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"Wasserrahmenrichtlinie"
Drucksache 455/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
... Die geforderte Messstellendichte wird sich in den nächsten vier Jahren nicht realisieren lassen. Das nach der Wasserrahmenrichtlinie (
1. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA
2. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA
3. Zu § 14 Absatz 2 Nummer 2 AVV GeA
4. Zu § 16 Absatz 2 AVV GeA
5. Zu § 18 Absatz 1 Satz 2 AVV GeA
6. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 AVV GeA
7. Zu § 19 Absatz 4 - neu - AVV GeA
8. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 3 Satz 3 AVV GeA
9. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 6 Satz 1 AVV GeA
10. Zu Anlage 1 Nummer 2 AVV GeA
11. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 AVV GeA
12. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe c Satz 1, Satz 1a - neu - AVV GeA
13. Zu Anlage 3 Abschnitt Denitrifikation im Boden ND Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - AVV GeA
14. Zu Anlage 3 Abschnitt Sickerwasserrate Qsw Satz 3 und Satz 4 - neu - AVV GeA
15. Zu Anlage 4 Absatz 3 Satz 4 AVV GeA
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Drucksache 98/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... -Nitratrichtlinie in Folge der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (Rechtssache C-543/16), sondern auch die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der NERC-Richtlinie und der nationalen Biodiversitätsstrategie berücksichtigt werden. Nur so lässt sich eine immer wiederkehrende Änderung der Rechtsvorgaben vermeiden und Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen.
Drucksache 11/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... h) Der Bundesrat weist auf die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes und Zielerreichungsgebotes gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG
‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG
5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG
6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG
12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG
13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG
15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG
16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG
17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG
18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG
19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG
20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG
21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG
22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG
23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG
24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG
25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG
26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG
Zu Buchstabe b1
Zu Buchstabe b2
27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG
28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV
29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV
30. Zum Gesetzentwurf allgemein
31. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 88. Der Bundesrat stellt fest, dass die wirtschaftliche Bedeutung einer ressourcenschonenden und -erhaltenden Wirtschaftsweise beispielhaft vor allem an den wasserabhängigen Sektoren gezeigt werden kann. Mit rund 44 Millionen Beschäftigten entfallen auf diese 3,4 Billionen Euro bzw. 26 Prozent der jährlichen Bruttowertschöpfung innerhalb der EU. Daher müssen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie unter anderem auch in die Gestaltung von Landwirtschaft, Wirtschaft, Gesundheit und Finanzierung eingehen. Dies erfordert ein Umdenken, das mit dem europäischen Grünen Deal einen Rahmen erhält.
2 Grundsätzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversität
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bioökonomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 115/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt
... unterzogen wurden. Ein weiterer Grund ist, dass die Überwachung von Arzneimitteln in der Umwelt sehr begrenzt ist, obwohl ausgewählte Stoffe in Oberflächen- und Grundwasser gemäß der Wasserrahmenrichtlinie überwacht werden.32,33,34
Mitteilung
1. Einleitung
2. Problemstellung
2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt
2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen
2.3 Auswirkungen auf die Umwelt
2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz
2.5 Wissenslücken
2.6 Ausblick
3. Die Ziele des strategischen Ansatzes
4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen
4.1 Politik der Union
4.2 Weitere Initiativen
5. Maßnahmen
5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln
5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung
5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung
5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung
5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung
5.6 Schließen weiterer Wissenslücken
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... - Die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG,
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 32/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) erörtert werden.
Zur Vorlage insgesamt
Zu einzelnen Vorschriften
19. Zu Artikel 2
20. Zu Artikel 3
21. Zu Artikel 5, Anhang I
Anhang I Teil A Mikrobiologische Parameter:
- Somatische Coliphagen:
Anhang I Teil B Chemische Parameter:
[ - Blei:
- Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren:
- Microcystin-LR:
- Pestizide:
- PFAS, PFAS insgesamt:
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
30. Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
34. Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
37. Zu Artikel 10 alt
38. Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
43. Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
46. Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
49. Zu Artikel 18
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 32/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) erörtert werden.
