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56 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Weiterbildungsanbieter"


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Drucksache 93/18 (Beschluss)

... Die Änderung berücksichtigt, dass nach § 15b Absatz 1 Satz 3 die Weiterbildung auch durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden erfolgen kann. Da es in einem solchen Fall einen Weiterbildungsanbieter nicht gibt, kann es dann auch keine entsprechenden Nachweise geben.

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Drucksache 93/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2, 4 und 7 sowie Anlage 3 § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, § 15a Absatz 2 Satz 2, § 15b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 und § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie Absatz 2 Nummer 2 und Anlage 3 Einleitungsteil, Tabellenspalte 4, Tabellenzwischenzeile, Tabellenspalte 5 und Bestätigungstext MaBV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 Buchstabe b § 15b Absatz 3 und § 18 Absatz 1 Nummer 11a. MaBV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 93/1/18

... Die Änderung berücksichtigt, dass nach § 15b Absatz 1 Satz 3 die Weiterbildung auch durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden erfolgen kann. Da es in einem solchen Fall einen Weiterbildungsanbieter nicht gibt, kann es dann auch keine entsprechenden Nachweise geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 2, 4 und 7 sowie Anlage 3 § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, § 15a Absatz 2 Satz 2, § 15b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 und § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie Absatz 2 Nummer 2 und Anlage 3 Einleitungsteil, Tabellenspalte 4, Tabellenzwischenzeile, Tabellenspalte 5 und Bestätigungstext MaBV

Anlage 3
(zu § 15b Absatz 3)

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 Buchstabe b § 15b Absatz 3 und § 18 Absatz 1 Nummer 11a. MaBV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 717/17

... Dieser stetige Wandel in der Industrie setzt auch die Arbeitnehmer einem erheblichen Anpassungsdruck aus; er muss daher durch Maßnahmen flankiert werden, die einen reibungslosen Übergang gewährleisten und die Widerstandsfähigkeit erhöhen, damit Menschen und Gemeinschaften die neuen Chancen nutzen können. Diese Maßnahmen müssen den neuen Stellenanforderungen Rechnung tragen, das lebenslange Lernen fördern und den Arbeitnehmern beim Stellenwechsel helfen sowie diejenigen in den betroffenen Sektoren, die die Branche wechseln müssen, aktiv bei der Umschulung und der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützen. Die Kommission fördert in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern, beispielsweise Arbeitgebern, Arbeitnehmervertretern und Aus- und Weiterbildungsanbietern, die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsmärkte, indem Qualifikationsdefizite und Diskrepanzen zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage abgebaut und die Entwicklung neuer Kompetenzen durch das Lernen im Ausland unterstützt wird.

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Drucksache 717/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung

3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen

4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 515/13

... - durch den Ausbau der Ausbildungsprogramme und speziell auf die Jugend ausgerichtete Anwerbeverfahren die Beschäftigung junger Menschen in der Branche fördern; - die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrates für die Stahlindustrie anregen, um die in den Bereichen Qualifikationsentwicklung und Beschäftigung im Stahlsektor tätigen nationalen Organisationen zusammenzuführen; dem Qualifikationsrat können - je nach Bereitschaft und Kapazitäten der sektoralen Organisationen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf europäischer und nationaler Ebene sowie Organisationen von Aus- und Weiterbildungsanbietern angehören;

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Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 190/11

... sowie Orientierung und Unterstützung bei der Entwicklung qualitativ hochwertiger Angebote für Träger und Weiterbildungsanbieter Förderung von Bildungsforschung im direkten Zusammenhang mit der WiFF Haus der kleinen Forscher: Die Stiftung "Haus der kleinen Forscher' leistet durch pädagogischen Ansatz und Fortbildungsangebot an pädagogische Fachkräfte einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer positiven Einstellung zu Naturwissenschaft und Technik. Sie unterstützt lokale Netzwerke beim Auf- und Ausbau von Häusern der Kleinen Forscher, um langfristig mindestens 80% aller

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Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 341/10

