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0688/04
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1011/04
0931/04
1003/04
0860/04B
0450/03
Drucksache 566/13

... Die TR-RFID des BSI sollen als Leitfaden für Hersteller und Anwender von spezifischen RFID-Lösungen in Bezug auf Funktions- und Informationssicherheit sowie Datenschutz dienen, für Transparenz bei der Datensicherheit sorgen und die Grundlage für die Vergabe eines Zertifikats durch eine Zertifizierungsstelle bilden. Die durch das BSI für die TR-RFID entwickelte Methodik zur Abschätzung von Sicherheitsvorfällen ist ein integraler Bestandteil des PIA-Framework und insofern kompatibel mit diesem europäischen Rahmenwerk zur Datenschutzfolgeabschätzung. Damit ist eine europäische Anwendung der BSI TR-03126 implizit gegeben und schon heute möglich. Nähere Informationen zu der Richtlinienreihe TR-03126 sind verfügbar auf der Webseite des BSI unter dem Link: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03126/index htm.html

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/13




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID

Zu 1. Potenziale der RFID-Technologie und informationelle Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher

Zu 2. Aufforderung der Bundesregierung:

Die Entwicklung eines Rahmens für Datenschutzfolgeabschätzungen für RFID-Anwendungen

Die Entwicklung eines PIA-Leitfadens und von anwendungsspezifischen technischen Richtlinien für die Informationssicherheit und den Datenschutz

Die Kennzeichnung von RFID-Chips

Zur Forderung einer einfachen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbaren Deaktivierung der RFID-Chips

Zu 3. Aufforderung der Bundesregierung:

Zu 4.


 
 
 


Drucksache 17/13

... In der EU hat sich nunmehr ein solides Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) etabliert (mit mehr als 11000 verwendeten Zertifikaten im Juli 2012), das von einigen wichtigen Handelspartnern förmlich anerkannt wurde. Das Programm wird auf EU-Ebene genau überwacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/13




1. Einleitung

2. EU-Zollrisikomanagement und Sicherheit der Lieferkette

2.1. Rolle der Zollbehörden für die Sicherheit

2.2. Der EU-Zollrisikorahmen

2.3. Das Zollrisikomanagementverfahren

2.4. Schwächen des derzeitigen Ansatzes

2.4.1. Datenqualität und Rolle der Wirtschaftsbeteiligten

2.4.2. Sichere Lieferketten und Wirtschaftsbeteiligte

2.4.3. Operative Methodik

- Kapazitätsbedingte Unterschiede

- Unterschiedliche Arbeitsbelastung

- Operative Zusammenarbeit und Informationsaustausch

3. Risikomanagement der Lieferkette - Umfassend betrachtet

3.1. Größenordnung der Herausforderung: Handelswachstum und Komplexität der Lieferkette

3.2. Vielfältige Risiken und Verknüpfung der Zollbehörden mit anderen Behörden

3.3. Die Herausforderung für das Zollrisikomanagement: ein mehrschichtiger Ansatz

4. EU-Zollriisikomanagement: Zukunftsperspektiven

4.1. Gewährleistung der Qualität, der Verfügbarkeit und der Zusammenführung von Handelsdaten

4.1.1. Qualität der Daten wer befördert was zu wem

4.1.2. Verfügbarkeit von Daten in allen zuständigen Zollbehörden

4.2. Einbindung der Wirtschaftsbeteiligten

4.2.1. Das Programm der EU für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO

4.2.2. Zusammenarbeit mit rechtmäßig handelnden Wirtschaftsbeteiligten zur Aufdeckung von illegalem Handel

4.3. Beseitigung von Unterschieden bei den Risikomanagementkapazitäten

4.3.1. Ebene der Mitgliedstaaten

4.3.2. EU-Ebene

4.4. Koordinierung mit anderen Behörden und Agenturen

4.5. Internationale Zusammenarbeit

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 19/13

... Mit der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Verordnungsermächtigung, die unter einer neuen Nummer 7 in § 11 Absatz 1 des Ökolandbaugesetzes eingefügt werden soll, wird dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ermöglicht, die Pflichten der Kontrollstellen bei der Führung eines bundesweit einheitlichen Internet-Verzeichnisses der Öko-Unternehmen und ihrer Zertifikate im Einzelnen zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E. 1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Kontrollstellen und Beteiligten

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Anlage 1a
(zu § 5 Absatz 6a) Pflichten der Kontrollstellen:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 18/13

... sieht vor, dass ab dem 1.1.2013 sämtliche Öko-Unternehmen und ihre Bescheinigungen (Zertifikate für die Ökovermarktung) der Öffentlichkeit im Internet zugängig gemacht werden müssen. Die Angaben müssen aktuell sein. Ziele der Veröffentlichung sind die Stärkung des Verbraucherschutzes, die Vermeidung von Verstößen und Betrügereien, die Schaffung von Rechtssicherheit und Erleichterung der Überwachung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E. 1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Kontrollstellen und Beteiligten

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfes

1. Geschlechterspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 18/13 (Beschluss)

... sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2013 sämtliche Öko-Unternehmen und ihre Bescheinigungen (Zertifikate für die Ökovermarktung) der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht werden müssen. Die Angaben müssen aktuell sein. Ziele der Veröffentlichung sind die Stärkung des Verbraucherschutzes, die Vermeidung von Verstößen und Betrügereien, die Schaffung von Rechtssicherheit und die Erleichterung der Überwachung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E.2 Erfüllungsaufwand für die Kontrollstellen und Beteiligten

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfes

1. Geschlechterspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 92/13

... 11) "Vertrauensdiensteanbieter" eine natürliche oder juristische Person, die elektronische Dienste bereitstellt, die die Erstellung, Überprüfung, Validierung, Handhabung und Bewahrung elektronischer Signaturen, elektronischer Siegel, elektronischer Zeitstempel, elektronischer Dokumente, elektronischer Zustelldienste, der Website-Authentifizierung und elektronischer Zertifikate einschließlich der Zertifikate für elektronische Signaturen und elektronische Siegel beinhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/13




Vorschlag

Begründung

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Mindestharmonisierung

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT

Artikel 4
Grundsatz

Artikel 5
Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan

Artikel 6
Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde

Artikel 7
IT-Notfallteam

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 8
Kooperationsnetz

Artikel 9
Sicheres System für den Informationsaustausch

Artikel 10
Frühwarnungen

Artikel 11
Koordinierte Reaktion

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer

Artikel 14
Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen

Artikel 15
Umsetzung und Durchsetzung

Artikel 16
Normung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Ausschussverfahren

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]

Anhang I
IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben

Anhang II
Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 515/13

... Eine Option für eine innovative Finanzierung wäre die Verwendung eines Teils der Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des ETS zur Finanzierung von Klimaschutzzielen, möglicherweise auch zur Entwicklung neuer CO



Drucksache 247/13

... Überangebot an Emissionszertifikaten, das zum Teil auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen ist, dass sich dies im CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/13




1. Einleitung

2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte

2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen

2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt

3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation

3.1. Zielvorgaben

3.2. Kohärenz der politischen Instrumente

3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten

4. Fragen

4.1. Allgemeine Fragen

4.2. Zielvorgaben

4.3. Instrumente

4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

4.5. Kapazitäten und Lastenteilung

5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation

Anhang
Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik

1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung

2. Weiterführende Informationen


 
 