Zur Vorlage insgesamt
Zu einzelnen Vorschriften
15. Zu Artikel 2
16. Zu Artikel 3
17. Zu Artikel 5, Anhang I
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
24. Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
28. Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
31. Zu Artikel 10 alt
32. Zu Artikel 11
33. Zu Artikel 12
34. Zu Artikel 14
35. Zu Artikel 15
36. Zu Artikel 18
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 223/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung
... Das Problem Wasserknappheit betrifft die EU-Mitgliedstaaten nicht in gleichen Maßen. Nach Darstellung des Umweltbundesamtes beträgt das Wasserdargebot in Deutschland 188 Milliarden Kubikmeter. Davon wurden zum Beispiel im Jahr 2013 insgesamt 25,1 Milliarden Kubikmeter entnommen; der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung machte mit 0,29 Milliarden Kubikmeter dabei nur einen verschwindend geringen Teil aus. Zudem sind lediglich circa 50 von knapp 1 180 Grundwasserkörpern im mengenmäßig schlechten Zustand; Hauptursache sind Wasserentnahmen auf Grund von Bergbauaktivitäten und nicht Wasserentnahmen für Bewässerung (siehe Bericht des Umweltbundesamtes "Die Wasserrahmenrichtlinie - Deutschlands Gewässer 2015").
Drucksache 278/17
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG -Wasserrahmenrichtlinie)
... -Wasserrahmenrichtlinie)
Drucksache 278/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG -Wasserrahmenrichtlinie)
... -Wasserrahmenrichtlinie)
Drucksache 90/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Wasserrahmenrichtlinie
Mitteilung
1. Einleitung
2. Rangposition von Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen in der Abfallhierarchie und Frage der Förderung aus öffentlichen Mitteln
Abbildung 1 Die Abfallhierarchie und Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen
3. Verfahren der energetischen Verwertung von Restabfällen: das richtige Gleichgewicht finden
4. Optimierung des Beitrags von Verfahren zur energetischen Verwertung von Abfällen zu den Klima- und Energiezielen der EU im Rahmen der Kreislaufwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 152/17
... Wasserrahmenrichtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Grundwasserverordnung
§ 8a Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1)
Anlage 4a (zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3) Ableitung von Hintergrundwerten für hydrogeochemische Einheiten
Artikel 2 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Wesentliche Bestimmungen
1. Ableitung von Hintergrundwerten § 5 Absatz 2 und 3 und Anlage 4a
2. Konkretisierung der flächenbezogenen Voraussetzungen bei der Bewertung der Überschreitung von Schwellenwerten § 7 Absatz 3 Nummer 1
3. Inhalte von Bewirtschaftungsplänen § 8a
4. Ergänzung der Anlage 2 um Schwellenwerte zu weiteren Stoffen und Stoffgruppen
III. Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Alternativen
V. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
VI. Befristung
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Sonstige Kosten
X. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 148/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
... -Nitratrichtlinie dar und ist gleichzeitig die zentrale verpflichtende Maßnahme zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (
1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 8 DüV
2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 DüV
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 DüV
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 DüV
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 3 DüV
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 - neu - DüV
7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 DüV
8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 DüV
9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 DüV
10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2 DüV
11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 1 DüV
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 9 einleitender Satzteil DüV
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 9 Satz 2 - neu - DüV
14. Hauptempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 1
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14
Zu Artikel 1
16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1a - neu -, Nummer 8 DüV
17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 DüV
18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 6
19. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 5 - neu - DüV
20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Nummer 2 DüV
21. Zu Artikel 1 Anlage 4 Tabelle 4
22. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 5, § 13 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 einleitender Satzteil, Nummer 2, Satz 3, Absatz 5 einleitender Satzteil, § 14 DüV , Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 7 WDüngV , Artikel 3 § 9 Absatz 1, Absatz 2 DüMV , Artikel 4 § 2 AgrarZahlVerpflV , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
'Artikel 3 Änderung der Düngemittelverordnung
'Artikel 4 Folgeänderung
§ 2 Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... (98/83/EG), die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG), die
Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final
Mitteilung
1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN
2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE
Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung
Natur und Biodiversität
Bewährte Verfahren
Luftqualität und Lärm
Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung
2 Instrumente
Marktbasierte Instrumente und Investitionen
Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften
3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse
4. Die nächsten Schritte
2 Politikvorschläge
Anhang Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse
Drucksache 278/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Flussgebiets-management, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG -Wasserrahmenrichtlinie)
... -Wasserrahmenrichtlinie)
Drucksache 148/3/17
Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
... -Nitratrichtlinie dar und ist gleichzeitig die zentrale verpflichtende Maßnahme zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (
Drucksache 99/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetz es zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetz es
... -Wasserrahmenrichtlinie betrifft die länderübergreifende Abstimmung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Dementsprechend richtet sich auch die Einvernehmensregelung des § 7 Absatz 4
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 2 WHG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 5 - neu - WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 7 Absatz 2 WHG
Drucksache 59/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 - COM(2016) 39 final
... Wasserrahmenrichtlinie
Drucksache 656/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
... Wasserrahmenrichtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 6 Satz 2 ROG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 2 Nummer 6 Satz 3 ROG
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und Nummer 22 § 5 Absatz 4 und § 17 Absatz 2 Satz 5 ROG
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 7 Absatz 3 Satz 3 ROG
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 2 Satz 3
6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 10 Absatz 2 Satz 1 ROG
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 11 Absatz 2 ROG
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d ROG
9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 17 Absatz 2 Satz 1 ROG
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9
Zu Artikel 1 Nummer 22
11. Zu Artikel 3 § 48 Absatz 2 Satz 2 BBergG
Drucksache 124/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetz es und des Hochbaustatistikgesetzes
... Wasserrahmenrichtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Umweltstatistikgesetz
3 Hochbaustatistikgesetz
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umweltstatistikgesetzes
§ 12 Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
Artikel 2 Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes
2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes
2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
§ 4 Nummer 2
§ 4 Nummer 4
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3514: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Hochbaustatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 59/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 - COM(2016) 39 final
... Wasserrahmenrichtlinie
Drucksache 496/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetz es zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetz es
... -Wasserrahmenrichtlinie betrifft die länderübergreifende Abstimmung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Dementsprechend richtet sich auch die Einvernehmensregelung des § 7 Absatz 4
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 3
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 5 - neu - WHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 7 Absatz 2 WHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 83 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe c WHG
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 627/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern
... Die Festsetzung eines Wertes von 200 mg/l für den Parameter Chlorid für den "guten ökologischen Zustand" eines Oberflächenwasserkörpers sollte zunächst wissenschaftlich weiter untersetzt werden. Zurzeit fehlt es an ausreichend belastbaren und allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Wirkung des Salzgehaltes auf die biologischen Qualitätskomponenten für die jeweiligen Wasserkörper, insbesondere für die Frage des Übergangs vom "guten Zustand" zum "mäßigen Zustand". Es existiert eine erhebliche Bandbreite möglicher Werte für Chloridkonzentrationen im Hinblick auf den guten Gewässerzustand, wobei durchaus auch Werte deutlich oberhalb von 200 mg/l in Frage kommen. Im Übrigen ergibt sich auch aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 5 OGewV
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 bis 5 OGewV
3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 4 - neu - OGewV
4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 OGewV
5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 3 und 4 OGewV
6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 OGewV
7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 3 OGewV
8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 OGewV
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b OGewV
10. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 2. Seen Nummer 4, Tabelle Zeile Fischfauna OGewV
11. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Tabelle Zeile Großalgen oder Angiospermen SG Spalte Biologische Qualitätskomponente Bewertungsverfahren OGewV
12. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Fußnote 2 OGewV
13. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV
14. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 01 - neu - OGewV
15. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle Spalten SA-ER, Sa-MR, EP OGewV
16. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle und Nummer 2.1.1 Tabelle OGewV
17. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße und Nummer 2.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße OGewV
18. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Fußnoten 2 und 3, Nummer 2.1.2. Tabelle Fußnoten 3, 4 und 5 OGewV
19. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 2.1.1 Tabelle Zeile Tmax Sommer April bis November [*C] Spalte Cyp-R OGewV
20. Hauptempfehlung zu Ziffer 21
Zu Artikel 1
21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20
Zu Artikel 1
22. Zu Artikel 1 Anlage 10 Nummer 5.1 Satz 2 OGewV
23. Zu Artikel 1 Anlage 12 Nummer 1.3 OGewV
25. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... Wasserrahmenrichtlinie
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... Wasserrahmenrichtlinie
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 627/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern
... Die Darstellungsvorschrift in Anlage 12 Nummer 1.3 weicht von der Regelung in Anhang V Nummer 1.4.2 Dreifachbuchstabe iii der Wasserrahmenrichtlinie ab. Dort wird neben den farbigen Zustands-/Potenzialdarstellungen lediglich geregelt, dass die Oberflächenwassekörper auf den Karten mit einem schwarzen Punkt zu kennzeichnen sind, "bei denen das Nichterreichen eines guten Zustands oder eines guten ökologischen Potenzials darauf zurückzuführen ist, dass eine oder mehrere der für den betreffenden Wasserkörper festgelegten Umweltqualitätsnormen hinsichtlich der spezifischen ... nicht eingehalten worden sind". Die in der vorgelegten Verordnung vorgesehene Regelung würde eine Kennzeichnung mit einem schwarzen Punkt auch dann notwendig machen, wenn der ökologische Zustand oder das ökologische Potenzial nicht nur auf Grund der Nichterreichung einer Umweltqualitätsnorm schlechter als gut einzustufen ist, sondern auch dann, wenn sowohl Umweltqualitätsnormen verfehlt und der gute Zustand bei einer oder mehreren biologischen Qualitätskomponenten nicht erreicht wird.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 5 OGewV
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 bis 5 OGewV
3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 4 - neu - OGewV
4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 OGewV
5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 3 und 4 OGewV
6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 OGewV
7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 3 OGewV
8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 OGewV
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b OGewV
10. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 2. Seen Nummer 4, Tabelle Zeile Fischfauna OGewV
11. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Tabelle Zeile Großalgen oder Angiospermen SG Spalte Biologische Qualitätskomponente Bewertungsverfahren OGewV
12. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Fußnote 2 OGewV
13. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV
14. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle Spalten SA-ER, Sa-MR, EP OGewV
15. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße und Nummer 2.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße OGewV
16. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Fußnoten 2 und 3, Nummer 2.1.2. Tabelle Fußnoten 3, 4 und 5 OGewV
17. Zu Artikel 1 Anlage 10 Nummer 5.1 Satz 2 OGewV
18. Zu Artikel 1 Anlage 12 Nummer 1.3 OGewV
1. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV
Drucksache 93/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie - Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustands in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken - COM(2015) 120 final
... Bei beiden Richtlinien wurde inzwischen ein Meilenstein im Durchführungsprozess erreicht. Die vorliegende Mitteilung evaluiert die bisherigen Fortschritte, wobei berücksichtigt wird, dass die beiden Richtlinien miteinander verflochten sind und koordiniert umgesetzt werden sollten. Die Evaluierung beruht auf den ersten Berichten über konkrete Aktionen der Mitgliedstaaten zur Durchführung der in ihren Bewirtschaftungsplänen vorgesehenen Maßnahmen. Sie stützt sich auf die von der Kommission vorgenommene Prüfung der Bewirtschaftungspläne5 aus dem Jahr 2012 und erfüllt die Anforderungen von Artikel 18 Absatz 4 der Wasserrahmenrichtlinie, der die Kommission verpflichtet, im Jahre 2015 einen Zwischenbericht über die Durchführung der geplanten Maßnahmenprogramme der Mitgliedstaaten zu veröffentlichen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Nutzung der MÖGLICHKEITEN der Europäischen Wasserpolitik
3. Prüfung der WRR-MASSNAHMENPROGRAMME durch die Kommission
3.1. Wasserverunreinigung durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte
3.2. Übermäßiger Wasserverbrauch durch übermäßige Wasserentnahme
3.3. Veränderung des Abflussverhaltens und der physikalischen Struktur von Wasserkörpern
4. Der Bezug zur HOCHWASSERRICHTLINIE HWR
5. Vorgehen: Nutzen von INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN und FESTLEGEN einer WASSERGEBÜHRENORDNUNG zur STEIGERUNG der EFFIZIENZ
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Notwendigkeit einer soliden Grundlage für die Maßnahmenprogramme
Anpassung des Wasserverbrauchs an die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Durchsetzung der Änderungen
Bekämpfung der Gewässerverunreinigung
Quantitative Aspekte und Qualitätsbezug
Veränderungen des Abflussverhaltens und physikalische Veränderungen von Wasserkörpern
Vernünftiger Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Anreize
Vielfältige Vorteile durch koordinierte Durchführung
4 Investitionsmöglichkeiten
Drucksache 496/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetz es zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetz es
... Wasserrahmenrichtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
Artikel 2 Änderung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Nachhaltigkeit
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
VIII. Weitere Kosten
IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
X. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
XI. Befristung
XII. Evaluierung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 350/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016): Finanzplan des Bundes 2015 bis 2019
... -Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Gewässer einen guten Zustand erreichen. Bei der Umsetzung der WRRL sowie des Nationalen Hochwasserschutzplanes handelt es sich um Aufgaben, die im Gemeinwohlinteresse wahrgenommen werden und EU-rechtlich vorgegeben sind. Es ist insoweit geboten, dass die zur Umsetzung erforderlichen Grundstücke des Bundes zu einem Wert überlassen werden, der jeweils bezogen auf den Wertermittlungsstichtag 1. Januar 2004 zu ermitteln ist. Darüber hinaus sind auf Bitten der Länder Erleichterungen bei den Zahlungsmodalitäten (z.B. Ratenzahlungen) einzuräumen. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung die hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen schafft.
