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... (4) Aufwändige technische Anforderungen, insbesondere an die Authentifizierung der Bieter: EU-weit wurde zur Authentifizierung und Identifizierung ein breites Spektrum an Vorschriften und Lösungen eingeführt. Einige dieser Lösungen sind technologisch sehr einfach, z.B. Kombinationen von Benutzername und Passwort, andere sind anspruchsvoller und verlangen bestimmte Arten elektronischer Unterschriften, u.a. qualifizierte Signaturen (die ein von beaufsichtigten bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern ausgestelltes digitales Zertifikat voraussetzen). Durch die Entscheidung zur Förderung qualifizierter elektronischer Signaturen im Aktionsplan wurde die Messlatte für e-Procurement-Anwendungen möglicherweise zu hoch gehängt, und die Kosten und der Aufwand für die elektronische Einreichung von Angeboten wurden gesteigert. Das Sicherheitsniveau einer elektronischen Signatur sollte auf der Grundlage einer Risikoeinschätzung im Hinblick auf das Scheitern von Identifizierungs-/Unterschriftenlösungen im Beschaffungswesen festgesetzt werden. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich schließlich aus der fehlenden grenzüberschreitenden Interoperabilität elektronischer Unterschriften. Die Erstellung vertrauenswürdiger Listen von Zertifizierungsdiensteanbietern11, die anstehende Rationalisierung der Normen für elektronische Signaturen sowie die PEPPOL-Pilotlösungen lassen auf Fortschritte hoffen. Vor dem Hintergrund ähnlicher Hightech-Erwartungen in Bezug auf andere Elemente des Online-Beschaffungswesen wurden pragmatischere Lösungen entwickelt – z.B. die Verwendung von in den ersten Ausschreibungsphasen akzeptierten Konformitäts-/Zulässigkeitserklärungen an Stelle komplexer elektronischer Dokumente. Lösungen für die e-Beschaffung müssen verhältnismäßig, für die gegenseitige Anerkennung geeignet und zu angemessenen Kosten weithin verfügbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/10




Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU

1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung

2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig

3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen

4. WAS hat die EU Bisher getan

5. Stand der E-Beschaffung

6. Herausforderungen

5 Fragen

7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene

7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“

5 Fragen

7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung

5 Fragen

7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur

5 Fragen

7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens

5 Frage

7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen

7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit

Anhang I
Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung

Anhang II
Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 679/10

... "Als Tilgungsleistungen gelten auch Beiträge, die vom Zulageberechtigten zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrags im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes erbracht wurden und die zur Tilgung eines im Rahmen des Altersvorsorgevertrags abgeschlossenen Darlehens abgetreten wurden."

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Drucksache 679/10




Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 50f
Bußgeldvorschriften

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 36
Endbestände

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Artikel 10
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 9
Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung

Artikel 13
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

§ 5
Hilfsmerkmale

Artikel 16
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 19
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 20
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 21
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 24
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes

Artikel 26
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 28
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 29
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 30
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 31
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

§ 4
Zuschlagsatz

Artikel 32
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 249/10

... An dieser Bestimmung wird festgehalten. Eine Verbindung mit dem neu eingeführten Genehmigungs-, Zertifizierungs- und Kontrollverfahren zur Rebsortenangabe wird über eine Mitteilungspflicht hergestellt. Das Prüfungsergebnis soll den nach § 24 Absatz 5 des

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Drucksache 249/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

§ 16a
Restzuckergehalt bei Landwein (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)

§ 19
Herstellen von Qualitätswein b.A. außerhalb des bestimmten Anbaugebietes (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)

§ 34a
Crémant, Winzersekt (zu § 24 Absatz 2, auch i.V.m. § 54 Absatz 1 des Weingesetzes)

§ 34c
Teilweise gegorener Traubenmost (zu § 24 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 des Weingesetzes)

§ 38
Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes).

§ 40
Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

§ 43
Jahrgangsangaben (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

§ 44
Kumulierungsverbot (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

§ 45
Verwendung von Kennziffern (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

Artikel 2
Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1182: Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung


 
 
 


Drucksache 782/10

... 21. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine koordinierte Politik der Normung umzusetzen und im Hinblick auf die Verwendung von Normen zur Unterstützung von Rechtsvorschriften einen in sich schlüssigen Ansatz festzulegen; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Erfüllung von EU-Politikzielen nicht durch unkoordinierte Normungsbemühungen, miteinander konkurrierende oder unnötige Normen oder ein Übermaß an Zertifizierungsprogrammen gefährdet wird;

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Drucksache 782/10




2 Einleitung

Stärkung des Europäischen Normungssystems

a Allgemeine Punkte

b Verbesserung des Zugangs zum Normungsprozess

c Förderung des Grundsatzes der nationalen Delegation

d Erleichterung des Zugangs zu Normen

Normung zur Unterstützung von Innovation und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierten Umfeld


 
 
 


Drucksache 586/1/10

... In seiner Entschließung vom 18. Dezember 2009 hat der Bundesrat betont, dass die Akkreditierungskosten für die Wirtschaft im Vergleich zur vorhergehenden Kostenstruktur deutlich sinken müssen (vgl. BR-Drucksache 817/09(B) Buchstabe B Nummer 2). Das Gegenteil zeichnet sich jedoch ab. Die im europäischen Binnenmarkt sehr unterschiedlichen Akkreditierungskosten sind insbesondere für kleine und mittlere Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Diese Stellen werden mittelfristig durch zu hohe Akkreditierungskosten in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet, was zu Marktkonzentrationen und einem insgesamt höheren Preisniveau führt. Die Folge wäre, dass die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft insgesamt geschwächt wird. Begünstigt wird dies dadurch, dass die nationalen Akkreditierungsstellen über keine europaweit einheitliche Gebührenordnung verfügen. Um einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken, muss die Preisentwicklung für Akkreditierungsleistungen in Deutschland laufend beobachtet werden. Sofern sich Marktverzerrungen zu Lasten der hiesigen Konformitätsbewertungsstellen abzeichnen, ist zu prüfen, inwieweit Akkreditierungsleistungen für den innereuropäischen Wettbewerb freigeben werden sollten, d.h. auf die von der EU-Kommission befürwortete Monopolstellung der nationalen Akkreditierungsstellen zu verzichten ist.

