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"WaffenG"


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0905/1/04
0905/04B
0720/04
0238/04
0722/04
0889/1/04
0889/04B
Drucksache 15/05

... ablösen soll, wurde deutlich, dass die Aufbewahrung pyrotechnischer Munition wegen des ihr innewohnenden Gefahrenpotenzials nur unter den für die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände geltenden Sicherheitsanforderungen vertretbar ist. Dies gilt gleichermaßen für die gewerbliche und nichtgewerbliche Aufbewahrung. In der Vergangenheit waren Bestimmungen für die gewerbliche Aufbewahrung in § 25 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz enthalten, die mit Inkrafttreten der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung am 1. Dezember 2003 außer Kraft getreten ist.



Drucksache 15/05 (Beschluss)

... findet das jetzige Waffengesetz keine Anwendung auf technische Geräte, wie z.B. Bolzensetz- und Bolzenschussgeräte und die zum Antrieb dieser Geräte bestimmte Munition. Damit besteht ein Umsetzungsdefizit hinsichtlich der Bestimmungen zum Verbringen nach der Richtlinie



Drucksache 359/05

... Waffengesetz



Drucksache 166/05 (Beschluss)

... In über 700 Städten und Gemeinden der ehemaligen DDR kam es zu Demonstrationen und Streiks. Nach der Verhängung des Ausnahmezustandes in weiten Bereichen des Landes wurde der Volksaufstand unter Einsatz von Waffengewalt blutig niedergeschlagen. Es folgten 18 standrechtliche Erschießungen. Weitere Menschen kamen unter zum Teil ungeklärten Umständen zu Tode. Tausende Personen wurden festgenommen und viele davon später zum Teil zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.



Drucksache 87/05

... Waffengesetz



Drucksache 561/05

... Waffengesetz



Drucksache 238/04 (Beschluss)

... Waffengleichheit



Drucksache 905/1/04

... Ein Recht auf Andienung (so genannte Put-Option), das sich an Vorbildern im englischen und französischen Recht orientiert, sollte nicht im Wege einer Richtlinienbestimmung europaweit umgesetzt werden. Mit dem verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz lässt sich diese Maßnahme nicht begründen, da es nicht um den Erhalt des Bestands eines Rechts, sondern um ein Recht auf Andienung geht. Vielmehr beruht der Vorschlag auf der Idee der Waffengleichheit. Er ist jedoch rechtspolitisch abzulehnen, da ein Andienungsrecht mit dem damit verbundenen komplizierten Verfahren über die Angemessenheit des Preises dem Ziel des Richtlinienvorschlags - der Verwaltungsvereinfachung - widerspricht.



Drucksache 905/04 (Beschluss)

... Ein Recht auf Andienung (so genannte Put-Option), das sich an Vorbildern im englischen und französischen Recht orientiert, sollte nicht im Wege einer Richtlinienbestimmung europaweit umgesetzt werden. Mit dem verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz lässt sich diese Maßnahme nicht begründen, da es nicht um den Erhalt des Bestands eines Rechts, sondern um ein Recht auf Andienung geht. Vielmehr beruht der Vorschlag auf der Idee der Waffengleichheit. Er ist jedoch rechtspolitisch abzulehnen, da ein Andienungsrecht mit dem damit verbundenen komplizierten Verfahren über die Angemessenheit des Preises dem Ziel des Richtlinienvorschlags - der Verwaltungsvereinfachung - widerspricht.



Drucksache 720/04

Genfer Abkommen der Krieg bzw. sonstige Formen mit Waffengewalt



Drucksache 238/04

... Aus Gründen der „Waffengleichheit" sieht der Entwurf vor, dass dem Angeklagten bei Zulassung der Nebenklage ein Verteidiger zu bestellen ist (notwendige Verteidigung). Die bloße Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen Heranwachsende im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens statt im Rahmen eines gesonderten Zivilverfahrens gibt hingegen keinen Anlass, generell die Pflichtverteidigung zu fordern. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Jugendstrafrecht angewendet wird.



Drucksache 722/04

... Waffengesetz



Drucksache 889/1/04

... Die Anhebung der Grenze von 20 kg auf 50 kg Munition für die Freistellung von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften betrifft insbesondere Sportschützen, Jäger und Böllerschützen. Sie bezweckt, dass dieser Personenkreis für die Teilnahme an Veranstaltungen die erforderliche Menge an Munition und dergleichen mitführen kann. Diese Personen unterliegen alle der Zuverlässigkeitsprüfung und dem Bezugsrecht für Munition nach dem WaffenG. Diese Mengenbegrenzung gilt nach Anlage 2 Nr. 1.3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 9 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe h, Nr. 2 Buchstabe c - neu - GGVSE

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb § 9 Abs. 6 Nr. 2 Buchstabe d, g und j - neu - GGVSE

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe i § 9 Abs. 11 Nr. 11 Buchstabe c, Nr. 16, 17 und Nr. 18 - neu - GGVSE Nr. 7 Buchstabe g1 - neu - § 10 Nr. 15 Buchstabe m, n und o - neu - GGVSE

4. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 11 GGVSE

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Nr. 1.3 Buchstabe a Satz 2 GGVSE

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c Anlage 2 Überschrift zu Nr. 2.5 GGVSE

7. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und

8. Zu § 6 Abs. 11 GGVSE

9. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 889/04 (Beschluss)

... Jäger und Böllerschützen. Sie bezweckt, dass dieser Personenkreis für die Teilnahme an Veranstaltungen die erforderliche Menge an Munition und dergleichen mitführen kann. Diese Personen unterliegen alle der Zuverlässigkeitsprüfung und dem Bezugsrecht für Munition nach dem WaffenG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 9 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe h, Nr. 2 Buchstabe c - neu - GGVSE

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb § 9 Abs. 6 Nr. 2 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe i § 9 Abs. 11 Nr. 11 Buchstabe c, Nr. 16, 17 und

4. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 11 GGVSE

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Nr. 1.3 Buchstabe a Satz 2 GGVSE

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Nr. 1.3 Buchstabe c GGVSE

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c Anlage 2 Überschrift zu Nr. 2.5 GGVSE

1. Zu § 6 Abs. 11 GGVSE

2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 61/17 PDF-Dokument



Drucksache 69/16 PDF-Dokument



Drucksache 81/1/06 PDF-Dokument



Drucksache 228/19 PDF-Dokument



Drucksache 237/17 PDF-Dokument



Drucksache 250/06 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 253/10 PDF-Dokument



Drucksache 331/11 PDF-Dokument



Drucksache 357/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 414/16 PDF-Dokument



Drucksache 418/16 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 503/16 PDF-Dokument



Drucksache 538/14 PDF-Dokument



Drucksache 539/15 PDF-Dokument



Drucksache 606/16 PDF-Dokument



Drucksache 645/10 PDF-Dokument



Drucksache 651/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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