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"Wahlverfahren"


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0850/04
1013/04
0818/04
0715/03
Drucksache 738/09

... Die ESA wird von einem vollzeit beschäftigten unabhängigen Vorsitzenden vertreten, der für die Vorbereitung der Arbeiten des Aufsichtsorgans zuständig ist und den Vorsitz sowohl in den Sitzungen des Aufsichtsorgans als auch des Verwaltungsrats führt. Das Tagesgeschäft der ESA wird jedoch von einem Exekutivdirektor wahrgenommen, bei dem es sich ähnlich wie beim Vorsitzenden um eine vollzeit beschäftigte unabhängige Person handelt, die ein Branchenkenner ist. Er oder sie wird für die Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms zuständig sein und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der ESA ergreifen. Beide Personen werden vom Aufsichtsorgan infolge eines Auswahlverfahrens auf der Grundlage ihrer Verdienste, ihrer Kenntnisse der Finanzinstitute und -märkte sowie ihrer Erfahrungen mit der Finanzaufsicht und -regulierung ausgewählt. Der vom Aufsichtsorgan für den Posten des Vorsitzenden ausgewählte Kandidat ist vom Europäischen Parlament zu bestätigen. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre und kann einmal verlängert werden. Eine solche Verlängerung wäre vom Ergebnis einer Bewertung durch das Aufsichtsorgan abhängig.



Drucksache 165/09

... " wird in der Praxis im Bereich internationaler Organisationen für Positionen verwendet, die im Gegensatz zu den kontraktierten Stellen nicht aus dem allgemeinen Haushalt der Organisation finanziert werden. Internationale Organisationen schreiben einen Großteil ihrer Stellen als so genannte sekundierte Positionen aus, um ihren jeweiligen Haushalt zu entlasten, bzw. um bestimmte Einsätze und Feldmissionen überhaupt erst möglich zu machen. Sekundiertes Personal bewirbt sich ebenso wie das kontraktierte Personal bei der Organisation und wird bei dieser nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens tätig, d.h. sie wird in die Strukturen der Organisation eingegliedert und unterliegt den Weisungen der jeweiligen Organisation bzw. Mission. Die vertragliche Grundlage zwischen sekundierter Person und der aufnehmenden Organisation variiert aufgrund unterschiedlicher nationaler Regelung oder rechtlicher Grundlagen des Status der internationalen Organisation bzw. Mission. Die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit bei dieser aufnehmenden Einrichtung entspricht jedoch den Grundsätzen eines faktischen Arbeitsverhältnisses. Die Bezeichnung "



Drucksache 187/09

... Zudem ist bei der Zusammensetzung die Zweckmäßigkeit der Beteiligung von Personen zu berücksichtigen, die einschlägige juristische Erfahrungen besitzen, und außerdem ist auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter Rücksicht zu nehmen. Zum Wahlverfahren bestimmt Absatz 1, dass die Mitglieder des Ausschusses von den Vertragsstaaten auf der Grundlage einer gerechten geographischen Verteilung gewählt werden. Nähere Bestimmungen dazu enthalten die folgenden Absätze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

3 Präambel

Teil I

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Teil II

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Teil III

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Denkschrift

A. Allgemeines

Entstehungsgeschichte des Übereinkommens

Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen

3 Würdigung

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

3 Präambel

Zu den einzelnen Artikeln

Zu Teil I

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 25

Zu Teil II

Zu Artikel 26

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 30

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Teil III

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 3

Zu Artikel 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 319: Gesetz zu dem internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen


 
 
 


Drucksache 502/09

... 22. fordert ferner, dass die Entwicklungsländer in den internationalen Finanzinstitutionen besser vertreten sein müssen; begrüßt die Verpflichtung zu offenen, transparenten und auf Leistung ausgerichteten Auswahlverfahren für die Führungspositionen der internationalen Finanzinstitutionen; fordert die Europäische Union daher dringend dazu auf, mit einer Stimme zu sprechen;



Drucksache 497/08 (Beschluss)

... " (vgl. Nummer 4.6 der Mitteilung) werden, geht der Bundesrat davon aus, dass es sich hier nicht um die Beauftragung systemexterner Rekrutierungsagenturen handeln solle, sondern - wie im OECD-Rahmen diskutiert - um eine systeminterne Verbesserung der Effizienz, Effektivität und Transparenz des von den dafür zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführten Auswahlverfahrens.



Drucksache 173/08

... Bestimmungen, die keine bundeseinheitliche Regelung erfordern, wie z.B. die Vorschriften zur konkreten Ausgestaltung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens bei der Bezirksvergabe, erlassen die Länder. Entsprechende Öffnungsklauseln sind vorgesehen.