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Drucksache 586/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 19 Absatz 4 EichG

2. Zu Artikel 3 § 8 Absatz 4 Nummer 9 VwKostG Artikel 3 ist zu streichen.

Zu a:

Zu b:

Zu c:


 
 
 


Drucksache 694/10

... Die Entwicklung eines EU-Marktes für Umweltgüter und –dienstleistungen erfordert von der EU die Gewährleistung eines fairen und transparenten Binnenmarkts, der Innovationen belohnt und in dem verbesserte Normungs- und Zertifizierungssysteme angewandt werden; sie muss ferner eine einheitlichere Umsetzung des Besitzstands (z.B. der

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Drucksache 694/10




Mitteilung

1. Europa braucht die Industrie

2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik

3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie

3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung

3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

4. Stärkung des Binnenmarkts

4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen

4.2. Wettbewerbspolitik

4.3. Verbesserung der Infrastruktur

5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation

5.1. Industrielle Innovation

5.2. Qualifikationsbasis

6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen

6.1. Handel und internationale Regulierung

6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern

7. Förderung der industriellen Modernisierung

7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz

7.2. Strukturelle Überkapazitäten

7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen

8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz

8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger

8.2. Nachhaltige Mobilität

8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette

8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige

8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz

9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik


 
 
 


Drucksache 462/10

... Im Jahr 2006 nahm die Kommission ein Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen (EPCIP) an. Im Rahmen dieses Programms wurde Ende 2008 die Richtlinie über kritische europäische Infrastrukturen (KEI) verabschiedet, die speziell auf das Verfahren zur Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen eingeht und eine Definition des Begriffs der KEI enthält. Die Richtlinie ist lediglich der erste Schritt in einem Gesamtkonzept der EU zur Abwehr der Gefahren für kritische europäische Infrastrukturen. Die Richtlinie gilt zunächst nur für den Energie- und den Verkehrssektor. Zur Arbeit auf dem Gebiet der kritischen Infrastrukturen gehören auch die Bemühungen um den Aufbau eines Warn- und Informationsnetzes für kritische Infrastrukturen (WINKI) sowie eines EU-Referenznetzes für Labore, die Sicherheitsanlagen testen, mit dem Ziel, die Standardisierung und Zertifizierung von Sicherheitslösungen zu fördern.

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Drucksache 462/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen

2.1. Prävention

2.1.1. Wichtigste Errungenschaften

2.1.2. Künftige Herausforderungen

2.2. Schutz

2.2.1. Wichtigste Errungenschaften

2.2.2. Künftige Herausforderungen

2.3. Verfolgung

2.3.1. Wichtigste Errungenschaften

2.3.2. Künftige Herausforderungen

2.4. Reaktion

2.4.1. Wichtigste Errungenschaften

2.4.2. Künftige Herausforderungen

2.5. Horizontale Aspekte

2.5.1. Achtung der Grundrechte

2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern

2.5.3. Finanzierung

3. Ausblick


 
 
 


Drucksache 379/10

... Übernahme-6 und Zertifizierungsvorschriften7 gemäß der Verordnung über Ratingagenturen), sind nicht Gegenstand der vorgeschlagenen Änderungen und gelten weiterhin wie in der geltenden Verordnung über Ratingagenturen vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.3.1. Änderungen zu Titel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

4.3.2. Änderungen zu Titel II Abgabe von Ratings

4.3.3. Änderungen zu Titel III Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit

4.3.3.1. Änderungen zu Titel III Kapitel I Registrierungsverfahren

4.3.3.2. Änderungen zu Titel III Kapitel II Beaufsichtigung durch die ESMA

4.3.3.3. Änderungen zu Titel III Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

4.3.4. Änderungen zu Titel IV Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung und Übergangs- und Schlussbestimmungen

4.3.4.1. Änderungen zu Titel IV Kapitel I Sanktionen, Geldbußen, Zwangsgelder, Ausschussverfahren, übertragene Befugnisse und Berichterstattung

4.3.4.2. Änderungen zu Titel IV Kapitel II Übergangs- und Schlussbestimmungen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

Artikel 8a
Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten

Artikel 8b
Zugang zu Rating-Informationen

Artikel 9
Auslagerung

Artikel 15
Antrag auf Registrierung

Artikel 16
Prüfung des Antrags einer Ratingagentur auf Registrierung durch die ESMA

Artikel 17
Prüfung der Anträge einer Gruppe von Ratingagenturen auf Registrierung durch die ESMA

Artikel 18
Übermittlung der Entscheidung über die Registrierung,

Artikel 19
Registrierungs- und Aufsichtsgebühren

Artikel 20
Widerruf der Registrierung

Artikel 21
Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde

Artikel 23a
Informationsersuchen

Artikel 23b
Allgemeine Untersuchungen

Artikel 23c
Prüfungen vor Ort

Artikel 24
Aufsichtsmaßnahmen der ESMA

Artikel 25
Anhörung der betreffenden Personen

Artikel 25a
Für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung von Artikel 4 Absatz 1 zuständige Behörden (Verwendung von Ratings)

