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"Wahlverfahren"


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0578/04
0128/04B
0850/04
1013/04
0818/04
0715/03
Drucksache 435/05 (Beschluss)

... Die Formulierung "Personen, die nicht über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen", soll diejenigen Personen erfassen, die ohne Dolmetscher nicht in der Lage sind, einer zwingend in deutscher Sprache geführten Hauptverhandlung (§ 184 GVG) problemlos zu folgen. Bruchstückhafte Deutschkenntnisse können deshalb nicht als "hinreichend" angesehen werden. Sie ermöglichen es nämlich nicht, den Ausführungen der Prozessbeteiligten lückenlos zu folgen. Die nachträglichen Feststellungen zu fehlenden Sprachkenntnissen eines Schöffen wird im Einzelfall letztlich das Gericht bzw. der Gerichtsvorsitzende zu treffen haben, der dann die Streichung von der Schöffenliste zu veranlassen hat. Die zu Grunde liegenden Feststellungen sind im Freibeweisverfahren zu treffen. Sie unterscheiden sich insoweit nicht von dem Verfahren, das zur Feststellung der bisherigen Ausschlussgründe vorgesehen ist. Im Schöffenwahlverfahren sind aber auch schon die Gemeinden aufgerufen, entsprechende Prüfungen vorzunehmen.



Drucksache 165/05

... es 2001 hat die dringend notwendig gewordenen Anpassungen des Betriebsverfassungsrechts an die Entwicklung in der Wirtschafts- und Arbeitswelt vorgenommen. Sie hat die Voraussetzungen für moderne Betriebsratsstrukturen und eine effiziente Betriebsratsarbeit geschaffen und die Betriebsverfassung von bürokratischen Hemmnissen befreit und flexibilisiert. Diese Erleichterungen sind gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen von besonderer Bedeutung: Das betrifft zum Beispiel die flexiblere Ausgestaltung der bisher starren organisationsrechtlichen Vorschriften zur Bildung eines Betriebsrats und die Entbürokratisierung der Betriebsratswahl insbesondere durch die Aufhebung der getrennten Abstimmung von Arbeitern und Angestellten und die Einführung eines vereinfachten Wahlverfahrens für Betriebe mit bis zu 100 Arbeitnehmern. Ohne staatliche Zustimmung können durch Vereinbarungslösungen nach § 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/05




Zu 1. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Zu 2. Zeitlich befristete Nichtanwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Existenzgründungen

Zu 3. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Zu 4. Rechtsanspruch auf Teilzeit wieder aufheben

Zu 5. Befristete Arbeitsverträge

Zu 6. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Zu 7. Betriebsverfassungsgesetz

Zu 8. Überprüfung der Schwellenwerte in der Arbeitsgesetzgebung

Zu 9. Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe:

Zu 10. Senkung der Lohnnebenkosten


 
 
 


Drucksache 438/05

... f) zu den Dienstemerkmalen Tonwahl- und Mehrfrequenzwahlverfahren und Anzeige der Rufnummer des Anrufers zu veröffentlichen. Erfolgt diese Veröffentlichung nicht auch im Amtsblatt der Regulierungsbehörde, hat der Anbieter der Regulierungsbehörde den Ort der Veröffentlichung mitzuteilen. Die Regulierungsbehörde kann Anbieter von . der Verpflichtung nach Satz 1 insoweit befreien, als sie die Informationen selbst veröffentlicht.



Drucksache 248/05

... 3a. im Rahmen der Ausgestaltung des Netzzugangs zu den Gasversorgungsnetzen für Anlagen zur Erzeugung von Biogas im Rahmen des Auswahlverfahrens bei drohenden Kapazitätsengpässen sowie beim Zugang zu örtlichen Verteilernetzen Vorrang gewährt werden,



Drucksache 478/05

... Die Bewertungsberichte der Auswahrjurys, der Bericht des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport des Europäischen Parlaments über die erste Lesung des geänderten Beschlusses sowie die Studie über die Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" bestätigten diese Probleme. Daher soll dieser Vorschlag, der die verschiedenen Beiträge berücksichtigt, den Beschluss Nr. 1419/1999/EG, zuletzt geändert am 13. April 2005, ersetzen. Er soll ferner unter anderem die Transparenz des Auswahlverfahrens und die Definition des europäischen Mehrwerts verbessern.



Drucksache 518/05

... 2. Die Mitglieder des Forums werden im Rahmen eines vom Verwaltungsrat zu beschließenden offenen Auswahlverfahrens ausgewählt. Die Anzahl der Forumsmitglieder wird auf 100 begrenzt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre; sie kann einmal verlängert werden.



Drucksache 882/05

... I. in der Erwägung, dass Präsident Ilham Alijew am 11. Mai 2005 im Hinblick auf die Parlamentswahlen im November 2005 eine Verfügung "zur Verbesserung des Wahlverfahrens in der Republik Aserbaidschan" erlassen hat,



Drucksache 286/1/05

... Die Belange des Artikels 2 Abs. 3 müssen im Rahmen des Auswahlverfahrens nach Artikel 4 FFH-RL(beispielsweise bei Einvernehmenserteilung nach Absatz 2) berücksichtigt werden. Dies wäre im Text klarzustellen.