Drucksache 196/08

... 55. bedauert, dass die vorgezogenen Parlamentswahlen am 16. Dezember 2007 eine Reihe von OSZE-Standards nicht erfüllten; hebt hervor, dass laut OSZE die Wahlen insgesamt eine verpasste Gelegenheit und einen Rückschritt im Vergleich zu den Wahlen im Jahr 2005 darstellten und hinter den Erwartungen der Allgemeinheit hinsichtlich einer weiteren Konsolidierung des Wahlprozesses zurückblieben; äußert sich vor allem besorgt über den Mechanismus der doppelten Wahlhürde, der der stärksten Oppositionspartei den Einzug ins neue Parlament verwehrte und so der Partei von Präsident Bakijew eine überwältigende Mehrheit bescherte; fordert die kirgisischen Behörden in dieser Hinsicht auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den vollständigen politischen Pluralismus wieder herzustellen; bedauert das scharfe Vorgehen der Polizei gegen und die Verhaftung von NRO- und Menschenrechtsaktivisten, die friedlich gegen die Mängel des Wahlverfahrens protestierten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/08




2 Kasachstan

2 Kirgisistan

2 Tadschikistan

2 Turkmenistan

2 Usbekistan

2 Umwelt

2 Energie


 
 
 


Drucksache 716/08 Wahlverfahren


Drucksache 760/08

... i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

3 Präambel

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 6
Frauen mit Behinderungen

Artikel 7
Kinder mit Behinderungen

Artikel 8
Bewusstseinsbildung

Artikel 9
Zugänglichkeit

Artikel 10
Recht auf Leben

Artikel 11
Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Artikel 12
Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Artikel 13
Zugang zur Justiz

Artikel 14
Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 15
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Artikel 17
Schutz der Unversehrtheit der Person

Artikel 18
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Artikel 20
Persönliche Mobilität

Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 22
Achtung der Privatsphäre

Artikel 23
Achtung der Wohnung und der Familie

Artikel 24
Bildung

Artikel 25
Gesundheit

Artikel 26
Habilitation und Rehabilitation

Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung

Artikel 28
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Artikel 31
Statistik und Datensammlung

Artikel 32
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 33
Innerstaatliche Durchführung und Überwachung

Artikel 34
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 35
Berichte der Vertragsstaaten

Artikel 36
Prüfung der Berichte

Artikel 37
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss

Artikel 38
Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen

Artikel 39
Bericht des Ausschusses

Artikel 40
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 41
Verwahrer

Artikel 42
Unterzeichnung

Artikel 43
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 44
Organisationen der regionalen Integration

Artikel 45
Inkrafttreten

Artikel 46
Vorbehalte

Artikel 47
Änderungen

Artikel 48
Kündigung

Artikel 49
Zugängliches Format

Artikel 50
Verbindliche Wortlaute

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen

2. Verhandlung des Übereinkommens

II. Sachstand

III. Würdigung des Übereinkommens

IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens

Artikel 1
(Zweck)

Artikel 2
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 3
(Allgemeine Grundsätze)

Artikel 4
(Allgemeine Verpflichtungen)

Artikel 5
(Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)

Artikel 6
(Frauen mit Behinderungen)

Artikel 7
(Kinder mit Behinderungen)

Artikel 8
(Bewusstseinsbildung)

Artikel 9
(Zugänglichkeit)

Artikel 10
(Recht auf Leben)

Artikel 11
(Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)

Artikel 12
(Gleiche Anerkennung vor dem Recht)

Artikel 13
(Zugang zur Justiz)

Artikel 14
(Freiheit und Sicherheit der Person)

Artikel 15
(Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)

Artikel 16
(Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)

Artikel 17
(Schutz der Unversehrtheit der Person)

Artikel 18
(Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)

Artikel 19
(Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)

Artikel 20
(Persönliche Mobilität)

Artikel 21
(Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)

Artikel 22
(Achtung der Privatsphäre)

Artikel 23
(Achtung der Wohnung und der Familie)

Artikel 24
(Bildung)

Artikel 25
(Gesundheit)

Artikel 26
(Habilitation und Rehabilitation)

Artikel 27
(Arbeit und Beschäftigung)

Artikel 28
(Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)

Artikel 29
(Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)

Artikel 30
(Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)

Artikel 31
(Statistik und Datensammlung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 34
(Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Artikel 35
(Berichte der Vertragsstaaten)

Artikel 36
(Prüfung der Berichte)

Artikel 37
(Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)

Artikel 38
(Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)

Artikel 39
(Bericht des Ausschusses)

Artikel 40
(Konferenz der Vertragsstaaten)

Artikel 41
(Verwahrer)

Artikel 42
(Unterzeichnung)

Artikel 43
(Zustimmung, gebunden zu sein)

Artikel 44
(Organisationen der regionalen Integration)

Artikel 45
(Inkrafttreten)

Artikel 46
(Vorbehalte)

Artikel 47
(Änderungen)

Artikel 48
(Kündigungen)

Artikel 49
(Zugängliches Format)

Artikel 50
(Verbindliche Wortlaute)

B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Sachstand des Fakultativprotokolls

II. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


 
 
 


Drucksache 453/08

... Die Arbeitsgruppe des Rates hat die vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden Richtlinien ausführlich diskutiert und kann erste Kompromisslösungen für die wichtigsten Vorschläge präsentieren, insbesondere das Verfahren nach Artikel 7, die Trennung der Funktionsbereiche, die Nummerierung, die Stärkung der Unabhängigkeit nationaler Regulierungsbehörden und die Rechtsbehelfe. Der Rat unterstützt die meisten Aspekte des breitgefächerten Reformvorschlags; dies gilt vor allem für die Dienste- und Technologieneutralität sowie den Frequenzhandel. Hingegen dürften weitere Diskussionen über die mögliche Harmonisierung der Voraussetzungen für die Nutzung von Funkfrequenzen und die Durchführung gemeinsamer Auswahlverfahren nötig sein.