 


Drucksache 19/13 (Beschluss)

... -Landbaugesetzes eingefügt werden soll, wird dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ermöglicht, die Pflichten der Kontrollstellen bei der Führung eines bundesweit einheitlichen Internet-Verzeichnisses der Öko-Unternehmen und ihrer Zertifikate im Einzelnen zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/13 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E.2 Erfüllungsaufwand für die Kontrollstellen und Beteiligten

F. Weitere Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung

Artikel 1

Anlage 1a
(zu § 5 Absatz 6a) Pflichten der Kontrollstellen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 263/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine rechtliche Klarstellung zur Ausstellung eines Zertifikats über die Gute Herstellungspraxis (GMP-Zertifkat) nach § 64 Absatz 3f


 
 
 


Drucksache 430/13

... Aus Sicht der Bundesregierung ist hiermit auch die von den meisten bedeutenderen Rüstungsgüter-Exportstaaten geübte Praxis der Einforderung und genauen Prüfung von Endverbleibszusicherungen im Rahmen einer Endverbleibserklärung oder eines Endverwenderzertifikats im Sinne einer Exante-Endverbleibskontrolle abgedeckt. Die Erwähnung der ebenfalls weithin üblichen Anwendung von Re-Exportklauseln, die eine Zustimmung des ursprünglich ausführenden Staates im Falle eines Re-Exports verlangen, und die z.B. in den im Rahmen des deutschen Ausfuhrgenehmigungsverfahrens eingeforderten Endverbleibserklärungen regelmäßig enthalten sind, konnte nicht durchgesetzt werden. Ihre Anwendung wird durch den ATT aber auch nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt, wie dies der Wunsch anderer Verhandlungsteilnehmer gewesen wäre.



Drucksache 247/2/13

... Unter anderem die wirtschaftliche Rezession in Europa, die höheren Anteile an erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz führen zu einem Überschuss von Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die aus diesem Überangebot resultierenden Preise für Emissionszertifikate von derzeit unter vier Euro pro Tonne CO



Drucksache 348/1/13

... system (EU-ETS) grundsätzlich dazu geeignet ist, positive Anreize für Investitionen in kohlenstoffarme Technologien zu setzen. Er teilt die Einschätzung der Kommission, dass das EU-ETS aufgrund des deutlichen Preisverfalls bei den Emissionszertifikaten derzeitig diese Anreize gerade nicht setzt. Der Bundesrat unterstützt daher die Pläne der Kommission für eine Reform des EU-ETS und für ein sogenanntes Backloading-System und ist darüber hinaus der Auffassung, dass es weiterer Maßnahmen bedarf, um das EU-ETS dauerhaft zu stabilisieren und zu stärken. Dies könnte beispielsweise erfolgen durch die Anhebung der Klimaschutzziele und die daraus resultierende Erhöhung des Reduktionspfades oder die endgültige Herausnahme von Emissionszertifikaten aus dem Markt.



Drucksache 733/13

... /EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr - COM(2013) 722 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse von Konsultationen mit interessierten Parteien und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 28a

Artikel 2

Artikel 3

Z = die gesamte Großkreisentfernung zwischen dem Flugplatz in jedem der betreffenden EWR-Mitgliedstaaten, an dem 2012 die meisten Flüge von und nach allen Bestimmungen in Drittländern abgingen oder endeten Referenzflugplatz des EWR-Mitgliedstaats und dem Flugplatz in dem betreffenden Drittland, an dem 2012 die meisten Flüge von und nach allen Bestimmungen in den EWR-Mitgliedstaaten abgingen oder endeten Referenzflugplatz des Drittlands .


 
 
 


Drucksache 128/13

... Strukturierte Produkte, d.h. handelbare Wertpapiere oder andere Finanzinstrumente, die auf dem Wege einer Verbriefung angeboten werden, können ebenfalls Gegenstand steuerpflichtiger Finanztransaktionen sein. Solche Produkte sind sonstigen Finanzinstrumenten vergleichbar und müssen daher von der im vorliegenden Vorschlag verwendeten Begriffsbestimmung für Finanzinstrumente erfasst sein. Bei einer Ausnahme von der Finanztransaktionssteuer würden Umgehungsmöglichkeiten entstehen. Diese Produktkategorie umfasst insbesondere bestimmte Schuldverschreibungen, Optionsscheine und Zertifikate sowie Bankverbriefungen, die üblicherweise einen großen Teil des mit Anlagen wie Hypotheken oder Darlehen verbundenen Ausfallrisikos in den Markt verlagern, sowie Versicherungsverbriefungen, die Risiken anderer Art, z.B. das Übernahmerisiko, in den Markt verlagern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund und Vorgeschichte

1.2. Ziele des Vorschlags

1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Der Vorschlag im Einzelnen

3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems

3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze

3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Ansässigkeit

Kapitel III
Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer

Artikel 5
Finanztransaktionssteueranspruch

Artikel 6
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen

Artikel 7
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten

Artikel 8
Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage

Artikel 9
Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze

Kapitel IV
Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

Artikel 10
Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen

Artikel 11
Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung

Artikel 12
Verhinderung von Betrug und Hinterziehung

Artikel 13
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 14
Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Andere Steuern auf Finanztransaktionen

Artikel 16
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 17
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
Überprüfungsklausel

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten

Anhang
Finanzbogen zu Rechtsakten


 
 
 


Drucksache 322/13 (Beschluss)

... Insoweit zielt der Vorschlag nicht nur darauf ab, die Möglichkeit zuzulassen, für elektronische Anträge auf Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch kommunale Online-Bürgerdienste in Anspruch nehmen zu können, sondern sieht auch eine entsprechende Anwendbarkeit der Bestimmungen vor, die für eine elektronische Antragstellung unmittelbar bei der Registerbehörde gelten. Ausgenommen hiervon ist der Katalog der auszulesenden Daten (§ 30c Absatz 2 Satz 2 BZRG-E bzw. § 150e Absatz 2 Satz 2 GewO-E), da dieser sich aus dem Berechtigungszertifikat nach § 21 Absatz 1 Satz 1



Drucksache 100/13

... Der zusätzliche Absatz 7 erweitert den Anwendungsbereich des TEHG um Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen zur Kompensation der emissionshandelsbedingten Mehrkosten des Strombezugs von Unternehmen, die in besonderem Maße im internationalen Wettbewerb stehen. Grundlage für diese Beihilfen ist Artikel 10a Absatz 6 der Emissionshandels-Richtlinie, zu dessen Konkretisierung die EU-Kommission entsprechende Beihilfe-Leitlinien beschlossen hat (Mitteilung der Kommission "Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgaszertifikaten nach 2012"; ABl C 158 vom 5.6.2012, S. 4). Auf der Grundlage dieser Beihilfe-Leitlinien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Förderrichtlinie veröffentlicht. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des TEHG können für diese Beihilfeverfahren spezielle gesetzliche Regelungen vorgesehen werden.