Artikel 26
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 27
Informationsaustausch

Artikel 30
Delegierung von Aufgaben von der ESMA auf die zuständigen Behörden

Artikel 31
Mitteilungen und Ersuchen um Aussetzung der Ratings seitens der zuständigen Behörden

Artikel 32
Berufsgeheimnis

Artikel 34
Vereinbarung über Informationsaustausch

Artikel 35
Offenlegung von Informationen aus Drittländern

Artikel 36a
Geldbußen

Artikel 36b
Zwangsgelder

Artikel 36c
Anhörung der betreffenden Personen

Artikel 36d
Gemeinsame Bestimmungen für Geldbußen und Zwangsgelder

Artikel 36e
Kontrolle durch den Gerichtshof

Artikel 37
Änderungen der Anhänge

Artikel 38
Ausschussverfahren

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 38b
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 38c
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 40a
Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die ESMA

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang III
Sanktionen Verstöße

I. Verstöße im Zusammenhang mit Interessenkonflikten, organisatorischen oder operationellen Anforderungen

II. Verstöße im Zusammenhang mit Aufsichtstätigkeiten

III. Verstöße im Zusammenhang mit Vorschriften zur Offenlegung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 725/10

... (4) Der Antragsteller hat gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt das Vorhandensein eines wirksamen Systems zur Überwachung der Übereinstimmung der Produktion nach Anhang VI der Richtlinie 2002/24/EG nachzuweisen. Die hierfür notwendige Überprüfung kann durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgen; sie kann auch durch eine nach § 35 akkreditierte Zertifizierungsstelle oder die Behörde eines anderen Mitgliedstaates vorgenommen werden, wenn diese vom Kraftfahrt-Bundesamt hierzu beauftragt wurden. Den nach Satz 1 erforderlichen Nachweis kann der Antragsteller auch durch Vorlage eines ordnungsgemäßen Zertifikats über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 9002-1994, EN ISO 9001-2000 oder eines gleichwertigen Standards erbringen, das

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Drucksache 725/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Genehmigungsbehörde

Kapitel 2
Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung

§ 3
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 4
Erteilung der EG-Typgenehmigung

§ 5
Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 6
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 7
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 8
Besondere Verfahren

Abschnitt 2
Kleinserien-Typgenehmigung

§ 9
Erteilung der EG-Kleinserien-Typgenehmigung

§ 10
Übereinstimmungsbescheinigung

§ 11
Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung

§ 12
Datenbestätigung

Abschnitt 3
Einzelgenehmigung

§ 13
Einzelgenehmigung für Fahrzeuge

Abschnitt 4
EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen

§ 14
Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung

§ 15
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 16
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 17
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 18
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 19
Besondere Verfahren

Kapitel 4
EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge

§ 20
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 21
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 22
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 23
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 24
Besondere Verfahren

Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 25
Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme

§ 26
EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten

§ 27
Zulassung und Veräußerung

§ 28
Informationen des Herstellers

§ 29
Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel 6
Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten

§ 30
Anerkennung und Anerkennungsstelle

§ 31
Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste

§ 32
Änderung der Anerkennung

§ 33
Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 34
Überwachung der anerkannten Stellen

§ 35
Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

§ 36
Freistellungsklausel

Kapitel 7
Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Harmonisierte Normen

§ 39
Übergangsvorschriften

§ 40
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder und Kommunen

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

C. Sonstige Auswirkungen

1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

2. Nachhaltigkeit

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1517: Neuverkündung der Verordnung über EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für die Fahrzeuge Neuverkündung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (NKR-Nr. 1518) Neuverkündung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (NKR-Nr. 1519) Der Nationale Normenkontrollrat hat die oben genannten Regelungsvorhaben auf Bürokratiekosten geprüft, die durch Informationspflichten begründet werden.


 
 
 


Drucksache 799/10

... - Das Verfahren, das der Steuerpflichtige zur Erfüllung seiner mehrwertsteuerlichen Pflichten anwendet, und seine internen Kontrollen werden zertifiziert. Einige Mitgliedstaaten haben diesen Weg eingeschlagen. Das Modell dürfte das Vertrauen zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen erhöhen, der Zertifizierungsprozess ist aber zeitraubend und für die Steuerbehörden sehr personalaufwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/10




1. Einführung

2. Weshalb soll das MWST-System gerade jetzt auf den Prüfstand

2.1. Komplexität des jetzigen Systems

2.2. Für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts

2.3. Optimierung der Steuererhebung und Bekämpfung der Betrugsanfälligkeit des Systems

2.4. Technologische Veränderungen und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld

3. zu behandelnde Fragen

4. Mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umsätze im Binnenmarkt

4.1 Umsetzung der endgültigen Regelung auf Grundlage der Besteuerung im Ursprungsland

4.2 Die alternative Lösung: Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat

4.2.1. Beibehaltung der Grundsätze des jetzigen Systems

4.2.2. Generelle Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ReverseCharge-Verfahren

4.2.3. Besteuerung EU-interner Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen

4.3 Andere Varianten

5. Weitere Kernfragen

5.1 Wie kann die Neutralität des MwSt-Systems gewährleistet werden

5.1.1. Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer

5.1.4. Internationale Dienstleistungen

5.2. Wie viel Harmonisierung erfordert der Binnenmarkt

5.2.1. Das Gesetzgebungsverfahren

5.2.2. Ausnahmen und Fähigkeit der EU, umgehend zu reagieren

5.2.3. MwSt-Sätze

5.3. Verringerung des Verwaltungsaufwands

5.3.1. Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten und zur Straffung der mehrwertsteuerlichen Pflichten

