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"Wahlkostenindex"
Drucksache 430/15
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Anpassung der festen Beträge im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Bund (WahlkostenV)
... Zugrunde gelegt wurde dabei der einvernehmlich mit den Ländern festgelegte wahlkostenspezifische Warenkorb (Wahlkostenindex). Bei der Anpassung der festen Beträge im Jahr 2009 wurde gemeinsam mit den Ländern zur Ermittlung der maßgeblichen Preisentwicklung der wahlkostenspezifische Warenkorb entwickelt, um den strukturellen Besonderheiten der Wahlkosten Rechnung zu tragen. Aufgrund einer durch den Deutschen Städtetag vorgelegten Untersuchung hatte sich gezeigt, dass der bei den Kommunen im Wesentlichen anfallende Aufwand bei Wahlen zu zwei Dritteln aus Personalkosten besteht, während die Kosten für Druck, Papier, Informationstechnik, Räume und Infrastruktur lediglich ein Drittel des Gesamtaufwandes betragen. Die durch diese Untersuchung näher ermittelten Kostenfaktoren und anteile werden darum durch einen kombinierten Wahlkostenindex aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste der öffentlichen Verwaltung, vier Repräsentanten aus dem Erzeugerpreisindex und zwei Repräsentanten aus dem Verbraucherpreisindex mit folgender Gewichtung sachgerecht abgebildet:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Feste Beträge der Wahlkostenerstattung
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 666/09
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Anpassung des festen Betrages an die Preisentwicklung für die Erstattung der Wahlkosten durch den Bund
... Der Ermittlung der für die Preisentwicklung maßgeblichen Indizes wird ein wahlkostenspezifischer Warenkorb zugrunde gelegt. Der Preisindex nach § 18 Absatz 6 Satz 3 des Parteiengesetzes, ein kombinierter Index aus 70 % des allgemeinen Verbraucherpreisindex und 30 % des Index der tariflichen Monatsgehälter der Angestellten von Gebietskörperschaften, kann nicht herangezogen werden, weil er strukturell nicht auf die Wahlkosten übertragbar ist. Der bei den Kommunen im Wesentlichen anfallende Aufwand bei Wahlen besteht – wie die vom Deutschen Städtetag im Jahre 2000 vorgelegte Untersuchung der Stadt Braunschweig zeigt – zu zwei Dritteln aus Personalkosten, während die Kosten für Druck, Papier, Informationstechnik, Räume und Infrastruktur lediglich ein Drittel des Gesamtaufwands ausmachen. Die in dieser Untersuchung näher bestimmten Kostenfaktoren und -anteile werden durch einen kombinierten Wahlkostenindex aus dem Index der tariflichen Monatsgehälter der Angestellten von Gebietskörperschaften, aus vier Repräsentanten des Erzeugerpreisindex und zwei Repräsentanten des Verbraucherpreisindex mit folgender Gewichtung sachgerecht abgebildet:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 951: Verordnung zur Anpassung des festen Betrages an die Preisentwicklung für die Erstattung der Wahlkosten durch den Bund
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