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"Zertifikat"


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0688/04B
0688/04
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1011/04
0931/04
1003/04
0860/04B
0450/03
Drucksache 712/05

... (1) Bei der Erstellung einer Meldung sind die von der Kommission vorgegebenen Formulare (Meldeformular, Formular für Folgemeldungen, Vertriebslistenformular) in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden. Soweit notwendig sind weitere Dokumente (z.B. Begleitdokumente, insbesondere Gesundheitszertifikate, Warenetiketten oder sonstige Papiere, die zur Identifizierung der Ware dienen können, Gutachten, Akkreditierungsurkunden von



Drucksache 330/1/05

... Bisher sind innerhalb Deutschlands nur JI-Projekte möglich, d.h. genehmigungsfähig sind nur Projekte ausländischer Projektträger, die zu einer Verschiebung von AAU (Emissionszertifikaten, die auf Grund des



Drucksache 732/05

... • Auflage für den Luftverkehr, eine bestimmte Menge von Zertifikaten abzugeben, die dem Produkt aus seinen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/05




Mitteilung

1. Einleitung

2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang

3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen

4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll

4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr

4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche

5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr

5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements

5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung

6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels

6.1. Bewertung der Optionen

6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit

6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung

7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels

8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU

9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Anhang
: Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung

Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

Spektrum der berücksichtigten Emissionen

Gewährleistung der Einhaltung

3 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 76/2/05

... Durch das Zertifikat in Form des amtlichen Etiketts ist der Landwirt in die Lage versetzt, auf die geprüfte Qualität des Saatguts vertrauen und darauf aufbauend Festlegungen bezüglich der Aussaatstärke treffen zu können. Mit der Aussaat legt der Landwirt den Grundstein für ein stabiles Ertrags- und Qualitätsniveau.



Drucksache 616/05

... Die Kosten pro Arbeitsplatz für die Signaturanwendungskomponente, Kartenleser, Signaturkarte und Zertifikat für die qualifizierte Signatur können nach Schätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik einmalig mit 60,- € und jährlich mit 20,- bis 40,- € kalkuliert werden. In den ersten Jahren kann insoweit von durchschnittlich rd. 50,- € p.a. ausgegangen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Personenstandsgesetz (PStG)

§ 1
Personenstand, Aufgaben des Standesamts

§ 2
Standesbeamte

§ 3
Personenstandsregister

§ 4
Sicherungsregister

§ 5
Fortführung der Personenstandsregister

§ 6
Aktenführung

§ 7
Aufbewahrung

§ 8
Neubeurkundung nach Verlust eines Registers

§ 9
Beurkundungsgrundlagen

§ 10
Auskunfts- und Nachweispflicht

§ 11
Zuständigkeit

§ 12
Anmeldung der Eheschließung

§ 13
Prüfung der Ehevoraussetzungen

§ 14
Eheschließung

§ 15
Eintragung in das Eheregister

§ 16
Fortführung

§ 17
Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

§ 18
Anzeige

§ 19
Anzeige durch Personen

§ 20
Anzeige durch Einrichtungen

§ 21
Eintragung in das Geburtenregister

§ 22
Fehlende Vornamen

§ 23
Zwillings- oder Mehrgeburten

§ 24
Findelkind

§ 25
Person mit ungewissem Personenstand

§ 26
Nachträgliche Ermittlung des Personenstandes

§ 27
Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung

§ 28
Anzeige

§ 29
Anzeige durch Personen

§ 30
Anzeige durch Einrichtungen und Behörden

§ 31
Eintragung in das Sterberegister

§ 32
Fortführung

§ 33
Todeserklärungen

§ 34
Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland

§ 35
Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland

§ 36
Geburten und Sterbefälle im Ausland

§ 37
Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen

§ 38
Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern

§ 39
Ehefähigkeitszeugnis

§ 40
Zweifel über örtliche Zuständigkeit für Beurkundung

§ 41
Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

§ 42
Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern

§ 43
Erklärungen zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern

§ 44
Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft

§ 45
Erklärungen zur Namensführung des Kindes

§ 46
Änderung einer Anzeige

§ 47
Berichtigung nach Abschluss der Beurkundung

§ 48
Berichtigung auf Anordnung des Gerichts

§ 49
Anweisung durch das Gericht

§ 50
Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 51
Gerichtliches Verfahren

§ 52
Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung

§ 53
Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen

§ 54
Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden

§ 55
Personenstandsurkunden

§ 56
Allgemeine Vorschriften für die Ausstellung von Personenstandsurkunden

§ 59
Geburtsurkunde

§ 60
Sterbeurkunde

§ 61
Allgemeine Vorschriften für die Benutzung

§ 62
Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

§ 63
Benutzung in besonderen Fällen

§ 64
Sperrvermerke

§ 65
Benutzung durch Behörden und Gerichte

§ 66
Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

§ 67
Einrichtung zentraler Register

§ 68
Mitteilungen an Behörden und Gerichte von Amts wegen

§ 69
Erzwingung von Anzeigen

§ 70
Bußgeldvorschriften

§ 72
Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 73
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 75
Übergangsbeurkundung

§ 76
Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Heirats-, Geburten- und Sterbebücher

§ 77
Fortführung und Aufbewahrung der Familienbücher

§ 78
Heiratsbuch

Artikel 2
Änderung von Bundesgesetzen

§ 82a

2. In § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „ § 29b des Personenstandsgesetzes “ durch die Angabe „ § 44 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes “ ersetzt.

Artikel 3
Änderung von Rechtsverordnungen

1. § 10 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Das geltende Personenstandsrecht

2. Das Personenstandswesen im Ausland

3. Anlass und Gegenstand der Reform

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Die Neuorganisation des Personenstandswesens

2. Die Benutzung der Personenstandsbücher

3. Die Kommunikation mit dem Bürger, den Behörden und den Gerichten

4. Die Durchführungsvorschriften

5. Die Übergangsregelungen

III. Änderung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen (Art. 2 und 3 PStRG-E)

IV. Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

1. Allgemeine Verfahrensumstellungen

1.1 Abschaffung des Familienbuchs

1.2 Wegfall des Anordnungsverfahrens

1.3 Wegfall des Buches für Todeserklärungen

1.4 Wegfall der Abstammungsurkunde

1.5 Wegfall des Geburtsscheines

1.6 Vereinfachung der Berichtigungsmöglichkeiten

2. Einführung der Informationstechnik IT

2.1 Nutzung des elektronischen Mitteilungsverkehrs

2.2 Wegfall von Archivierungskosten

2.3 Wegfall von Matrixdruckern

2.4 Sonstige IT-bedingte Effizienzsteigerungen

1. Allgemeine Verfahrensumstellungen

1.1 Kosten für Rückführung und Abgleich der Familienbücher,

2. Einführung der Informationstechnik

2.1 Kosten des Datenaustauschprogramms

2.2 Kosten des Registrierungsprogramms

2.3 Kosten des Signaturverfahrens

2.4 Kosten der Software-Administration

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

1. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu Artikel 2

Zu den Absätzen 1 bis 6, 8, 11, 12, 14, 15, 19, 21 und 22

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Absatz 10

Zu Nummer 2

Zu Absatz 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 82a

Zu § 82b

Zu Absatz 16

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 2

Zu Absatz 18

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 20

Zu Absatz 23

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 57/05 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, auf einseitige Begünstigungen des Waldzertifizierungssystems FSC gegenüber dem PEFC-Zertifikat für nachhaltige Waldbewirtschaftung zu verzichten. Die einseitige Information und die Absicht, die Holzbeschaffung des Bundes an FSC-Standards zu orientieren, entsprechen nicht dem Stellenwert beider Systeme in Deutschland, diskriminieren die nachhaltige Forstwirtschaft auf 66 % der deutschen Waldfläche und missachten jegliche gebotene Neutralitätspflicht.