Drucksache 348/2/13

... Unter anderem die wirtschaftliche Rezession in Europa, die höheren Anteile an erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz führen zu einem Überschuss von Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die aus diesem Überangebot resultierenden Preise für Emissionszertifikate von derzeit unter vier Euro pro Tonne CO



Drucksache 57/13

... - Aktualisierung der Verweise auf die EU-Verordnung zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses, auf die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung sowie auf die EU-Embargoverordnungen gegen Ägypten, Belarus, Eritrea, Iran, Liberia, Somalia, Syrien und Tunesien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand:

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Nummer 1, 5, 7 und 12 Buchstabe b, c und d

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 11

Nummer 11

Nummer 11

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2368: Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 665/13 (Beschluss)

... "Folgezertifikate und Folgeregistrierungsurkunden sind der zuständigen Behörde unaufgefordert vorzulegen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

14. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

15. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

16. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

17. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

18. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

19. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

21. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

1. Zur Verordnung allgemein

2. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 515/1/13

... 3. Der Preisverfall der Zertifikate im CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/1/13




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 503/1/12

... Die für öffentliche Urkunden geltende Echtheitsvermutung des § 437 Absatz 1 gilt gemäß Satz 3 auch für das gescannte elektronische Dokument, wenn das elektronische Dokument und der schriftliche Nachweis der Identität mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Diese Gleichstellung kann verantwortet werden, weil das qualifiziert elektronisch signierte Scanprodukt gegen eine Veränderung in zumindest äquivalenter Weise geschützt ist wie eine Urkunde. Der Nachweis der Identität ist von derjenigen Person qualifiziert elektronisch zu signieren, die die Verantwortung für die Übereinstimmung des gescannten elektronischen Dokuments mit der Urschrift trägt. In Signaturschlüssel-Zertifikaten oder in Attribut-Zertifikaten können alle Funktionen, Zuständigkeiten und Rechte von Behördenmitarbeitern ausgewiesen werden. Auch Dienstsiegel können elektronisch abgebildet werden. Durch die verwendeten Zertifikate ist es für das Gericht im Rahmen der Signaturprüfung möglich festzustellen, wer die Übertragung durchgeführt und die Identität zwischen Urschrift und hergestelltem elektronischem Dokument überprüft hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/1/12




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 130a Absatz 1 Satz 4 ZPO , Nummer 11 Buchstabe b § 195 Absatz 1 Satz 6 ZPO

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d § 130a Absatz 5 Satz 6 - neu - ZPO , Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe d § 14 Absatz 6 Satz 6 - neu - FamFG , Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe d § 46c Absatz 5 Satz 6 - neu - ArbGG , [Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d § 55a Absatz 2b Satz 6 - neu - VwGO ], Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe d § 65a Absatz 2b Satz 6 - neu - SGG , Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe d § 52a Absatz 2b Satz 6 - neu - FGO

3. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 130c Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 - neu - ZPO

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 130d Absatz 2 Satz 4 - neu - ZPO

5. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 317 Absatz 5 Satz 3 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 371a Absatz 2 - neu - ZPO, Nummer 15a - neu - § 371b - neu - ZPO

§ 371b
Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden

7. Zu Artikel 2 Nummer 16 - neu - § 694 Absatz 1 Satz 2 - neu - ZPO , Artikel 34 Absatz 3 Inkrafttreten

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

8. Zu Artikel 5 Nummer 5 - neu - § 82 Absatz 1 Satz 3 VwGO , Nummer 6 - neu - § 86 Absatz 5 Satz 1 VwGO , Artikel 6 Nummer 6 - neu - § 92 Absatz 1 Satz 4 SGG , Artikel 7 Nummer 4 - neu - § 65 Absatz 1 Satz 4 FGO und Nummer 5 - neu - § 77 Absatz 2 Satz 1 FGO

9. Zur Allgemeinen Begründung Abschnitt V Nummer 3 Absatz 5 -neu-

10. Zur Begründung zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 130a Absatz 1 ZPO


 
 
 


Drucksache 91/12

... /EG. Einzelheiten über die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Inspektionen sowie zu den Inspektionsberichten, einschließlich ihres Formats, und die auszustellenden Zertifikate sind derzeit in der von der Kommission veröffentlichten Sammlung der Gemeinschaftsverfahren festgelegt, die nach Artikel 3 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Bürgerinnen und Bürger

E.2. Wirtschaft

E.3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
Arzneimittelgesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 2

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 7
Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 8
GCP-Verordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 10
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 11
Medizinproduktegesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 12
DIMDI-Arzneimittelverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IX. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 73

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe j

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1787: Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 472/12 (Beschluss)

... Identitätsnachweis gemäß § 18 Personalausweisgesetz bereits abgeschlossen. Auch die technische Infrastruktur für die Verwendung des neuen Personalausweises für die Zwecke der Altersverifikation besteht bereits. Am Einsatzort wird ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Kartenlesegerät vorausgesetzt. Der Diensteanbieter muss im Besitz eines vom Bundesverwaltungsamt ausgegebenen Berechtigungszertifikats sein, um Daten aus dem Ausweis auslesen zu dürfen. Der Chip im Ausweis prüft diese Berechtigung, bevor er die Daten übermittelt. Der Ausweisinhaber entscheidet in jedem Einzelfall, welche Daten ausgelesen werden dürfen, und bestätigt dies mit der Eingabe der nur ihm bekannten sechsstelligen Geheimnummer (PIN). Der neue Personalausweis ist zudem geeignet, unter Wahrung der Anonymität lediglich festzustellen, ob der Ausweisinhaber volljährig ist (weitere personenbezogene Daten werden in diesem Fall nicht an den Diensteanbieter übermittelt). Gemäß Personalausweisgesetz besteht für Deutsche die Ausweispflicht. Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis besitzen. Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises durch Dritte ist eine Ordnungswidrigkeit, die von der Bundespolizei mit einer Geldbuße bis 30 000 Euro geahndet wird. Die Weitergabe des Ausweises nebst Geheimnummer (PIN) an Dritte ist somit äußerst unwahrscheinlich. Auch die gleichzeitige Bespielung mehrerer Geldgewinnspielgeräte, wie sie bei personenungebundenen Spielerkarten vorkommen kann, scheidet aus.



Drucksache 429/12

... Für Alarmanlagen bestehen zwar bereits europäische Leistungsnormen. Zudem gibt es den Zertifizierungsmechanismus "CertAlarm", der von der Industrie betrieben wird. Dieses System krankt allerdings daran, dass es privatrechtlich verwaltet wird und die Behörden der Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, die im Rahmen dieses Systems ausgestellten Zertifikate anzuerkennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt

3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie

4. Lösungsansätze

4.1. Überwindung der Marktzersplitterung

4.1.1. Normung

4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren

4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien

4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt

4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums

4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe

4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten

4.2.4. Haftungsbegrenzung

4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension

4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase

4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase

5. Überwachung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 557/12

... wurden in den zehn Jahren von 2001 bis 2010 insgesamt 395 072 qualifizierte Zertifikate (auf denen qeS beruhen) ausgestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Wechsel der Signaturalgorithmen 2007 zu einem Austausch des Gesamtbestandes ab 2007 führte. Daher ist davon auszugehen, dass aktuell ca. 300 000 Personen in der Lage sind, die qeS zu nutzen19.) Zum Vergleich: Seit November 2010 sind ca. 7 Millionen nPAs ausgegeben worden, ca. 2 Millionen Nutzer haben die eID-Funktion (also den

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 314/12 (Beschluss)