Drucksache 246/05

... Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen



Drucksache 915/05 (Beschluss)

... Die Auswahl der deutschen Kandidaten für diese Richterämter erfolgt bislang in einem intransparenten und exekutivischen Verfahren, das der Bedeutung der Ämter nicht gerecht wird. Eine (teilweise) normative Regelung des innerstaatlichen Auswahlverfahrens ist erstmals in Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 17. November 2005 (BGBl. I S. 3178) vorgesehen; das Inkrafttreten dieses Gesetzes ist allerdings vom Inkrafttreten des Vertrages über eine Verfassung für Europa für die Bundesrepublik Deutschland abhängig. Ob und wann dieses erfolgen wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Damit steht das Vorschlagsrecht für die Richterämter nach wie vor allein der Bundesregierung zu. Bundestag und Bundesrat werden über die getroffene Auswahl erst im Nachhinein unterrichtet.



Drucksache 202/05

... Bewerber sollten vor der Auswahl über das Einstellungsverfahren und die Auswahlkriterien, die Anzahl der verfügbaren Stellen und die Karriereaussichten informiert werden. Ferner sollten sie nach dem Auswahlverfahren über die Stärken und Schwächen ihrer Bewerbung unterrichtet werden.



Drucksache 290/05 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat lehnt die vorgesehene institutionelle Förderung von im Vorfeld festgelegten Organisationen ohne vorheriges Auswahlverfahren ab. Die zu fördernden Institutionen müssen auch aus Gründen der Chancengleichheit von Einrichtungen in den neuen Mitgliedstaaten in einem offenen und transparenten Verfahren benannt werden. Dieser Grundsatz wurde u. a. im Aktionsprogramm zur Förderung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Beschluss Nr. 792/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004) berücksichtigt, wo die von der Kommission ursprünglich vorgesehene Förderung ohne Auswahlverfahren nur für eine kurze Übergangszeit akzeptiert wurde. Der Vorschlag zum neuen Kulturprogramm "Kultur 2007" sieht ebenfalls die Vergabe von Betriebskostenzuschüssen an kulturelle Einrichtungen nur nach vorheriger Ausschreibung vor.



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Die Belange des Artikels 2 Abs. 3 müssen im Rahmen des Auswahlverfahrens nach Artikel 4 FFH-RL(beispielsweise bei Einvernehmenserteilung nach Absatz 2) berücksichtigt werden. Dies wäre im Text klarzustellen.



Drucksache 729/05

... Auswahlverfahren gemäß den vom wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Zuschüsse sicherstellen. Die Kommission möchte diesbezüglich zunächst eine Exekutivagentur schaffen, an die sie die Durchführungsaufgaben delegieren wird. Das Durchführungsgremium wird ständige, enge Verbindung mit dem Wissenschaftlichen Rat halten, um sich mit diesem über alle Aspekte der Programmdurchführung auszutauschen. Im Anschluss an eine unabhängige Bewertung der Effizienz der EFR-Strukturen und -Mechanismen könnte gegebenenfalls eine alternative Struktur - beispielsweise gemäß Artikel 171 des Vertrags - geschaffen werden.



Drucksache 727/05

... Für die Programmdurchführung gemäß dem jährlichen Arbeitsprogramm ist das spezifischen Durchführungsstruktur zuständig. Dieses wird insbesondere das Gutachter- und das Auswahlverfahren gemäß den vom wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Zuschüsse sicherstellen. Die Kommission möchte diesbezüglich zunächst eine Exekutivagentur schaffen, an die sie die Durchführungsaufgaben delegieren wird. Das Durchführungsgremium wird ständige, enge Verbindung mit dem Wissenschaftlichen Rat halten, um sich mit diesem über alle Aspekte der Programmdurchführung auszutauschen. Im Anschluss an eine unabhängige Bewertung der Effizienz der EFR-Strukturen und -Mechanismen könnte gegebenenfalls eine alternative Struktur - beispielsweise gemäß Artikel 171 des Vertrags - geschaffen werden.



Drucksache 748/05

... Artikel 8 Antrags- und Auswahlverfahren



Drucksache 37/05 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat lehnt sowohl das "EU-Auswahlsystem" als auch "Genehmigungen für Arbeitsuchende" ab. Zur Erhaltung der Steuerungsmöglichkeiten darf eine Arbeitsmarktzulassung nur bei einem konkreten Arbeitsplatzangebot und nach individueller Arbeitsmarktprüfung und ohne Anspruch auf Genehmigung erfolgen. Erleichterungen, wie z.B. bei Mangelberufen oder Hochqualifizierten, müssen auf eng begrenzte Ausnahmen beschränkt bleiben. Ein "EU-Auswahlsystem" - als eventuell paralleles Zulassungsverfahren - sowie eine "Genehmigung für Arbeitsuchende" lassen die Durchbrechung bzw. zumindest eine erhebliche Aufweichung des Grundsatzes der Zuwanderungsbegrenzung befürchten. Deshalb wurde auch von dem zunächst im Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Auswahlverfahren nach einem Punktesystem im Vermittlungsverfahren zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat Abstand genommen.



