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Drucksache 75/05

die Anerkennung von Zertifiziertem Saatgut bzw. der Alternative der freiwilligen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 252/05

... f) sich einem Prozess zur Aufrechterhaltung der Vertrauenswürdigkeit der IT-Sicherheitszertifikate nach dem BSI Zertifizierungsschema zu unterziehen. Dies beinhaltet die Überwachung der zertifizierten Produkte auf einer regelmäßigen Basis (1 Jahr) betreffend die Resistenz gegen relevante Bedrohungen in Übereinstimmung mit den Sicherheitszielen. Das BSI unterrichtet die D-MSA über die Ergebnisse.



Drucksache 76/05

... 4) den Verzicht auf die amtliche Anerkennung bei der Kategorie "Zertifiziertes Saatgut" (Z-Saatgut) und



Drucksache 330/05 (Beschluss)

... Voraussetzung für die notwendige Zertifizierung des CDM-Projektes durch den Exekutivrat ist die Vorlage umfangreicher Unterlagen. Hierzu gehört eine Erklärung des Gastgeberstaates zur Nachhaltigkeit des CDM-Projektes (vgl. Beschluss 17 CP. 7 Ziffer 40 Buchstabe a, S. 51 der BR-Drs. 330/05). Ohne diese Erklärung kann ein CDM-Projekt nicht registriert werden, also auch nicht zum Zwecke der Generierung von zertifizierten Emissionsreduktionen durchgeführt werden.



Drucksache 330/1/05

... Voraussetzung für die notwendige Zertifizierung des CDM-Projektes durch den Exekutivrat ist die Vorlage umfangreicher Unterlagen. Hierzu gehört eine Erklärung des Gastgeberstaates zur Nachhaltigkeit des CDM-Projektes (vgl. Beschluss 17 CP. 7 Ziffer 40 Buchstabe a, S. 51 der BR-Drs. 330/05). Ohne diese Erklärung kann ein CDM-Projekt nicht registriert werden, also auch nicht zum Zwecke der Generierung von zertifizierten Emissionsreduktionen durchgeführt werden.



Drucksache 76/2/05

... Ein Verzicht der amtlichen Anerkennung von Zertifiziertem Saatgut liegt weder im Sinne der Verbraucher noch im Sinne der Züchter und VO-Firmen, denn die amtliche Zertifizierung bietet Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Sie ist Garant für Sicherheit und Qualität der in den Verkehr gebrachten Ware. Das Verfahren lässt eine Rückverfolgbarkeit innerhalb des gesamten Produktionszyklus zu und bedeutet Verbraucherschutz auf hohem Niveau.



Drucksache 523/05

... (1) Dieses Gesetz gilt für die Erzeugung von Emissionsreduktionseinheiten und zertifizierten Emissionsreduktionen aus der Durchführung von Projekttätigkeiten im Sinne der Artikel 6 und 12 des Protokolls, an denen die Bundesrepublik Deutschland als Investor- oder Gastgeberstaat beteiligt werden sol1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/05




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 (Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Gemeinsame Projektumsetzung

Abschnitt 1
Projekttätigkeiten außerhalb des Bundesgebiets

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

Abschnitt 2
Projekttätigkeiten im Bundesgebiet

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

Abschnitt 3
Sachverständige Stellen

§ 7
Sachverständige Stellen

Teil 3
Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Rechtsverordnung zu Zustimmungsvoraussetzungen

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

Anhang

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Aufsichtsausschuss betreffend Artikel 6

D. Voraussetzungen für die Teilnahme

E. Verifizierungsverfahren im Rahmen des Aufsichtsausschusses betreffend Artikel 6

Anhang
A Maßstäbe und Verfahren für die Akkreditierung von unabhängigen Prüfeinrichtungen

1. Eine unabhängige Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als unabhängige Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums und die Überwachung Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums

1. Das Referenzszenarium für ein Projekt nach Artikel 6

2. Die Bestimmung eines Referenzszenariums erfolgt

3. Die Projektteilnehmer begründen die von ihnen getroffene Wahl des Referenzszenariums.

4. Die Projektteilnehmer nehmen in die Projektdokumentation einen Überwachungsplan auf, der Folgendes vorsieht:

5. Etwaige Überarbeitungen des Überwachungsplans

6. Die Umsetzung des Überwachungsplans und etwaiger Überarbeitungen

Beschluss 17/CP.7 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 12 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Exekutivrat

D. Akkreditierung und Benennung von Prüfeinrichtungen

E. Benannte Prüfeinrichtungen

F. Voraussetzungen für die Teilnahme

G. Validierung und Registrierung

H. Überwachung

I. Verifizierung und Zertifizierung

J. Ausstellung von zertifizierten Emissionsreduktionen CER

Anhang
A Maßstäbe für die Akkreditierung von Prüfeinrichtungen

1. Eine Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Projektdokumentation

Anhang
C Grundsätze für die Festlegung von Leitlinien für Methoden bezüglich der Referenzszenarien und der Überwachung

Anhang
D Anforderungen im Hinblick auf das Register des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

Beschluss 18/CP.7 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für .den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 17 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto6

Beschluss 19/CP.7 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

I. Modalitäten

A. Begriffsbestimmungen

B. Berechnung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

C. Erfassung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

D. Additionen zu und Subtraktionen von der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8 für die Rechenschaftslegung über die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

E. Grundlage für die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

F. Übertrag

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

A. Nationale Register

B. Ausstellung von ERU, AAU und RMU

C. Übertragung, Erwerb, Löschung, Ausbuchung und Übertrag

D. Transaktionsverfahren

E. Öffentlich zugängliche Informationen

III. BILANZIERUNG der Emissionsverzeichnisse und zugeteilten Mengen

A. Berichterstattung nach Ablauf der Verlängerung für die Erfüllung der Verpflichtungen

B. Bilanzdatenbank für die Verbuchung der Emissionsrechte

C. Bilanzierungsberichte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 6 Abs. 1 werden folgende Absätze 1 a bis lc eingefügt:

4. § 13 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

5. § 14 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 76/05 (Beschluss)

... 4. den Verzicht auf die amtliche Anerkennung bei der Kategorie "Zertifiziertes Saatgut" (Z-Saatgut) und



Drucksache 610/05

... „Die Anerkennungsstelle kann einen privaten Feldbestandsprüfer zur Mitwirkung bei der Durchführung der Feldbestandsprüfung bei Vermehrungsflächen zur Erzeugung Zertifizierten Saatgutes von Betarüben, Futterpflanzen, Getreide sowie Öl- und Faserpflanzen zulassen, wenn sicher gestellt ist, dass".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf die Preise

IV. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 76/1/05

... Ein Verzicht der amtlichen Anerkennung von Zertifiziertem Saatgut liegt weder im Sinne der Verbraucher noch im Sinne der Züchter und VO-Firmen, denn die amtliche Zertifizierung bietet Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Sie ist Garant für Sicherheit und Qualität der in den Verkehr gebrachten Ware. Das Verfahren lässt eine Rückverfolgbarkeit innerhalb des gesamten Produktionszyklus zu und bedeutet Verbraucherschutz auf hohem Niveau.



Drucksache 14/05

... - und Abfallgesetzes (sog. EMAS-Betriebe), werden jährlich durch anerkannte Sachverständige überwacht. Die Führung eines umfangreichen und kontrollierten Betriebstagebuchs ist eine von mehreren Anforderungen, die der Betrieb erfüllen muss. Über die Vorschrift soll Doppelarbeit, wie sie für zertifizierte Deponien oder Betreiber von Anlagen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff bei einer gesonderten Dokumentation entstehen würde, vermieden werden.