5.3.2. Kleinunternehmen

5.3.3. Andere mögliche Vereinfachungsinitiativen 5.3.3.1. Einzige Anlaufstelle

5.3.3.2. Anpassung des MwSt-Systems an große, europaweite Unternehmen

5.3.3.3. Synergien mit Rechtsvorschriften in anderen Bereichen

5.4 Ein robusteres MwSt-System

5.4.1. Überprüfung der MwSt-Erhebung

5.4.2. Schutz ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter vor einer möglichen Verwicklung in MwSt-Betrug

5.5. Eine effiziente und moderne Verwaltung des MwSt-Systems

5.6. Sonstige Themen

6. Ihre Meinung zählt


 
 
 


Drucksache 247/10 (Beschluss)

... Die Bundesnotarkammer bietet darüber hinaus zur Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs der Notare mit den Gerichten, der Registerbehörde der Bundesnotarkammer und sonstigen Behörden Unterstützung an. Auch diese Maßnahmen, etwa der Betrieb der Zertifizierungsstelle, aber auch das Angebot von Software zur elektronischen Signatur und zur Erstellung von XML-Strukturdaten, werden in § 78 Absatz 3 Satz 2 BNotO-E ergänzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (Kosten der öffentlichen Haushalte/sonstige Kosten)

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 163a
Registrierung des Protokolls

Artikel 5
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz - TVÜG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Defizite des Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen

II. Vorteile des Zentralen Testamentsregisters

1. Das Meldewesen wird so einfach gestaltet wie möglich.

2. Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wird effektiver.

3. Die Innenverwaltungen werden von der Führung der Testamentsverzeichnisse entlastet.

4. Das Zentrale Testamentsregister schafft Transparenz im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen.

5. Deutschland kann an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Testamentskarteien mitwirken.

III. Errichtung und Betrieb durch die Bundesnotarkammer

- Effiziente Verwahrdatenpflege

- Konzept zum Betrieb, zur elektronischen Erfassung bestehender Verwahrungsnachrichten und zur Finanzierung

- Praktische Erfahrungen durch Zentrales Vorsorgeregister

- Materielle Sachnähe

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 78

Zu Nummer 2

Zu § 78a

Zu § 78b

Zu § 78c

Zu § 78d

Zu § 78e

Zu § 78f

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummern 2 bis 4

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

1. Zugang der Sterbefallmitteilung beim Geburtsstandesamt vor dem Übernahmestichtag:

2. Zugang der Sterbefallmitteilung beim Geburtsstandesamt nach dem Übernahmestichtag: Die Benachrichtigung erfolgt mangels Testamentsverzeichnis beim Standesamt notwendig durch die Registerbehörde.

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 530/10

... Durch den in § 17 Absatz 1 vorgesehenen Hinweis auf Zertifikate akkreditierter Branchenzertifizierer soll der Nachweis der Einhaltung der a.a.R.d.T. vereinfacht werden. Diese Zertifikate können durchaus auch von anerkannten ausländischen Branchenzertifizierern stammen. Hier wird kein Unterschied zwischen deutschen und ausländischen Einrichtungen gemacht, wenn die Zertifizierung den Nachweis der Einhaltung der Anforderungen nach § 17 Absatz 1 beinhaltet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 8
Stelle der Einhaltung

§ 9
Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen sowie des Erreichens oder der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten

§ 10
Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter

§ 13
Anzeigepflichten

§ 14
Untersuchungspflichten

§ 21
Information der Verbraucher und Berichtspflichten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage 3
(zu § 7) Indikatorparameter

Teil I
Allgemeine Indikatorparameter

Teil II
Spezielle Anforderungen an Trinkwasser in Anlagen der Trinkwasser-Installation

Teil III
Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf Radioaktivität

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Teil III

Teil IV

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Einführung

2. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten der öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

5. Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben

6. Ermächtigungsgrundlage

Besonderer Teil

§ 2
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 2

§ 3
:

Satz 1:

Nummer 1

Nummer 2

Wasserversorgungsanlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen

Fahrbare Schank- und Verkaufsstände

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

2. Abschnitt Überschrift:

§ 4
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 5
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

§ 6
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 7
:

Absatz 1

Absatz 2

§ 8
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

§ 9
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Absatz 3

Satz 1:

Satz 2, Nummer 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Satz 1:

Satz 2:

§ 10
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

§ 10
(alt):

3. Abschnitt Aufbereitung und Desinfektion

§ 11
:

Absatz 1

Satz 1:

Nummer 5

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 12
(alt):

§ 13
:

Absatz 1

Absatz 4

§ 14
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Satz 7:

Satz 8:

Satz 9:

Satz 10:

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 15
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

§ 16
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 5

Satz 1:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 6

§ 17
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 3:

§ 18
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 19
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Satz 1:

Satz 2 und 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 6

Absatz 7

Satz 1:

§ 20
:

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Absatz 2

§ 21
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 2

§ 22
:

§ 23
:

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

§ 24
:

Absatz 1

§ 25
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 13

Nummer 14

Nummer n

Anlage 1
: Teil I

Teil II

Anlage 2
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 1:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 14:

Laufende Nummer 15:

Teil II

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 7:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 12:

Anlage 3
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 2:

Laufende Nummer 3:

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummern 10 und 11:

Laufende Nummer 12 und Anmerkung 2:

Laufende Nummer 13:

Laufende Nummer 17:

Laufende Nummer 18:

Laufende Nummer 19 und 20 neu :

Laufende Nummer 19 alt :

Laufende Nummer 20 alt :

Anmerkung 2:

Anmerkung 2 bis 4 alt :

Teil II

Teil III

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anlage 4
: Eine notwendige Erweiterung des Bezugs in der Kopfzeile um § 19 und die Aufhebung der Einschränkung für § 14 auf Absatz 1 wegen inhaltlicher Änderungen in diesen Paragraphen werden vorgenommen. Die Unterteilung in Teile mit römischen Ziffern und deren Unterteilung mit Buchstaben wird eingeführt, um Verwechslungen zu vermeiden.