Drucksache 523/05

... -Emissionszertifikaten in der Gemeinschaft im Sinne der projektbezogenen Mechanismen des



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Zertifizierung (Energieausweis) aller öffentlichen Gebäude und aller sonstigen Gebäude, die ganz oder teilweise verkauft oder vermietet werden, sowie öffentlicher Aushang der Zertifikate bei den öffentlichen Gebäuden (die geforderte Vorlage eines höchstens zehn Jahre alten Energieprofils erfordert für nahezu alle Gebäude mindestens alle zehn Jahre eine energetische Untersuchung mit entsprechenden Berechnungen, geschätzter Kostenaufwand z.B. für ein Einfamilienhaus etwa 500 bis 750 Euro je Untersuchung, Artikel 7); Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Klima- und Heizungsanlagen mit von der Kommission festgelegten Anforderungen an die Durchführung der Prüfung und ggf. zu ziehende Konsequenzen durch die zuständigen Behörden (Artikel 8, 9 und Anhang). In der Bundesrepublik Deutschland trat am 1. Februar 2002 die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/05 (Beschluss)




Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005 Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union KOM 2005 97 endg.; Ratsdok. 7797/05

A Bestehende Rechtsakte

10. Betriebsübergang

12. Anhörung von Arbeitnehmern

13. Europäischer Betriebsrat

14. Befristung von Arbeitsverträgen

15. Nichtdiskriminierung

16. Baustellensicherheitsrichtlinie

17. Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

18. Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene be der Arbeit

19. Arbeitsschutz: Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

20. Arbeitsschutz

21. Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

22. Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

23. Liberalisierungs-Beschleunigungsrichtlinien

24. Sicherheitsleistungen

25. Auszahlungs- und Kontrollverfahren

26. Anforderungen an die Informationssicherheit in den Zahlstellen.

27. Antragsverfahren

28. Unregelmäßigkeiten und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

30. EU-Ökolandbau-Verordnung

31. Marktorganisation Obst und Gemüse

32. Einfuhren bei Obst und Gemüse

33. Marktorganisation für Wein

34. Überwachung des Weinmarkts

35. Überwachung des Weinmarkts

36. Buchprüfungspflichten

37. Flächenstilllegung

38. Stützungsregelungen

39. Jagdtrophäen

40. Flächenerfassung und -verwaltung

41. Pflanzenschutzmittelrichtlinie

42. Berichtspflichten/Statistiken Amtliche Lebensmittelkontrollen

43. Berichtspflichten/Statistiken Veterinärrechtliche Kontrollen/EU-zugelassene Betriebe

44. Berichtspflichten/Statistiken Tiertransportkontrollen

45. Berichtspflichten/Statistiken Tierschutzkontrollen für Legehennen, Schweine und Kälber

46. Berichtspflichten/Statistiken Überwachung Tierseuchen

47. Agrarstrukturerhebung

48. Beihilfe Schulmilch

49. Beihilfe Sozialbutter

50. Investitionsförderung Rückforderungen

51. Investitionsförderung Sanktionen

52. Landschaftspflege Sanktionen

53. Landschaftspflege Härtefälle

54. InVeKoS Sanktionen

55. Beihilfe Energiepflanzen

56. InVeKoS Auswahl der Kontrollstichprobe

57. InVeKoS Bestimmung der förderfähigen Fläche

58. InVeKoS Rückforderungen und Sanktionen

59. Wegfall der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut

60. EG-Vermarktungsnormen Streichung der Klasse Extra

61. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU

62. Anlastungen EAGFL, Abteilung Garantie

63. Berichtspflichten/Statistiken Massiver Abbau von Berichtspflichten und Statistiken

64. Berichtspflichten/Statistiken EFRE, Datenbanksystem EFREporter

65. Berichtspflichten/Statistiken Berner Konvention

66. Berichtspflichten/Statistiken Unregelmäßigkeiten

67. Notifizierung von Beihilfen und Förderprogrammen

68. Förderprogramme Verzicht auf Zahlungsansprüche bei Obst-, Gemüseund Sonderkulturen

69. Förderprogramme Streichung der Stilllegungsfähigkeit

70. Strukturfondsförderung Publizitätsverordnung

71. Strukturfondsförderung Verfahrensvereinfachung bei EAGFL/LEADER+

72. Strukturfondsförderung Wiedereinziehungsverfahren bei EAGFL

73. Strukturfondsförderung Halbzeitbewertung bei EFRE/INTERREG

74. Strukturfondsförderung Formularwesen bei EFRE/INTERREG

75. Strukturfondsförderung Genehmigung einer neuen Programmauflage bei EFRE/INTERREG

76. Strukturfondsförderung Mittelbindungen bei EFRE/INTERREG

77. Strukturfondsförderung Mittelumschichtungen bei EFRE/INTERREG

78. Strukturfondsförderung Begleitindikatoren bei EFRE/INTERREG

79. Strukturfondsförderung Programmplanung bei EFRE/INTERREG

80. Strukturfondsförderung Verzinsungsregelung bei Rückforderungen

81. Strukturfondsförderung Vereinfachung und Flexibilisierung beim ESF Europäischer Sozialfonds

82. Kontrollen/Standards Futtermittelverkehr

83. Kontrollen/Standards Keine Vermengung von INVEKOS-Kontrollen mit Fachrechtskontrollen

84. Kontrollen/Standards Reduzierung und Vereinfachung der Kontrollen bei der Agrarförderung

85. Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder

86. Kontrollen/Standards Schaf- und Ziegen-HIT

87. Kontrollen/Standards Schweine-HIT

88. Tierseuchenrecht Heimtierausweis Frettchenpass

89. Fernsehrichtlinie

90. Arbeitskostenstatistik

91. EU-Arbeitskräfteerhebung

92. EU-Arbeitskräfteerhebung

93. Bericht über die Anzahl der angezeigten und genehmigten Röntgengeräte

94. EG Statistik im Fahrpersonalrecht

95. Öffentliches Auftragswesen

96. Öffentliches Auftragswesen

97. Mengenangaben bei der Intrahandelsstatistik

98. Strukturelle Unternehmensstatistik Abscheidegrenze

99. Strukturelle Unternehmensstatistik

100. Konjunkturstatistik in den Dienstleistungsbereichen

101. Statistiken der Güterproduktion

102. Jahresabschluss von Gesellschaften

103. Offenlegungspflichten von Gesellschaften

104. Übernahmeangebote

105. Vollzug von Naturschutz-Förderprogrammen

106. Vogelschutz-Richtlinie

107. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

108. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

109. FFH- und Vogelschutz-Richtlinien Zusammenfassung

110. FFH-Richtlinie Beteiligungspflichten

111. Seveso-II-Richtlinie

112. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

113. Mindestkriterien für Umweltinspektionen

114. Luftreinhaltung

115. Tierarzneimittel

116. Wasserrahmenrichtlinie

117. Berichtspflichten für die Betreiber industrieller Anlagen

118. Richtlinie 96/61/EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

119. Altöl

120. Abfallrechtsrahmen

121. Abfallrechtsrahmen

122. Gefährliche Abfälle

123. Agrarumweltmaßnahmen

124. Vibrationsrichtlinie

125. Richtlinie über Elektro- und Elektro-Altgeräte

126. Rindfleischetikettierung

127. Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen

128. Verbraucherinformationspflichten

129. Versicherungsvermittlung

130. Prepaid-Geschäft

131. Bestandsregister Rinder

132. Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

133. Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz

134. Lebensmittelkennzeichnung

135. Richtlinie über die Sicherheit von Tunnel

136. Personenbeförderung

137. Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung

138. Straßenverkehrssicherheit

139. Gefahrguttransporte

140. Verkehrsüberwachung

141. Führersitz von Traktoren

142. Reifen von Kfz

143. Scheibenwischer von Kfz

144. Kraftfahrzeugvorschriften

145. Notifizierungsverfahren für technische Normen

146. Europäischer Feuerwaffenpass

147. EU-Vergaberichtlinien

148. Medizinprodukte

149. Druckbehälter

150. Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

B Noch in der Beratung befindliche, nicht abgeschlossene Vorhaben

151. Bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

152. Endenergieeffizienz

153. Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

154. TEN-Leitlinien

155. ELER

156. ELER: Waldwirtschaftspläne

157. ELER: Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

158. ELER: Jährlicher Fortschrittsbericht

159. ELER Programmierung

160. ELER Schwerpunktachsen

161. Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

162. Gesundheit Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

163. INSPIRE

164. Statistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte

165. REACH

166. CO2-Reduktion

167. Verbraucherkredite

168. Irreführende und vergleichende Werbung/unlautere Geschäftspraktiken

169. Führerschein

170. Gemeinschaftspatent


 
 
 


Drucksache 57/1/05