Drucksache 817/08

... 7. fordert die belarussische Regierung in diesem Zusammenhang auf, in Zukunft wirklich demokratische Wahlen gemäß den internationalen demokratischen Standards abzuhalten indem sie Änderungen des Wahlgesetzes und des Wahlverfahrens einführt und unter anderem



Drucksache 959/08

... " wurden für iMERA Plus 21 Mio. EUR bereitgestellt. Der Erfolg der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ERA-NET Plus hat gezeigt, dass es möglich ist, die Ressourcen von 20 Ländern zusammenzuführen und ein gemeinsames Aufforderungs- und Auswahlverfahren zu organisieren und durchzuführen so dass Ende 2007 64 Mio. EUR für 21 Kooperationsprojekte zugewiesen werden konnten. Die Ergebnisse werden ganz Europa zugute kommen; im Testlauf wurden alle für die Durchführung wichtigen Themen wie z.B. rechtliche Fragen zum geistigen Eigentum angesprochen.



Drucksache 497/1/08

... " (vgl. Nummer 4.6 der Mitteilung) werden, geht der Bundesrat davon aus, dass es sich hier nicht um die Beauftragung systemexterner Rekrutierungsagenturen handeln solle, sondern - wie im OECD-Rahmen diskutiert - um eine systeminterne Verbesserung der Effizienz, Effektivität und Transparenz des von den dafür zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführten Auswahlverfahrens.



Drucksache 263/08

... b) die Unterstützung der Europäischen Union für eine demokratische Staatsführung vor allem auf folgende drei Ziele zu lenken: Verbesserung der Koordinierung zwischen der Regierung und dem Repräsentantenrat, um Blockaden im legislativen Prozess auf ein Mindestmaß zu reduzieren; Stärkung der Wahlverfahren auf lokaler Ebene, um zu gewährleisten, dass in den Provinzräten alle Bevölkerungsgruppen uneingeschränkt vertreten sind; Stärkung der lokalen Demokratie mit konsultativen Mechanismen, um die Menschen vor Ort regelmäßig und häufig an der Beschlussfassung zu beteiligen;



Drucksache 395/08

... – unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 21. November 2007 zu Wahlen und Wahlverfahren in AKP-Ländern und in der EU8,



Drucksache 5/08

... 5. Der ursprüngliche Zweck der Regelung zum verbilligten Erwerb von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 Ausgleichsleistungsgesetz lässt sich nicht mehr erreichen. Da sich die verbleibenden Forstflächen der BVVG auf immer kleinere Lose verteilen, kann der begünstigte Flächenerwerb keinen besonderen Beitrag zum Aufbau leistungsfähiger Forstbetriebe in den neuen Ländern mehr leisten. Ferner ist nach den unter Ziffer 3 genannten Beihilfenregelungen ab dem 1. Januar 2008 nur noch eine Beihilfe von bis zu 10 % der förderfähigen Kosten für den Kauf forstwirtschaftlicher Flächen zulässig. Die Anwendung der Norm führt zudem zu hohen Verwaltungskosten, die in einem Missverhältnis zu den Erlösen stehen. Der Entwurf sieht eine Streichung der Norm mit Ausnahme der Alteigentümerregelung, die Einführung eines neuen Auswahlverfahrens und die Abschaffung des bisher faktisch nur mit Forstverkaufsfällen befassten Beirats vor. Auch der Regelungszweck des sog. Bauernwalderwerbs nach § 3 Abs. 4 AusglLeistG entfällt ab dem 1. Januar 2008, da die Verkäufe bis Ende 2007 abgeschlossen werden können. Darüber hinaus ist auch dieser Erwerb durch die vorgenannte geringe Beihilfeintensität nicht mehr gerechtfertigt.



Drucksache 15/08

... (2) Sind in dem Wahlverfahren zwei Angehörige eines Vertragsstaats in den Unterausschuss zur Verhütung von Folter gewählt worden so wird der Kandidat mit der höheren Stimmenzahl Mitglied des Unterausschusses zur Verhütung von Folter. Haben zwei Angehörige eines Vertragsstaats dieselbe Stimmenzahl erhalten, so wird folgendes Verfahren angewendet:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Präambel Übersetzung

Teil I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
Unterausschuss zur Verhütung von Folter

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Teil III
Mandat des Unterausschusses zur Verhütung von Folter

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Teil IV
Nationale Mechanismen zur Verhütung von Folter

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Teil V
Erklärung

Artikel 24

Teil VI
Finanzielle Bestimmungen

Artikel 25

Artikel 26

Teil VII
Schlussbestimmungen

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Denkschrift

A . Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte des Fakultativprotokolls

II. Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen

III. Würdigung

B . Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Artikel 12
In Artikel 12 findet sich ein Katalog von Verpflichtungen, die sich die Vertragsstaaten auferlegt haben, um es dem

Artikel 13
Regelt der Artikel 11 die allgemeinen Aufgaben und

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 19

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 20

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Anlage
Stellungnahme des nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 311: Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe


 
 
 


Drucksache 694/08

... (6) Werden die nach diesem Gesetz angeordneten Erhebungen als Stichprobenerhebungen durchgeführt, erfolgt die Auswahl der Erhebungseinheiten nach mathematischstatistischen Auswahlverfahren.



Drucksache 426/07

... • Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit und Kompetenz der Richterschaft durch Einführung eines Systems der sozialen Sicherung, durch Verbesserung des Richterwahlverfahrens und durch Zuerkennung der Budget- und Personalhoheit.



