[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wintern"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 148/19

... 3. Die vorgesehene generelle Verpflichtung, vor Sommerungen zwingend eine überwinternde Zwischenfrucht anzubauen, bedarf einer Überprüfung. Der Zwischenfruchtanbau ist beispielsweise nicht möglich nach spät gerodeten Zuckerrüben und nachfolgendem Sommergerstenanbau.



Drucksache 138/19 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung vom 11. Juli 2014 (BR-Drucksache 243/14(B)), die darauf abzielte, den Beitrag der Gasspeicher zur deutschen Energieversorgung dauerhaft zu sichern. Diese Entschließung gab den Anstoß für das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom Dezember 2015, welches die verstärkte Kontrahierung von Regelenergieprodukten durch die Marktgebietsverantwortlichen vorsieht. Der Bundesrat begrüßt diesen Ansatz grundsätzlich, hält aber die in den vergangenen Wintern (insbesondere im Winter 2017/2018) von den Marktgebietsverantwortlichen ausgeschriebenen regionalen Regelenergiebedarfe für eine nationale Gasmangellage für zu gering. Hierzu könnte die Sicherstellung von termingebundenen Mindestfüllständen der Gasspeicher einen Beitrag leisten. Zudem sollte aus Sicht des Bundesrates die Versorgungssicherheit dadurch erhöht werden, dass die Marktgebietsverantwortlichen ihre Leistungen nur an bestimmten Ein-/Ausspeisepunkten ausschreiben (Begrenzung auf Speicheranschlusspunkte).



Drucksache 138/1/19

... h) Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung vom 11. Juli 2014 (BR-Drucksache 243/14(B)), die darauf abzielte, den Beitrag der Gasspeicher zur deutschen Energieversorgung dauerhaft zu sichern. Diese Entschließung gab den Anstoß für das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom Dezember 2015, welches die verstärkte Kontrahierung von Regelenergieprodukten durch die Marktgebietsverantwortlichen vorsieht. Der Bundesrat begrüßt diesen Ansatz grundsätzlich, hält aber die in den vergangenen Wintern (insbesondere im Winter 2017/2018) von den Marktgebietsverantwortlichen ausgeschriebenen regionalen Regelenergiebedarfe für eine nationale Gasmangellage für zu gering. Hierzu könnte die Sicherstellung von termingebundenen Mindestfüllständen der Gasspeicher einen Beitrag leisten. Zudem sollte aus Sicht des Bundesrates die Versorgungssicherheit dadurch erhöht werden, dass die Marktgebietsverantwortlichen ihre Leistungen nur an bestimmten Ein-/Ausspeisepunkten ausschreiben (Begrenzung auf Speicheranschlusspunkte).



Drucksache 80/16

... In Mitgliedstaaten mit kalten Wintern haben Fernwärmesysteme eine lange Tradition. In einigen Ländern werden Fernwärmesysteme als attraktive Option für Unternehmen und Verbraucher und als Mittel zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Einsatzes von erneuerbaren Energieträgern betrachtet. In anderen Ländern haben die alten Systeme jedoch wegen mangelnder Investitionen oder einer ungünstigen Preisregelung, geringer Leistungsfähigkeit und einer negativen Wahrnehmung durch die Verbraucher an Bedeutung verloren. Einige Mitgliedstaaten unternehmen Anstrengungen, um alte System zu modernisieren und zu erweitern, während andere, in denen die Technologie kaum bekannt ist, neue Systeme errichten. Zudem können Fernwärme und -kälte dazu beitragen, die Luftqualität zu verbessern, insbesondere wenn dadurch Festbrennstoff-Heizungssysteme in Haushalten ersetzt oder vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. VISIONEN und Ziele

3. Herausforderungen

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung

Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012

Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden

4 Finanzierung

Heiz - und Kühlanlagen

Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13

Abwärme und Abkälte

4. Synergien IM Energiesystem

Fernwärme und -kälte

Kraft -Wärme-Kopplung KWK

Intelligente Gebäude

5. Instrumente und LÖSUNGEN

4 Gebäude

Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

Intelligente Systeme

4 Innovation

4 Finanzierung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 406/1/14

... . Insbesondere für besonders durchlässige sandige Böden wäre die Auswaschungsgefahr auch in milden Wintern erheblich verringert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/1/14




1. Zu § 20 Überschrift

2. Zu § 28 Absatz 2 Satz 1, Satz 2

3. Zu Anlage 1 zu §§ 3 und 30 Absatz 1

4. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

5. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

6. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1 *

7. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 50/11

... Die Probleme der Bahn in den Wintern 2009/2010 und 2010/2011 haben gezeigt, dass die DB AG auf die aufgetretenen Schwierigkeiten nicht ausreichend vorbereitet war, weder im Personen-, noch im Güterverkehr und insbesondere nicht bei der S-Bahn Berlin.



Drucksache 341/11 (Beschluss)

... Der totale Verlust des Vergütungsanspruchs durch die EEG-Regelungen beim Unterschreiten von 60 Prozent des in einem Jahr in der Anlage erzeugten Stroms in Kraft-Wärme-Kopplung birgt unkalkulierbare Risiken. So kann bei Ausfall eines Wärmekunden oder bei milden Wintern die Wärmelieferung unverschuldet unter den Schwellenwert fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/11 (Beschluss)




9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG

16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG

33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG

34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG

35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG

36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG

41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG

42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG

45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG

46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG

47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG

48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG

49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -

50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG

51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG

52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG

53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG

54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG

55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG

56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g

57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG

58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG

59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG

60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG

61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG

62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.