... 15. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, auf einseitige Begünstigungen des Waldzertifizierungssystems FSC gegenüber dem PEFC-Zertifikat für nachhaltige Waldbewirtschaftung zu verzichten. Die einseitige Information und die Absicht, die Holzbeschaffung des Bundes an FSC-Standards zu orientieren, entsprechen nicht dem Stellenwert beider Systeme in Deutschland, diskriminieren die nachhaltige Forstwirtschaft auf 66 % der deutschen Waldfläche und missachten jegliche gebotene Neutralitätspflicht.



Drucksache 237/1/05

... Innerhalb von 90 Tagen nach einer Inspektion wird dem Hersteller ein Zertifikat über die gute Herstellungspraxis ausgestellt, wenn die Inspektion zu dem Ergebnis führt, dass dieser Hersteller die Grundsätze und Leitlinien der guten Herstellungspraxis des Gemeinschaftsrechts einhält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/05




2 A

1.Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG

4.Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 31 - neu - AMG *

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG , Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe f AMG , und Buchstabe f § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AMG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG

11. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 1 - neu - AMG

12. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 2 und 3 - neu - AMG

13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - AMG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG

15. Zu Artikel 1 § 16 AMG

16. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

19. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *

20. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *

21. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

22. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. b AMG

23. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG

24. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG

25. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 AMG

26. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG

27. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG

28. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG

29. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG

30. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc § 69 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 und 6 - neu -, Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und 4 AMG

31. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a und b - neu - § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 - neu - und § 69 Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und Satz 4 AMG

32. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG

33. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG

34. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG

35. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG

36. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG

37. Zu Artikel 1 allgemein

38. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität

39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG

40. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG

41. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG

42. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b Patentgesetz

43. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV

2 B

44. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,


 
 
 


Drucksache 728/05

... Das gemeinsame Forschungsausbildungsprogramm sollte hinsichtlich seiner Qualitätsstandards kohärent sein und die nötigen Vorkehrungen für Supervision und Mentoring treffen. Das gemeinsame Ausbildungsprogramm soll die komplementären Kompetenzen der am Netz Beteiligten (darunter Unternehmen) und andere Synergien nutzen. Es wird die gegenseitige Anerkennung der Qualität der Ausbildung und, sofern möglich, der erteilten Diplome und sonstiger Zertifikate erfordern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1
ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

3 Einleitung

Ethische Aspekte

3 Maßnahmen

- Forschererstausbildung

- Lebenslange Ausbildung und Laufbahnentwicklung

- Wege und Partnerschaften zwischen Industrie und Akademie

- Die internationale Dimension

- Besondere Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 110/05

... Bei der Einführung der elektronischen Übermittlung für die Rückmeldung kann hinsichtlich der erforderlichen Signatur- und Verschlüsselungsverfahren auf bestehende Infrastrukturen zurückgegriffen werden. Im Auftrag des Kooperationsausschusses ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopAADV) wurde eine Zertifizierungs-Infrastruktur für fortgeschrittene elektronische Signaturen und Verschlüsselung einschließlich eines Verzeichnisdienstes für Zertifikate (die so genannten "PKI-1 Verwaltung") aufgebaut. Diese wird für die Belange des Meldewesens gezielt auszubauen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

§ 1
Allgemeines

§ 2
Form und Verfahren der Datenübermittlungen

§ 3
Rückmeldung

§ 4
Auswertung der Rückmeldung

§ 5
Fortschreibung der Daten

§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 76/1/05

... Durch das Zertifikat in Form des amtlichen Etiketts ist der Landwirt in die Lage versetzt, auf die geprüfte Qualität des Saatguts vertrauen und darauf aufbauend Festlegungen bezüglich der Aussaatstärke treffen zu können. Mit der Aussaat legt der Landwirt den Grundstein für ein stabiles Ertrags- und Qualitätsniveau.



Drucksache 449/05

... Innerhalb von 90 Tagen nach einer Inspektion wird dem Hersteller ein Zertifikat über die Gute Herstellungspraxis ausgestellt, wenn die Inspektion zu dem Ergebnis führt, dass dieser Hersteller die Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis des Gemeinschaftsrechts einhält. Die Bestätigung ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben; sie ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Die Angaben über die Ausstellung, die Versagung, die Rücknahme oder den Widerruf sind in eine Datenbank nach § 67a einzugeben. Die Sätze 4 bis 6 gelten nicht, sofern die Betriebe und Einrichtungen ausschließlich Fütterungsarzneimittel herstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 449/05




Vierzehntes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 19
Verantwortungsbereich

§ 20
Anzeigepflichten

㤠24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers

§ 24b
Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz

§ 25b
Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren

§ 34
Information der Öffentlichkeit.

§ 38
Registrierung homöopathischer Arzneimittel.

§ 39a
Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel

§ 39b
Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel

§ 39c
Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel

§ 39d
Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel

§ 48
Verschreibungspflicht

§ 72a
Zertifikate

§ 77a
Unabhängigkeit und Transparenz

§ 141

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

§ 3a

Artikel 2a
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 2b
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 766/05

... • Zuordnung von Sprachprüfungen zu den Kompetenzstufen des Referenzrahmens und deren europaweiter Anerkennung sowie Ausarbeitung der Unterrichtsinhalte zum Erwerb der jeweiligen Sprachzertifikate



Drucksache 595/05

... Aus der Sicht des Anlegerschutzes kam es noch zu keinen bemerkenswerten Finanzskandalen, an denen OGAW beteiligt gewesen wären. Die OGAW-Richtlinie hat vielmehr eine solide Basis für eine gut regulierte Fondsbranche geschaffen. Die jüngsten Entwicklungen des Sektors verändern aber allmählich das Risikoprofil des Fondgeschäfts. Die Auslagerung operationeller Funktionen bzw. Tendenzen zu „open-architecture“ können zu einem erhöhten operationellen Risiko oder Interessenkonflikten führen. Neue Fonds-Typen, die sich auf kompliziertere Anlagestrategien stützen, könnten Charakteristika enthalten, die von den privaten Anlegern u.a. nicht gut verstanden werden. Auch sind die möglichen Auswirkungen alternativer Anlagestrategien auf den Anlegerschutz und die Finanzstabilität noch schwer abzuschätzen. Ersatzprodukte wie fondsgebundene Produkte oder Zertifikate treten mit den OGAW in Bezug auf die Anlage langfristiger Sparerträge in Konkurrenz. Allerdings unterliegen die erstgenannten nicht unbedingt dem gleichen Grad an Offenlegung und Transparenz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/05




Grünbuch AUSBAU des Europäischen Rahmens für Investmentfonds

3 Einleitung

Was sind OGAW?