Drucksache 861/07

... Mit dem Vorschlag zur Änderung der Rahmenrichtlinie im Bereich der Sicherheit und Integrität wird bezweckt, die Robustheit der derzeitigen elektronischen Kommunikationsnetze und –systeme zu stärken. Er ergänzt den Rahmenbeschluss 2005/222/JI über Angriffe auf Informationssysteme9, mit dem bestimmte Handlungen unter Strafe gestellt werden. Der Vorschlag zur Änderung der Genehmigungsrichtlinie, mit der ein gemeinsames Auswahlverfahren geschaffen werden soll, wird die Genehmigung bestimmter europaweiter Satellitendienste erleichtern, was einem der Ziele der europäischen Raumfahrtpolitik10 entspricht.



Drucksache 789/07

... – die Möglichkeit der Festlegung von Mindestanforderungen in qualitativer und sozialer Hinsicht zu prüfen, die im Auswahlverfahren berücksichtigt und in Verträgen zwischen der Fluggesellschaft und dem Bodenabfertigungsdienstleister aufgenommen werden sollten;



Drucksache 331/07

... 4. Der Verwaltungsrat legt die Kriterien und das Auswahlverfahren für die Besetzung des Wissenschaftlichen Beirats fest und ernennt die für die Auswahl durch die Gruppe der Mitgliedstaaten in Frage kommenden Kandidaten.



Drucksache 488/07

... Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen



Drucksache 66/07

... a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und Festigung der Demokratisierung, einschließlich der Verwaltung von Wahlverfahren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Titel I
Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 1
Grundsätze

Artikel 2
Ziele und Geltungsbereich

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mechanismen

Artikel 5
Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik

Titel III
Zusammenarbeit

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Methoden

Artikel 8
Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte,

Artikel 9
Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention

Artikel 10
Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration

Artikel 12
Regionale Zusammenarbeit

Artikel 13
Zusammenarbeit im Handelsbereich

Artikel 14
Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich

Artikel 15
Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums

Artikel 16
Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

Artikel 17
Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik

Artikel 18
Zusammenarbeit im Zollbereich

Artikel 19
Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschriften und Konformitätsbewertung

Artikel 20
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 21
Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen

Artikel 22
Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, Forstwirtschaft sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz

Artikel 23
Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur

Artikel 24
Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Artikel 25
Zusammenarbeit im Energiebereich

Artikel 26
Zusammenarbeit im Verkehrsbereich

Artikel 27
Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

Artikel 28
Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Artikel 29
Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Artikel 30
Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstitutionen

Artikel 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung

Artikel 32
Gesamtwirtschaftlicher Dialog

Artikel 33
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 34
Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes

Artikel 35
Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes

Artikel 36
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 37
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung

Artikel 38
Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt

Artikel 39
Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen

Artikel 40
Kulturelle Zusammenarbeit

Artikel 41
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Artikel 42
Zusammenarbeit im Sozialbereich

Artikel 43
Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit

Artikel 44
Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen

Artikel 45
Zusammenarbeit im Bereich der indigenen Völker und der anderen ethnischen Gruppen in Zentralamerika

Artikel 46
Zusammenarbeit im Bereich der entwurzelten Bevölkerungsgruppen und der aus der Armee entlassenen Soldaten

Artikel 47
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität

Artikel 48
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten

Artikel 49
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 50
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

Titel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 51
Mittel

Artikel 52
Institutioneller Rahmen

Artikel 53
Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien

Artikel 54
Inkrafttreten

Artikel 55
Laufzeit

Artikel 56
Erfüllung der Verpflichtungen

Artikel 57
Künftige Entwicklungen

Artikel 58
Datenschutz

Artikel 59
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 60
Verbindlicher Wortlaut

Anhang

Einseitige Erklärungen der Europäischen Union Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens

Gemeinsame Erklärung zu Titel II, Politischer Dialog

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Titel I
Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)

Titel III
Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)

Titel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 51 bis 60)


 
 
 


Drucksache 712/07

... 3. Der Verwaltungsrat legt die Kriterien und das Auswahlverfahren für die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses fest. Der Verwaltungsrat ernennt die Mitglieder auf Vorschlag des Exekutivdirektors. Durch die Mitglieder wird das Fachwissen in ausgewogener Weise repräsentiert. Gemeinsam verfügen die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses über die erforderliche wissenschaftliche Kompetenz, die Fachkenntnisse und das Know-How im Zusammenhang mit Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien sowie den damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Aspekten, um strategische und wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative abgeben zu können.



Drucksache 566/1/07

... Die Regelung ist (verfassungs-)rechtlich nicht erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in den Beschlüssen vom 3. August 2004 - 1 BvR 135/00 und 1 BvR 1086/01 - (NJW 2004, 2725) und vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 - (BVerfGE 116, 1) ausgeführt, dass weder die Entscheidung im Vorauswahlverfahren noch die Entscheidung über die Bestellung des Insolvenzverwalters ein Rechtsprechungsakt ist. Den Anforderungen, die sich aus Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 GG für die Erfordernisse eines effektiven Rechtsschutzes im Vorauswahlverfahren ergeben, trägt das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG Rechnung. Die in der ersten Entscheidung aufgestellte Forderung, dass jeder Bewerber eine faire Chance erhalten muss, entsprechend seiner in § 56 Abs. 1



