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"Wahlverfahrens"


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1013/04
0818/04
0715/03
Drucksache 738/09

... Die ESA wird von einem vollzeit beschäftigten unabhängigen Vorsitzenden vertreten, der für die Vorbereitung der Arbeiten des Aufsichtsorgans zuständig ist und den Vorsitz sowohl in den Sitzungen des Aufsichtsorgans als auch des Verwaltungsrats führt. Das Tagesgeschäft der ESA wird jedoch von einem Exekutivdirektor wahrgenommen, bei dem es sich ähnlich wie beim Vorsitzenden um eine vollzeit beschäftigte unabhängige Person handelt, die ein Branchenkenner ist. Er oder sie wird für die Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms zuständig sein und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der ESA ergreifen. Beide Personen werden vom Aufsichtsorgan infolge eines Auswahlverfahrens auf der Grundlage ihrer Verdienste, ihrer Kenntnisse der Finanzinstitute und -märkte sowie ihrer Erfahrungen mit der Finanzaufsicht und -regulierung ausgewählt. Der vom Aufsichtsorgan für den Posten des Vorsitzenden ausgewählte Kandidat ist vom Europäischen Parlament zu bestätigen. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre und kann einmal verlängert werden. Eine solche Verlängerung wäre vom Ergebnis einer Bewertung durch das Aufsichtsorgan abhängig.



Drucksache 165/09

... " wird in der Praxis im Bereich internationaler Organisationen für Positionen verwendet, die im Gegensatz zu den kontraktierten Stellen nicht aus dem allgemeinen Haushalt der Organisation finanziert werden. Internationale Organisationen schreiben einen Großteil ihrer Stellen als so genannte sekundierte Positionen aus, um ihren jeweiligen Haushalt zu entlasten, bzw. um bestimmte Einsätze und Feldmissionen überhaupt erst möglich zu machen. Sekundiertes Personal bewirbt sich ebenso wie das kontraktierte Personal bei der Organisation und wird bei dieser nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens tätig, d.h. sie wird in die Strukturen der Organisation eingegliedert und unterliegt den Weisungen der jeweiligen Organisation bzw. Mission. Die vertragliche Grundlage zwischen sekundierter Person und der aufnehmenden Organisation variiert aufgrund unterschiedlicher nationaler Regelung oder rechtlicher Grundlagen des Status der internationalen Organisation bzw. Mission. Die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit bei dieser aufnehmenden Einrichtung entspricht jedoch den Grundsätzen eines faktischen Arbeitsverhältnisses. Die Bezeichnung "



Drucksache 497/08 (Beschluss)

... " (vgl. Nummer 4.6 der Mitteilung) werden, geht der Bundesrat davon aus, dass es sich hier nicht um die Beauftragung systemexterner Rekrutierungsagenturen handeln solle, sondern - wie im OECD-Rahmen diskutiert - um eine systeminterne Verbesserung der Effizienz, Effektivität und Transparenz des von den dafür zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführten Auswahlverfahrens.



Drucksache 173/08

... Bestimmungen, die keine bundeseinheitliche Regelung erfordern, wie z.B. die Vorschriften zur konkreten Ausgestaltung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens bei der Bezirksvergabe, erlassen die Länder. Entsprechende Öffnungsklauseln sind vorgesehen.



Drucksache 196/08

... 55. bedauert, dass die vorgezogenen Parlamentswahlen am 16. Dezember 2007 eine Reihe von OSZE-Standards nicht erfüllten; hebt hervor, dass laut OSZE die Wahlen insgesamt eine verpasste Gelegenheit und einen Rückschritt im Vergleich zu den Wahlen im Jahr 2005 darstellten und hinter den Erwartungen der Allgemeinheit hinsichtlich einer weiteren Konsolidierung des Wahlprozesses zurückblieben; äußert sich vor allem besorgt über den Mechanismus der doppelten Wahlhürde, der der stärksten Oppositionspartei den Einzug ins neue Parlament verwehrte und so der Partei von Präsident Bakijew eine überwältigende Mehrheit bescherte; fordert die kirgisischen Behörden in dieser Hinsicht auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den vollständigen politischen Pluralismus wieder herzustellen; bedauert das scharfe Vorgehen der Polizei gegen und die Verhaftung von NRO- und Menschenrechtsaktivisten, die friedlich gegen die Mängel des Wahlverfahrens protestierten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/08