1. allgemeine Bewertung

2. AUSNUTZUNG des Potenzials der vorhandenen Rechtsvorschriften

2.1. Prioritäre Maßnahmen

2.2. Bessere Nutzung des derzeitigen Rahmens

2.2.1. „Europäischer Pass“ für Verwaltungsgesellschaften

2.2.2. Vertrieb und Verkauf von Fonds und Werbung für ihre Anteile

3. über den bestehenden Rechtsrahmen hinaus - langfristige Herausforderungen

3.1. Schritte auf dem Weg zur Entwicklung einer kostenwirksam arbeitenden Branche

3.2. Wahrung eines hohen Anlegerschutzniveaus

3.3. Konkurrenz von Seiten der Ersatzprodukte

3.4. Europäischer Markt für alternative Anlageinstrumente

Alternative Anlagen

3.5. Aktualisierung der OGAW-Rechtsvorschriften?

4. Schlussfolgerungen

Ausbau des OGAW-Rahmens - Vorgeschlagene Schritte

Anhang

Überblick über den OGAW-Markt


 
 
 


Drucksache 732/1/05

... 5. Insbesondere auch die Problematik der Einpreisung der kostenlos zugeteilten Zertifikate in die Strompreise erfordert eine umgehende Änderung der Richtlinie. Sofern eine Lösung der gravierenden Probleme in absehbarer Zeit nicht erreichbar ist, muss aus Sicht des Bundesrates auch eine Aussetzung des Emissionshandels in Betracht gezogen werden.



Drucksache 136/1/05

... -Emissionszertifikaten mit dem Ziel anzustreben, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.



Drucksache 237/05 (Beschluss)

... Innerhalb von 90 Tagen nach einer Inspektion wird dem Hersteller ein Zertifikat über die gute Herstellungspraxis ausgestellt, wenn die Inspektion zu dem Ergebnis führt, dass dieser Hersteller die Grundsätze und Leitlinien der guten Herstellungspraxis des Gemeinschaftsrechts einhält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - und Abs. 4 Nr. 1 - neu -, 2 und 3 - neu - AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG

12. Zu Artikel 1 § 16 AMG

13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG

14. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

15. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

16. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1b AMG

19. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG

20. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG

21. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG

23. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG

24. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG

25. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb, cc und dd - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, bb und cc

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG

28. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG

29. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG

30. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG

31. Zu Artikel 1 allgemein

32. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität

33. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG

34. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG

35. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG

36. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b PatG

37. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV


 
 
 


Drucksache 944/05

... Angesichts dessen, dass bei Hafenstaatkontrollen im Ausland, insbesondere im asiatischen Raum, die Vorlage von Originalpapieren verlangt wird, hält es die Bundesregierung im Interesse der Schifffahrt nicht für sinnvoll, von der in Absatz 13 genannten Möglichkeit Gebrauch zu machen. Denn wegen dieses Erfordernisses in anderen Staaten müssen in jedem Falle Papiere ausgestellt werden, die im Bedarfsfalle vorgelegt werden können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das betreffende Schiff im Ausland festgehalten wird, bis das entsprechende Zertifikat vorhanden ist. Dies aber kann zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bei dem betroffenen Reeder führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 944/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Internationales Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Schiffseigentümers

Artikel 4
Ausschlüsse

Artikel 5
Ereignisse, an denen mehrere Schiffe beteiligt sind

Artikel 6
Haftungsbeschränkung

Artikel 7
Pflichtversicherung oder finanzielle Sicherheit

Artikel 8
Ausschlussfristen

Artikel 9
Gerichtsbarkeit

Artikel 10
Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen

Artikel 11
Vorrangsklausel

Artikel 12
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 13
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Kündigung

Artikel 16
Revision oder Änderung

Artikel 17
Verwahrer

Artikel 18
Übermittlung an die Vereinten Nationen

Artikel 19
Sprachen

Anlage

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

1. Entstehung des Bunkeröl-Übereinkommens

2. Inhalt des Bunkeröl-Übereinkommens

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 12


 
 
 


Drucksache 336/05

... (2) Die Freistellung nach Absatz 1 Nr. 1 gilt nur, wenn im Überwachungszertifikat die zertifizierten Tätigkeiten des Betriebes bezogen auf seine Standorte und Anlagen einschließlich der jeweiligen Abfallarten und dazugehörigen Abfallschlüssel bezeichnet sind. Hat der Entsorgungsfachbetrieb seine Fachbetriebstätigkeit nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der Entsorgungsfachtetriebeverordnung beschränkt, so sind im Überwachungszertifikat zusätzlich die von der Fachbetriebstätigkeit umfassten Abfälle nach ihrem jeweiligen Herkunftsbereich sowie die umfassten Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu bezeichnen. Die Freistellung nach Absatz 1 Nr. 3 gilt nur, wenn in der für gültig erklärten Umwelterklärung im Sinn von Artikel 3 Abs. 2 Buchstaben c und e und Absatz 3 Buchstabe b in Verbindung mit Anhang III Abschnitt 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 Angaben zur Abfallentsorgungsanlage und zu den Abfallschlüsseln der in der Anlage entsorgten Abfälle enthalten sind und diese Angaben mit den entsprechenden Angaben aus den Nachweiserklärungen übereinstimmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternative

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen(Nachweisverordnung - NachwV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

Teil 2
Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen

§ 2
Kreis der Nachweispflichtigen und Form der Nachweisführung

Abschnitt 1
Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung

§ 3
Entsorgungsnachweis

§ 4
Eingangsbestätigung

§ 6
Handhabung nach Entscheidung

§ 7
Freistellung und Privilegierung

§ 8
Anordnung, Widerruf

§ 9
Sammelentsorgungsnachweis

Abschnitt 2
Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung

§ 10
Begleitschein

§ 11
Ausfüllen und Handhabung der Begleitscheine

§ 12
Übernahmeschein bei Sammelentsorgung

§ 13
Handhabung des Begleitscheins bei Sammelentsorgung

Abschnitt 3
Sonderfälle

§ 14
Entsorgung durch Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften

§ 15
Verwertung außerhalb einer Entsorgungsanlage

§ 16
Kleinmengen, Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Elektronische Form

§ 17
Grundsatz

§ 18
Kommunikation

§ 19
Signatur, Übermittlung

§ 20
Koordinierung

§ 21
Ausnahmen

§ 22
Störung des Kommunikationssystems

Teil 3
Registerführung über die Entsorgung von Abfällen

§ 23
Kreis der Registerpflichtigen

§ 24
Führung der Register

§ 25
Dauer der Registrierung, elektronische Registrierung

Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen

§ 26
Befreiung, Anordnung von Nachweis- und Registerpflichten

§ 27
Nachweisführung in besonderen Fällen

§ 28
Vergabe von Kennnummern

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 30
Übergangsbestimmungen für geltende Nachweise