Satz 1:

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Satz 2 und 3:

Satz 1 und Satz 2:

Satz 3:

Anlage 5
: Aktualisierung der Bezüge. Es wurde eine Umbenennung in entsprechende Teile I bis IV in Analogie zu den anderen Anlagen vorgenommen.

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Anlage 6
: Die Streichung der Anlage 6 zu § 12 Absatz 1 und 2 TrinkwV 2001 und die Überführung der für die Aufbereitung in besonderen Fällen zu verwendenden Aufbereitungschemikalien in einen separaten Teil der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren dient der Entbürokratisierung und Entfrachtung der Verordnung von technischen Detailangaben und erhöht auch für diesen Bereich die Flexibilität.

Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 881: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)


 
 
 


Drucksache 330/10

... Es ist von einer Entlastung der öffentlichen Haushalte auszugehen, da vermieden wird, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik innerhalb kurzer Zeit eine wiederholte Zertifizierung der eingesetzten Systeme vornehmen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Fünfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1320: Fünfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung


 
 
 


Drucksache 247/10

... Die Bundesnotarkammer bietet darüber hinaus zur Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs der Notare mit den Gerichten, der Registerbehörde der Bundesnotarkammer und sonstigen Behörden Unterstützung an. Auch diese Maßnahmen, etwa der Betrieb der Zertifizierungsstelle, aber auch das Angebot von Software zur elektronischen Signatur und zur Erstellung von XML-Strukturdaten, werden in § 78 Absatz 3 Satz 2 ergänzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 163a
Registrierung des Protokolls

Artikel 5
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Defizite des Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen

II. Vorteile des Zentralen Testamentsregisters

1. Das Meldewesen wird so einfach gestaltet wie möglich.

2. Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wird effektiver.

3. Die Innenverwaltungen werden von der Führung der Testamentsverzeichnisse entlastet.

4. Das Zentrale Testamentsregister schafft Transparenz im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen.

5. Deutschland kann an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Testamentskarteien mitwirken.

III. Errichtung und Betrieb durch die Bundesnotarkammer

Effiziente Verwahrdatenpflege

Konzept zum Betrieb, zur elektronischen Erfassung bestehender Verwahrungsnachrichten und zur Finanzierung

Praktische Erfahrungen durch Zentrales Vorsorgeregister

Materielle Sachnähe

IV. Gesetzgebungskompetenz

B.Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

1. § 78 Absatz 2 BNotO

2. § 78a BNotO

3. § 78b BNotO

4. § 78c

5. § 78d

6. § 78e

7. § 78f

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

IV. Zu Artikel 4

V. Zu Artikel 5

VI. Zu Artikel 6

1. § 42 Absatz 3 Personenstandsverordnung

2. §§ 58 Absatz 4, 59 Absatz 4, 60 Absatz 1 und 2 Personenstandsverordnung

VII. Zu Artikel 7

1. § 1 Grundsatz

2. § 2 Übernahme

3. § 3 Weiterverarbeitung

4. § 4 Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

5. § 5 Vernichtung

6. § 6 Protokollierung

7. § 7 Auftragnehmer

8. § 8 Datensicherheit und Datenschutz

9. § 9 Außerkrafttreten

VIII. Zu Artikel 8

IX. Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 424/10

... H. in der Erwägung, dass es derzeit weder eine Datenbank mit Informationen zu den für Spende und Transplantation vorgesehenen Organen oder zu Lebendspendern oder postmortalen Spenden in der gesamten Europäischen Union, noch ein gesamteuropäisches Zertifizierungssystem gibt, mit dem die Legalität von dem menschlichen Körper entnommenen Organen und Geweben bescheinigt werden kann,



Drucksache 569/1/10

... eingeführt. Am 10. Juni 2010 legte die Kommission in zwei Mitteilungen und einem Beschluss fest, wie die Kriterien in der Praxis umgesetzt werden sollen. Die Nachhaltigkeitsstandards umfassen konkrete ökologische Kriterien sowie quantitative bzw. qualitative Indikatoren, mit Hilfe derer sich die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen messen lassen. Zertifizierungssysteme verifizieren, dass die festgelegten Standards über die gesamte Lieferkette eingehalten werden. Wichtigstes Kriterium der Richtlinie ist die positive Treibhausgasbilanz: Gegenüber dem fossilen Referenzsystem (wie Benzin oder Diesel) müssen flüssige Brennstoffe mindestens 35 Prozent der Treibhausgasemissionen einsparen, um auf das EU-Ziel angerechnet werden zu können. Ab 2017 muss flüssige

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/1/10




2. Zu Ziffer 2 und Ziffer 4a - neu -

3. Zu Ziffer 3 Satz 3

4. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.