... "Satz 2 gilt auch, wenn die technische Überwachungsorganisation oder die Entsorgergemeinschaft von der für sie oder den Entsorgungsfachbetrieb zuständigen Behörde auf den Entfall der Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikates ausdrücklich hingewiesen wird und nicht innerhalb einer ihr gesetzten Frist die Maßnahmen nach Satz 1 anordnet." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/12 (Beschluss)




2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 6c1 - neu - BImSchG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 10 BImSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1a BImSchG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10 Absatz 7 Satz 2, 3 - neu - bis 5 - neu - und Absatz 8a BImSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 BImSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 28 Satz 3 - neu - BImSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - BImSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 2 - neu - und 3 - neu - BImSchG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 52 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 4 BImSchG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 52 Absatz 1b Satz 2 BImSchG

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 1 BImSchG

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 3 BImSchG

18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 67 Absatz 5 Satz 3 - neu - BImSchG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 54 Absatz 5 Satz 2 - neu -WHG * In Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b ist dem § 54 Absatz 5 folgender Satz anzufügen:

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

21. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG *

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 3 WHG

23. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 WHG

25. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 WHG

Zu Satz 1 zweiter Halbsatz:

26. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b, c § 60 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

27. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c § 60 Absatz 3 Satz 4 WHG

28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 - neu - KrWG

29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 2 KrWG

31. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 7 - neu - KrWG

32. Zu Artikel 3 Nummer 2b - neu - § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

33. Zu Artikel 3 Nummer 2b - neu - § 56 Absatz 8 Satz 3 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 6 Nummern 22, 26, 28, 30, 32 und 34 Anlage 1 Nummern 7.17.1 und 7.17.2, 7.22.1 und 7.22.2, 7.23.1 und 7.23.2, 7.24.1 und 7.24.2, 7.26.1 und 7.26.2 sowie 7.28.1 UVPG

35. Zu Artikel 6 Nummer 35 Anlage 1 Nummer 7.29 UVPG

36. Zu Artikel 6 Nummer 37, 39, 40, 41 und 43 Anlage 1 Nummer 8.3, 8.4.1, 8.5, 8.6 und 8.9 UVPG

37. Zu Artikel 6 Nummer 39 Anlage 1 Nummer 8.4.2.1 und 8.4.2.2 Spalte Vorhaben UVPG

38. Zu Artikel 6 Nummer 43 Anlage 1 Nummer 8.7.2 Spalte Vorhaben UVPG

39. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.2 Spalte Vorhaben UVPG

40. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.3 UVPG

41. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.4 Spalte Vorhaben UVPG

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 517/1/12

... Die Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG-E betreffen die Erteilung eines Schiffszertifikats oder des Schiffsbriefes bzw. den Vermerk von Änderungen hierauf. In beiden Fällen entsteht für das zuständige Registergericht selbst bei einfachen Anträgen ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand, der von der vorgesehenen Gebühr nicht abgedeckt wird. Deshalb ist eine Erhöhung der Gebühren von 15 auf 25 Euro erforderlich.



Drucksache 472/1/12

... Identitätsnachweis gemäß § 18 Personalausweisgesetz bereits abgeschlossen. Auch die technische Infrastruktur für die Verwendung des neuen Personalausweises für die Zwecke der Altersverifikation besteht bereits. Am Einsatzort wird ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Kartenlesegerät vorausgesetzt. Der Diensteanbieter muss im Besitz eines vom Bundesverwaltungsamt ausgegebenen Berechtigungszertifikats sein, um Daten aus dem Ausweis auslesen zu dürfen. Der Chip im Ausweis prüft diese Berechtigung, bevor er die Daten übermittelt. Der Ausweisinhaber entscheidet in jedem Einzelfall, welche Daten ausgelesen werden dürfen, und bestätigt dies mit der Eingabe der nur ihm bekannten sechsstelligen Geheimnummer (PIN). Der neue Personalausweis ist zudem geeignet, unter Wahrung der Anonymität lediglich festzustellen, ob der Ausweisinhaber volljährig ist (weitere personenbezogene Daten werden in diesem Fall nicht an den Diensteanbieter übermittelt). Gemäß Personalausweisgesetz besteht für Deutsche die Ausweispflicht. Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis besitzen. Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises durch Dritte ist eine Ordnungswidrigkeit, die von der Bundespolizei mit einer Geldbuße bis 30 000 Euro geahndet wird. Die Weitergabe des Ausweises nebst Geheimnummer (PIN) an Dritte ist somit äußerst unwahrscheinlich. Auch die gleichzeitige Bespielung mehrerer Geldgewinnspielgeräte, wie sie bei personenungebundenen Spielerkarten vorkommen kann, scheidet aus.



Drucksache 662/1/12

... , um eine gesetzliche Klarstellung, dass Holz, das nach PEFC, FSC und anderen für nachhaltige Waldbewirtschaftung anerkannten Zertifikaten zertifiziert worden ist, als "legal eingeschlagen" im Sinne der Definition der Verordnung gilt.



Drucksache 89/12 (Beschluss)

... Zertifikatsstudium an einer Hochschule,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 4 FinVermV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Satz 4 FinVermV

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c - neu - FinVermV

4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 FinVermV

5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 - neu - FinVermV

6. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 FinVermV


 
 
 


Drucksache 223/12

... endgültig) zeigt die möglicherweise positiven Auswirkungen auf die Beschäftigung auf, wenn Einnahmen aus dem Handel mit Emissionszertifikaten und aus einer CO



Drucksache 519/12

... § 9 Erteilung von Zertifikaten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Außenwirtschaftsgesetz(AWG)

Teil 1
Rechtsgeschäfte und Handlungen

§ 1
Grundsatz

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zweigniederlassungen und Betriebsstätten

§ 4
Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen

§ 5
Gegenstand von Beschränkungen

§ 6
Einzeleingriff

§ 7
Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres

§ 8
Erteilung von Genehmigungen

§ 9
Erteilung von Zertifikaten

Teil 2
Ergänzende Vorschriften

§ 10
Deutsche Bundesbank

§ 11
Verfahrens- und Meldevorschriften

§ 12
Erlass von Rechtsverordnungen

§ 13
Zuständigkeiten für den Erlass von Verwaltungsakten und für die Entgegennahme von Meldungen

§ 14
Verwaltungsakte

§ 15
Rechtsunwirksamkeit

§ 16
Urteil und Zwangsvollstreckung

Teil 3
Straf-, Bußgeld- und Überwachungsvorschriften

§ 17
Strafvorschriften

§ 18
Strafvorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Einziehung und Erweiterter Verfall

§ 21
Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden

§ 22
Straf- und Bußgeldverfahren

§ 23
Allgemeine Auskunftspflicht

§ 24
Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

§ 25
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 26
Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren

§ 27
Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs

§ 28
Kosten

Artikel 2
Folgeänderungen

1 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen

2 Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen

3 Änderung der Verordnung über allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

4 Änderung des Artikel 10-Gesetzes

5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

6 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes

7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

8 Änderung des Kulturgüterrückgabegesetzes

9 Änderung der Strafprozessordnung

10 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

11 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

12 Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung

14 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft

15 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr

16 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung

17 Änderung des Kreditwesengesetzes

18 Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes

19 Änderung des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes

20 Änderung des Marktorganisationsgesetzes

21 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung

22 Änderung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach Drittländern

23 Änderung der Wein-Alkohol-Absatz-Verordnung

24 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

25 Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes

26 Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und Inhalt des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Schwerpunkte der Novelle