§ 31
Übergangsbestimmungen zur elektronischen Form

Artikel 2
Änderung der Altölverordnung

Artikel 3
Änderung der PCB-/PCT- Abfallverordnung

Artikel 4
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 5
Änderung der Bioabfallverordnung

Artikel 6
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

zu Artikel 1

Zu a

Zu b

Zu c

Zu d

Zu e

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen für den Bund

2. Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen

3. Sonstige Kosten

III. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu §§ 10

Zu §§ 14

Zu Abschnitt 4 elektronische Form

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu §§ 23

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 304/05

... a) Aktien und andere Wertpapiere, die Aktien oder Anteilen an Kapitalgesellschaften oder anderen juristischen Personen vergleichbar sind, sowie Zertifikate, die Aktien vertreten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/05




Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots

§ 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere

Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts

§ 5
Prospekt

§ 6
Basisprospekt

§ 7
Mindestangaben

§ 8
Nichtaufnahme von Angaben

§ 9
Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars

§ 10
Jährliches Dokument

§ 11
Angaben in Form eines Verweises

§ 12
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten

Abschnitt 3
Billigung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 13
Billigung des Prospekts

§ 14
Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 15
Werbung

§ 16
Nachtrag zum Prospekt

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel

§ 17
Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte

§ 18
Bescheinigung der Billigung

Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Drittstaatemittenten

Abschnitt 6
Zuständige Behörde und Verfahren

§ 21
Befugnisse der Bundesanstalt

§ 22
Verschwiegenheitspflicht

§ 23
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 24
Vorsichtsmaßnahmen

§ 25
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 26
Sofortige Vollziehung

§ 27
Register

§ 28
Gebühren und Auslagen

§ 29
Benennungspflicht

§ 30
Bußgeldvorschriften

§ 31
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

§ 8j
Werbung

§ 8k
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Veröffentlichung ergänzender Angaben

§ 12
Hinweis auf Verkaufsprospekt

§ 16
Gebühren

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 35
(weggefallen).

§ 55
Haftung für den Prospekt.

§ 55
Haftung für den Prospekt

Artikel 4
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

§ 51
Veröffentlichung der Zulassung

§ 71
Ordnungswidrigkeiten

§ 72a
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 7a
Änderung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Aufhebung der Verkaufsprospekt

Artikel 9a
Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Verkaufsprospektgesetz auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 136/05

... -Protokoll festgelegte Ziel einer Emissionsreduzierung von 8% zu erreichen. Maßnahmen, die im Grünbuch zur Energieversorgungssicherheit und im Weißbuch zur Verkehrspolitik aufgeführt sind, z.B. Infrastrukturgebühren, Überprüfung der Richtlinie für die Eurovignette und Maßnahmen zur Förderung eines Ausgleichs zwischen den Verkehrsträgern und einer stärkeren Nutzung der Schienenwege und Binnenwasserstraßen, wie sie z.B. im Konzept für das transeuropäische Verkehrsnetz vorgesehen sind, müssen vollständig umgesetzt werden. Die Beseitigung von Hindernissen für die Verbreitung bestehender oder viel versprechender neuer Technologien und die Durchführung neuer Initiativen (z.B. Bewertung der Möglichkeiten eines EU-Marktes für grüne Zertifikate, zügige Umsetzung des Aktionsplans für Umwelttechnologie) sollte ebenfalls vorangetrieben werden. Von zentraler Bedeutung ist eine stärkere Förderung von Investitionen in klimafreundliche Technologien unter Haushaltslinien des neuen Gemeinschaftshaushalts im Zeitraum 2007 bis 2013. Auch sind in ganz Europa intensive neue Anstrengungen erforderlich, um echte Fortschritte bei der Energieeffizienz zu erzielen: eine neue Europaweite Initiative im Bereich Energieeffizienz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/05




1. Einleitung

2. DieHerausforderung der Klimaänderung

3.Nutzen und Kosten der Eindämmung der Klimaänderung

4. DieHerausforderung der Beteiligung

5. DieHerausforderung der Innovation

6. DieHerausforderung der Anpassung

7. Schlussfolgerungen

8. Empfehlungen für die Klimapolitik der EU: die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 913/05

... Derzeit gibt es in der EU eine Reihe unterschiedlicher Förderregelungen, die sich grob in vier Gruppen zusammenfassen lassen: Einspeisetarife, grüne Zertifikate, Ausschreibungssysteme und steuerliche Anreize.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/05




Mitteilung

1. Einführung

1.1. Gründe für den Bericht

1.2. Geltungsbereich

2. Bewertung bestehender Förderregelungen

2.1. Die bestehenden Förderregelungen

2.2. Leistungsbewertung

2.3. Wesentlichen Schlussfolgerungen zur Leistung vgl. Anhänge 3 und 4

5 Windenergie

Forstliche Biomasse

Biogas -Sektor8

3. Aspekte des Handels und des Binnenmarkts

3.1. Einführung

3.2. Entflechtung, Transparenz und marktbeherrschende Anbieter

3.3. Leistungsschwankungen und ihr Ausgleich: Binnenmarktrecht und EE-Förderregelungen müssen vereinbar sein

3.4. Handel mit Energie

3.5. Regulierung für Staatsbeihilfen

3.6. Die wichtigste Erkenntnis

4. KOEXISTENZ oder Harmonisierung

4.1. Mögliche Vorteile

4.2. Mögliche Nachteile

5. ADMINISTRATIVE Hemmnisse

5.1. Bestehende Hemmnisse

1. Unzahl beteiligter Behörden und mangelnde Koordinierung

2. Langer Vorlauf bis zur Erlangung der benötigten Genehmigungen

3. Erneuerbare Energiequellen werden bei der Raumordnung kaum berücksichtigt

5.2. Empfehlungen zu administrativen Hemmnissen

6. Fragen des Netzzugangs

7. HERKUNFTSNACHWEISE

8. Schlussfolgerungen

8.1. Kooperation

8.2. Optimierung

8.3. Nächste Schritte

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 939/05

... , ergänzende Schutzzertifikate)



Drucksache 330/05

... -Emissionszertifikaten in der Gemeinschaft im Sinne der projektbezogenen Mechanismen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997(Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

§ 7
Sachverständige Stellen

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

Zu Artikel 6

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

III. VERBUCHUNG der Emissionsrechte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nr. 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

II. Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes Zu Nr. 1 § 1 Satz 2 - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

III. Artikel 3


 
 
 


Drucksache 654/05

... f) das Zertifikat über den tatsächlichen Feuchtigkeitsgehalt und die Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung bei Konzentraten und anderen Ladungen, die breiartig werden können;"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung See

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

3. In § 4 Abs. 5 Satz 1 werden die Wörter

4. § 5 wird wie folgt gefasst:

5. In § 7 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe

6. § 8 wird wie folgt geändert:

7. § 9 wird wie folgt geändert:

8. In § 10 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a werden die Wörter

9. § 12 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. § 4 Abs. 2 wird aufgehoben.

4. § 5 wird wie folgt geändert:

5. § 7b wird aufgehoben.