Drucksache 385/07

... (9) Abweichend von Absatz 1 bedürfen Gewebezubereitungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht werden dürfen, bei ihrem erstmaligen Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einer Bescheinigung der zuständigen Bundesoberbehörde. Vor der Erteilung der Bescheinigung hat die zuständige Bundesoberbehörde zu prüfen, ob die Be- oder Verarbeitung der Gewebezubereitungen den Anforderungen an die Entnahme-und Verarbeitungsverfahren, einschließlich der Spenderauswahlverfahren und der Laboruntersuchungen, sowie die quantitativen und qualitativen Kriterien für die Gewebezubereitungen den Anforderungen dieses Gesetzes und seiner Verordnungen entsprechen. Die zuständige Bundesoberbehörde hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn sich die Gleichwertigkeit der Anforderungen nach Satz 2 aus der Genehmigungsbescheinigung oder einer anderen Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes ergibt und der Nachweis über die Genehmigung in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgelegt wird. Eine Änderung in den Anforderungen nach Satz 2 ist der zuständigen Bundesoberbehörde rechtzeitig vor einem weiteren Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes anzuzeigen. Die Bescheinigung ist zurückzunehmen, wenn eine der Voraussetzungen nach Satz 2 nicht vorgelegen hat; sie ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nach Satz 2 nachträglich weggefallen ist."



Drucksache 863/07

... Artikel 11: Beitrag zur Bestimmung gemeinschaftsweiter Dienste, für die es gemeinsame Auswahlverfahren geben wird. Ein gemeinschaftsweiter Dienst muss bestimmte Bedingungen erfüllen. So sollte beispielsweise in mehr als einem Mitgliedstaat eine entsprechende Nachfrage bestehen; da die Dienste aufgrund ihrer Merkmale nationale Grenzen überschreiten sollten sie als solche eher auf EU-Ebene oder auf regionaler Ebene geregelt werden als durch einen einzelnen Mitgliedstaat.



Drucksache 135/07

... Allerdings erfordert das System der Konformitätsbewertungsstellen strengere Auswahlkriterien und harmonisierte nationale Auswahlverfahren. Die harmonisierten Definitionen und die Verpflichtungen, die den Wirtschaftsakteuren auferlegt wurden, fanden Zustimmung. Es wurde bestätigt, dass sich das Problem der Rückverfolgbarkeit nicht lösen lässt indem man systematisch die Ernennung eines Bevollmächtigten vorschreibt. In nahezu allen Beiträgen wurde das Marktüberwachungssystem der Gemeinschaft befürwortet, das ergänzend zu den Mechanismen der Produktsicherheitsrichtlinie ein System der gegenseitigen Information und der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden umfasst, ohne neue Instrumente zu schaffen. Die



Drucksache 932/07

... Antrags- und Auswahlverfahren



Drucksache 898/07

... T. in der Erwägung, dass zu den Hauptgrundsätzen der europäischen Integration die demokratische Gleichstellung aller europäischen Bürgerinnen und Bürger ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit oder wegen der Sprache zählt und dass es noch zahlreiche Beschwerden von Bürgern, Verbänden oder Unternehmen gibt, die im Rahmen eines Ausschreibungs- oder Auswahlverfahrens der Gemeinschaft die erforderlichen Informationen nicht in ihrer eigenen Sprache erhielten,



Drucksache 150/07 (Beschluss)

... § 6 Abs. 1 Gerichtsvollziehergesetz-E bestimmt, dass die Bewerber um das Amt als Gerichtsvollzieher in der Regel durch Ausschreibung zu ermitteln sind. Die Ausschreibung bezeichnet den Amtsbereich des zu besetzenden Amtes. Durch die Ausschreibung wird sichergestellt, dass alle in Betracht kommenden Personen auf die Möglichkeit hingewiesen werden, sich um die Bestellung zum Gerichtsvollzieher und/oder auf eine bestimmte freie Gerichtsvollzieherstelle zu bewerben. Die Ausschreibung dient der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf gleichen Zugang zum öffentlichen Amt (Artikel 33 Abs. 2 GG) und ermöglicht es, dem Leistungsprinzip (§ 5 Gerichtsvollziehergesetz-E) durch sachgerechte Auswahl unter mehreren Bewerbern Rechnung zu tragen. Da durch die Gestaltung des Auswahlverfahrens unmittelbar Einfluss auf die Konkurrenzsituation und damit auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung genommen werden kann, ist eine dem Schutz der Grundrechte der Bewerber aus Artikel 12 GG angemessene Verfahrensgestaltung erforderlich (vgl. zum Notarbereich BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. September 2002 - 1 BvR 819/01, 1 BvR 826/01 -, DNotZ 2002, 891).



Drucksache 862/07

... a) Tonwahl oder Mehrfrequenzwahlverfahren (MFW)



Drucksache 150/07

... ) und ermöglicht es dem Leistungsprinzip (§ 5 Gerichtsvollziehergesetz-E) durch sachgerechte Auswahl unter mehreren Bewerbern Rechnung zu tragen. Da durch die Gestaltung des Auswahlverfahrens unmittelbar Einfluss auf die Konkurrenzsituation und damit auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung genommen werden kann, ist eine dem Schutz der Grundrechte der Bewerber aus Art. 12



Drucksache 654/07

... Die spezielle Durchführungsstelle wird jährlich einen Bericht vorlegen, in dem ein detaillierter Überblick über die Durchführung des gemeinsamen Programms (Evaluierungs- und Auswahlverfahren, statistische Angaben zur Zusammensetzung der Bewertergruppe, Anzahl der eingereichten und zur Finanzierung ausgewählten Projekte, Nutzung der Gemeinschaftsmittel, Verteilung einzelstaatlicher Finanzmittel, Art der Beteiligten, Länderstatistiken, Veranstaltungen für Technologiemittler und Verbreitungsmaßnahmen usw.) sowie über die Fortschritte bei der weiteren Integration gegeben wird. Am Ende des gemeinsamen Programms Eurostars wird die spezielle Durchführungsstelle eine Ex-post-Evaluierung der Auswirkungen des Programms vornehmen.