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

IV. Erfüllungsaufwand:

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Im Einzelnen

Zu § 3

Zu § 4

Im Einzelnen

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu §§ 24

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2224: Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts - Vereinfachung, Straffung und zielgenauere Fassung des Außenwirtschaftsrechts unter Beibehaltung seiner bewährten Grundstrukturen


 
 
 


Drucksache 525/12

... (5) Es wird vermutet, dass Produkte und Verfahren die Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 3 erfüllen, wenn dies von einem für den Trinkwasserbereich akkreditierten Zertifizierer durch ein Zertifikat bestätigt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 12
Ausnahmegenehmigungen

§ 17
Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2017: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

II.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 818/12 (Beschluss)

... Ein Lösungsweg besteht in der Einführung einer organisationsbezogenen elektronischen Signatur (OES) für das Ausfertigungs- und Beglaubigungswesen sowie prozessleitende Verfügungen. Organisationsbezogene elektronische Signaturen (OES) sind fortgeschrittene elektronische Signaturen, die einer Organisationseinheit (z.B. rechtsfähige Einrichtung des Privatrechts oder eine öffentliche Stelle) als Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnet sind. Die verwendende Organisationseinheit muss sich im Gegenzug sämtliche Dokumente, die mit ihrer OES versehen sind, zurechnen lassen, ohne dass die Zurechnung an eine natürliche Person geknüpft ist (Organisationsverantwortung). Da es sich um reine Softwarezertifikate handelt, ist deren Vorhaltung und Nutzung deutlich einfacher zu bewerkstelligen als der Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen.



Drucksache 557/12 (Beschluss)

... Die die Schriftform ersetzenden elektronischen Varianten dürfen nicht die Gefahr von Risiken bergen, die von den Bürgerinnen und Bürgern nicht ohne weiteres erkennbar sind. Eine solche Gefahr besteht darin, dass in Unkenntnis der technischen Hintergründe das per De-Mail empfangene Dokument gesondert gespeichert und die dazugehörige De-Mail gelöscht oder zumindest nicht im Zusammenhang abgespeichert wird und die Signierfunktion damit verloren geht. Nur der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signierte und dem vorgeschriebenen Attributzertifikat versehene Verwaltungsakt weist auch die erlassende Behörde aus. Er kann im Rechtsverkehr problemlos und über längere Zeit gegenüber Dritten verwendet werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und auch in naher Zukunft kann aber nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass allen Bürgerinnen und Bürgern, die den Zugang im Sinne von § 3a Absatz 1 VwVfG für den Schriftverkehr im Verwaltungsverfahren über ihre De-Mail-Adresse eröffnen, die technischen Hintergründe bekannt sind. Das



Drucksache 687/12

... (5) Um die Verwendung solcher Technologien zu fördern, sollte die Ausbildung der Personen, die Tätigkeiten in Verbindung mit fluorierten Treibhausgasen ausüben, auch Technologien abdecken, die als Ersatz für fluorierte Treibhausgase dienen und deren Verwendung verringern sollen. Zertifikate sollten eine begrenzte Geltungsdauer haben, und die anfängliche Geltungsdauer sollte lediglich auf der Grundlage von obligatorischen regelmäßigen Weiterbildungen verlängert werden, um sicherzustellen, dass diese Personen über neue technische Entwicklungen im Bilde sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Problembeschreibung und Ziele

4 Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Reduzierung

Artikel 2
Vermeidung von Emissionen

Artikel 3
Kontrolle auf Dichtheit

Artikel 4
Leckage-Erkennungssysteme

Artikel 5
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 6
Emissionen bei der Herstellung

Artikel 7
Rückgewinnung

Artikel 8
Ausbildung und Zertifizierung

Kapitel III
Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung

Artikel 9
Beschränkungen des Inverkehrbringens

Artikel 10
Kennzeichnung und Produktinformation

Artikel 11
Beschränkung der Verwendung

Artikel 12
Vorbefüllung von Einrichtungen

Kapitel IV
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 13
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 14
Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 15
Quotenregister

Artikel 16
Übertragung von Quoten

Kapitel V
Berichterstattung

Artikel 17
Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung

Artikel 18
Erhebung von Emissionsdaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Ausführung der Befugnisübertragung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase

Anhang II

Anhang III
Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1

Anhang IV
In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs

Anhang V
Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Anhang VI
Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14

1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde

2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben

2.1. Schritt 1 der Berechnung

2.2. Schritt 2 der Berechnung

2.3. Schritt 3 der Berechnung

3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben

Anhang VII
Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 224/12

... Der Vorschlag enthält auch gestraffte Bestimmungen zur Regulierung bestimmter elektronischer Verfahren und Instrumente, z.B. dynamische Beschaffungssysteme (DPS - Dynamic Purchasing Systems), elektronische Auktionen (e-Auktionen) und elektronische Kataloge (e-Kataloge). Darüber hinaus soll e-CERTIS zwei Jahre nach der Umsetzungsfrist zur verbindlichen Clearing-Stelle werden. In CERTIS sollen die Zertifikate und Erklärungen archiviert werden, die bei Vergabeverfahren eventuell zur Bewertung von Bietern angefordert werden, ferner sollen dort die Gleichwertigkeitskriterien für die Mitgliedstaaten festlegt werden. Damit sollen größere Klarheit und mehr Rechtssicherheit gewährleistet werden, insbesondere bei grenzübergreifender Angebotsabgabe, wenn es um eventuell von den Mitgliedstaaten verlangte Zertifikate und Erklärungen geht19.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Wandel zum besseren - die wirtschaftlichen Argumente für die E-Vergabe

3. Überwindung der Hindernisse - der Weg nach Vorn

3.1. Schaffung eines effektiven Rechtsrahmens

5 Leitaktionen:

3.2. Förderung praktischer Lösungen auf der Grundlage bewährter Verfahren

5 Leitaktionen:

3.3. Unterstützung der Schaffung der Infrastruktur für die e-Vergabe

5 Leitaktionen:

3.4. Verbreitungsstrategie

5 Leitaktionen:

3.5. Überwachung der Verbreitung der e-Vergabe und des erzielten Nutzens

5 Leitaktionen:

4. Führung durch Vorbild

5 Leitaktionen:

5. Internationale Dimension der E-VERGABE

5 LEITAKTION:

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 548/12

... im Jahr 2020) zu reduzieren. Dank der EU-Ziele für erneuerbare Energien und der Investitionsanreize wie z.B. Einspeisungsvergütungen oder grüne Zertifikate hat die Erzeugung von Offshore-Windenergie in Europa begonnen, stark zu expandieren. 2011 entfielen auf den Offshore-Windsektor über 10 % der installierten Kapazität; er hatte europaweit 35 000 direkt und indirekt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/12




1. Einleitung

2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?