6. In § 7c wird die Angabe „und § 7b gestrichen.

7. Anlage 3 wird wie folgt gefasst:

8. Anlage 4 wird aufgehoben.

Artikel 3
Änderung der Gefahrgutbeauftragtenprüfungsverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Artikel 1

zu Nr. 1

zu Nr. 2

zu Nr. 3

zu Nr. 4

zu Nr. 5

zu Nr. 6

zu Nr. 7

zu Nr. 8

zu Nr. 9

III. Artikel 2

zu Nr. 1

zu Nr. 2

zu Nr. 3

zu Nr. 4

zu Nr. 5

zu Nr. 6

zu Nr. 7

IV. Artikel 3


 
 
 


Drucksache 237/05

... /EG. Danach ist dem Hersteller von Arzneimitteln, Wirkstoffen oder Ausgangsstoffen oder dem Zulassungsinhaber, soweit erforderlich, innerhalb von 90 Tagen nach einer durch die zuständige Behörde durchgeführten Inspektion ein Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis auszustellen. Die Informationen sind in eine von der Europäischen Arzneimittel-Agentur im Namen der Gemeinschaft geführte Datenbank einzugeben. Die Vorgaben für die Ausstellung oder Verweigerung von Zertifikaten gilt auch für Drittlandinspektionen oder von Inspektionen beim Inhaber einer Zulassung nach § 21 oder einer Genehmigung für das Inverkehrbringen nach der Verordnung (EG) Nr. 736/2004, soweit diese die Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis einhalten müssen. Diese Regelungen gelten jedoch nicht für die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln, da diese vom Anwendungsbereich der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 942/05

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen sichergestellt wird.“ Die qualifizierten Zertifikate sollten Angaben darüber enthalten, dass der Signierende zur Beglaubigung nach § 9 Abs. 3 autorisiert ist und die Signatur zum Zwecke der Beglaubigung eingesetzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 942/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

1. Die Überschrift vor § 8 wird wie folgt gefasst:

2. Die §§ 8 bis 12 werden wie folgt gefasst:

3. § 13 wird wie folgt gefasst:

4. Die §§ 13a, 13b und 13c werden aufgehoben.

5. In § 13d Abs. 1 und 3

6. § 13f wird wie folgt geändert:

7. § 13g wird wie folgt geändert:

8. In § 14 Satz 1

9. § 15 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

10. In § 29

11. In § 33 Abs. 3

12. § 35 wird aufgehoben.

13. In § 37a Abs. 1

14. § 53 wird wie folgt geändert:

15. § 108 wird wie folgt geändert:

16. In § 125a Abs. 1 Satz 1

17. § 148 Abs. 3 wird aufgehoben.

18. In § 264 Abs. 3 werden die Nummern 3 bis 5 durch folgende Nummern 3 und 4 ersetzt:

19. § 264b wird wie folgt geändert:

20. Die Überschrift des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs wird wie folgt gefasst:

21. § 325 wird wie folgt gefasst:

22. § 325a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

23. In § 326 Satz 1

24. In § 327

25. § 328 wird wie folgt geändert:

26. § 329 wird wie folgt gefasst:

27. § 334 wird wie folgt geändert:

28. Die §§ 335 und 335a werden aufgehoben.

29. § 335b wird wie folgt gefasst:

30. § 339 wird wie folgt geändert:

31. In § 340 Abs. 1 und 4 Satz 1 und 4

32. § 340l wird wie folgt geändert:

33. § 340n wird wie folgt geändert:

34. § 340o wird aufgehoben.

35. In § 341a Abs. 2 Satz 5

36. § 341l wird wie folgt geändert:

37. § 341n wie folgt geändert:

38. § 341o wird aufgehoben.

39. § 341p wird wie folgt gefasst:

40. § 367 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

1. In der Inhaltsübersicht

2. Dem § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:

3. § 11 wird wie folgt geändert:

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird aufgehoben.

6. In § 16 Abs. 5 Satz 1

7. In § 25a Abs. 1

8. § 28 wird wie folgt geändert:

9. In § 29 Abs. 4

10. § 42 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

11. § 84 Abs. 3 wird aufgehoben.

12. § 156 wird wie folgt geändert:

13. In § 157

14. § 160 wird wie folgt geändert:

15. § 161 Satz 3 wird aufgehoben.

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

1. § 125 wird wie folgt geändert:

2. § 129 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

3. § 132 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

4. § 140a wird aufgehoben.

5. § 141 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

6. In § 141a Abs. 2 Satz 2

7. Nach § 144b wird folgender § 144c eingefügt:

8. § 147 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

9. In § 160b Abs. 1 Satz 2

Artikel 5
Änderung von Registerverordnungen

Artikel 6
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Derzeitige Regelung

III. Ziel des Gesetzentwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Preisniveau

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu den Nummer n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Artikel 2

Zu Artikel 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 6

Zu Artikel 6

Zu den Nummern 1 bis 6

Zu Artikel 7

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu den Nummern 12 bis 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu den Nummer n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5007

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu den Buchstabe n

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 122/05

... versehen werden. Diese soll auf einem Zertifikat beruhen, das auf Dauer prüfbar ist. Mit dem Zeugnis muss eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle verbunden werden. Das Zeugnis soll Ort und Tag der Ausstellung angeben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 130b
Gerichtliches elektronisches Dokument.

§ 143
Anordnung der Aktenübermittlung.

§ 190
Einheitliche Zustellungsformulare

§ 298
Aktenausdruck

§ 298a
Elektronische Akte.

§ 371a
Beweiskraft elektronischer Dokumente.

§ 416a
Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments.

§ 659
Formulare

§ 130b
Gerichtliches elektronisches Dokument

§ 298
Aktenausdruck

§ 298a
Elektronische Akte

§ 371a
Beweiskraft elektronischer Dokumente

§ 416a
Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 55a

§ 55b

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

§ 52a

§ 52b

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 65a

§ 65b

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46c
Gerichtliches elektronisches Dokument

§ 46d
Elektronische Akte

Artikel 6
Änderung der Strafprozeßordnung

§ 41a

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Zwölfter Abschnitt

§ 110a
Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten

§ 110b
Elektronische Aktenführung

§ 11
Oc Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte

§ 110d
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung

§ 110e
Durchführung der Beweisaufnahme

§ 110a
Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten

§ 110b
Elektronische Aktenführung

§ 110c
Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte

§ 110d
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung

§ 110e
Durchführung der Beweisaufnahme

Artikel 8
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 39a
Einfache elektronische Zeugnisse

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 11
Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte des Bundes und des Generalbundesanwalts nach Beendigung des Verfahrens (Schriftgutaufbewahrungsgesetz - SchrAG)

§ 1
Aufbewahrung von Schriftgut

§ 2
Verordnungsermächtigung

Artikel 12
Änderung des GmbH-Gesetzes

§ 12
Bekanntmachungen der Gesellschaft

Artikel 13
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 14
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 5a
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

§ 1
Geltungsbereich.

§ 1a
Elektronisches Dokument

§ 4b
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

§ 12b
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Artikel 15
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 15b
Änderung des Deutschen Richtergesetzes

Artikel 15c
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 15d
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 15e
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 30

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 136/05 (Beschluss)

... -Emissionszertifikaten mit dem Ziel anzustreben, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.



Drucksache 566/1/04

... -Zertifikate im Immissionsrecht) die Entwicklung handelbarer Bioethanol-Verkaufsoptionen (Zertifikate) anstelle von Abnahmegarantien für eine Möglichkeit, um unnötige Transporte von Bioethanol von einem Kontinent zum anderen zu vermeiden. Die finanziellen Lasten eines solchen Zertifikathandels müssten nach dem Verursacherprinzip angemessen verteilt werden. Kosten, die aus politischen Zu-sagen gegenüber Drittländern resultieren, dürfen nicht der Zuckerwirtschaft angelastet werden; sie müssten vom Haushalt der Europäischen Union übernommen werden.