Drucksache 496/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetz es zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetz es
... -Wasserrahmenrichtlinie betrifft die länderübergreifende Abstimmung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Dementsprechend richtet sich auch die Einvernehmensregelung des § 7 Absatz 4
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 2 WHG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 5 - neu - WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 7 Absatz 2 WHG
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 350/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
... -Wasserrahmenrichtlinie (
Finanzplan des Bundes 2015 bis 2019
Zum Gesetzentwurf und Finanzplan allgemein
Drucksache 62/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem
... Wasserrahmenrichtlinie
1. Zur Vorlage allgemein
2. Zum Bereich Landwirtschaft
Drucksache 143/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... Wasserrahmenrichtlinie
1. Zur Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c WHG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - WHG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c1 - neu WHG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f - neu -, Absatz 3 WHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3, 4 - neu -WHG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 4, 5 WHG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 2 WHG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 3 - neu - WHG
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 4 - neu - WHG
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4, 5 WHG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 Satz 2 Nummer 5a - neu - WHG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 WHG
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 Satz 2 - neu - WHG
18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 5 WHG
19. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 19 Absatz 3 WHG
20. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 48 Absatz 3 WHG
21. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 104a WHG
22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 23 Absatz 3 BNatSchG , Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG , Nummer 4 § 33 Absatz 1a BNatSchG
23. Zu Artikel 4a - neu - § 11 Nummer 3a - neu -, § 12 Absatz 1 Satz 1, § 49 - neu - BBergG
'Artikel 4a Änderung des Bundesberggesetzes
§ 49a Verbot des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck
24. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 93/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie - Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustands in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken - COM(2015) 120 final
... Wasserrahmenrichtlinie
Drucksache 354/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass unter anderem im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf deutlich wird und vor dem Hintergrund des von der Kommission angekündigten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichteinhaltung der EU-Nitrat- und der EU-Wasserrahmenrichtlinie feststeht, dass die bisherigen beihilferechtlichen Anreizsysteme und die düngerechtlichen Regelungen nicht ausreichen, um die Düngung am Bedarf der Pflanzen und des Bodens so auszurichten, dass Gefahren für den Naturhaushalt weitestgehend vermieden werden.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 3 - neu - AgrarZahlVerpflG
2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSDG
3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 2 Nummer 1 Buchstabe p - neu - InVeKoSDG
4. Zu Artikel 2 InVeKoSDG
5. Zu Artikel 6 Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Drucksache 634/14
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG -Wasserrahmenrichtlinie)
... -Wasserrahmenrichtlinie)
Drucksache 634/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG -Wasserrahmenrichtlinie)
... -Wasserrahmenrichtlinie)
Drucksache 634/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG -Wasserrahmenrichtlinie)
... -Wasserrahmenrichtlinie)
Drucksache 16/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Wasserrahmenrichtlinie
1. Beitrag zu BESCHÄFTIGUNGS-, INNOVATIONS-, KLIMASCHUTZ-UND ENERGIEZIELEN
2. AKTUELLER STAND der Erneuerbaren Energien aus dem MEER
3. VORHANDENE Unterstützung
4. VERBLEIBENDE Herausforderungen
5. Aktionsplan für MEERESENERGIE
5.1. Erste Stufe des Maßnahmenplans 2014-2016
i. Forum zum Thema Meeresenergie
a Arbeitsbereich Technologien und Ressourcen
b Arbeitsbereich Verwaltung und Finanzen
c Arbeitsbereich Umweltschutz
ii. Strategischer Fahrplan für die Meeresenergie
5.2. Zweite Stufe des Maßnahmenplans 2017-2020
iii. Europäische Industrieinitiative
iv. Sektorspezifische Leitlinien für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften
6. BESTANDSAUFNAHME der Fortschritte
7. Schlussfolgerung
8. Anhang 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Massnahmen