Drucksache 725/05

... Auswahlverfahren gemäß den vom wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Zuschüsse sicherstellen. Die Kommission möchte diesbezüglich zunächst eine Exekutivagentur schaffen, an die sie die Durchführungsaufgaben delegieren wird. Das Durchführungsgremium wird ständige, enge Verbindung mit dem Wissenschaftlichen Rat halten, um sich mit diesem über alle Aspekte der Programmdurchführung auszutauschen. Im Anschluss an eine unabhängige Bewertung der Effizienz der EFR-Strukturen und -Mechanismen könnte gegebenenfalls eine alternative Struktur - beispielsweise gemäß Artikel 171 des Vertrags - geschaffen werden.



Drucksache 435/05

... Die Formulierung "Personen, die nicht über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen", soll diejenigen Personen erfassen, die ohne Dolmetscher nicht in der Lage sind, einer zwingend in deutscher Sprache geführten Hauptverhandlung (§ 184 GVG) problemlos zu folgen, Bruchstückhafte Deutschkenntnisse können deshalb nicht als "hinreichend" angesehen werden. Sie ermöglichen es nämlich nicht, den Ausführungen der Prozessbeteiligten lückenlos zu folgen. Die nachträglichen Feststellungen zu fehlenden Sprachkenntnissen eines Schöffen wird im Einzelfall letztlich das Gericht bzw. der Gerichtsvorsitzende zu treffen haben, der dann die Streichung von der Schöffenliste zu veranlassen hat. Die zugrundeliegenden Feststellungen sind im Freibeweisverfahren zu treffen. Sie unterscheiden sich insoweit nicht von dem Verfahren, das zur Feststellung der bisherigen Ausschlussgründe vorgesehen ist. im Schöffenwahlverfahren sind aber auch schon die Gemeinden aufgerufen, entsprechende Prüfungen vorzunehmen.



Drucksache 585/05

... - in Kenntnis der Erklärung des Ratsvorsitzes der Europäischen Union vom 19. Mai 2005 zu Aserbaidschan, worin das Dekret von Präsident Ilham Alijew zur Verbesserung des Wahlverfahrens in Aserbaidschan begrüßt wird,



Drucksache 728/05

... Für die Programmdurchführung gemäß dem jährlichen Arbeitsprogramm ist die spezifische Durchführungsstruktur zuständig. Dieses wird insbesondere das Gutachter- und das Auswahlverfahren gemäß den vom wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Zuschüsse sicherstellen. Die Kommission möchte diesbezüglich zunächst eine Exekutivagentur schaffen, an die sie die Durchführungsaufgaben delegieren wird. Das Durchführungsgremium wird ständige, enge Verbindung mit dem Wissenschaftlichen Rat halten, um sich mit diesem über alle Aspekte der Programmdurchführung auszutauschen. Im Anschluss an eine unabhängige Bewertung der Effizienz der EFR-Strukturen und -Mechanismen könnte gegebenenfalls eine alternative Struktur - beispielsweise gemäß Artikel 171 des Vertrags - geschaffen werden.



Drucksache 625/05

... Artikel 22 Abs. 2 wird aufgehoben, da er aufgrund der Neuregelung in Artikel 23 gegenstandslos geworden ist: Scheidet ein Richter aus, der noch nicht seine volle Amtszeit abgeleistet hat, wird bislang ein Nachfolger zunächst für die noch verbleibende Amtszeit des Vorgängers gewählt (Artikel 23 Abs. 5 alte Fassung). Nach der Neuregelung wird jedoch jeder Richter für eine einzige Amtszeit von neun Jahren gewählt, auch wenn der Vorgänger seine Amtszeit nicht vollendet hatte. Die Regelung in Artikel 22 Abs. 2 für die Besetzung frei gewordener Sitze ist daher nicht mehr erforderlich. Das gilt auch für den Hinweis in Artikel 22 Abs. 2, dass im Fall des Beitritts eines neuen Vertragsstaats zur Konvention das Wahlverfahren nach Artikel 22 Abs. 1 gilt. Diese Vorschrift gilt nämlich ohnehin für jede Richterwahl.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

2 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Schluss - und Übergangsbestimmungen

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Denkschrift

2 A.Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Die Notwendigkeit einer Reform

III. Entstehungsgeschichte des Protokolls Nr.14

IV. Erörterte Entlastungsmaßnahmen

V. Der wesentliche Inhalt des Protokolls Nr.14

VI. Stand der Ratifikation

B. Zudeneinzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

2 Einleitung

I. Notwendigkeit, die Wirksamkeit des durch die Konvention eingeführten Kontrollsystems zu verbessern

II. Wesentliche Etappen bei der Vorbereitung des Protokolls Nr. 14

III. Übersicht über die durch das Protokoll Nr. 14 erfolgten Änderungen des Kontrollsystems der Europäischen Menschenrechtskonvention