Drucksache 860/1/04

... Im Einzelnen hält es der Bundesrat in diesem Zusammenhang für erforderlich, die Geltungsdauer des ergänzenden Schutzzertifikats auf zwölf Monate zu verlängern. Anders als beispielsweise in den USA sind pharmazeutische Unternehmer in der EU mit gesundheitspolitischen Steuerungsinstrumenten, wie z.B. Positivlisten, Negativlisten sowie Preis- und Erstattungsregelungen konfrontiert.



Drucksache 819/04

... aa) Die Wörter "Signaturschlüssel-Zertifikat oder ein Attribut-Zertifikat" werden durch die Wörter "qualifizierte Zertifikat" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

3 I.

1. § 11 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

2. § 36 wird wie folgt geändert:

3. § 40 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 41 wird wie folgt geändert:

5. § 44 wird wie folgt geändert:

3 II.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe n

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe n

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nr. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

C. Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 566/04 (Beschluss)

... -Zertifikate im Immissionsrecht) die Entwicklung handelbarer Bioethanol-Verkaufsoptionen (Zertifikate) anstelle von Abnahmegarantien für eine Möglichkeit, um unnötige Transporte von Bioethanol von einem Kontinent zum anderen zu vermeiden. Die finanziellen Lasten eines solchen Zertifikathandels müssten nach dem Verursacherprinzip angemessen verteilt werden. Kosten, die aus politischen Zusagen gegenüber Drittländern resultieren, dürfen nicht der Zuckerwirtschaft angelastet werden; sie müssten vom Haushalt der Europäischen Union übernommen werden.



Drucksache 664/2/04

... "Das Zertifikat gilt längstens für die Dauer von 18 Monaten. Dem Betreiber ist zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikates vom Sachverständigen eine drei Monate nicht überschreitende Frist zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6, 13 und 14

14. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2

17. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

19. Zu § 6 Abs. 4

20. Zu § 7 Satz 1

21. Zu § 8

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -In § 9 Abs. 3 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

26. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1

27. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 - neu -

28. Hilfsempfehlung nur In

Zu §§ 6

29. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

30. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

31. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

32. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -Dem § 9 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:

33. Zu § 9 Abs. 6

34. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2

35. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1, Satz 4 - neu -

36. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

37. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

38. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und § 10 Abs. 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu § 9 Abs. 9 - neu -Dem § 9 ist folgender Absatz 9 anzufügen:

40. Zu § 11 Abs. 2 Satz 3

41. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

42. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -Dem § 11 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:

43. Zu § 12 Abs. 3

44. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

45. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

46. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -Dem § 14 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:

47. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

48. Zu § 21 Abs. 1 und 2

49. Zu § 24 Abs. 2

50. Zu § 24 Abs. 5

51. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -Anhang III Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

52. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

53. Zu Anhang III Nr. 5

54. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 622/04

... Geldmarkttitel, einschließlich Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate



Drucksache 733/04

... Die Option einer Fristverlängerung von sicherheitstechnischen Kontrollen in § 6 Abs. 2 kann in Einzelfällen für den Betreiber eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn aus seiner Sicht die durch den Hersteller festgesetzten Fristen ungerechtfertigt sind. Diese Verwaltungsaufgabe muss aber nicht zwingend von einer Behörde wahrgenommen werden. Sie könnte beispielsweise von einem Sachverständigen durchgeführt werden, dessen Sachkenntnis durch ein Zertifikat einer von der zuständigen Behörde akkreditierten Stelle nachgewiesen wurde (§ 26 Abs. 6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung im Bereich des sozialen und technischen Arbeitsschutzes, der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und der Röntgenverordnung

Artikel 1
Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

1. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

2. § 14 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

3. § 14 Abs. 7 Satz 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

Artikel 2
Änderung der Druckluftverordnung

Artikel 3
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Artikel 5
Änderung der Röntgenverordnung

1. § 20 wird wie folgt geändert:

2. § 22 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

3. § 31a Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 31b Satz 2 wird wie folgt gefasst:

5. In § 33 Abs. 6 werden die Worte

6. § 35 Abs.1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

7. § 43 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

8. § 45 Abs. 11 wird wie folgt gefasst:

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

3. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

a Zu Ziffer 1

b Zu Ziffer 2

c Zu Ziffer 3

2. Zu Artikel 2 Änderung der Druckluftverordnung

a Zu Ziffer 1

b Zu Ziffern 2 und 4

c Zu Ziffer 3

3. Zu Artikel 3 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

4. Zu Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

5. Zu Artikel 5 Änderung der Röntgenverordnung

a Zu Ziffer 1

b Zu Ziffer 2

c Zu Ziffer 3 und 4

d Zu Ziffer 5

e Zu Ziffer 6

f Zu Ziffer 7

g Zu Ziffer 8

6. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 720/04

des Rates zur Umsetzung des Zertifikationssystems des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

§ 23a
Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

§ 23b
Richterliche Anordnung

§ 23c
Durchführungsvorschriften

§ 23d
Übermittlungen durch das Zollkriminalamt

§ 23e
Verschwiegenheitspflicht

§ 23f
Entschädigung für Leistungen

Artikel 3
Änderung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Artikel 1
(Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)

Artikel 2
(Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes)

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 6

Zu Artikel 2 Nummer 7

Zu § 23a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 23b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 23e

Zu § 23f

Zu § 45

Zu § 46

Artikel 3
(Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung)

Artikel 4
(Änderung der Strafprozeßordnung)

Artikel 5
(Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang)

Artikel 6
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 892/1/04

... Die o. g. Regelung legt fest, dass die Benannte Stelle durch Verwaltungsakt entscheidet und somit hoheitlich handelt. Die Benannte Stelle hat jedoch die Aufgabe, die Konformität und die Gebrauchstauglichkeit von Interoperabilitätskomponenten zu bewerten, die EG-Prüfung von Teilsystemen vorzunehmen und die entsprechenden Zertifikate zu erteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 892/1/04




1. Zu § 2 Nr. 5

2. Zu § 4 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 4 Abs. 6 Satz 1

4. Zu § 6

5. Zu § 8

6. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2


 
 
 


Drucksache 860/04

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln, die Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der ein Gemeinschaftssystem zur Ausweisung von Arzneimitteln als Arzneimittel für seltene Leiden sowie Anreize für Entwicklung und Zulassung eingeführt wurde,3 sowie die Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel4.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 860/04




Begründung

1. Einführung und Hintergrund

2. Begründung

4 Objektivität

Geltungsbereich, Rechtsgrundlage und Verfahren

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Legislative und administrative Rationalisierung

Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen der Gemeinschaft

Externe Konsultationen

Bewertung des Vorschlags:

3. DARLEGUNG

Schlüsselmaßnahmen des Vorschlags

Der Pädiatrieausschuss

5 Zulassungsanforderungen

Freistellung von den Anforderungen

5 Zulassungsverfahren

Die Zulassung für die pädiatrische Verwendung

Verlängerung der Laufzeit des ergänzenden Schutzzertifikats

Erweiterte Marktexklusivität für Arzneimittel für seltene Leiden

Pädiatrisches Studienprogramm: Arzneimittelprüfungen für die Kinder Europas

Informationen über die Verwendung von Arzneimitteln bei Kindern

Sonstige Maßnahmen

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Abschnitt 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Kapitel 2
Pädiatrieausschuss

