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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wirkstoffbezeichnung"


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Drucksache 557/19

... "(3a) Bei der Angabe von Fertigarzneimitteln sind im Medikationsplan neben der Arzneimittelbezeichnung insbesondere auch die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und die Wirkstärke des Arzneimittels anzugeben. Hierfür sind einheitliche Bezeichnungen zu verwenden, die in der Referenzdatenbank nach § 31b zur Verfügung gestellt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20k
Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz

§ 31b
Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel

§ 31c
Beleihung mit der Aufgabe der Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel; Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene

§ 33a
Digitale Gesundheitsanwendungen

§ 68a
Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen

§ 68b
Förderung von Versorgungsinnovationen

§ 75b
Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 86
Verwendung von Verordnungen in elektronischer Form

§ 134
Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung

§ 139e
Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung

§ 263a
Anlagen in Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen

§ 291h
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 303a
Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz; Verordnungsermächtigung

§ 303b
Datenzusammenführung und -übermittlung

§ 303c
Vertrauensstelle

§ 303d
Forschungsdatenzentrum

§ 303e
Datenverarbeitung

§ 303f
Gebührenregelung; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 106b
Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

§ 125
Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6a
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 28/1/15

... Die Änderung dient der Klarstellung. Mit "Ulipristalacetat" wird eine eindeutige chemische Wirkstoffbezeichnung eingefügt. Obwohl die Verschreibungspflicht für Ulipristal und seine Ester gilt, kann die Ausnahme davon nur für den bekannten, eindeutig bezeichneten Wirkstoff Ulipristalacetat gelten. Eine Ausnahme von der Verschreibungspflicht für andere, noch unbekannte Ester des Ulipristals ist nicht sachgerecht. Die angegebene Konzentrationsgrenze von bis zu 30 mg Wirkstoff trifft nur auf Ulipristalacetat zu. Für verschiedene Ester mit unterschiedlichen molaren Massen wäre diese Konzentrationsangabe nicht korrekt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/1/15




1. Zu Artikel 2 Anlage 1 AMVV

2. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 2b ApBetrO

'Artikel 2a Änderung der Apothekenbetriebsordnung


 
 
 


Drucksache 28/15 (Beschluss)

... Die Änderung dient der Klarstellung. Mit "Ulipristalacetat" wird eine eindeutige chemische Wirkstoffbezeichnung eingefügt. Obwohl die Verschreibungspflicht für Ulipristal und seine Ester gilt, kann die Ausnahme davon nur für den bekannten, eindeutig bezeichneten Wirkstoff Ulipristalacetat gelten. Eine Ausnahme von der Verschreibungspflicht für andere, noch unbekannte Ester des Ulipristals ist nicht sachgerecht. Die angegebene Konzentrationsgrenze von bis zu 30 mg Wirkstoff trifft nur auf Ulipristalacetat zu. Für verschiedene Ester mit unterschiedlichen molaren Massen wäre diese Konzentrationsangabe nicht korrekt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Anlage 1 AMVV

2. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 2b ApBetrO

'Artikel 2a Änderung der Apothekenbetriebsordnung


 
 
 


Drucksache 451/13

... Soweit die Vereinbarung einer Bevorzugungen oder eines "Beeinflussen-Lassens" bei der Abgabe u.a. von Arzneimitteln unter Strafe gestellt werden soll, sind hiervon insbesondere auch Apothekerinnen und Apotheker betroffen. Von großer Relevanz ist diese Fallgestaltung, wenn die Ärztin oder der Arzt ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder die Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Präparat nicht ausschließt ("autidem").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 451/13 (Beschluss)

... Soweit die Vereinbarung einer Bevorzugung oder eines "Beeinflussen-Lassens" bei der Abgabe u.a. von Arzneimitteln unter Strafe gestellt werden soll, sind hiervon insbesondere auch Apothekerinnen und Apotheker betroffen. Von großer Relevanz ist diese Fallgestaltung, wenn die Ärztin oder der Arzt ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder die Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Präparat nicht ausschließt ("autidem").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 299a

Zu § 299a

Zu § 299a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 487/12

... aa) In Satz 1 Nummer 2 wird das Komma am Ende durch ein Semikolon ersetzt und werden die Wörter "enthält das Arzneimittel bis zu drei Wirkstoffe, muss der internationale Freiname (INN) aufgeführt werden oder, falls dieser nicht existiert, die gebräuchliche Bezeichnung; dies gilt nicht, wenn in der Bezeichnung die Wirkstoffbezeichnung nach Nummer 8 enthalten ist," eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/12




Zweites Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 6a
Verbote von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport, Hinweispflichten.

§ 52c
Arzneimittelvermittlung

§ 62
Organisation des Pharmakovigilanz-Systems der zuständigen Bundesoberbehörde.

§ 63b
Allgemeine Pharmakovigilanz-Pflichten des Inhabers der Zulassung

§ 63c
Dokumentations- und Meldepflichten des Inhabers der Zulassung für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, für Verdachtsfälle von Nebenwirkungen

§ 63d
Regelmäßige aktualisierte Unbedenklichkeitsberichte

§ 63e
Europäisches Verfahren

§ 63f
Allgemeine Voraussetzungen für nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen

§ 63g
Besondere Voraussetzungen für angeordnete nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen

§ 63h
Dokumentations- und Meldepflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind

§ 63i
Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen und Gewebe

§ 63j
Ausnahmen

Achtzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschrift

§ 146
Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 2
Weitere Änderungen des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 4
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Aufhebung der Bezeichnungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

§ 4a
Bezug und Rücknahme von Arzneimitteln

§ 9
Anforderungen an Arzneimittelvermittler

Artikel 8
Änderung der GCP-Verordnung

Artikel 9
Änderung der AMG-Anzeigeverordnung

Artikel 10
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Artikel 11
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 11a
Änderung des Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Artikel 12
Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung

Artikel 12a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12b
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 14
Außerkrafttreten

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 917/05

... Wirkstoffbezeichnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 917/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zusatzstoff - Zulassungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Zusatzstoff - Verkehrsverordnung

Artikel 4
Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Konfitürenverordnung

Artikel 6
Änderung der Honigverordnung

Artikel 7
Änderung der Zuckerartenverordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz

Artikel 9
Änderung der Kakaoverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorienextrakte

Artikel 11
Änderung der Erukasäure-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Fruchtsaftverordnung

Artikel 13
Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung

Artikel 15
Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung

Artikel 16
Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung

Artikel 17
Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung

Artikel 18
Änderung der Zinnverordnung

Artikel 19
Änderung der Tabakverordnung

Artikel 20
Aufheben von Vorschriften

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 794/05

... Bei Verschreibungen von Fertigarzneimitteln kann nunmehr an Stelle der Bezeichnung des Arzneimittels auch der Wirkstoff (einschließlich der Stärke und - nach Nr. 5 - der Darreichungsform) angegeben werden. Damit wird § 129 Abs. 1 Nr. 1 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches entsprochen, wonach der Arzt eine Verschreibung auch unter Angabe der Wirkstoffbezeichnung vornehmen kann (autidem-Verschreibung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Artikel 2
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den §§ 3

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
(zu § 1 Nr.1)

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Drucksache 17/16 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.