IV. Kommentare zu den Bestimmungen des Protokolls14)

Artikel 1
des Änderungsprotokolls Artikel 22 - Wahl der Richter

Artikel 2
des Änderungsprotokolls Artikel 23 - Amtszeit und Entlassung

Artikel 3
des Änderungsprotokolls

Artikel 4
des Änderungsprotokolls Artikel 24 - Kanzlei und Berichterstatter

Artikel 5
des Änderungsprotokolls Artikel 25 - Plenum

Artikel 6
des Änderungsprotokolls

Artikel 7
des Änderungsprotokolls Artikel 27 - Befugnisse des Einzelrichters

Artikel 8
des Änderungsprotokolls Artikel 28 - Befugnisse der Ausschüsse

Artikel 9
des Änderungsprotokolls

Artikel 10
des Änderungsprotokolls ‚ Artikel 31 - Befugnisse der Großen Kammer

Artikel 11
des Änderungsprotokolls Artikel 32 - Zuständigkeit des Gerichtshofs

Artikel 12
des Änderungsprotokolls Artikel 35 - Zulässigkeitsvoraussetzungen

Artikel 13
des Änderungsprotokolls Artikel 36 - Beteiligung Dritter

Artikel 14
des Änderungsprotokolls Artikel 38 - Prüfung der Rechtssache

Artikel 15
des Änderungsprotokolls Artikel 39 - Gütliche Einigung

Artikel 16
des Änderungsprotokolls

Artikel 17
des Änderungsprotokolls Artikel 59 - Unterzeichnung und Ratifikation

Schluss - und Übergangsbestimmungen

Artikel 18
des Änderungsprotokolls

Artikel 19
des Änderungsprotokolls

Artikel 20
des Änderungsprotokolls

Artikel 21
des Änderungsprotokolls

Artikel 22
des Änderungsprotokolls


 
 
 


Drucksache 352/05

... b) Erhöhung der Wirksamkeit dieser Verfahren und Verbesserung des Zugangs von Drittstaatsangehörigen zu diesen Verfahren durch benutzerfreundliche Kommunikations- und Informationstechnologie, unter anderem für Informationskampagnen und Auswahlverfahren;



Drucksache 246/1/05

... Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen



Drucksache 429/05

... 43. bedauert, dass den Berichten der OSZE über die Kommunalwahlen zufolge in zahlreichen Städten Unregelmäßigkeiten beobachtet wurden; fordert daher in Zukunft weitere Bemühungen um die demokratische Konsolidierung der Wahlverfahren, insbesondere auf lokaler Ebene;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/05




Entschließung

Bosnien und Herzegowina

Serbien und Montenegro

3 Kosovo

3 Albanien

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

3 Kroatien

3 Allgemeines


 
 
 


Drucksache 884/05

... 25. fordert das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) eindringlich auf, die Regeln und Verfahren in Bezug auf Offenheit und Transparenz in Auswahlverfahren zu befolgen und insbesondere Artikel 4 des Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis zu beachten, indem es die Rechtfertigungsgründe seiner Entscheidungen nennt;



Drucksache 915/05

... Die Auswahl der deutschen Kandidaten für diese Richterämter erfolgt bislang in einem intransparenten und exekutivischen Verfahren, das der Bedeutung der Ämter nicht gerecht wird. Eine (teilweise) normative Regelung des innerstaatlichen Auswahlverfahrens ist erstmals in Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union vorgesehen; das Inkrafttreten dieses Gesetzes ist allerdings vom Inkrafttreten des Vertrages über eine Verfassung für Europa für die Bundesrepublik Deutschland abhängig. Ob und wann dieses erfolgen wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Damit steht das Vorschlagsrecht für die Richterämter nach wie vor allein der Bundesregierung zu. Bundestag und Bundesrat werden über die getroffene Auswahl erst im Nachhinein unterrichtet.



Drucksache 316/05

... 33. empfiehlt nachdrücklich, dass die Mittel für Instrumente wie STREP (Specific Targeted Research Projects) und die Verbundforschung (ehemals CRAFT) und Kollektivforschung, die sich explizit auf KMU und deren Zugang richten, aufgestockt, die Zulassungskriterien für die Projekte flexibler gestaltet und die Erfolgschancen der Projekte angemessen erhöht werden; ermuntert die Mitgliedstaaten, steuerliche und sonstige Anreize für die Förderung industrieller Innovationen - einschließlich Verbindungen zu EUREKA -, speziell im Hinblick auf KMU, zu beschließen; empfiehlt die Gewährung von Zuschüssen an KMU für die Erlangung von Patentlizenzen; fordert die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, einen Teil aller thematischen Haushaltslinien für feste Zuschüsse an Kleinst- und Kleinbetriebe als Risikokapital bereitzustellen, für die ein vereinfachtes und rationalisiertes Auswahlverfahren und in der Folge auf ein Minimum beschränkte Verwaltungsverfahren angewandt werden;



Drucksache 726/05

... Für die Programmdurchführung gemäß dem jährlichen Arbeitsprogramm ist die spezifische Durchführungsstruktur zuständig. Dieses wird insbesondere das Gutachter- und das Auswahlverfahren gemäß den vom wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Zuschüsse sicherstellen. Die Kommission möchte diesbezüglich zunächst eine Exekutivagentur schaffen, an die sie die Durchführungsaufgaben delegieren wird. Das Durchführungsgremium wird ständige, enge Verbindung mit dem Wissenschaftlichen Rat halten, um sich mit diesem über alle Aspekte der Programmdurchführung auszutauschen. Im Anschluss an eine unabhängige Bewertung der Effizienz der EFR-Strukturen und -Mechanismen könnte gegebenenfalls eine alternative Struktur - beispielsweise gemäß Artikel 171 des Vertrags - geschaffen werden.



