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104 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vollstreckungsaufgaben"


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Drucksache 363/1/19

... Auch kann nicht geltend gemacht werden, dass die Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände eine Auskunft von den Polizeibehörden erhalten können, ob der Vollstreckungsschuldner eine Waffe besitzt, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Vollstreckungsbeamten durch den Vollstreckungsschuldner bestehen. Ein solches Auskunftsrecht steht den anderen in der Regelung genannten Dienststellen sowie den Gerichtsvollziehern ebenfalls zu. Der Weg über die Polizeibehörden verursacht einen größeren Verwaltungsaufwand als das Einholen einer Auskunft aus dem Waffenregister und belastet die Polizeibehörden. Sie müssen die Anfrage bearbeiten, die Daten aus dem Waffenregister abrufen und sodann an die kommunalen Behörden übermitteln. Der Umweg über die Polizeibehörden widerspricht den Grundsätzen einer effizienten Verwaltung. Auch widerspricht er dem Zweck des Waffenregisters, der in dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht, und dem WaffRG, das unmittelbare Übermittlungsersuchen für Vollstreckungsaufgaben zum Schutz der Vollstreckungsbeamten zulässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 3a

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG

5. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 5

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 13 Absatz 9 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 26

12. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

13. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

15. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG

16. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 363/19 (Beschluss)

... Auch kann nicht geltend gemacht werden, dass die Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände eine Auskunft von den Polizeibehörden erhalten können, ob der Vollstreckungsschuldner eine Waffe besitzt, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Vollstreckungsbeamten durch den Vollstreckungsschuldner bestehen. Ein solches Auskunftsrecht steht den anderen in der Regelung genannten Dienststellen sowie den Gerichtsvollziehern ebenfalls zu. Der Weg über die Polizeibehörden verursacht einen größeren Verwaltungsaufwand als das Einholen einer Auskunft aus dem Waffenregister und belastet die Polizeibehörden. Sie müssen die Anfrage bearbeiten, die Daten aus dem Waffenregister abrufen und sodann an die kommunalen Behörden übermitteln. Der Umweg über die Polizeibehörden widerspricht den Grundsätzen einer effizienten Verwaltung. Auch widerspricht er dem Zweck des Waffenregisters, der in dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht, und dem WaffRG, das unmittelbare Übermittlungsersuchen für Vollstreckungsaufgaben zum Schutz der Vollstreckungsbeamten zulässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 1a - neu - WaffG , Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG , Artikel 4 § 3 Absatz 2 Nummer 7 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 WaffG

11. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

12. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


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