhang Nr. 27

Zu Anhang Nr. 28

Zu Anhang Nr. 29

Zu Anhang Nr. 30

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 201: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb


 
 
 


Drucksache 31/06

... ")2 vor. Damit ist das Übereinkommen von Rom im Bereich des Internationalen Privatrechts auf Gemeinschaftsebene nunmehr das einzige Rechtsinstrument in Form eines völkerrechtlichen Vertrags. Die sich hieraus ergebenden Nachteile sind umso weniger gerechtfertigt, als Brüssel I, Rom II und das Übereinkommen von Rom aus dem Jahr 1980 eine Regelung des Internationalen Privatrechts auf dem Gebiet der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse des Zivil- und Handelsrechts auf Gemeinschaftsebene anstreben und von daher ein untrennbares Ganzes bilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments

4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 9
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 11
Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts

Artikel 12
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 16
Gesetzliche Aufrechnung

Artikel 17
Beweis

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Öffentliche Ordnung

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Verzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a

Anhang II
Verzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3


 
 
 


Drucksache 258/06

... Die bisher in der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts liegende Aufgabe gehört nicht zum Kernbereich staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit und gliedert sich in die Aufgabenfelder des Bundesamts auf dem Gebiet der internationalen Zivil- und Handelsrechtspflege ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Fachaufsicht

§ 4
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Kosten und Personalentwicklung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15, 16, 17 und 18

Zu Absatz 19

Zu den Absätzen 20 und 21 Nr. 1

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 572/05

... "Das Organ kann auch in einem ordentlichen Gerichtsverfahren einen Vollstreckungstitel der zuständigen Behörde erwirken. Zu diesem Zweck werden seine Forderungen zivil- und handelsrechtlichen Forderungen im Sinne der auf der Grundlage von Artikel 65 EG-Vertrag getroffenen Maßnahmen gleichgestellt.“



Drucksache 351/05

... Ein Europa der Bürger setzt die Errichtung eines europäischen Rechtsraums auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigen Vertrauens voraus: Landesgrenzen dürfen der Beilegung zivil- und handelsrechtlicher Streitigkeiten, der Befassung eines Gerichts oder der Vollstreckung von Entscheidungen nicht länger im Wege stehen. Das Recht auf Freizügigkeit erlaubt es Privatpersonen wie Unternehmen, ihren zivil- oder handelsrechtlich orientierten Interessen in anderen Mitgliedstaaten nachzugehen. Dieses Recht muss jedoch strafrechtlich abgesichert sein, damit es für Verbrechen und Verbrecher in der EU keine straffreien Räume gibt. Die Unvereinbarkeit oder Komplexität der Rechts- und Verwaltungssysteme der Mitgliedstaaten darf Private und Unternehmen nicht an der Wahrnehmung ihrer Rechte hindern oder sie davon abhalten.



Drucksache 271/05

... 10. begrüßt den Einsatz für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Bezug auf den Unternehmergeist und die verantwortliche Unternehmensführung, um die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu fördern und sowohl die Rechte der Aktionäre als auch den Schutz Dritter zu stärken; fordert Initiativen in Richtung auf eine Angleichung von Zivil- und Handelsrecht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/05




Ein wettbewerbsfähigeres, von stärkerem Zusammenhalt geprägtes Europa

2 Binnenmarkt

2 Finanzdienstleistungen

Corporate Governance und Vertragsrecht

Forschung und Entwicklung

2 Wettbewerbspolitik

Stabilitäts - und Wachstumspakt

2 Kohäsionspolitik

Transeuropäische Netze

Verbesserung der Lebensqualität in Europa Umwelt

Nachhaltige und innovative Energieträger

Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung und Fremdenverkehr

Demographische Entwicklung

2 Sozialpolitik

Bildungs -, Kultur- und Jugendpolitik

Gleichstellung der Geschlechter

Mehr Sicherheit für Europas Bürgerinnen und Bürger Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Terrorismus und organisierte Kriminalität

2 Verkehrssicherheit

Gesundheit und Katastrophenvorbeugung

2 Verbraucherschutz

Ein stärkeres Europa in einer sichereren Welt Erweiterung

2 Nachbarschaftspolitik

Bilaterale Beziehungen

Regionale Fragen

2 Entwicklungspolitik

Internationales Vorgehen in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung

2 Handelspolitik

2 Petitionen

Rechenschaftspflicht im Haushaltsbereich und Verwaltungsreform

2 Betrugsbekämpfung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.