Drucksache 440/07

... • Auswahlverfahren auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bzw. Ausschreibungen



Drucksache 595/07

... Der Entscheidungsvorschlag sieht vor, dass die Kommission, unterstützt von einem Kommunikationsausschuss, in einem vergleichenden Auswahlverfahren die Auswahl der Betreiber vornimmt. Anträge, die die Kommission für das Bewerbungsverfahren zugelassen hat, sollen in einer Liste veröffentlicht werden. In der sich anschließenden ersten Auswahlrunde beurteilt die Kommission anhand von festgelegten Meilensteinen, ob die Antragsteller den erforderlichen technischen und kommerziellen Entwicklungsstand nachgewiesen haben. In diesem Zusammenhang sollen auch Glaubwürdigkeit und wirtschaftliche Lebensfähigkeit der vorgeschlagenen Systeme berücksichtigt werden. Falls die Gesamtzahl der von den zugelassenen Antragstellern beantragten Funkfrequenzen die verfügbaren Funkfrequenzen nicht übersteigt, entscheidet die Kommission bereits in der ersten Auswahlrunde.



Drucksache 333/07

... (c) Das Bewertungs- und Auswahlverfahren muss gewährleisten, dass die Zuweisung der öffentlichen Mittel durch das gemeinsame Unternehmen nach den Grundsätzen der Exzellenz und des Wettbewerbs erfolgt.



Drucksache 566/07

... Gerade weil die Bestellungsentscheidung eine Eilentscheidung sei und keiner direkten Anfechtungsmöglichkeit unterliege komme der Vorauswahlliste für die Verwirklichung des Anspruchs aller Bewerber aus Art. 3 Abs. 1 GG (im Beschluss vom 03.08.2004 auch: aus Art. 12 GG) auf ein faires Auswahlverfahren besondere Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht führt hierzu im Beschluss vom 23.05.2006, RN 43 f. aus: "



Drucksache 136/07

... Allerdings erfordert das System der Konformitätsbewertungsstellen strengere Auswahlkriterien und harmonisierte nationale Auswahlverfahren. Die harmonisierten Definitionen und die Verpflichtungen, die den Wirtschaftsakteuren auferlegt wurden, fanden Zustimmung. Es wurde bestätigt, dass sich das Problem der Rückverfolgbarkeit nicht lösen lässt indem man systematisch die Ernennung eines Bevollmächtigten vorschreibt. In nahezu allen Beiträgen wurde das Marktüberwachungssystem der Gemeinschaft befürwortet, das ergänzend zu den Mechanismen der Produktsicherheitsrichtlinie ein System der gegenseitigen Information und der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden umfasst, ohne neue Instrumente zu schaffen. Die



Drucksache 820/07

... Er besteht aus je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der ehrenamtlichen Richter, die in den bei dem Sozialgericht gebildeten Fachkammern vertreten sind. Die Mitglieder werden von den ehrenamtlichen Richtern aus ihrer Mitte gewählt. Das Wahlverfahren im Übrigen legt der bestehende Ausschuss fest.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

1. Notwendigkeit und Ziele

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

a Entlastung im Widerspruchsverfahren

b Entlastung der Sozialgerichte

aa Stärkung des Amtsermittlungsgrundsatzes

bb Straffung des Verfahrens

cc Verlagerung der erstinstanzlichen Zuständigkeit

dd Abschaffung des Abhilferechts im Beschwerdeverfahren

c Entlastung der Landessozialgerichte

aa Erhöhung des Schwellenwertes zur Berufung

bb Beschwerdeverfahren

ee Entscheidung des Landessozialgerichts bei Gerichtsbescheid

II. Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

III. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

VI. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 720/07A

... Die Regelung entspricht mit Anpassung an die geschlechtergerechte Sprache inhaltlich dem bisherigen § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3. Die Kriterien gelten für die Einstellung von Beamtinnen und Beamten und Auswahlverfahren.



Drucksache 444/07

... (c) Das Bewertungs- und Auswahlverfahren muss gewährleisten, dass die Zuweisung der öffentlichen Mittel durch das gemeinsame Unternehmen nach den Grundsätzen der Exzellenz und des Wettbewerbs erfolgt;



Drucksache 121/07

... Absatz 1 bestimmt, dass nach Scheitern der Verhandlungen auf Verlangen eines Vertragsstaates ein Schiedsverfahren einzuleiten ist und – sofern nicht binnen sechs Monaten nach Verlangen des Schiedsverfahrens eine Einigkeit über das Auswahlverfahren getroffen wurde – jede Vertragspartei die Streitigkeit dem Internationalen Gerichtshof unterbreiten kann.