3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten

4. Laufende Initiativen der EU

5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum

5.1. Blaue Energie

5.2. Aquakultur

5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus

5.4. Meeresbodenschätze

5.5. Blaue Biotechnologie

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 89/1/12

... "c) als Finanzfachwirt (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/1/12




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 - neu - FinVermV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 FinVermV

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Satz 4 FinVermV

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c - neu - FinVermV

5. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 FinVermV

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 - neu - FinVermV

7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 FinVermV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 27 - neu - FinVermV

'Abschnitt 7 Übergangsregelungen

§ 27
Übergangsregelung


 
 
 


Drucksache 16/12

... /EG42 erforderlich sind, akzeptieren die Vergabestellen - solange die Signatur gültig ist - Signaturen, die sich auf ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat stützen, das in der Vertrauensliste des Kommissionsbeschlusses

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 604/12

... Satz 4 regelt, dass die Festschreibung des Regelwerks für sieben Jahre erfolgen soll. Grund für die Wahl dieses Zeitraums ist der Gleichlauf mit den TSI, welche in der Regel eine siebenjährige Festschreibung der technischen Anforderungen für die EG-Prüferklärung vorsehen. Sollte die Antragstellung jedoch mehr als sieben Jahre zurückliegen, so soll eine darüber hinaus gehende Festschreibung nicht vorgenommen werden. Stattdessen wird das Regelwerk zugrunde gelegt, das bei Ablauf der sieben Jahre gültig war. Ebenso soll eine Festschreibung des Regelwerks nicht über die Gültigkeitsdauer der EG-Konformitätsbescheinigung hinaus erfolgen. Daher wird die Festschreibung durch Satz 5 dahingehend begrenzt, dass diese längstens auf die Geltungsdauer des zugrundeliegenden EG-Zertifikats der benannten Stelle befristet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 3
Erfüllung der grundlegenden Anforderungen

§ 4
Technische Spezifikationen für die Interoperabilität

§ 7
Serienzulassung

§ 7a
Zulassung von Fahrzeugvarianten

§ 23
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel der Regelungen

II. Ermächtigungsgrundlage

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 575/12

... (66) Bei der Annahme der Art und Aufmachung der Datenelemente im Kurzbericht des Herstellers über Sicherheit und Leistung, der Regeln für die Bestimmung des Zuständigkeitsbereichs der benannten Stellen und der Muster für Freiverkaufszertifikate sollte das Beratungsverfahren zur Anwendung kommen, da diese Vorschriften prozeduraler Art sind und keinen direkten Einfluss auf Sicherheit und Gesundheit in der EU haben.



Drucksache 307/12

... Zu Nummer 3 (§ 16a, ergänzende Schutzzertifikate)



Drucksache 340/1/12

... 17. Aus Sicht des Bundesrates sollte der Verordnung direkt zu entnehmen sein, wie und gegenüber welchem Trustcenter sich ein mitgliedstaatlicher Zertifikatsinhaber identifizieren soll.



Drucksache 661/12

... Absatz 6 stellt klar, dass der jeweils betroffene Tierhalter auch das Recht hat, Zugriff zu den über seine Tiere oder seinen Betrieb gespeicherten Daten zu erhalten und den Auszug seiner Daten als Vorzertifikat für eine im innergemeinschaftlichen (z.B. BHV 1) oder Drittlandhandel auszustellende tierärztliche Bescheinigung nutzen kann.



Drucksache 340/12 (Beschluss)

... 16. Aus Sicht des Bundesrates sollte der Verordnung direkt zu entnehmen sein, wie und gegenüber welchem Trustcenter sich ein mitgliedstaatlicher Zertifikatsinhaber identifizieren soll.



Drucksache 411/12

... Hierdurch werden jedoch die Mitgliedstaaten nur einzeln verpflichtet, der Öffentlichkeit mit geeigneten Mitteln einschließlich der Veröffentlichung im Internet entsprechende Verzeichnisse mit aktualisierten Zertifikaten für die einzelnen Unternehmer des ökologischen Landbaus zugänglich zu machen. Die Bestimmungen müssen in den Mitgliedstaaten bis zum Anfang 2013 umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/12




Zum ersten Spiegelstrich:

Zum zweiten Spiegelstrich:

Zum dritten Spiegelstrich:


 
 
 


Drucksache 721/12

... -Marktes ab. Die Kommission legt Optionen für strukturelle Maßnahmen vor, mit denen das derzeitige, auf die Wirtschaftskrise zurückzuführende Überangebot an EU-ETS-Zertifikaten angegangen werden soll55. Dies würde zu mehr Investitionssicherheit führen und die Notwendigkeit nationaler Maßnahmen verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte

2.1. Wir haben schon viel erreicht

Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher

Konkurrenzfähigere Preise

Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte

Eine sicherere Versorgung

2.2. Es kann noch mehr erreicht werden

Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher

Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien

Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen

Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze

3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes

3.1. Durchsetzung

3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets

3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten

3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen

3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher

3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?

3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen

5 Flexibilität

Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger

Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU

Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze

Bessere Demand Response in den Verteilernetzen

4. Fazit

Anhang 1
Aktionsplan für Europa


 
 
 


Drucksache 503/12 (Beschluss)

... Den Kosten stehen aber die Einsparungen gegenüber, die bei entsprechender Nutzung dieser Infrastruktur dadurch entstehen, dass Schriftsätze nicht mehr (in dreifacher Ausfertigung) ausgedruckt und auf dem Papierwege an das Gericht übermittelt werden müssen. Weitere erhebliche Einsparungen wird die Anwaltschaft auch dadurch erzielen, dass die Kommunikation von Anwalt zu Anwalt über das besondere elektronische Anwaltspostfach ermöglicht wird und dieses künftig auch die Aufwendungen für die regelmäßige Erneuerung des Zertifikats für die Signatur erspart.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 49c
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 130c
Aktenausdruck

§ 130d
Elektronische Akte

§ 130e
Akteneinsicht; Abschriften

§ 130f
Datenträgerarchiv

§ 174a
Zustellung mittels elektronischer Übermittlung

§ 187
Veröffentlichung der Benachrichtigung

§ 371b
Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden

§ 945a
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46f
Aktenausdruck

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 9
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 10
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 50a
Bekanntmachungsorgan des Vereins

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 38

§ 39

§ 40

§ 168

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 14
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung des Signaturgesetzes

§ 5a
Vergabe von Organisationszertifikaten

§ 7a
Inhalt von Organisationszertifikaten

§ 8a
Sperrung von Organisationszertifikaten

Artikel 16
Änderung des Verschollenheitsgesetzes

§ 20

Artikel 17
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen

Artikel 19
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 20
Änderung der Grundbuchordnung

§ 137
Form elektronischer Dokumente

Artikel 21
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 22
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 23
Änderung des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 24
Änderung der Kostenordnung

Artikel 25
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 26
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 28
Weitere Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 29
Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 30
Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 31
Weitere Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 32
Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 33
Weitere Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 34
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Errichtung der Infrastruktur für ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach und obligatorischer elektronischer Rechtsverkehr für professionelle Einreicher

2. Empfangsbekenntnis elektronische Eingangsbestätigung als Zustellungsnachweis

3. Zulassung weiterer sicherer Verfahren der elektronischen Identifikation im elektronischen Rechtsverkehr und Schaffung einer neuen Organisationssignatur

4. Schaffung besonderer elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb gerichtlicher Verfahren

5. Elektronisches Schutzschriftenregister

6. Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen

7. Gebührenrechtliche Folgen der Übersendung von Originalschriftsätzen per Telefax und Gebührenanreize für die elektronische Einreichung

8. Mahnverfahren bei den Arbeitsgerichten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu den §§ 130c

Zu § 130e

Zu § 130f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummern 4 bis 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 21

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 22

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Artikel 31 bis 33
(Weitere Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung, des Sozialgerichtsgesetzes und der Finanzgerichtsordnung)

Zu Artikel 34


 
 
 


Drucksache 818/1/12

... Ein Lösungsweg besteht in der Einführung einer organisationsbezogenen elektronischen Signatur (OES) für das Ausfertigungs- und Beglaubigungswesen sowie prozessleitende Verfügungen. Organisationsbezogene elektronische Signaturen (OES) sind fortgeschrittene elektronische Signaturen, die einer Organisationseinheit (z.B. rechtsfähige Einrichtung des Privatrechts oder eine öffentliche Stelle) als Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnet sind. Die verwendende Organisationseinheit muss sich im Gegenzug sämtliche Dokumente, die mit ihrer OES versehen sind, zurechnen lassen, ohne dass die Zurechnung an eine natürliche Person geknüpft ist (Organisationsverantwortung). Da es sich um reine Softwarezertifikate handelt, ist deren Vorhaltung und Nutzung deutlich einfacher zu bewerkstelligen als der Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen.