2 Kasachstan

2 Kirgisistan

2 Tadschikistan

2 Turkmenistan

2 Usbekistan

2 Umwelt

2 Energie


 
 
 


Drucksache 817/08

... 7. fordert die belarussische Regierung in diesem Zusammenhang auf, in Zukunft wirklich demokratische Wahlen gemäß den internationalen demokratischen Standards abzuhalten indem sie Änderungen des Wahlgesetzes und des Wahlverfahrens einführt und unter anderem



Drucksache 497/1/08

... " (vgl. Nummer 4.6 der Mitteilung) werden, geht der Bundesrat davon aus, dass es sich hier nicht um die Beauftragung systemexterner Rekrutierungsagenturen handeln solle, sondern - wie im OECD-Rahmen diskutiert - um eine systeminterne Verbesserung der Effizienz, Effektivität und Transparenz des von den dafür zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführten Auswahlverfahrens.



Drucksache 395/08

... – unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 21. November 2007 zu Wahlen und Wahlverfahren in AKP-Ländern und in der EU8,



Drucksache 5/08

... 5. Der ursprüngliche Zweck der Regelung zum verbilligten Erwerb von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 Ausgleichsleistungsgesetz lässt sich nicht mehr erreichen. Da sich die verbleibenden Forstflächen der BVVG auf immer kleinere Lose verteilen, kann der begünstigte Flächenerwerb keinen besonderen Beitrag zum Aufbau leistungsfähiger Forstbetriebe in den neuen Ländern mehr leisten. Ferner ist nach den unter Ziffer 3 genannten Beihilfenregelungen ab dem 1. Januar 2008 nur noch eine Beihilfe von bis zu 10 % der förderfähigen Kosten für den Kauf forstwirtschaftlicher Flächen zulässig. Die Anwendung der Norm führt zudem zu hohen Verwaltungskosten, die in einem Missverhältnis zu den Erlösen stehen. Der Entwurf sieht eine Streichung der Norm mit Ausnahme der Alteigentümerregelung, die Einführung eines neuen Auswahlverfahrens und die Abschaffung des bisher faktisch nur mit Forstverkaufsfällen befassten Beirats vor. Auch der Regelungszweck des sog. Bauernwalderwerbs nach § 3 Abs. 4 AusglLeistG entfällt ab dem 1. Januar 2008, da die Verkäufe bis Ende 2007 abgeschlossen werden können. Darüber hinaus ist auch dieser Erwerb durch die vorgenannte geringe Beihilfeintensität nicht mehr gerechtfertigt.



Drucksache 426/07

... • Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit und Kompetenz der Richterschaft durch Einführung eines Systems der sozialen Sicherung, durch Verbesserung des Richterwahlverfahrens und durch Zuerkennung der Budget- und Personalhoheit.



Drucksache 861/07

... Mit dem Vorschlag zur Änderung der Rahmenrichtlinie im Bereich der Sicherheit und Integrität wird bezweckt, die Robustheit der derzeitigen elektronischen Kommunikationsnetze und –systeme zu stärken. Er ergänzt den Rahmenbeschluss 2005/222/JI über Angriffe auf Informationssysteme9, mit dem bestimmte Handlungen unter Strafe gestellt werden. Der Vorschlag zur Änderung der Genehmigungsrichtlinie, mit der ein gemeinsames Auswahlverfahren geschaffen werden soll, wird die Genehmigung bestimmter europaweiter Satellitendienste erleichtern, was einem der Ziele der europäischen Raumfahrtpolitik10 entspricht.



