Drucksache 452/09 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
... Einige Länder haben bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes und Etablierung eines förmlichen Zertifizierungsverfahrens mit der Ausschreibung von Endgeräten begonnen. Deshalb ist eine Übergangsregelung für solche Endgeräte erforderlich, die vor Inkrafttreten des Gesetzes beschafft wurden. Um den Herstellern dieser Geräte eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen und damit Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Markt zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die beabsichtigte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2013 verlängert wird. Es ist ferner fraglich, ob die bislang auf Dezember 2011 terminierte Übergangsfrist den Herstellern bzw. Lieferanten ausreichend Zeit lassen würde, die Endgeräte erforderlichenfalls nachzubessern und einem erneuten Zertifizierungsverfahren zu unterziehen, da die
Drucksache 279/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
... Seit dem Jahr 2003 können Sonnenstudios nach den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz zertifiziert werden. Bis September 2008 haben sich 751 von etwa 5.000 Sonnenstudios in Deutschland zertifizieren lassen. Das Zertifikat erhält, wer die Zertifizierungskriterien erfüllt, d.h. die Bestrahlungsstärke der Geräte begrenzt, Kundenberatung gewährleistet und Personen unter 18 Jahren die Benutzung von Solarien untersagt. In allen übrigen Sonnenstudios kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Begrenzung der Bestrahlungsstärke, eine Beratung durch qualifiziertes Personal und der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor UV-Strahlung gewährleistet ist. Dies gilt auch für sonstige Einrichtungen wie z.B. Hotels oder Bäder, für die es kein freiwilliges Zertifizierungsverfahren gibt. Vor diesem Hintergrund ist das freiwillige Zertifizierungsverfahren für Sonnenstudios ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Strahlenschutz, es kann aber rechtliche Regelungen zum Schutz vor künstlicher UV-Strahlung nicht ersetzen.
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