Drucksache 92/05

... f) zu den Dienstemerkmalen Tonwahl- und Mehrfrequenzwahlverfahren und Anzeige der Rufnummer des Anrufers



Drucksache 290/1/05

... 12. Der Bundesrat lehnt die vorgesehene institutionelle Förderung von im Vorfeld festgelegten Organisationen ohne vorheriges Auswahlverfahren ab. Die zu fördernden Institutionen müssen auch aus Gründen der Chancengleichheit von Einrichtungen in den neuen Mitgliedstaaten in einem offenen und transparenten Verfahren benannt werden. Dieser Grundsatz wurde u. a. im Aktionsprogramm zur Förderung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Beschluss Nr. 792/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004) berücksichtigt, wo die von der Kommission ursprünglich vorgesehene Förderung ohne Auswahlverfahren nur für eine kurze Übergangszeit akzeptiert wurde. Der Vorschlag zum neuen Kulturprogramm "Kultur 2007" sieht ebenfalls die Vergabe von Betriebskostenzuschüssen an kulturelle Einrichtungen nur nach vorheriger Ausschreibung vor.



Drucksache 246/05 (Beschluss)

... § 10 Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen



Drucksache 485/05

... Antrags- und Auswahlverfahren



Drucksache 275/05

... Die Intermediäre werden aus den vorhandenen oder noch einzurichtenden Bürgschaftssystemen in den Mitgliedstaaten und teilnehmenden Ländern, einschließlich der Bürgschaftssysteme auf Gegenseitigkeit, und sonstigen geeigneten Finanzinstituten ausgewählt. Das Auswahlverfahren ist transparent, diskriminierungsfrei, und auf Vermeidung von Interessenkonflikten angelegt.



Drucksache 802/1/04

... 5. Der Bundesrat sieht die große Gefahr, dass der Richtlinienvorschlag entgegen der ausdrücklichen Intention der Kommission zu einer Verringerung des Wettbewerbs in den Häfen führen wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass über die in dem Vorschlag vorgesehenen Auswahlverfahren Dienstleister aus außereuropäischen Märkten, die auf Grund der monopolistischen Strukturen in ihren Heimatmärkten hohe Renditen erwirtschaften, verstärkt in die Schlüsselhäfen der EU drängen und sich mit hohen finanziellen Angeboten durchsetzen.



Drucksache 802/04 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat sieht die große Gefahr, dass der Richtlinienvorschlag entgegen der ausdrücklichen Intention der Kommission zu einer Verringerung des Wettbewerbs in den Häfen führen wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass über die in dem Vorschlag vorgesehenen Auswahlverfahren Dienstleister aus außereuropäischen Märkten, die auf Grund der monopolistischen Strukturen in ihren Heimatmärkten hohe Renditen erwirtschaften, verstärkt in die Schlüsselhäfen der EU drängen und sich mit hohen finanziellen Angeboten durchsetzen. Die in der EU derzeit vorhandenen Strukturen mit einer Vielzahl von öffentlichen und privaten Anbietern würden dadurch signifikant gefährdet. Mittelfristig könnten dann auch in der EU monopolistische Strukturen entstehen, wenn wenige Anbieter auf diese Weise einen erheblichen Marktanteil auf sich konzentrieren können.



Drucksache 438/04

... (5) Sind an der Gründung der SE eine oder mehrere Unternehmensgruppen oder nicht verbundene Unternehmen beteiligt oder sind von der Gründung unternehmensunabhängige Betriebe betroffen, setzt sich das Wahlgremium aus den jeweiligen Arbeitnehmervertretungen auf Konzernebene, Unternehmensebene oder Betriebsebene zusammen. Die Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend. lst in den Fällen des Satzes, 1 eine entsprechende Arbeitnehmervertretung nicht vorhanden, werden diese Mitglieder des Wahlgremiums von den Arbeitnehmern in Urwahl gewählt. Die Wahl wird von einem Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt, der in einer Versammlung der Arbeitnehmer gewählt wird, zu der die inländische Konzernleitung, Unternehmensleitung oder Betriebsleitung einlädt. Es sind so viele Mitglieder des Wahlgremiums zu wählen, wie eine bestehende Arbeitnehmervertretung in den Fällen der Absätze 2 bis 4 an gesetzlichen Mitgliedern hätte; für das Wahlverfahren gilt Absatz 7 Satz 3 bis 5 entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom . Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)

§ 1
Anzuwendende Vorschriften

§ 2
Sitz

§ 3
Eintragung

§ 4
Zuständigkeiten

Abschnitt 2
Gründung einer SE

Unterabschnitt 1
Verschmelzung

§ 5
Bekanntmachung

§ 6
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

§ 7
Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan

§ 8
Gläubigerschutz

Unterabschnitt 2
Gründung einer Holding-SE

§ 9
Abfindungsangebot im Gründungsplan

§ 10
Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung

§ 11
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

Abschnitt 3
Sitzverlegung

§ 12
Abfindungsangebot im Verlegungsplan

§ 13
Gläubigerschutz

§ 14
Negativerklärung

Abschnitt 4
Aufbau der SE

Unterabschnitt 1
Dualistisches System

§ 15
Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 16
Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans

§ 17
Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans

§ 18
Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 19
Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan

Unterabschnitt 2
Monistisches System

§ 20
Anzuwendende Vorschriften

§ 21
Anmeldung und Eintragung

§ 22
Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats

§ 23
Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 24
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 25
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 26
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 27
Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 28
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 29
Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 30
Bestellung durch das Gericht

§ 31
Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 32
Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 33
Wirkung des Urteils

§ 34
Innere Ordnung des Verwaltungsrats

§ 35
Beschlussfassung

§ 36
Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

§ 37
Einberufung des Verwaltungsrats

§ 38
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 39
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder

§ 40
Geschäftsführende Direktoren

§ 41
Vertretung

§ 42
Zeichnung durch geschäftsführende Direktoren

§ 43
Angaben auf Geschäftsbriefen

§ 44
Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

§ 45
Bestellung durch das Gericht

§ 46
Anmeldung von Änderungen

§ 47
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

§ 48
Ordentliche Hauptversammlung

§ 49
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen

Unterabschnitt 3
Hauptversammlung

§ 50
Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

§ 51
Satzungsänderungen

Abschnitt 5
Auflösung

§ 52
Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 53
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuchs und des Umwandlungsgesetzes

Artikel 2
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft - (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zielsetzung des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Geltungsbereich

Teil 2
Besonderes Verhandlungsgremium

Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung

§ 4
Information der Leitungen

§ 5
Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 6
Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 7
Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 2
Wahlgremium

§ 8
Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl

§ 9
Einberufung des Wahlgremiums

§ 10
Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 3
Verhandlungsverfahren

§ 11
Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 12
Sitzungen, Geschäftsordnung

§ 13
Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen

§ 14
Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen

§ 15
Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium

§ 16
Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen

§ 17
Niederschrift

§ 18
Wiederaufnahme der Verhandlungen

§ 19
Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 20
Dauer der Verhandlungen

Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE

Kapitel 1
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

§ 21
Inhalt der Vereinbarung

Kapitel 2
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Abschnitt 1
SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung

§ 22
Voraussetzung

§ 23
Errichtung des SE-Betriebsrats

§ 24
Sitzungen und Beschlüsse

§ 25
Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats

§ 26
Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen

Unterabschnitt 2
Aufgaben

§ 27
Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats

§ 28
Jährliche Unterrichtung und Anhörung

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören insbesondere

§ 29
Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände

§ 30
Information durch den SE-Betriebsrat

Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten

§ 31
Fortbildung

§ 32
Sachverständige

§ 33
Kosten und Sachaufwand

Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes

§ 34
Besondere Voraussetzungen

§ 35
Umfang der Mitbestimmung

§ 36
Sitzverteilung und Bestellung

§ 37
Abberufung und Anfechtung

§ 38
Rechtsstellung; Innere Ordnung

Abschnitt 3
Tendenzschutz

§ 39
Tendenzunternehmen

Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen

§ 40
Vertrauensvolle Zusammenarbeit

§ 41
Geheimhaltung; Vertraulichkeit

§ 42
Schutz der Arbeitnehmervertreter

§ 43
Missbrauchsverbot

§ 44
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz

Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung

§ 45
Strafvorschriften

§ 46
Bußgeldvorschriften

§ 47
Geltung nationalen Rechts

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

I. Die gesetzliche Grundkonzeption

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Gründung einer SE

Zu Unterabschnitt 1 Verschmelzung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Gründung einer Holding-SE

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 3 Sitzverlegung

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 4 Aufbau der SE

Zu Unterabschnitt 1 Dualistisches System

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Unterabschnitt 2
(Monistisches System)

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Unterabschnitt 3
(Hauptversammlung)

Zu § 50

Zu § 51

Zu Abschnitt 5 Auflösung

Zu § 52

Zu Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften

Zu § 53

Zu Artikel 2

1. Allgemeines

1. Vorgaben der Richtlinie

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Kapitel 2 Wahlgremium

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Verhandlungsverfahren

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 3

Zu Kapitel 1 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Kapitel 2 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Zu Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung

Zu Abschnitt 1 SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Unterabschnitt 2 Aufgaben

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Unterabschnitt 3 Freistellung und Kosten

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Tendenzschutz

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 4

Zu § 40

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Teil 5

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 46

Zu § 47

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 544/04 (Beschluss)

... es zu dem Ergebnis führen, dass sich die gewählten Mitglieder des Präsidiums eines einheitlichen Fachgerichts mehrheitlich aus Richtern zusammensetzen die zuletzt an Gerichten derselben Gerichtsbarkeit tätig waren so werden so viele dieser Richter durch Richter ersetzt, die zuletzt an Gerichten der jeweils anderen Gerichtsbarkeit tätig waren, bis das in Satz 1 bezeichnete Ergebnis erzielt ist. Hierbei sind diejenigen Richter zu ersetzen, die die wenigsten Stimmen auf sich vereint haben. An ihre Stelle treten diejenigen Richter aus der jeweils anderen Gerichtsbarkeit, die bei Anwendung von § 21b Abs. 3 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes zwar nicht gewählt wären, jedoch die meisten Stimmen auf sich vereint haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Länder können von der durch § 21b Abs. 3 Satz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes eröffneten Möglichkeit, ein anderes Wahlverfahren für die Wahl zum Präsidium zu bestimmen, nur Gebrauch machen, wenn sichergestellt ist, dass die Anwendung des Wahlverfahrens bei der erstmaligen Bildung des Präsidiums eines nach § 1 errichteten Gerichts zu den in Satz 1 bezeichneten Ergebnissen führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte/Sonstige Kosten)