Drucksache 488/07

... Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen



Drucksache 863/07

... Artikel 11: Beitrag zur Bestimmung gemeinschaftsweiter Dienste, für die es gemeinsame Auswahlverfahren geben wird. Ein gemeinschaftsweiter Dienst muss bestimmte Bedingungen erfüllen. So sollte beispielsweise in mehr als einem Mitgliedstaat eine entsprechende Nachfrage bestehen; da die Dienste aufgrund ihrer Merkmale nationale Grenzen überschreiten sollten sie als solche eher auf EU-Ebene oder auf regionaler Ebene geregelt werden als durch einen einzelnen Mitgliedstaat.



Drucksache 898/07

... T. in der Erwägung, dass zu den Hauptgrundsätzen der europäischen Integration die demokratische Gleichstellung aller europäischen Bürgerinnen und Bürger ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit oder wegen der Sprache zählt und dass es noch zahlreiche Beschwerden von Bürgern, Verbänden oder Unternehmen gibt, die im Rahmen eines Ausschreibungs- oder Auswahlverfahrens der Gemeinschaft die erforderlichen Informationen nicht in ihrer eigenen Sprache erhielten,



Drucksache 150/07 (Beschluss)

... § 6 Abs. 1 Gerichtsvollziehergesetz-E bestimmt, dass die Bewerber um das Amt als Gerichtsvollzieher in der Regel durch Ausschreibung zu ermitteln sind. Die Ausschreibung bezeichnet den Amtsbereich des zu besetzenden Amtes. Durch die Ausschreibung wird sichergestellt, dass alle in Betracht kommenden Personen auf die Möglichkeit hingewiesen werden, sich um die Bestellung zum Gerichtsvollzieher und/oder auf eine bestimmte freie Gerichtsvollzieherstelle zu bewerben. Die Ausschreibung dient der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf gleichen Zugang zum öffentlichen Amt (Artikel 33 Abs. 2 GG) und ermöglicht es, dem Leistungsprinzip (§ 5 Gerichtsvollziehergesetz-E) durch sachgerechte Auswahl unter mehreren Bewerbern Rechnung zu tragen. Da durch die Gestaltung des Auswahlverfahrens unmittelbar Einfluss auf die Konkurrenzsituation und damit auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung genommen werden kann, ist eine dem Schutz der Grundrechte der Bewerber aus Artikel 12 GG angemessene Verfahrensgestaltung erforderlich (vgl. zum Notarbereich BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. September 2002 - 1 BvR 819/01, 1 BvR 826/01 -, DNotZ 2002, 891).



Drucksache 150/07

... ) und ermöglicht es dem Leistungsprinzip (§ 5 Gerichtsvollziehergesetz-E) durch sachgerechte Auswahl unter mehreren Bewerbern Rechnung zu tragen. Da durch die Gestaltung des Auswahlverfahrens unmittelbar Einfluss auf die Konkurrenzsituation und damit auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung genommen werden kann, ist eine dem Schutz der Grundrechte der Bewerber aus Art. 12



Drucksache 595/07

... Der Entscheidungsvorschlag sieht vor, dass die Kommission, unterstützt von einem Kommunikationsausschuss, in einem vergleichenden Auswahlverfahren die Auswahl der Betreiber vornimmt. Anträge, die die Kommission für das Bewerbungsverfahren zugelassen hat, sollen in einer Liste veröffentlicht werden. In der sich anschließenden ersten Auswahlrunde beurteilt die Kommission anhand von festgelegten Meilensteinen, ob die Antragsteller den erforderlichen technischen und kommerziellen Entwicklungsstand nachgewiesen haben. In diesem Zusammenhang sollen auch Glaubwürdigkeit und wirtschaftliche Lebensfähigkeit der vorgeschlagenen Systeme berücksichtigt werden. Falls die Gesamtzahl der von den zugelassenen Antragstellern beantragten Funkfrequenzen die verfügbaren Funkfrequenzen nicht übersteigt, entscheidet die Kommission bereits in der ersten Auswahlrunde.



