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161 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zentralamtes"


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Drucksache 227/1/19

... Es ist erforderlich, die Mitwirkung der Länder zeitnah in einer für die Praxis tauglichen Weise zu regeln, um möglichst von Beginn an zeitliche Verzögerungen bei der Fallbearbeitung mit Blick auf die gesetzlichen Fristen nach der EU-Streitbeilegungsrichtlinie zu vermeiden. Außerdem müssen im Streitbeilegungsverfahren die für die jeweiligen Einzelfälle zuständigen Landesfinanzbehörden in allen Phasen des Verfahrens (zumindest) in gleichem Umfang wie der beschwerdeführende Steuerpflichtige über die Verfahrensschritte und die Entscheidungen informiert werden. Im Gesetzentwurf fehlen sowohl grundlegende Aussagen zu einer Informationspflicht des Bundeszentralamtes für Steuern gegenüber den Landesfinanzbehörden als auch zu den Mitwirkungsrechten der Länder in dem neuen Verfahren.



Drucksache 227/19 (Beschluss)

... Es ist erforderlich, die Mitwirkung der Länder zeitnah in einer für die Praxis tauglichen Weise zu regeln, um möglichst von Beginn an zeitliche Verzögerungen bei der Fallbearbeitung mit Blick auf die gesetzlichen Fristen nach der EU-Streitbeilegungsrichtlinie zu vermeiden. Außerdem müssen im Streitbeilegungsverfahren die für die jeweiligen Einzelfälle zuständigen Landesfinanzbehörden in allen Phasen des Verfahrens (zumindest) in gleichem Umfang wie der beschwerdeführende Steuerpflichtige über die Verfahrensschritte und die Entscheidungen informiert werden. Im Gesetzentwurf fehlen sowohl grundlegende Aussagen zu einer Informationspflicht des Bundeszentralamtes für Steuern gegenüber den Landesfinanzbehörden als auch zu den Mitwirkungsrechten der Länder in dem neuen Verfahren.



Drucksache 65/17

... Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern und dem Kraftfahrt-Bundesamt ein, wenn der Vollstreckungsschuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder wenn bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist. Ergänzt wurden mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung die durch die §§ 755 und 802l



Drucksache 119/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für die Fälle, in denen das Bundeszentralamt für Steuern für die Besteuerung des Investmentfonds zuständig ist, eine Regelung zur Abführung und Verteilung des Länderanteils an der Körperschaftsteuer zu schaffen ist.



Drucksache 119/1/16

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für die Fälle, in denen das Bundeszentralamt für Steuern für die Besteuerung des Investmentfonds zuständig ist, eine Regelung zur Abführung und Verteilung des Länderanteils an der Körperschaftsteuer zu schaffen ist.



Drucksache 278/16

... Der finanzielle Aufwand für die Konzentration der Familienkassen des öffentlichen Dienstes bei der Bundesagentur für Arbeit beläuft sich nach derzeitiger Planung auf einen einmaligen Umstellungsaufwand in Höhe von rund 22,25 Mio. Euro in der Übergangsphase (2017 bis 2021). Bei den abgebenden Familienkassen des öffentlichen Dienstes entsteht ein einmaliger Aufwand in Höhe von rund 1,875 Mio. Euro. Nach Übernahme der Aufgabe durch die Bundesagentur für Arbeit entsteht für die Bearbeitung der zusätzlichen Kindergeldfälle nach derzeitiger Fallpauschale ein höherer Aufwand von rd. 1,4 Mio. Euro im ersten Jahr, der sich sukzessive steigert und ab dem Jahr 2022 jährlich rund 7,5 Mio. Euro beträgt. Zusätzlich fällt in der Übergangsphase bis 2021 beim Bundeszentralamt für Steuern Personalaufwand in Höhe von 296 000 Euro jährlich an.



Drucksache 178/12

... Dem Bundeszentralamt für Steuern entstehen Mehrkosten von jährlich rund 8 000 Euro (zusätzlicher laufender Sachaufwand, im Wesentlichen beim Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik) durch die erhöhte Anzahl von Anfragedatensätzen bei Teilnahme von mehr Ländern am automatisierten Datenabgleich im



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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.