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Bundesrechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern (Zusammenführungsgesetz)

Artikel 1
Gerichtsordnung der einheitlichen Fachgerichte für die Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit (Gerichtsordnung der einheitlichen Fachgerichte - GOF -)

§ 1
Errichtung einheitlicher Fachgerichte und eines einheitlichen Oberfachgerichts

§ 2
Änderung der Gerichtsorganisation

§ 3
Zuständigkeiten der einheitlichen Fachgerichte und einheitlichen Oberfachgerichte

§ 4
Spruchkörper

§ 5
Besetzung der Gerichte

§ 6
Bildung und Besetzung der Spruchkörper, Verfahren, Entscheidungen, Rechtsmittel, Wiederaufnahme des Verfahrens, Kosten und Vollstreckung

§ 7
Disziplinar-, Schieds- und Berufsgerichte

§ 8
Präsidium und Geschäftsverteilung

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Dienstaufsicht

§ 11
Rechts- und Amtshilfe

§ 12
Vertreter des öffentlichen Interesses

§ 13
Entsprechende Anwendung des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte bei Änderungen der Gerichtseinteilung

§ 14
Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1

§ 15
Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 2

§ 16
Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 3

§ 17
Präsidialrat

§ 18
Personalvertretung

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Finanzielle Auswirkungen

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 408/04

... 8. Ist Ihrer Erfahrung nach der Zugang der ausländischen Akteure zu privat initiierten ÖPP gewährleistet? Für den Fall, dass die Vergabestellen zur Initiative aufrufen, wird dieser Aufruf dann angemessen bekannt gemacht, so dass alle interessierten Akteure Kenntnis davon haben können? Wird für die Ausführung des ausgewählten Projekts ein Auswahlverfahren auf Basis eines effektiven Wettbewerbs organisiert?



Drucksache 232/04

... – Die administrativen und finanziellen Verfahren wurden im Vergleich zur ersten Phase verbessert, werden jedoch nach wie vor als unverhältnismäßig schwerfällig und langsam betrachtet. Außerdem herrscht die Meinung vor, dass einige Auswahlverfahren15 überarbeitet werden müssen.



Drucksache 578/04

... - Die Aktivitäten weisen einen verhältnismäßig kleinen Aktionsbereich auf oder richten sich an Einzelpersonen, so dass eine umfassendes Auswahlverfahren auf europäischer Ebene nicht gerechtfertigt ist.



Drucksache 128/04 (Beschluss)

... 14. Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf die grenzüberschreitende Veranstaltung von "Gewinnspielen"; dies betrifft in Deutschland unter anderem Lotterien, (Sport-) Wetten und Spielbanken. Der Vorschlag beinhaltet damit Vorgaben für die künftige europaweite Regulierung von Glücksspielen, die das Glücksspielrecht der Länder mittelfristig vollkommen umgestalten können. Dies hätte zur Folge, dass die Vorschriften zur Verwaltungsvereinfachung auch im Glücksspielbereich umzusetzen wären und damit das Erlaubnisverfahren für Lotterien und Sportwetten entsprechend den Vorgaben der Richtlinie ausgestaltet werden müsste (insbesondere Artikel 10 Abs. 5 "gebundene Entscheidung", Artikel 11 "grundsätzlich keine Befristung", Artikel 12 "Auswahlverfahren bei beschränkter Zahl der Erlaubnisse"). Insgesamt zielt der Vorschlag der Kommission auf eine wirtschaftspolitisch motivierte Eröffnung eines EU-weiten Glücksspielmarkts ab.



Drucksache 850/04

... (5) Sind an der Gründung der SE eine oder mehrere Unternehmensgruppen oder nicht verbundene Unternehmen beteiligt oder sind von der Gründung unternehmensunabhängige Betriebe betroffen, setzt sich das Wahlgremium aus den jeweiligen Arbeitnehmervertretungen auf Konzernebene, Unternehmensebene oder Betriebsebene zusammen. Die Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Ist in den Fällen des Satzes 1 eine entsprechende Arbeitnehmervertretung nicht vorhanden, werden diese Mitglieder des Wahlgremiums von den Arbeitnehmern in Urwahl gewählt. Die Wahl wird von einem Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt, der in einer Versammlung der Arbeitnehmer gewählt wird, zu der die inländische Konzernleitung, Unternehmensleitung oder Betriebsleitung einlädt. Es sind so viele Mitglieder des Wahlgremiums zu wählen, wie eine bestehende Arbeitnehmervertretung in den Fällen der Absätze 2 bis 4 an gesetzlichen Mitgliedern hätte; für das Wahlverfahren gilt Absatz 7 Satz 3 bis 5 entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/04