Drucksache 566/07

... Gerade weil die Bestellungsentscheidung eine Eilentscheidung sei und keiner direkten Anfechtungsmöglichkeit unterliege komme der Vorauswahlliste für die Verwirklichung des Anspruchs aller Bewerber aus Art. 3 Abs. 1 GG (im Beschluss vom 03.08.2004 auch: aus Art. 12 GG) auf ein faires Auswahlverfahren besondere Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht führt hierzu im Beschluss vom 23.05.2006, RN 43 f. aus: "



Drucksache 455/07

... V. in der Erwägung, dass trotz der generell professionellen Arbeit der EU-Wahlbeobachtermission bezüglich der Vertrauensbildung der Wähler durch die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten, Verhinderung von Betrug und Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung des Wahlverfahrens die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union durch das Fehlen einer kohärenten Politik nach den Wahlen, wenn es darum geht, auf gescheiterte Wahlen zu reagieren, beeinträchtigt wird,



Drucksache 474/06

... Zur Lage in Aserbaidschan registrierte die Versammlung in einer Resolution Fortschritte auf dem Weg in Richtung Demokratisierung, kritisierte gleichzeitig aber bestehende Defizite bei Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Mängel des geltenden Wahlverfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/06




Anlage 1

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

d Minderheitenrechte

e Menschenhandel

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta ESC

b Gleichstellungsfragen

c Jugendfragen

d Soziale Kohäsion

e Biomedizin

6. Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

a Bildung

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

b Kultur

9. Medien

Anlage 1

Statistische Angaben

Anlage 2

Statistische Angaben

Anlage 3

Statistische Angaben

Anlage 4

Statistische Angaben

Bericht

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER

e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

g Minderheitenrechte

h Menschenhandel

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG

d Jugend- und Familienfragen

e Soziale Kohäsion

f Tierschutz

g Gesundheitspolitik

h Biomedizin

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Sport

7. Bildung und Kultur

a Bildung

Interkulturelle und interreligöse Erziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

4 Demokratieerziehung

4 Lehrerfortbildung

b Kultur

Kulturministerkonferenz in Faro

Interkultureller Dialog

Kulturelle Vielfalt

Studien zur Kulturpolitik

4 Denkmalpolitik

8. Medien

Anlage 1

Statistische Angaben

Anlage 2

Statistische Angaben

Anlage 3

Statistische Angaben

Anlage 4

Statistische Angaben


 
 
 


Drucksache 258/06

... Dies ist notwendig, weil durch die Zuweisung der bisher von der Dienststelle Bundeszentralregister des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof wahrgenommenen Aufgaben an das Bundesamt für Justiz und der damit verbundenen Versetzung von Personal des Generalbundesanwalts und auch des Bundesministeriums der Justiz an das neue Bundesamt die bisherigen Mandate erlöschen und keine personalvertretungslose Zeit entstehen darf. Für eine Übergangszeit, die längstens sechs Monate nach Errichtung des Bundesamts für Justiz dauern darf, werden die Aufgaben des Personalrats für die Beschäftigten des Bundesamts für Justiz gemeinsam vom bisherigen Personalrat der Dienststelle Bundeszentralregister des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und vom Personalrat des Bundesministeriums der Justiz wahrgenommen. Die Vorschrift beschreibt die Zuständigkeiten und den Vorgang des Wahlverfahrens für die Konstituierung des neuen Personalrats.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Fachaufsicht

§ 4
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Kosten und Personalentwicklung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15, 16, 17 und 18

Zu Absatz 19

Zu den Absätzen 20 und 21 Nr. 1

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 827/06

... (7) Der Verwaltungsrat des ETI sollte langfristige strategische Innovationsherausforderungen ermitteln, insbesondere in trans- und/oder interdisziplinären Bereichen (einschließlich bereits auf europäischer Ebene identifizierter Bereiche), und dort transparente, auf Spitzenleistungen ausgerichtete Auswahlverfahren für Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities; im Folgenden als "



Drucksache 240/06

... E. unter Hinweis darauf, dass mehrere führende Persönlichkeiten der Opposition nach Gerichtsverfahren mit fragwürdigen Beschuldigungen in Haft genommen worden sind wodurch das Wahlverfahren beeinträchtigt wurde und womit sich bestätigt, dass die Justiz in Belarus zu politischen Zwecken missbraucht wird und nicht unabhängig ist,



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