 
 
 


Drucksache 177/10

... 28. erklärt sich erstaunt darüber, dass die entscheidende Rolle, die die Fischereihäfen für die Fischerei spielen, im Grünbuch nicht erwähnt wird, wo doch die Häfen wegen der Einrichtungen für Anlandung, Lagerung und Verteilung von Fisch wichtige Akteure sind; fordert deshalb die Kommission auf, die Rolle der Häfen für die Fischerei hervorzuheben, weil die gegenwärtige Entwicklung die Verbesserung der Infrastrukturen notwendig macht; vertritt die Auffassung, dass die Fischereihäfen Europas künftig zur Entwicklung und Bereitstellung von Zertifizierungssystemen und zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit der Fänge beitragen können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/10




2 Allgemeines

2 Einzelaspekte

Schutz und Erhaltung der Ressourcen und wissenschaftliche Erkenntnisse

Rentabilität der Fangtätigkeit und Aufwertung des Berufsfelds

Bewirtschaftungsmodelle, Dezentralisierung, verantwortungsbewussteres Handeln und Überwachung

Bewirtschaftung der Fangflotten der Gemeinschaft

Aquakultur und verarbeitete Produkte

Märkte und Vermarktungstätigkeit

3 Außenbeziehungen

Integrierte Meerespolitik


 
 
 


Drucksache 712/09

... 5a. Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms "

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Drucksache 712/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Brennstoffe

Abschnitt 2
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 4
Allgemeine Anforderungen

§ 5
Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr

Abschnitt 3
Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 6
Allgemeine Anforderungen

§ 7
Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner

§ 8
Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner

§ 9
Gasfeuerungsanlagen

§ 10
Begrenzung der Abgasverluste

§ 11
Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 4
Überwachung

§ 12
Messöffnung

§ 13
Messeinrichtungen

§ 14
Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen

§ 15
Wiederkehrende Überwachung

§ 16
Zusammenstellung der Messergebnisse

§ 17
Eigenüberwachung

§ 18
Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Ableitbedingungen für Abgase

§ 20
Anzeige und Nachweise

§ 21
Weitergehende Anforderungen

§ 22
Zulassung von Ausnahmen

§ 23
Zugänglichkeit der Normen

§ 24
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 25
Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen

§ 26
Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 27
Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013

Abschnitt 7
Schlussvorschrift

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Messöffnung

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb

1. Allgemeine Anforderungen

Messung des Feuchtegehaltes

Messung von Abgasparametern

2. Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

3. Messungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Sonstige Überwachungstätigkeiten

5. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Nur bei Inbetriebnahme

Anlage 3
(zu § 2 Nummer 11, § 6) Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen

1. Bestimmung des Nutzungsgrades

2. Bestimmung des Stickstoffoxidgehaltes

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6) Anforderungen bei der Typprüfung

1. Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Anforderungen bei der Typprüfung

2. Grenzwerte für Anlagen mit den in § 3 Absatz 1 Nummer 8 und 13 genannten Brennstoffen Anforderungen bei der Typprüfung

3. Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:

3.1 Kohlenstoffmonoxid

3.2 Staub

3.3 Wirkungsgrad

3.4 Stickstoffoxide

3.5 Dioxine und Furane

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen

III. Gender-Mainstreaming

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der privaten Haushalte

V. Befristung

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage

B. Einzelbegründungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu §§ 16

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen- 1. BImSchV

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürger und Wirtschaft

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

4. Der Nationale Normenkontrollrat merkt Folgendes an:


 
 
 


Drucksache 168/09 (Beschluss)

... 1. die Beiträge zugunsten eines Vertrages geleistet worden sind, der nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, wobei die Zertifizierung Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Absatz 10 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

Artikel 1a
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

§ 88b
Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung

19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3b
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

23. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 432/09

... 11. unterstützt die Vorschläge der Kommission, Maßnahmen zur Einrichtung eines unabhängigen Zertifizierungs- und Prüfungssystems für Abwrackwerften zu ergreifen; ist der Ansicht, dass solche Maßnahmen dringend notwendig sind, und betont, dass die Gewährung von Gemeinschaftsmitteln für die Schifffahrt an die Bedingung geknüpft werden sollte, dass der Empfänger solche zertifizierten Abwrackanlagen nutzt; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) entwickelten Normen, weil sie in die richtige Richtung gehen, erwartet jedoch, dass in naher Zukunft weitere Verbesserungen vorgenommen werden;



Drucksache 429/09

... " auf, ihre Normen auf das Niveau internationaler Normen anzuheben und durch Verbesserung der Prüf- und Zertifizierungsverfahren die Transparenz zu erhöhen; zeigt sich besorgt über die Umsetzung und Überwachung von gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen und Normen; fordert die Kommission auf, den indischen Regulierungsstellen angemessene Unterstützung zur Stärkung der Kapazitäten und der Ausstattung mit qualifiziertem Personal zuteil werden zu lassen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/09




2 Allgemeines

2 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

2 Investitionen

Öffentliches Auftragswesen

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Sonstige Erwägungen


 
 
 


Drucksache 452/1/09

... Einige Länder haben bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes und Etablierung eines förmlichen Zertifizierungsverfahrens mit der Ausschreibung von Endgeräten begonnen. Deshalb ist eine Übergangsregelung für solche Endgeräte erforderlich, die vor Inkrafttreten des Gesetzes beschafft wurden. Um den Herstellern dieser Geräte eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen und damit Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Markt zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die beabsichtigte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2013 verlängert wird. Es ist ferner fraglich, ob die bislang auf Dezember 2011 terminierte Übergangsfrist den Herstellern bzw. Lieferanten ausreichend Zeit lassen würde, die Endgeräte erforderlichenfalls nachzubessern und einem erneuten Zertifizierungsverfahren zu unterziehen, da die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 452/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BDBOS-Gesetz

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15b Absatz 3 BDBOS - Gesetz


 
 
 