Drucksache 336/05

... 1. als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert,



Drucksache 622/05

... (6) Bedient sich eine beliehene Flugsicherungsorganisation bei der Erbringung von Flugverkehrsdiensten der Hilfe anderer zertifizierter Dienstleister, gilt § 4 Abs. 1 für die Zustimmung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung nach Artikel 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 550/2004 entsprechend. Diese Dienstleister können im Namen und im Auftrag der beliehenen Flugsicherungsorganisation handeln, sie treten jedoch nicht in die Rechte und Pflichten der beliehenen Flugsicherungsorganisation gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ein. Die beliehene Flugsicherungsorganisation ist verpflichtet, im Umfang der ihr obliegenden Pflichten die ordnungsgemäße Diensterbringung durch andere Dienstleister sicherzustellen. Erbringt ein Dienstleister die Flugverkehrsdienste nicht ordnungsgemäß, kann das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung von der beliehenen Flugsicherungsorganisation die unverzügliche Beendigung der Zusammenarbeit mit diesem Dienstleister verlangen. Absatz 4 Satz 4 bis 6 gilt entsprechend.



Drucksache 330/05

... (1) Dieses Gesetz gilt für die Erzeugung von Emissionsreduktionseinheiten und zertifizierten Emissionsreduktionen aus der Durchführung von Projekttätigkeiten im Sinne der Artikel 6 und 12 des Protokolls, an denen die Bundesrepublik Deutschland als Investor- oder Gastgeberstaat beteiligt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997(Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

§ 7
Sachverständige Stellen

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

Zu Artikel 6

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

III. VERBUCHUNG der Emissionsrechte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nr. 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

II. Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes Zu Nr. 1 § 1 Satz 2 - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

III. Artikel 3


 
 
 


Drucksache 618/05

... geförderten Altersvorsorgevermögen beruhen, gilt unabhängig davon, ob es sich um laufende Leistungen aus zertifizierten Rentenversicherungen, Bank- oder Fondssparplänen handelt. Entscheidend ist insoweit, dass die Leistungen auf steuerlich gefördertem Kapital beruhen.



Drucksache 666/04 (Beschluss)

... -/AbfG und ist der Beförderer zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 52 Abs. 1 KrW-/AbfG für die Tätigkeiten Einsammlung und Beförderung dieser besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, so kann im Falle von Kleinstmengen besonders überwachungsbedürftiger Abfälle (weniger als 200 kg pro Entsorgungsvorgang und Abfallschlüsselnummer) auf die Verwendung des Übernahmescheins (Formblatt der Anlage 1) zu Gunsten eines Listennachweises bei Sammelentsorgung verzichtet werden.



Drucksache 666/2/04

... -/AbfG und ist der Beförderer zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 52 Abs. 1 KrW-/AbfG für die Tätigkeiten Einsammlung und Beförderung dieser besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, so kann im Falle von Kleinstmengen besonders überwachungsbedürftiger Abfälle (weniger als 200 kg pro Entsorgungsvorgang und Abfallschlüsselnummer) auf die Verwendung des Übernahmescheins (Formblatt der Anlage 1) zu Gunsten eines Listennachweises bei Sammelentsorgung verzichtet werden.



Drucksache 889/04

... UN-zertifizierten Gascontainern



Drucksache 61/03 (Beschluss)

... 13. Die Einführung eines solchen Systems in obligatorischer Form erbringt keinen nachvollziehbaren Vorteil, da auch für nach dem System zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe keine der nach EU-Recht erforderlichen Kontrollen entfallen. Betriebsberatungssysteme sind allenfalls als freiwillige Maßnahme zu akzeptieren.



Drucksache 61/1/03

... 23. Die Einführung eines solchen Systems in obligatorischer Form erbringt keinen nachvollziehbaren Vorteil, da auch für nach dem System zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe keine der nach EU-Recht erforderlichen Kontrollen entfallen. Betriebsberatungssysteme sind allenfalls als freiwillige Maßnahme zu akzeptieren.



Drucksache 177/18 PDF-Dokument



Drucksache 262/18 PDF-Dokument



Drucksache 412/18 PDF-Dokument



Drucksache 416/10 PDF-Dokument



Drucksache 428/15 PDF-Dokument



Drucksache 486/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.