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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Weinfonds"


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Drucksache 782/16 (Beschluss)

... Durch die Anhebung der sogenannten Bagatellgrenze der Weinbergsfläche, oberhalb der Weinbaubetriebe abgabepflichtig werden, reduziert sich die Zahl der abgabepflichtigen Betriebe erheblich (je nach Land um 5 bis 10 Prozent) und spart dadurch Verwaltungsaufwand, sowohl in diesen Betrieben als auch insbesondere in der zuständigen Verwaltung. Da diese Vielzahl kleiner Betriebe in Bezug auf die bewirtschaftete Rebfläche jedoch nur einen sehr geringen Anteil (unter 1 Prozent) ausmachen, somit nur einen sehr geringen Anteil zum Gesamtaufkommen der Abgabe leisten, sind die daraus resultierenden finanziellen Einbußen des Deutschen Weinfonds sowie der gebietlichen Weinwerbungen, die in ihren Rechtsetzungen i.d.R. auf § 43 Absatz 1 WeinG 1994 Bezug nehmen, nur von minimalem Umfang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 1 WeinG 1994

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9 Absatz 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 22g Absatz 1 Satz 2 WeinG 1994

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 22g Absatz 3 WeinG 1994

5. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WeinG 1994

6. Zu Artikel 1 Nummer 10b - neu - § 44 Absatz 1 Satz 1 WeinG 1994

7. Zu Artikel 1a - neu - § 9 Absatz 3 Satz 1 AgrarMSG

'Artikel 1a Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes


 
 
 


Drucksache 70/13

... - den Leistungsbescheid des Deutschen Weinfonds vom 2. Februar 2009 - Belegnummer: 383826 - in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 3. April 2009;



Drucksache 320/11

... (15) In § 1 Absatz 2 Satz 2 der Weinfonds-Verordnung vom 30. Mai 2008 (BGBl. I S. 962) werden die Wörter "oder elektronischen Bundesanzeiger" gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen

Abschnitt 1
Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.

§ 1
Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes

§ 2
Verkündung von Rechtsverordnungen.

§ 3
Verkündung von Verkehrstarifen.

§ 4
Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.

Abschnitt 2
Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.

§ 5
Bundesanzeiger

§ 6
Zugang zum Bundesanzeiger

§ 7
Sicherheitsanforderungen

§ 8
Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung

§ 9
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Bestimmungen

§ 10
Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen

§ 11
Berichtigungen

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung von Bundesrecht

§ 46
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 31
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 86
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

§ 17
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Notwendigkeit

a Ausgangslage

b Vorteile der Veröffentlichung im Internet

c Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen

3. Änderungen der geltenden Rechtslage, Rechtsvereinfachung

4. Alternativen

5. Gesetzesfolgen

a Allgemeine Gesetzesfolgen

b Kosten und Preise

c Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

d Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

e Befristung

6. Gesetzgebungskompetenz

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1559: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachung


 
 
 


Drucksache 747/11

... In § 1 Absatz 2 Satz 2 der Weinfonds-Verordnung vom 30. Mai 2008 (BGBl. I S. 962) werden die Wörter "oder elektronischen Bundesanzeiger" gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/11




Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen

Abschnitt 1
Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.

§ 1
Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes

§ 2
Verkündung von Rechtsverordnungen.

§ 3
Verkündung von Verkehrstarifen.

§ 4
Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.

Abschnitt 2
Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.

§ 5
Bundesanzeiger

§ 6
Zugang zum Bundesanzeiger

§ 7
Sicherheitsanforderungen

§ 8
Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung

§ 9
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Bestimmungen

§ 10
Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen

§ 11
Berichtigungen

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 31
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 86

§ 17
Bekanntmachungen

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 154/07

... "(1) Zur Beschaffung der für die Durchführung der Aufgaben des Deutschen Weinfonds erforderlichen Mittel sind vorbehaltlich des Absatzes 2 zu entrichten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/07




I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

IV. Artikel 5 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:


 
 
 


Drucksache 539/06

... " wird aufgegeben, weil sie weitgehend bedeutungslos geblieben ist. Die Verwendung von Daten aus der EU-Weinbaukartei soll bundeseinheitlich geregelt werden. Daneben werden eine Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrates des Deutschen Weinfonds und aus verwaltungstechnischen Gründen eine Rundung des Betrages der Abgaben für den Deutschen Weinfonds vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Weingesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Weingesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Weingesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 12

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 13

Nummer 14

Zu Artikel 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 539/1/06

... Der Deutsche Weinfonds hat die Aufgabe, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, insbesondere des Aufkommens aus der Abgabe für den Deutschen Weinfonds,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 12 Abs. 3 Satz 2 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 20 Abs. 3

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 40 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2


 
 
 


Drucksache 539/06 (Beschluss)

... Der Deutsche Weinfonds hat die Aufgabe, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, insbesondere des Aufkommens aus der Abgabe für den Deutschen Weinfonds,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 12 Abs. 3 Satz 2 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 20 Abs. 3

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 40 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2


 
 
 


Drucksache 450/07 PDF-Dokument



Drucksache 480/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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