Drucksache 455/07

... V. in der Erwägung, dass trotz der generell professionellen Arbeit der EU-Wahlbeobachtermission bezüglich der Vertrauensbildung der Wähler durch die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten, Verhinderung von Betrug und Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung des Wahlverfahrens die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union durch das Fehlen einer kohärenten Politik nach den Wahlen, wenn es darum geht, auf gescheiterte Wahlen zu reagieren, beeinträchtigt wird,



Drucksache 540/1/06

... "Für das Wahlverfahren gelten § 8 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 bis 7 und die §§ 11 und 12 .... <weiter wie Vorlage>.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

2. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 MgVG

3. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 4 Nr. 2 MgVG


 
 
 


Drucksache 555/06

... Durchsetzung von Grundsätzen zu kapitalmarktrelevanten Informationen in Europa (Standard Nr. 1) sowie dem CESRfin SCE Diskussionspapier vom 7. Juni 2005 orientieren. Das dabei präferierte Auswahlverfahren ist ein kombiniertes Verfahren aus risikobewusster Auswahl sowie statistischer Zufallsauswahl. Die Stichprobenauswahl wird auf einem solchen kombinierten Verfahren basieren. Bei der Frage, ob solche Stichproben beauftragt werden, und auch bei der Ausgestaltung der Details hinsichtlich der konkreten Durchführung der Auswahlverfahren sollen Kosten-Nutzen-Erwägungen berücksichtigt werden.



Drucksache 329/06

... Die Berufung erfolgt im Einvernehmen mit der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie den entsprechend zuständigen Beauftragten der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages nach einem festzulegenden transparenten Auswahlverfahren. Es sollen Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen sowie Expertinnen und Experten in Benachteiligungsfragen unter Beachtung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes berufen werden. Damit soll ein Netzwerk mit den in einschlägigen Interessengruppen Tätigen und Expertinnen und Experten aufgebaut werden, das sich an Modellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten orientiert. Da mit dieser Vorschrift zugleich auch die Vorgaben aus Artikel 11 der Richtlinie 2000/43/EG und Artikel 8b der Richtlinie 76/207/EWG sowie Artikel 13 der Richtlinie 2000/78/EG zum sozialen Dialog umgesetzt werden, ist bei entsprechenden Berufungen auf jeden Fall sicherzustellen, dass die Tarifpartner im Beirat vertreten sind. Satz 3 enthält eine Vorgabe zur Höchstzahl der Mitglieder des Beirats, die auch die Diskussionsfähigkeit des Beirats gewährleisten soll. Satz 4 sieht entsprechend den Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes vor, dass der Beirat zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt sein soll.



Drucksache 886/06

... f) zu den Dienstemerkmalen Tonwahl- und Mehrfrequenzwahlverfahren und Anzeige der Rufnummer des Anrufers zu veröffentlichen.



Drucksache 359/06

... f) zu den Dienstemerkmalen Tonwahl- und Mehrfrequenzwahlverfahren und Anzeige der Rufnummer des Anrufers zu veröffentlichen. Erfolgt diese Veröffentlichung nicht auch im Amtsblatt der



Drucksache 454/06

... 24. begrüßt die anhaltende Unterstützung des Rates für die Einsetzung eines starken, energischen und wirksamen UN-Menschenrechtsrates, der folgende wesentliche Merkmale aufweist: Es muss sich um ein ständiges Gremium handeln, das eine ausreichende Zahl von hinreichend langen Sitzungen abhält, damit es sein Mandat angemessen ausüben kann, es muss in der Lage sein, auf Krisensituationen zu reagieren, das System der Sonderverfahren muss beibehalten werden, und der NRO-Ausschuss sollte reformiert werden, um ein hohes Maß an Beteiligung unabhängiger NRO zu ermöglichen; ersucht den Rat, weiterhin aktiv zu sein, um Standards für die Mitgliedschaft in dem neuen Rat aufzustellen, einschließlich Wahlverfahren mit direkten und Einzelabstimmungen zur Beschlussfassung mit einer absoluten Mehrheit der Mitglieder, durch die die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit des künftigen Gremiums sichergestellt werden soll; ist in diesem Zusammenhang besorgt darüber, dass Länder, die eine schlechte Menschenrechtsbilanz aufweisen, zu Mitgliedern des UN-Menschenrechtsrates gewählt wurden, und betont in diesem Sinne die Notwendigkeit einer universellen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/06




Der Jahresbericht des Rates

Tätigkeiten der Europäischen Union während der beiden Vorsitze

Leistung von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren

Überprüfung der Politik- und Menschenrechtsdialoge und -konsultationen sowie des allgemeinen politischen Dialogs der Europäischen Union mit Drittländern

Hilfsprogramme allgemein

Prüfung der Umsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln

Systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen

Mainstreaming der Menschenrechte

Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen

Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen, einschließlich im Sekretariat des Rates


 
 
 


Drucksache 895/06

... Bei Vorhandensein mehrerer Bewerber haben sie sich neben dem Ergebnis des zweiten Staatsexamens auf eine formalisierte Auswahl nach eher quantitativ bestimmten Kriterien (Zahl von Beurkundungen und Fortbildungen) beschränkt. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr für das Auswahlverfahren im Bereich des Anwaltsnotariats eine stärkere und differenziertere Gewichtung notarspezifischer Leistungen gegenüber dem Ergebnis der unter Umständen zum Zeitpunkt der Bewerbung lange zurückliegenden juristischen Staatsprüfung oder der Dauer der anwaltlichen Berufstätigkeit gefordert. Es hat dabei die Bedeutung benoteter Leistungsnachweise hervorgehoben. Soweit nach bisherigem Recht fachspezifische Kenntnisse in die Auswahlentscheidung eingeflossen seien, sei es - so das Bundesverfassungsgericht - nicht gelungen, diese im Einzelfall in angemessener Weise etwa durch benotete Leistungsnachweise zu bewerten.