Drucksache 487/12

... (3f) Innerhalb von 90 Tagen nach einer Inspektion zur Überprüfung der Guten Herstellungspraxis oder der Guten Vertriebspraxis wird den überprüften Betrieben, Einrichtungen oder Personen ein Zertifikat ausgestellt, wenn die Inspektion zu dem Ergebnis geführt hat, dass die entsprechenden Grundsätze und Leitlinien eingehalten werden. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikates soll drei Jahre nicht überschreiten. Das Zertifikat ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben; es ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/12




Zweites Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 6a
Verbote von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport, Hinweispflichten.

§ 52c
Arzneimittelvermittlung

§ 62
Organisation des Pharmakovigilanz-Systems der zuständigen Bundesoberbehörde.

§ 63b
Allgemeine Pharmakovigilanz-Pflichten des Inhabers der Zulassung

§ 63c
Dokumentations- und Meldepflichten des Inhabers der Zulassung für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, für Verdachtsfälle von Nebenwirkungen

§ 63d
Regelmäßige aktualisierte Unbedenklichkeitsberichte

§ 63e
Europäisches Verfahren

§ 63f
Allgemeine Voraussetzungen für nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen

§ 63g
Besondere Voraussetzungen für angeordnete nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen

§ 63h
Dokumentations- und Meldepflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind

§ 63i
Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen und Gewebe

§ 63j
Ausnahmen

Achtzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschrift

§ 146
Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 2
Weitere Änderungen des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 4
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Aufhebung der Bezeichnungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

§ 4a
Bezug und Rücknahme von Arzneimitteln

§ 9
Anforderungen an Arzneimittelvermittler

Artikel 8
Änderung der GCP-Verordnung

Artikel 9
Änderung der AMG-Anzeigeverordnung

Artikel 10
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Artikel 11
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 11a
Änderung des Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Artikel 12
Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung

Artikel 12a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12b
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 14
Außerkrafttreten

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 582/12

... (20) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten kontrollieren, ob die Nutzer ihren Verpflichtungen nachkommen. In diesem Zusammenhang sollten die zuständigen Behörden international anerkannte Konformitätszertifikate als Nachweis dafür akzeptieren, dass die genetischen Ressourcen, auf die sich diese beziehen, rechtmäßig erworben wurden und dass einvernehmlich festgelegte Bedingungen vereinbart wurden. Die zuständigen Behörden sollten zudem Aufzeichnungen über diese Kontrollen führen und die einschlägigen Informationen sollten gemäß der Richtlinie



Drucksache 314/1/12

... "Satz 2 gilt auch, wenn die technische Überwachungsorganisation oder die Entsorgergemeinschaft von der für sie oder den Entsorgungsfachbetrieb zuständigen Behörde auf den Entfall der Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikates ausdrücklich hingewiesen wird und nicht innerhalb einer ihr gesetzten Frist die Maßnahmen nach Satz 1 anordnet." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/12




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 6c1 - neu - BImSchG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 8 BImSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 10 BImSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - BImSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 2 BImSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 5 Absatz 4 Satz 1 BImSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 5 Absatz 4 Satz 4 - neu - BImSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1a BImSchG *

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 und 2 BImSchG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a BImSchG , Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 BImSchG , Nummer 10 Buchstabe b § 17 Absatz 2b Satz 1 Nummer 1 BImSchG und Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a BImSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BImSchG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10 Absatz 7 Satz 2, 3 - neu - bis 5 - neu - und Absatz 8a BImSchG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 BImSchG **

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 17 Absatz 2a BImSchG

Hauptempfehlung zu Ziffer 21

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 20

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4c - neu - BImSchG

23. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 28 Satz 3 - neu - BImSchG

24. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

25. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - BImSchG

26. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 2 - neu - und 3 - neu - BImSchG *

27. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 und 2 BImSchG *

28. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BImSchG **

29. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 52 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 4 BImSchG

31. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 6 BImSchG

32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 52 Absatz 1b Satz 2 BImSchG

33. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 1 BImSchG

34. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 3 BImSchG

35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 67 Absatz 5 Satz 3 - neu - BImSchG

36. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 54 Absatz 5 Satz 2 - neu -WHG *

37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

38. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - WHG

Hauptempfehlung zu Ziffer 40 [nur U]

39. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG **

Hilfsempfehlung zu Ziffer 39

40. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 WHG *

41. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 3 WHG

Hauptempfehlung zu Ziffer 43

42. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 42 [ nur U ]

43. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *

44. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 WHG

45. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 WHG

46. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 Satz 2 WHG *

47. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b, c § 60 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

49. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c § 60 Absatz 3 Satz 4 WHG

50. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 - neu - KrWG

51. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

52. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 2 KrWG

53. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 7 - neu - KrWG

54. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

55. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 56 Absatz 8 Satz 3 - neu - KrWG

56. Zu Artikel 6 Nummern 22, 26, 28, 30, 32 und 34 Anlage 1 Nummern 7.17.1 und 7.17.2, 7.22.1 und 7.22.2, 7.23.1 und 7.23.2, 7.24.1 und 7.24.2, 7.26.1 und 7.26.2 sowie 7.28.1 UVPG

57. Zu Artikel 6 Nummer 35 Anlage 1 Nummer 7.29 UVPG

58. Zu Artikel 6 Nummer 37, 39, 40, 41 und 43 Anlage 1 Nummer 8.3, 8.4.1, 8.5, 8.6 und 8.9 UVPG

59. Zu Artikel 6 Nummer 39 Anlage 1 Nummer 8.4.2.1 und 8.4.2.2 Spalte Vorhaben UVPG

60. Zu Artikel 6 Nummer 43 Anlage 1 Nummer 8.7.2 Spalte Vorhaben UVPG

61. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.2 Spalte Vorhaben UVPG

62. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.3 UVPG

63. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.4 Spalte Vorhaben UVPG

64. Zum Gesetzentwurf insgesamt

65. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 517/12 (Beschluss)

... Die Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG-E betreffen die Erteilung eines Schiffszertifikats oder des Schiffsbriefes bzw. den Vermerk von Änderungen hierauf. In beiden Fällen entsteht für das zuständige Registergericht selbst bei einfachen Anträgen ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand, der von der vorgesehenen Gebühr nicht abgedeckt wird. Deshalb ist eine Erhöhung der Gebühren von 15 auf 25 Euro erforderlich.