... Die berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa umfasst verschiedene nationale Systeme, die in ihrem jeweiligen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld verankert sind. Die berufliche Erstausbildung ist in der Regel Bestandteil der Sekundarstufe II8, sie umfasst jedoch auch den Tertiärbereich (d. h. Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder Berufsakademien)9. Die berufliche Weiterbildung umfasst eine Palette berufsorientierter Weiterbildungsangebote einer Vielzahl von Anbietern. Die berufliche Erstausbildung findet innerhalb eines relativ geregelten Rahmens statt, während die berufliche Weiterbildung häufig keinen Regelungen unterliegt. Beide Systeme müssen jedoch bestimmte Herausforderungen bewältigen und modernisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein neuer Impuls für die berufliche Aus- und Weiterbildung

2.1. Die Schlüsselrolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung für lebenslanges Lernen und Mobilität

Flexibler Zugang zu Ausbildung und Qualifikationen

Strategischer Ansatz für die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

2.2. Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Qualität und Effizienz

Einführung der Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Veränderte Rollen von Lehrkräften und Ausbildern

Berufliche Fachkompetenz in Kombination mit gut entwickelten Schlüsselkompetenzen

Effizienz und Arbeitsmarktrelevanz durch Partnerschaften

2.3. Gerechtigkeit und aktiver Bürgersinn

Integrative berufliche Aus- und Weiterbildung für integratives Wachstum

2.4. Innovation, Kreativität und unternehmerisches Denken

2.5. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

3. Eine Neue Agenda für die Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung


 
 
 


Drucksache 817/09

... Für Nr. 2 Buchstabe d) ist darauf hinzuweisen, dass Anerkennungen für fachkundige Stellen zur Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern und ihrem Lehrgangsangebot nach § 2 der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) keine Akkreditierungen sind. Zuständig für Anerkennungen als fachkundige Stelle (Zertifizierungsagentur) ist die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit. Nr. 2 soll die Möglichkeit eröffnen, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit auch die Aufsicht über die Akkreditierungsstelle zu übertragen, soweit diese im Bereich der arbeitsmarktlichen beruflichen Weiterbildungsförderung als Akkreditierungsstelle tätig wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Bedeutung

Verordnung

Verordnung

§ 1
Beleihung

§ 2
Aufsicht

§ 3
Berichtspflichten der Akkreditierungsstelle

§ 4
Öffentlichrechtlicher Vertrag

§ 5
Mitwirkung in Akkreditierungsorganisationen

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1067: Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz


 
 
 


Drucksache 755/08

... Die bisherige Verpflichtung der Agenturen zur so genannten nachgehenden Prüfung der Durchführungsqualität von Weiterbildungsmaßnahmen wird in eine Ermächtigung umgewandelt. Mit den Gesetzen für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde eine Entwicklung in Gang gesetzt, die auf eine nachhaltige Qualitätsverbesserung in der Weiterbildung zielt. Hierzu gehörte neben der Einführung von Bildungsgutscheinen auch die Einführung eines neuen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Bildungsanbieter und ihr Weiterbildungsangebot. Sie werden grundsätzlich nicht mehr von den Arbeitsagenturen, sondern von eigens für dieses Verfahren anerkannten Zertifizierungsagenturen geprüft und zugelassen. Grundlage hierfür ist die zum 1. Juli 2004 in Kraft getretene Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV), die u.a. eine jährliche Überprüfung des beim Weiterbildungsanbieter verpflichtend vorzuhaltenden Qualitätsmanagementsystems vorsieht. Im Hinblick auf den inzwischen abgeschlossenen Systemwechsel auf das neue Zertifizierungsverfahren und die damit verbundene weitreichende Aufgaben- und Verantwortungsverlagerung auf Zertifizierungsagenturen ist es folgerichtig, die Agenturen für Arbeit von noch fortbestehenden Prüfaufgaben zu entlasten. Allerdings ist es auch im Hinblick auf die hohen finanziellen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für die Weiterbildungsförderung weiterhin sachgerecht, eine Ermächtigung der Arbeitsagenturen zur Prüfung der Durchführungsqualität von Weiterbildungsmaßnahmen beizubehalten. Dies ermöglicht es der Bundesagentur für Arbeit, im Rahmen eines instrumentenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens und im Einzelfall auch weiterhin Bildungsträger und ihre Maßnahmen zu überprüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 1
Ziele der Arbeitsförderung