Drucksache 354/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass unter anderem im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf deutlich wird und vor dem Hintergrund des von der Kommission angekündigten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichteinhaltung der EU-Nitrat- und der EU-Wasserrahmenrichtlinie feststeht, dass die bisherigen beihilferechtlichen Anreizsysteme und die düngerechtlichen Regelungen nicht ausreichen, um die Düngung am Bedarf der Pflanzen und des Bodens so auszurichten, dass Gefahren für den Naturhaushalt weitestgehend vermieden werden.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 3 - neu - AgrarZahlVerpflG
2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSDG
3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 2 Nummer 1 Buchstabe p - neu - InVeKoSDG
4. Zu Artikel 2 InVeKoSDG
5. Zu Artikel 6 Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Drucksache 111/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware" COM(2014) 177 final
... In der EU-Wasserrahmenrichtlinie heißt es:
1. EINLEITUNG
2. AKTUELLER STAND
Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität
Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt
Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene
3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE
Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität
Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen
Mehr Transparenz schaffen
Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe
Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften
Folgemaßnahmen zu Rio+20
4. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Anhang 1 Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”
Anhang V ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER
Drucksache 768/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2013) 451 final; Ratsdok. 12730/13 in Verbindung mit
... Wasserrahmenrichtlinie
Zu den Vorlagen allgemein
Zu den Rechtsakten im Anhang
Anhang des Verordnungsvorschlags zur Anpassung von Rechtsakten an Artikel 290 AEUV
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 768/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2013) 451 final; Ratsdok. 12730/13
... Wasserrahmenrichtlinie
Zu den Vorlagen allgemein
Zu den Rechtsakten im Anhang
Drucksache 294/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ RDI betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. [DPI, (EU) Nr. [ HZI und (EU) Nr. [ sCMOI hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 - COM(2013) 226 final
... Wasserrahmenrichtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel 1 Übergangsbestimmungen für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Artikel 1 Im Jahr 2014 eingegangene rechtliche Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Artikel 2 Fortgesetzte Anwendung der Artikel 50a und 51 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Artikel 3 Zuschussfähigkeit bestimmter Ausgabenarten
Artikel 4 Anwendung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 im Jahr 2014
Kapitel 2 Änderungen
Artikel 5 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 73/2009
Artikel 40 Nationale Obergrenzen
Artikel 136a Flexibilität zwischen den Säulen
Artikel 141a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 6 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. [ ...][DP]
Artikel 14 Flexibilität zwischen den Säulen
Artikel 7 Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...][HZ]
Artikel 115 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Artikel 8 Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ ...][sCMO]
Artikel 9 Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...] [RD]
Kapitel 3 Schlussbestimmungen
Artikel 10 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Entsprechungen zwischen den Artikeln betreffend tier- und flächenbezogene Maßnahmen in den Programmplanungszeiträumen 2007-2013 und 2014-2020
Anhang II
Anlage
A Liste I betreffende Maßnahmen
B. Liste II betreffende Maßnahmen
LISTE I der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt A
LISTE II der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt B
Finanzbogen
Drucksache 718/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick - COM(2013) 685 final; Ratsdok. 13920/13
... Es ist zu betonen, dass der Boden einen ebenso hohen Stellenwert wie die Schutzgüter Wasser und Luft hat, also auch gleichrangig behandelt werden muss. Analog zur EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollte mit einer EU-Bodenrahmenrichtlinie eine einheitliche europäische Vorgehensweise zum Schutz des Bodens gesichert werden. Dabei sollte die künftige Bodenschutzpolitik in der EU mit einem allgemeinen Rahmen und gemeinsamen Grundsätzen aufgebaut werden. Da sich die Böden in den einzelnen Regionen Europas unterscheiden, ist das Subsidiaritätsprinzip von großer Bedeutung. Regionale Gegebenheiten sind dementsprechend zu berücksichtigen. Bodenschutzpolitik sollte also vornehmlich auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt werden, sich aber gleichwohl auf eine EU-Rahmenrichtlinie stützen.