Drucksache 265/12

... Ausstattung an, um Ausdrucke aus dem Vermögensverzeichnis gesetzeskonform als elektronisches Dokument übermitteln zu können. Benötigt werden eine Signaturkarte oder ein Personalausweis mit aktiver eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion), ein Signaturzertifikat, ein Computer mit geeigneter und zugelassener Software für das qualifizierte elektronische Signieren und ein Komfortkartenleser. Qualifizierte elektronische Signaturen kosten 40 bis 60 Euro pro Jahr. Ein von der Bundesanstalt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zugelassener Komfort-Kartenleser kostet ab 120 Euro. Weitere möglicherweise anfallende Kosten für die technische Ausstattung sind derzeit nicht abschätzbar, da die technische Lösung für die Umsetzung der Anforderungen aus § 802d



Drucksache 557/1/12

... Die die Schriftform ersetzenden elektronischen Varianten dürfen nicht die Gefahr von Risiken bergen, die von den Bürgerinnen und Bürgern nicht ohne weiteres erkennbar sind. Eine solche Gefahr besteht darin, dass in Unkenntnis der technischen Hintergründe das per De-Mail empfangene Dokument gesondert gespeichert und die dazugehörige De-Mail gelöscht oder zumindest nicht im Zusammenhang abgespeichert wird und die Signierfunktion damit verloren geht. Nur der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signierte und dem vorgeschriebenen Attributzertifikat versehene Verwaltungsakt weist auch die erlassende Behörde aus. Er kann im Rechtsverkehr problemlos und über längere Zeit gegenüber Dritten verwendet werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und auch in naher Zukunft kann aber nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass allen Bürgerinnen und Bürgern, die den Zugang im Sinne von § 3a Absatz 1 VwVfG für den Schriftverkehr im Verwaltungsverfahren über ihre De-Mail-Adresse eröffnen, die technischen Hintergründe bekannt sind. Das



Drucksache 148/12

... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen des vorzulegenden Gesamtkonzeptes einen zentral verwalteten, regierungs- und unternehmensunabhängig organisierten, revolvierenden Energieeffizienz-Fonds als Basis eines Energieeffizienz-Anreizsystems auszugestalten, um darüber Förderungen, Ausgleichszahlungen und Vorfinanzierungen im Bereich der Energieeffizienz zu realisieren. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang darum, auf der Basis der Erfahrungen anderer europäischer Mitgliedstaaten die Implementierung eines marktwirtschaftlich orientierten (Ausgleichs-)Mechanismus zu prüfen. Dieser Mechanismus soll einen Handel mit "Effizienzzertifikaten" begründen. Im Fall einer Übererfüllung vorgegebener Effizienzziele durch ein Versorgungsunternehmen würde dieses in die Lage versetzt, solche Zertifikate zu veräußern. Versorgungsunternehmen, die die vorgegebenen Effizienzziele nicht erreichen, könnten diese Zertifikate erwerben. Über ein solches System wäre es u. U. möglich, unterschiedliche regionale Voraussetzungen über ein marktwirtschaftliches System zu kompensieren. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solcher Mechanismus geeignet sein könnte, festgelegte Ziele zur Energieeffizienzsteigerung zu erreichen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Eignung und Praktikabilität eines solchen Mechanismus wissenschaftlich untersuchen zu lassen.



Drucksache 134/12

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie



Drucksache 340/12

... Artikel 21 enthält die Anforderungen an qualifizierte Signaturzertifikate. Er präzisiert Anhang I der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Mehrwert Kriterium der Wirksamkeit

3.3 Erläuterung des Vorschlags im Einzelnen

3.3.1 Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen

3.3.2 Kapitel II - Elektronische Identifizierung

3.3.3 Kapitel III -Vertrauensdienste 3.3.3.1 Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

3.3.3.2 Abschnitt 2 - Beaufsichtigung

3.3.3.3 Abschnitt 3 - Elektronische Signaturen

3.3.3.4 Abschnitt 4 - Elektronische Siegel

3.3.3.5 Abschnitt 5 - Elektronische Zeitstempel

3.3.3.6 Abschnitt 6 - Elektronische Dokumente

3.3.3.7 Abschnitt 7 - Elektronische Zustelldienste

3.3.4 Kapitel IV - Delegierte Rechtsakte

3.3.5 Kapitel V - D UR CHFÜHR Ungsrechtsakte

3.3.6 Kapitel VI - Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Binnenmarktgrundsatz

Kapitel II
ELEKTRONISCHE Identifizierung

Artikel 5
Gegenseitige Anerkennung und Akzeptierung

Artikel 6
Bedingungen für die Notifizierung elektronischer Identifizierungssysteme

Artikel 7
Notifizierung

Artikel 8
Koordinierung

Kapitel III
Vertrauensdienste

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9
Haftung

Artikel 10
Vertrauensdiensteanbieter aus Drittländern

Artikel 11
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 12
Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen

Abschnitt 2
Beaufsichtigung

Artikel 13
Aufsichtsstelle

Artikel 14
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 15
Sicherheitsanforderungen an Vertrauensdiensteanbieter

Artikel 16
Beaufsichtigung qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter

Artikel 17
Beginn der Erbringung qualifizierter Vertrauensdienste

Artikel 18
Vertrauenslisten

Artikel 19
Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter

Abschnitt 3
Elektronische Signaturen

Artikel 20
Rechtswirkung und Akzeptierung elektronischer Signaturen

Artikel 21
Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen

Artikel 22
Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten

Artikel 23
Zertifizierung qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten

Artikel 24
Veröffentlichung einer Liste zertifizierter qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten

Artikel 25
Anforderungen an die Validierung qualifizierter elektronischer Signaturen

Artikel 26
Qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen

Artikel 27
Bewahrung qualifizierter elektronischer Signaturen

Abschnitt 4
Elektronische Siegel

Artikel 28
Rechtswirkung elektronischer Siegel

Artikel 29
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel

Artikel 30
Qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten

Artikel 31
Validierung und Bewahrung qualifizierter elektronischer Siegel

Abschnitt 5
Elektronische Zeitstempel

Artikel 32
Rechtswirkung elektronischer Zeitstempel

Artikel 33
Anforderungen an qualifizierte elektronische Zeitstempel

Abschnitt 6
Elektronische Dokumente

Artikel 34
Rechtswirkung und Akzeptierung elektronischer Dokumente

Abschnitt 7
Qualifizierter elektronischer Zustelldienst

Artikel 35
Rechtswirkung des elektronischen Zustelldienstes

Artikel 36
Anforderungen an qualifizierte elektronische Zustelldienste

Abschnitt 8
Website-Authentifizierung

Artikel 37
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung

Kapitel IV
Delegierte Rechtsakte

Artikel 38
Befugnisübertragung

Kapitel V
Durchführungsrechtsakte

Artikel 39
Ausschussverfahren

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 40
Berichterstattung

Artikel 41
Aufhebung

Artikel 42
Inkrafttreten

Anhang I
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen enthalten

Anhang II
Anforderungen an qualifizierte Signaturerstellungseinheiten

Anhang III
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel enthalten

Anhang IV
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung Qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung enthalten:

Finanzbogen


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.