§ 8
Vereinbarkeit von Familie und Beruf

§ 37
Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung

§ 38
Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

§ 39
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

§ 45
Förderung aus dem Vermittlungsbudget

§ 46
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 47
Verordnungsermächtigung

§ 61a
Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

§ 69
Maßnahmekosten

§ 100
Leistungen

§ 235d
Anordnungsermächtigung

§ 240
Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung

§ 241
Ausbildungsbegleitende Hilfen

§ 242
Außerbetriebliche Berufsausbildung

§ 244
Sonstige Förderungsvoraussetzungen

§ 245
Förderungsbedürftige Jugendliche

§ 246
Leistungen

§ 421h
Erprobung innovativer Ansätze

§ 434s
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 16
Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch

§ 16a
Kommunale Eingliederungsleistungen

§ 16b
Einstiegsgeld

§ 16c
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

§ 16d
Arbeitsgelegenheiten

§ 16f
Freie Förderung

§ 16g
Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 66
Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

§ 73
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 7
Änderung von Verordnungen

§ 1
Grundsatz

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik

Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 39

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu § 240

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 241

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 242

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu § 244

Zu § 245

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 246

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu §§ 248

Zu §§ 252

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 66

Zu § 421m

Zu § 421n

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16a

Zu Nummer 6

Zu § 16b

Zu § 16c

Zu § 16d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 16f

Zu § 16g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit

a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente

b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente

2. Bundeshaushalt

3. Haushalte von Ländern und Kommunen

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten der Wirtschaft

2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger

3. Informationspflichten der Verwaltung

4. Informationspflichten der Maßnahmeträger

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


 
 
 


Drucksache 697/07 (Beschluss)

... 2. Insgesamt erweckt die Mitteilung den Eindruck, dass die Kommission in dem Aktionsplan einen starken staatlichen Einfluss auf die Erwachsenenbildung unterstellt wie beispielsweise in den Ziffern 2.1 Abs. 1 und 4, 2.2, 2.3 Abs. 2, 3.2 , 3.3 Abs. 2. Hierzu betont der Bundesrat jedoch, dass die Weiterbildung in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend nicht in staatlicher Trägerschaft liegt sondern als pluralistisches System organisiert ist. Diese Organisationsform wird nicht zur Disposition gestellt, da sie allein eine rasche, bedarfsgerechte Anpassung des Weiterbildungsangebots an die wechselnden Erfordernisse einer globalisierten Wirtschaft und Gesellschaft gewährleistet.



Drucksache 697/1/07

... 4. Insgesamt erweckt die Mitteilung den Eindruck, dass die Kommission in dem Aktionsplan einen starken staatlichen Einfluss auf die Erwachsenenbildung unterstellt, wie beispielsweise in den Ziffern 2.1 Abs. 1 und 4, 2.2, 2.3 Abs. 2, 3.2 , 3.3 Abs. 2. Hierzu betont der Bundesrat jedoch, dass die Weiterbildung in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend nicht in staatlicher Trägerschaft liegt, sondern als pluralistisches System organisiert ist. Diese Organisationsform wird nicht zur Disposition gestellt, da sie allein eine rasche, bedarfsgerechte Anpassung des Weiterbildungsangebots an die wechselnden Erfordernisse einer globalisierten Wirtschaft und Gesellschaft gewährleistet.



Drucksache 1/07

... Die bestehende Regelung zur Weiterbildungsförderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben wird erweitert und attraktiver gestaltet. Künftig können Beschäftigte bereits ab dem 45. Lebensjahr und in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten Förderleistungen erhalten. Durch die Absenkung des Lebensalters kann dieser präventive Ansatz häufiger und früher in Anspruch genommen werden. Damit können die Entstehung von Arbeitslosigkeit vermieden und die Beschäftigungschancen und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer verbessert werden. Geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können künftig ebenfalls einen Bildungsgutschein erhalten, mit dem sie unter zertifizierten Weiterbildungsanbietern frei wählen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

II. Änderungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Preiswirkungsklausel

F. Gleichstellungspolitische Bedeutung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.