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anzuwendende Vorschriften

§ 2
Sitz

§ 3
Eintragung

§ 4
Zuständigkeiten

Abschnitt 2
Gründung einer SE

Unterabschnitt 1
Verschmelzung

§ 5
Bekanntmachung

§ 6
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

§ 7
Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan

§ 8
Gläubigerschutz

Unterabschnitt 2
Gründung einer Holding-SE

§ 9
Abfindungsangebot im Gründungsplan

§ 10
Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung

§ 11
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

Abschnitt 3
Sitzverlegung

§ 12
Abfindungsangebot im Verlegungsplan

§ 13
Gläubigerschutz

§ 14
Negativerklärung

Abschnitt 4
Aufbau der SE

Unterabschnitt 1
Dualistisches System

§ 15
Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 16
Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans

§ 17
Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans

§ 18
Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 19
Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan

Unterabschnitt 2
Monistisches System

§ 20
Anzuwendende Vorschriften

§ 21
Anmeldung und Eintragung

§ 22
Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats

§ 23
Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 24
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 25
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 26
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 27
Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 28
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 29
Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 30
Bestellung durch das Gericht

§ 31
Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 32
Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 33
Wirkung des Urteils

§ 34
Innere Ordnung des Verwaltungsrats

§ 35
Beschlussfassung

§ 36
Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

§ 37
Einberufung des Verwaltungsrats

§ 38
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 39
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder

§ 40
Geschäftsführende Direktoren

§ 41
Vertretung

§ 42
Zeichnung durch geschäftsführende Direktoren

§ 43
Angaben auf Geschäftsbriefen

§ 44
Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

§ 45
Bestellung durch das Gericht

§ 46
Anmeldung von Änderungen

§ 47
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

§ 48
Ordentliche Hauptversammlung

§ 49
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen

Unterabschnitt 3
Hauptversammlung

§ 50
Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

§ 51
Satzungsänderungen

Abschnitt 5
Auflösung

§ 52
Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 53
Straf- und Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft - (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zielsetzung des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Geltungsbereich

Teil 2
Besonderes Verhandlungsgremium

Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung

§ 4
Information der Leitungen

§ 5
Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 6
Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 7
Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 2
Wahlgremium

§ 8
Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl

§ 9
Einberufung des Wahlgremiums

§ 10
Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 3
Verhandlungsverfahren

§ 11
Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 12
Sitzungen, Geschäftsordnung

§ 13
Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen

§ 14
Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen

§ 15
Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium

§ 16
Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen

§ 17
Niederschrift

§ 18
Wiederaufnahme der Verhandlungen

§ 19
Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 20
Dauer der Verhandlungen

Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE

Kapitel 1
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

§ 21
Inhalt der Vereinbarung

Kapitel 2
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Abschnitt 1
SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung

§ 22
Voraussetzung

§ 23
Errichtung des SE-Betriebsrats

§ 24
Sitzungen und Beschlüsse

§ 25
Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats

§ 26
Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen

Unterabschnitt 2
Aufgaben

§ 27
Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats

§ 28
Jährliche Unterrichtung und Anhörung

§ 29
Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände

§ 30
Information durch den SE-Betriebsrat

Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten

§ 31
Fortbildung

§ 32
Sachverständige

§ 33
Kosten und Sachaufwand

Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes

§ 34
Besondere Voraussetzungen

§ 35
Umfang der Mitbestimmung

§ 36
Sitzverteilung und Bestellung

§ 37
Abberufung und Anfechtung

§ 38
Rechtsstellung; Innere Ordnung

Abschnitt 3
Tendenzschutz

§ 39
Tendenzunternehmen

Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen

§ 40
Vertrauensvolle Zusammenarbeit

§ 41
Geheimhaltung; Vertraulichkeit

§ 42
Schutz der Arbeitnehmervertreter

§ 43
Missbrauchsverbot

§ 44
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz

Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung

§ 45
Strafvorschriften

§ 46
Bußgeldvorschriften

§ 47
Geltung nationalen Rechts

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 1013/04

... 16. stellt fest, dass es ebenfalls im Jahr 2003 eine ganze Reihe von Beschwerden über den Mangel an Offenheit und Transparenz in den Auswahlverfahren zur Einstellung von Beamten gab, ein Bereich, dem der Bürgerbeauftragte über die Jahre große Priorität eingeräumt hat, da so viele Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit einem Auswahlverfahren in Kontakt zu den Organen kommen; stellt fest, dass einige dieser Beschwerden zu einer kritischen Anmerkung des Bürgerbeauftragten geführt haben;



Drucksache 818/04

... Mit der Klammerdefinition des Begriffspaars "Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer" wird rahmenrechtlich klargestellt, dass Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Hochschullehrergruppe angehören. Materiell folgt dies bereits daraus, dass sie ihr Fach in Forschung und Lehre selbständig vertreten, über das Recht zur Betreuung von Promotionen verfügen und in einem berufungsähnlichen Auswahlverfahren berufen werden.



Drucksache 715/03

... 72 Die einzige Ausnahme besteht für Fälle, in denen "sich ihre eigenen Staatsangehörigen, die nicht in dem gleichen Dienst des öffentlichen Sektors arbeiten, ebenfalls nicht für diese Art von Stellen oder Auswahlverfahren bewerben dürften”.



Drucksache 36/18 PDF-Dokument



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