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Titel II
Zulassungsanforderungen

Kapitel 1
allgemeine Zulassungsanforderungen

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Kapitel 2
Freistellungen

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Kapitel 3
PÄDIATRISCHES Prüfkonzept

Abschnitt 1
Anträge auf Billigung

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Abschnitt 2
Zurückstellungen

Artikel 21

Artikel 22

Abschnitt 3
Änderung eines pädiatrischen Prüfkonzepts

Artikel 23

Abschnitt 4
ÜBEREINSTIMMUNG mit dem pädiatrischen Prüfkonzept

Artikel 24

Artikel 25

Kapitel 4
Verfahren

Artikel 26

Kapitel 5
VERSCHIEDENE Bestimmungen

Artikel 27

Titel III
Zulassungsverfahren

Artikel 28

Kapitel 1
Zulassungsverfahren für Anträge IM Geltungsbereich von Artikel 8 und 9

Artikel 29

Artikel 30

Kapitel 2
Zulassung für die pädiatrische Verwendung

Artikel 31

Artikel 32

Kapitel 3
Kennzeichnung

Artikel 33

Titel IV
Anforderungen im Anschluss an die Zulassung

Artikel 34

Artikel 35

TITLEL V Bonusse und Anreize

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Titel VI
Kommunikation und Koordinierung

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Titel VII
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Allgemeines

Abschnitt 1
Gebühren, Gemeinschaftsbeitrag, SANKTIONEN und Berichte

Artikel 46

Artikel 47

Artikel 48

Artikel 49

Abschnitt 2
Ausschuss

Artikel 50

Artikel 51

Kapitel 2
Änderungen

Artikel 52
Die Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 wird wie folgt geändert:

Artikel 53

Artikel 54

Kapitel 3
Schlussbestimmungen

Artikel 55

Artikel 56


 
 
 


Drucksache 892/04

... Nach Absatz 5 bedürfen Fahrzeuge, für die eine Inbetriebnahmegenehmigung vorliegt, keiner Abnahme nach § 32 EBO innerhalb des dieser Verordnung unterfallenden Anwendungsbereichs. Bei der Inbetriebnahmegenehmigung wird für die durch die TSI abgedeckten Bereiche die Erfüllung der europaweit harmonisierten grundlegenden Anforderungen anhand der Zertifikate benannter Stellen überprüft. Darüber hinaus wird die Erfüllung der nationalen deutschen Anforderungen geprüft, die mangels TSI von benannten Stellen nicht zertifiziert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 892/04




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Technische Spezifikationen für die Interoperabilität

§ 4
Inbetriebnahmegenehmigung von strukturellen Teilsystemen

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Besitzwechsel

§ 7
Pflichten der Eisenbahnen und der Halter von Eisenbahnfahrzeugen

§ 8
Umrüstung von strukturellen Teilsystemen

§ 9
Inverkehrbringen von Interoperabilitätskomponenten

§ 10
Benannte Stelle

§ 11
Mitwirkungspflichten

§ 12
Schriftverkehr mit europäischen Stellen

§ 13
Inkrafttreten

Anlage
(zu 8 Abs. 2 Nr. 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

3 Ermächtigungsgrundlagen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13


 
 
 


Drucksache 688/1/04

... Um sicherzustellen, dass auf Länderebene möglicherweise bereits bestehende Kennzeichnungen und Registrierungen von Fallen ausreichend bleiben, sollte in der Richtlinie anstelle des Begriffs "Zertifikat" bzw. "Zertifizierung" der Begriff "Bescheinigung" gewählt werden.

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Drucksache 688/1/04




Zur Vorlage allgemein

Zur Vorlage im Einzelnen

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

Zu Anhang II Ziffer 3.3 - neu -


 
 
 


Drucksache 327/04

qualifizierten elektronischen Zertifikaten mit den



Drucksache 892/04 (Beschluss)

die entsprechenden Zertifikate zu erteilen.



Drucksache 688/04 (Beschluss)

... Um sicherzustellen, dass auf Länderebene möglicherweise bereits bestehende Kennzeichnungen und Registrierungen von Fallen ausreichend bleiben, sollte in der Richtlinie anstelle des Begriffs "Zertifikat" bzw. "Zertifizierung" der Begriff "Bescheinigung" gewählt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/04 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zur Vorlage im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 688/04

... Um sicherzustellen, dass auf Länderebene möglicherweise bereits bestehende Kennzeichnungen und Registrierungen von Fallen ausreichend bleiben, sollte in der Richtlinie anstelle des Begriffs "Zertifikat" bzw. "Zertifizierung" der Begriff "Bescheinigung" gewählt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/04




Zur Vorlage allgemein

Zur Vorlage im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 664/04

Sachverständigen zertifizieren zu lassen. Ein Zertifikat

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Alternativen

B. Einzelne Vorschriften


 
 
 


Drucksache 664/04 (Beschluss)

... "Das Zertifikat gilt längstens für die Dauer von 18 Monaten. Dem Betreiber ist zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikates vom Sachverständigen eine drei Monate nicht überschreitende Frist zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Bundesrat begrüßt

2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung

3. Es wird zusätzlich für erforderlich angesehen

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6 und 9

14. Zu §§ 6, 13 und 14

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

18. Zu § 6 Abs. 4

19. Zu § 7 Satz 1

20. Zu § 8

21. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

26. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -

27. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

28. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

29. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu § 9 Abs. 9 - neu -

31. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

32. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -

33. Zu § 12 Abs. 3

34. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

35. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

36. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -

37. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

38. Zu § 24 Abs. 2

39. Zu § 24 Abs. 5

40. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -

41. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

42. Zu Anhang III Nr. 5

43. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 1011/04

... -Emissionszertifikaten in der Gemeinschaft angenommen haben und dass dieser wichtige Schritt das politische Eintreten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten für die Konzentration auf nachhaltige innerstaatliche Maßnahmen bekräftigt und andere Vertragsparteien dazu anregen soll, auch so zu verfahren,



Drucksache 931/04

... ,b) Die Wörter "durch gesonderte Unterschrift" werden durch die Wörter "als Voraussetzung für die Ausstellung des qualifizierten Zertifikates in Textform" ersetzt."


 
 
 


Drucksache 1003/04

... Die Verordnung regelt das Verfahren und die Bedingungen für die Vergabe von Zwangslizenzen nach Maßgabe des Beschlusses. Zwar sind ergänzende Schutzzertifikate in dem Beschluss nicht erwähnt, da sie innerhalb der EU aber dieselbe Wirkung entfalten, werden sie mit einbezogen.



Drucksache 860/04 (Beschluss)

... Im Einzelnen hält es der Bundesrat in diesem Zusammenhang für erforderlich, die Geltungsdauer des ergänzenden Schutzzertifikats auf zwölf Monate zu verlängern. Anders als beispielsweise in den USA sind pharmazeutische Unternehmer in der EU mit gesundheitspolitischen Steuerungsinstrumenten, wie z.B. Positivlisten, Negativlisten sowie Preis- und Erstattungsregelungen konfrontiert.



Drucksache 450/03

... des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel. ABl. L 182 vom 2.7.1992, S. 1; Verordnung (EG) Nr. 1610/96 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel, ABl. L 198 vom 8.8.1996, S. 30.



Drucksache 2/17 PDF-Dokument



Drucksache 3/17 PDF-Dokument



Drucksache 18/14 PDF-Dokument



Drucksache 19/16 PDF-Dokument



Drucksache 28/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/20 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.