Drucksache 549/06

... festgelegt werden, dass die Auswahl des Insolvenzverwalters aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen zu erfolgen hat. Demgegenüber soll das Auswahlverfahren an sich keinen weiteren Einschränkungen unterworfen werden. Diese Anregung greift der Gesetzentwurf auf.



Drucksache 474/06

... Zur Lage in Aserbaidschan registrierte die Versammlung in einer Resolution Fortschritte auf dem Weg in Richtung Demokratisierung, kritisierte gleichzeitig aber bestehende Defizite bei Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Mängel des geltenden Wahlverfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/06




Anlage 1

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

d Minderheitenrechte

e Menschenhandel

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta ESC

b Gleichstellungsfragen

c Jugendfragen

d Soziale Kohäsion

e Biomedizin

6. Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

a Bildung

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

b Kultur

9. Medien

Anlage 1

Statistische Angaben

Anlage 2

Statistische Angaben

Anlage 3

Statistische Angaben

Anlage 4

Statistische Angaben

Bericht

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER

e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

g Minderheitenrechte

h Menschenhandel

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG

d Jugend- und Familienfragen

e Soziale Kohäsion

f Tierschutz

g Gesundheitspolitik

h Biomedizin

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Sport

7. Bildung und Kultur

a Bildung

Interkulturelle und interreligöse Erziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

4 Demokratieerziehung

4 Lehrerfortbildung

b Kultur

Kulturministerkonferenz in Faro

Interkultureller Dialog

Kulturelle Vielfalt

Studien zur Kulturpolitik

4 Denkmalpolitik

8. Medien

Anlage 1

Statistische Angaben

Anlage 2

Statistische Angaben

Anlage 3

Statistische Angaben

Anlage 4

Statistische Angaben


 
 
 


Drucksache 258/06

... Dies ist notwendig, weil durch die Zuweisung der bisher von der Dienststelle Bundeszentralregister des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof wahrgenommenen Aufgaben an das Bundesamt für Justiz und der damit verbundenen Versetzung von Personal des Generalbundesanwalts und auch des Bundesministeriums der Justiz an das neue Bundesamt die bisherigen Mandate erlöschen und keine personalvertretungslose Zeit entstehen darf. Für eine Übergangszeit, die längstens sechs Monate nach Errichtung des Bundesamts für Justiz dauern darf, werden die Aufgaben des Personalrats für die Beschäftigten des Bundesamts für Justiz gemeinsam vom bisherigen Personalrat der Dienststelle Bundeszentralregister des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und vom Personalrat des Bundesministeriums der Justiz wahrgenommen. Die Vorschrift beschreibt die Zuständigkeiten und den Vorgang des Wahlverfahrens für die Konstituierung des neuen Personalrats.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Fachaufsicht

§ 4
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Kosten und Personalentwicklung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15, 16, 17 und 18

Zu Absatz 19

Zu den Absätzen 20 und 21 Nr. 1

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 827/06

... (7) Der Verwaltungsrat des ETI sollte langfristige strategische Innovationsherausforderungen ermitteln, insbesondere in trans- und/oder interdisziplinären Bereichen (einschließlich bereits auf europäischer Ebene identifizierter Bereiche), und dort transparente, auf Spitzenleistungen ausgerichtete Auswahlverfahren für Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities; im Folgenden als "



Drucksache 540/06 (Beschluss)

... "Für das Wahlverfahren gelten § 8 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 bis 7 und die §§ 11 und 12 ....<weiter wie Vorlage>.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

2. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 MgVG

3. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 4 Nr. 2 MgVG


 
 
 


Drucksache 178/06

... Die Kompetenz für die Hochschulzulassung gibt dem Bund die Möglichkeit, insbesondere bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Vorgaben für die Ermittlung und vollständige Ausschöpfung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten der Hochschulen sowie für die Vergabe der Studienplätze und Auswahlverfahren einheitlich zu regeln. Damit kann der Bund sicherstellen, dass entsprechend den verfassungsrechtlichen Anforderungen die Einheitlichkeit eines transparenten und fairen Vergabeverfahrens gewährleistet wird.



Drucksache 240/06

... E. unter Hinweis darauf, dass mehrere führende Persönlichkeiten der Opposition nach Gerichtsverfahren mit fragwürdigen Beschuldigungen in Haft genommen worden sind wodurch das Wahlverfahren beeinträchtigt wurde und womit sich bestätigt, dass die Justiz in Belarus zu politischen Zwecken missbraucht wird und nicht unabhängig ist,



Drucksache 37/1/05

... 26. Der Bundesrat lehnt sowohl das "EU-Auswahlsystem" als auch "Genehmigungen für Arbeitsuchende" ab. Zur Erhaltung der Steuerungsmöglichkeiten darf eine Arbeitsmarktzulassung nur bei einem konkreten Arbeitsplatzangebot und nach individueller Arbeitsmarktprüfung und ohne Anspruch auf Genehmigung erfolgen. Erleichterungen, wie z.B. bei Mangelberufen oder Hochqualifizierten, müssen auf eng begrenzte Ausnahmen beschränkt bleiben. Ein "EU-Auswahlsystem" - als eventuell paralleles Zulassungsverfahren - sowie eine "Genehmigung für Arbeitsuchende" lassen die Durchbrechung bzw. zumindest eine erhebliche Aufweichung des Grundsatzes der Zuwanderungsbegrenzung befürchten. Deshalb wurde auch von dem zunächst im Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Auswahlverfahren nach einem Punktesystem im Vermittlungsverfahren zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat Abstand genommen.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.