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen
Drucksache 699/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
... Wasserrahmenrichtlinie
Mitteilung
1. Europa braucht seine Wälder
2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist
3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor
3.1 Leitgrundsätze
3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020
3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle
3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU
3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima
3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen
3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?
3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung
3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder
3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive
4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 718/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick - COM(2013) 685 final; Ratsdok. 13920/13
... Es ist zu betonen, dass der Boden einen ebenso hohen Stellenwert wie die Schutzgüter Wasser und Luft hat, also auch gleichrangig behandelt werden muss. Analog zur EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollte mit einer EU-Bodenrahmenrichtlinie eine einheitliche europäische Vorgehensweise zum Schutz des Bodens gesichert werden. Dabei sollte die künftige Bodenschutzpolitik in der EU mit einem allgemeinen Rahmen und gemeinsamen Grundsätzen aufgebaut werden. Da sich die Böden in den einzelnen Regionen Europas unterscheiden, ist das Subsidiaritätsprinzip von großer Bedeutung. Regionale Gegebenheiten sind dementsprechend zu berücksichtigen. Bodenschutzpolitik sollte also vornehmlich auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt werden, sich aber gleichwohl auf eine EU-Rahmenrichtlinie stützen.
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen
Drucksache 347/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU COM(2013) 229 final
... Wasserrahmenrichtlinie
Mitteilung
1. Einleitung
2. Aquakultur im Rahmen der Reform der gemeinsamen Fischreipolitik
3. Strategische Leitlinien für die Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU
3.1. Vereinfachung von Verwaltungsverfahren
3.2. Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums der Aquakultur durch koordinierte Raumordnung
3.3. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Aquakultur
3.4. Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen durch Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile
4. eine neue Politik zur Förderung der Aquakultur
4.1. Mehrjähriger nationaler Strategieplan für die Förderung einer nachhaltigen
4.2. Komplementarität mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds
4.3. Austausch bewährter Verfahren
4.4. Beirat für Aquakultur
4.5. Nächste Schritte
Anhang Entwurf der Gliederung eines mehrjährigen nationalen Plans für die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur
1. Nationaler Kontext und Zusammenhang mit den wichtigsten nationalen Ziele
2. Reaktion auf die strategischen Leitlinien
3. Governance und Partnerschaft
4. Bewährte Verfahren
Drucksache 707/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
... -Wasserrahmenrichtlinie (
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
3. Zu Artikel 6 Nummer 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 6 - neu - Inhaltsübersicht, § 3 Nummer 16 - neu -, 17 - neu -, § 6a - neu -, § 83 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 - neu - WHG
§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
Drucksache 278/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Innovationspartnerschaft für Wasser - COM(2012) 216 final
... Wasserrahmenrichtlinie
1. Einleitung
2. Ausschöpfen der Innovationsmöglichkeiten
3. Die gesellschaftlichen Herausforderungen
4. Reaktion der EU
4.1 Europäischer Mehrwert
4.2 Zielsetzungen und Einzelziele
5. Schwerpunktbereiche für Innovationen
6. Durchführung der EIP
6.1 Ergebnisse
6.2 Finanzierung
7. Governance
8. Nächste Schritte
Drucksache 160/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum
... Wasserrahmenrichtlinie
Mitteilung
1. Einleitung
2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie
2.1. Politisches Engagement
2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen
2.3. Abstimmung der Finanzierung
2.4. Governance
2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors
2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen
2.7. Sensibilisierung
2.8. Monitoringsystem
3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis
3.1. Rettung der Ostsee
3.2. Anbindung der Region
3.3. Steigerung des Wohlstands
4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung
Drucksache 346/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt COM(2012) 271 final
... Wasserrahmenrichtlinie
Mitteilung
1. Einleitung
2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt
Marktentwicklungen und Kosten
Bessere Förderregelungen
3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien
4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen
5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher
6. Förderung der Technologischen Innovation
7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien
8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020
9. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... Wasserrahmenrichtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 745/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... Wasserrahmenrichtlinie
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 508/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Meereskenntnisse 2020 - Von der Kartierung des Meeresbodens bis zu ozeanologischen Prognosen - COM(2012) 473 final
... Wasserrahmenrichtlinie
1. Die Vision
2. Dieses Grünbuch
3. Der Bedarf an Meereskenntnissen
3.1. Industrie
3.2. Behörden
3.3. Wissenschaft
3.4. Zivilgesellschaft
4. Verfügbarkeit Interoperabilität
4.1. Engpässe
4.2. Mehrfachnutzung von Meeresdaten
4.3. Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
5. Bisherige Fortschritte
5.1. Nationale Anstrengungen
5.2. Europäisches Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk EMODnet
5.3. Meeresdienst im Rahmen der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung GMES
5.4. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten
5.5. Forschung
5.6. Umweltberichterstattung
5.7. Anpassung an den Klimawandel
5.8. Internationale Initiativen
6. Governance
6.1. Gleichgewicht zwischen den Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten
6.2. EU-Unterstützung für die Erhebung und Verarbeitung von Meeresdaten
6.3. Einbeziehung der Nachbarländer
6.4 Bestimmung der Prioritäten
7. Beteiligung des Privatsektors
8. Reaktionen auf das Grünbuch
Drucksache 56/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60 /EG und 2008/105 /EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik COM(2011) 876 final
... Wasserrahmenrichtlinie
Drucksache 720/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... Insofern geht die Absicht der Kommission, einen CIS-Leitfaden zur weiteren Umsetzung des Konzepts der Zahlung für Ökosystemleistungen zu entwickeln, über die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie für die Implementierung ökonomischer Instrumente hinaus, und ist im Rahmen des Prozesses zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie daher abzulehnen.
Drucksache 720/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... Der Erfolg des im Blueprint vorgeschlagenen Ansatzes hängt eindeutig von der Bereitschaft und Initiative der Mitgliedstaaten ab, Interessenträger einzubinden und die Kommissionsvorschläge zur Verbesserung der Durchführung der geltenden Vorschriften aufzugreifen. In diesem Zusammenhang dürfte die Gemeinsame Durchführungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) für die Wasserrahmenrichtlinie, die alle Mitgliedstaaten und wichtigen Interessenträger einbindet, bei der Durchführung der Richtlinie auch weiterhin eine positive Rolle spielen. Der Blueprint sucht sich, wann immer möglich, an der Gemeinsamen Durchführungsstrategie zu orientieren, um Eigenverantwortung zu schaffen und die Umsetzung der Kommissionsvorschläge zu erleichtern. Die Heranziehung der Gemeinsamen Durchführungsstrategie bedeutet jedoch nicht, dass sich die Kommission von ihrer Aufgabe, die Wasservorschriften durchzusetzen, zurückziehen wird. Je nach dem, wie weit die Mitgliedstaaten bei der Behebung ihrer Durchführungsdefizite vorangeschritten sind, müssen möglicherweise Verstoßverfahren eingeleitet und Legislativvorschläge erwogen werden.
Mitteilung
1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!
1.1. Politischer Hintergrund
2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN
2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.5. Querschnittslösungen
Tabelle
2.6. Globale Aspekte
Tabelle
3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik
Drucksache 655/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... -Wasserrahmenrichtlinie. Insofern sind die Bestimmungen hinsichtlich der Überwachung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Rahmen der UVP nicht notwendig und führen zu weiteren Bürokratielasten. Auch bestünden auf Grund sich überschneidender Regelungen nicht unerhebliche Rechtsunsicherheiten für den Verwaltungsvollzug. Der Bundesrat befürwortet daher, die Regelungen der Artikel 8 Absatz 2 Unterabsätze 2 bis 4 sowie Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d der vorgeschlagenen UVP-Richtlinie zu streichen oder inhaltlich auf diejenigen Projekte zu beschränken, in denen es keine Überwachungsvorschriften gibt.
Zum Vorschlag insgesamt
Zu Artikel 1
Ausnahme für Katastrophenschutzprojekte
Überschneidung mit anderen Richtlinien
Definition und Reichweite der UVP
Screening Vorprüfung
2 Fristen
Zu Artikel 5
Scoping Unterrichtung über beizubringende Unterlagen
Vorlage des Umweltberichts
Festlegung von Verfahrensphasen und -dauer:
2 Alternativenprüfung
2 Akkreditierungsverfahren
Überarbeitung des Umweltberichts
Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Projekts
Abschluss des UVP-Verfahrens
Prüfung der Aktualität des Umweltberichts vor der Entscheidung
Bericht
2 Delegationsverfahren
Zu den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU
Auswahlkriterien für Einzelfallprüfungen oder Schwellenwerte
Zum Standort Dauerweiden
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.