Drucksache 283/09

... Der Wegfall der Erlaubnispflicht für Ausbildungsstätten für nicht erlaubnispflichtiges Personal stellt eine konsequente Folgeänderung des mit dieser Gesetzesänderung erfolgten Übergangs von der Erlaubnis- zur Qualifizierungspflicht beim nicht nichtlizenzpflichtigen Personal dar. Für Fluglotsen bleibt die Zertifizierung von Ausbildungsanbietern wegen Artikel 13 der Richtlinie 2006/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über eine gemeinschaftliche Fluglotsenlizenz (ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 22) bestehen, da die dort vorgesehene Zertifizierungspflicht einer Umsetzung in nationales Recht bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 31f

§ 31g

§ 73

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und zur Durchführung der Versicherungspflicht zur Deckung der Haftung für Güterschäden nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

4 Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 31f

Zu § 31g

Zu Nummer 10

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 900: Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetz und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 535/09

... Dabei lässt sich zwischen Zertifizierungssystemen und Etikettierungsvorschriften unterscheiden. Zertifizierungssysteme sind am besten geeignet für komplexe Verpflichtungen; diese sind gewöhnlich in einer detaillierten Spezifikation festgelegt und werden regelmäßig (z.B. jährlich) beispielsweise von einer Zertifizierungsstelle überprüft. Etikettierungsmaßnahmen eignen sich am besten für verhältnismäßig einfache Aussagen, die normalerweise von den Herstellern selbst gemacht werden und einer amtlichen Kontrolle unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/09




1. Einleitung

2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse

Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen

3. Jüngste Entwicklungen

Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse

4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen

4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU

4.2. Vermarktungsnormen

Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:

- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:

Fakultative vorbehaltene Angaben:

Internationale Normen:

4.3. Geografische Angaben

4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft

4.5. Traditionelle Spezialitäten

5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik

5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen

5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 175/09

... die erforderlichen Untersuchungen nicht in vollem Umfang selbst durchführen. Das Erfordernis und die Einzelheiten der Zertifizierung sind bisher nicht geregelt. Da mit der Zertifizierung ein Eingriff in die Grundrechte der Endgerätehersteller und Lieferanten verbunden ist, bedarf das BDBOS-Gesetz insoweit der Ergänzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des BDBOS-Gesetzes

§ 15a
Zertifizierung von Endgeräten

§ 15b
Erlass von Rechtsverordnungen; Widerspruchsgebühren

§ 15c
Testplattform

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Kosten

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 15a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15c

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 747: Erstes Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes (Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)


 
 
 


Drucksache 182/09

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen, ist in deutsches Recht umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 7d
Anerkennungen

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1 (AEG) Nr. 1 (§ 5 Abs. 1e)

Nr. 3

Nr. 8

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Artikel 2
(BEVVG)

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 814: Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der RL 2007/59/EG (Triebfahrzeugführerscheinrichtlinie)


 
 
 


Drucksache 567/09

... 1. die Beiträge zugunsten eines Vertrags geleistet wurden, der nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, wobei die Zertifizierung Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Absatz 10 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 10c
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes.

Abschnitt 4
Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

§ 22
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 23
Erprobung des Verfahrens

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434t
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 14
Übertragung von Investmentvermögen und Teilen von Investmentvermögen.

Artikel 10
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 14a
Anwendungsvorschrift § 14 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 3a in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom ... [einsetzen: Tag der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] ist erstmals für den Veranlagungszeitraum und Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden.

Artikel 11
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 157b
Anwendungsvorschrift

Artikel 15 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Familienleistungsgesetzes

Artikel 17
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

§ 36
Zeitlicher Anwendungsbereich

Artikel 18
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 190/09

... (4) Der Antragsteller hat gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt das Vorhandensein eines wirksamen Systems zur Überwachung der Übereinstimmung der Produktion nach Anhang VI der Richtlinie 2002/24/EG nachzuweisen. Die hierfür notwendige Überprüfung kann durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgen; sie kann auch durch eine nach § 35 akkreditierte Zertifizierungsstelle oder die Behörde eines anderen Mitgliedstaates vorgenommen werden, wenn diese vom Kraftfahrt-Bundesamt hierzu beauftragt wurden. Den nach Satz 1 erforderlichen Nachweis kann der Antragsteller auch durch Vorlage eines ordnungsgemäßen Zertifikats über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 9002-1994, EN ISO 9001-2000 oder eines gleichwertigen Standards erbringen, das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)1

Kapitel 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Genehmigungsbehörde

Kapitel 2
Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung

§ 3
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 4
Erteilung der EG-Typgenehmigung

§ 5
Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 6
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 7
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 8
Besondere Verfahren

Abschnitt 2
EG- und nationale Kleinserien-Typgenehmigung

§ 9
Erteilung der EG- Kleinserien-Typgenehmigung

§ 10
Übereinstimmungsbescheinigung

§ 11
Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung

§ 12
Datenbestätigung

Abschnitt 3
Einzelgenehmigung

§ 13
Einzelgenehmigung für Fahrzeuge

Abschnitt 4
EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen

§ 14
Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung

Kapitel 3
EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge

§ 15
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 16
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 17
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 18
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 19
Besondere Verfahren

Kapitel 4
EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge

§ 20
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 21
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 22
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 23
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 24
Besondere Verfahren

Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 25
Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme

§ 26
EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten

§ 27
Zulassung und Veräußerung

§ 28
Informationen des Herstellers

§ 29
Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel 6
Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten

§ 30
Anerkennung und Anerkennungsstelle

§ 31
Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste

§ 32
Änderung der Anerkennung

§ 33
Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 34
Überwachung der anerkannten Stellen

§ 35
Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

§ 36
Freistellungsklausel

Kapitel 7
Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Harmonisierte Normen

§ 39
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 4
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 5
Aufheben von Vorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

I. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

2. Die Neuregelungen und die bisherigen Vorschriften

3. Kosten- und Preiswirkungen

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

II. Im Einzelnen

Artikel 1
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung – EG-FGV

Kapitel 1

Zu § 1

Zu § 2

Kapitel 2
Abschnitt 1

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Kapitel 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Kapitel 4

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Kapitel 5

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Kapitel 6

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Kapitel 7

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 548: Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge


 
 
 


Drucksache 430/09

... 18. betont, dass Anreize geschaffen werden müssen, damit Unternehmen in guter Absicht alle angemessenen Maßnahmen treffen, um Verstöße gegen das Arbeitsrecht durch Unterauftragnehmer zu beseitigen, beispielsweise Zertifizierungssysteme und Verhaltenskodizes, was auch Meldungen an die Behörden einschließt ebenso wie die Kündigung eines Vertrags mit einem Unterauftragnehmer, der eine illegale Praktik anwendet, um die Möglichkeit der gesamtschuldnerischen Haftung für diesen Verstoß zu umgehen;



Drucksache 381/09

... Für die erstmalige Zertifizierung sind Mehrausgaben in Höhe von insgesamt rund300 000 Euro zu erwarten, die aus dem Einzelplan 06 gedeckt werden. Dieser Gesamtbetrag ist auf 30 Verfahrensentwickler berechnet, für die dem Bundeshaushalt jeweils ca. 10 000 Euro an Zertifizierungs- und Reisekosten in Abhängigkeit von der Bereitstellung bereits zertifizierter Komponenten entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 381/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

§ 6
Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,

Abschnitt 2
Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz.

Unterabschnitt 1
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

§ 61a
Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

§ 61b
Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung

§ 61c
Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller

§ 61d
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen

§ 61e
Qualitätsstatistik

§ 61f
Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich

§ 61g
Verwendung im nichtöffentlichen Bereich

§ 61h
Übergangsregelungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten der Wirtschaft

4. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

5. Informationspflichten für die Verwaltung

III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 880: Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung


 
 
 


Drucksache 174/09

... Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Bürgerportale und legt dar, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Dienste und bei den Vorschriften über die elektronische Zustellung besteht. Hierbei wird sie insbesondere auch prüfen, ob die Einführung einer Zertifizierung von Verbraucherschutzkriterien als Voraussetzung für die Akkreditierung von Diensteanbietern geboten ist. Sie legt hierüber dem Deutschen Bundestag bei Bedarf, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Bericht vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bürgerportalgesetz

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Bürgerportal

§ 2
Zuständige Behörde

Abschnitt 2
Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters

§ 3
Eröffnung eines Bürgerportalkontos

§ 4
Sichere Anmeldung zu einem Bürgerportalkonto

§ 5
Postfach- und Versanddienst

§ 6
Identitätsbestätigungsdienst

§ 7
Verzeichnisdienst

§ 8
Speicherplatz

Abschnitt 3
Bürgerportalnutzung

§ 9
Aufklärungs- und Informationspflichten

§ 10
Sperrung und Auflösung des Bürgerportalkontos

§ 11
Einstellung der Tätigkeit

§ 12
Vertragsbeendigung

§ 13
Dokumentation

§ 14
Verbraucherschutz

§ 15
Datenschutz

§ 16
Auskunftsanspruch

Abschnitt 4
Akkreditierung

§ 17
Akkreditierung von Diensteanbietern

§ 18
Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis

§ 19
Gleichstellung ausländischer Dienste

Abschnitt 5
Aufsicht

§ 20
Aufsichtsmaßnahmen

§ 21
Mitwirkungspflicht

§ 22
Informationspflicht

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Gebühren und Auslagen

§ 25
Rechtsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes

§ 5a
Elektronische Zustellung gegen Zugangsbestätigung über Bürgerportale

Artikel 4
Evaluierung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Gründe für sichere Bürgerportale

3. Verfassungsmäßigkeit

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Kosten

Akkreditierung von Diensteanbietern

Betrieb von Bürgerportalen

Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Diensteanbieters

Informationspflichten und Kosten für Bürgerinnen und Bürger

Informationspflichten und Kosten für die Verwaltung

Im Einzelnen:

V. Nutzenbetrachtungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Akkreditierung

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Aufsicht

Zu § 20

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu § 22

Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 734: Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 175/1/09

... Um bei Inbetriebnahme der ersten Netzabschnitte über eine ausreichende Zahl von Endgeräten zu verfügen, haben einige Länder angekündigt, bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes und Etablierung eines förmlichen Zertifizierungsverfahrens mit der Ausschreibung von Endgeräten zu beginnen. Dementsprechend ist eine Entscheidung über eine Übergangsregelung für solche Endgeräte erforderlich die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits im Digitalfunk BOS verwendet werden. Um den Herstellern dieser Geräte eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen und damit Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Markt zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die beabsichtigte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2013 ausgeweitet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/1/09




Zu Artikel 1 Nummer 3

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15b Absatz 3 BDBOS-Gesetz

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15c Absatz 2 Satz 1 BDBOS-Gesetz


 
 
 


Drucksache 168/09

... 1. die Beiträge zugunsten eines Vertrags geleistet wurden, der nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, wobei die Zertifizierung Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Absatz 10 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 10c
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

§ 22
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 23
Erprobung des Verfahrens

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434t
Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Behandlung von Grenzgängern

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen insgesamt

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 10

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 10c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Erster Teil

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zweiter Teil

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 22

Zu § 23

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 764: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung – BürgerEntlastG)


 
 
 


Drucksache 168/1/09

... 1. die Beiträge zugunsten eines Vertrages geleistet worden sind, der nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, wobei die Zertifizierung Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Absatz 10 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

25. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


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