63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung

66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung

67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung

68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG


 
 
 


Drucksache 392/1/11

... Der totale Verlust des Vergütungsanspruchs durch die EEG-Regelungen beim Unterschreiten von 60 Prozent des in einem Jahr in der Anlage erzeugten Stroms in Kraft-Wärme-Kopplung birgt unkalkulierbare Risiken. So kann bei Ausfall eines Wärmekunden oder bei milden Wintern die Wärmelieferung unverschuldet unter den Schwellenwert fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/11




1. Hauptempfehlung

2. Hauptempfehlung

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 7

9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 17

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 7

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2 und Hauptempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

16. Hilfsempfehlung zu Ziffern 1, 2 und 15

Zu Artikel 1 Nummer 18

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 20

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 20

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 21

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 41

24. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG

25. Zum Gesetz insgesamt

26. Zum Gesetz insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 278/09A

... -Richtlinie. Dieses strenge Schutzsystem setzt den Erlass kohärenter, koordinierter und vorbeugender Maßnahmen voraus (Urteile vom 16. März 2006 gegen Griechenland, Rechtssache C-518/04, Rdz. 16 sowie vom 11. Januar 2007 gegen Irland, Rechtssache C-183/05, Rdz. 30). Diese Verpflichtung hat den Sinn, es möglichst nicht erst zu Verstößen gegen Störungs- und Tötungsverbote kommen zu lassen, sondern diese gegebenenfalls präventiv zu verhindern. Sie kann z.B. erfordern, Gitter an Höhlen anzubringen, um den darin überwinternden Fledermäusen eine störungsfreie Situation zu gewährleisten.



Drucksache 137/09

... 146. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, als Teil einer breiter angelegten Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit Winternotfallpläne auszuarbeiten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/09




2 Einleitung

Allgemeine Empfehlungen

Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen

2 Minderheiten

2 Roma

2 Chancengleichheit

Sexuelle Ausrichtung

2 Fremdenfeindlichkeit

Junge, ältere und behinderte Menschen

2 Kultur

2 Streitkräfte

Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung

2 Aufnahme

Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen

2 Integration

2 Rückkehr

Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

2 Meinungsfreiheit

Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit

2 Diskriminierung

2 Jugendgerichtsbarkeit

Unterstützung für Kinder

Teil habe

Soziale Rechte

2 Armut

2 Obdachlosigkeit

Wohnraum

2 Gesundheit

2 Arbeitnehmer

Nicht gemeldete Arbeitnehmer

2 Senioren


 
 
 


Drucksache 814/08

... 60. fordert den Rat auf, eine EU-weite Verpflichtung zu vereinbaren, dass bis zum Jahre 2015 Obdachlosigkeit beseitigt wird, und verlangt, dass die Mitgliedstaaten integrierte Politikmaßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs zu einer erschwinglichen Wohnung guter Qualität für alle ausarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf als Teil einer breiter angelegten Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit Winternotfallpläne auszuarbeiten und Agenturen zu schaffen, die die Bereitstellung und den Zugang zu Wohnungen für Gruppen ermöglichen sollen, die diskriminiert werden schlägt vor, vergleichbare Daten über das Ausmaß von Obdachlosigkeit und schlechter Wohnsituation zu sammeln; fordert die Kommission auf, eine EU-Rahmendefinition von Obdachlosigkeit auszuarbeiten, vergleichbare und zuverlässige statistische Daten zu erheben und jährlich über die neuesten Maßnahmen und Fortschritte in den Mitgliedstaaten zur Beendigung der Obdachlosigkeit zu berichten;



Drucksache 146/07

... Die vorgeschlagene Richtlinie klärt darüber hinaus die Bestimmungen über eine mögliche Abweichung von dem bei arktischen Witterungsbedingungen oder strengen Wintern zulässigen Dampfhöchstdruck, um Fehlinterpretationen zu vermeiden und die rechtliche Sicherheit zu erhöhen, und führt eine neue Überprüfungsklausel ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/07




Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Wissenschaftliche / Fachbereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Vereinfachung

Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Überprüfungs-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

6. Beschreibung der einzelnen Änderungen

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 98/70/EG

Artikel 2
Änderungen zur Richtlinie 1999/32/EG

Artikel 3
Aufhebung

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Adressaten

Anhang V
Umweltbezogene Spezifikationen für Handelsübliche Kraftstoffe zur Vermeidung in Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor

Anhang VI
Für Ottokraftstoffgemische mit Ethanol zulässige Dampfhöchstdruckabweichung


 
 
 


Drucksache 563/07

... Insbesondere nach milden Wintern kann im Folgejahr ein Durchwuchs von gentechnisch verändertem Mais auftreten, der benachbarte Felder beeinträchtigen kann und deshalb zu überwachen und zu beseitigen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind

§ 3
Mitteilungspflicht

§ 4
Anpassungspflicht

§ 5
Anfragepflicht

§ 6
Lagerung

§ 7
Beförderung

§ 8
Ernte

§ 9
Eingesetzte Gegenstände

§ 10
Durchwuchs

§ 11
Aufbringen von Stoffen

§ 12
Aufzeichnungen

§ 13
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 2 Nr. 1, § 5, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1)

1. Benachbarte Flächen

2. Mindestabstand

3. Andere Maßnahmen

4. Überwachung und Beseitigung von Durchwuchs

5. Fruchtfolge

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

III. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 359/18 PDF-Dokument



Drucksache 434/16 PDF-Dokument



Drucksache 725/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.