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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vollsteckungsschuldner"


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Drucksache 304/1/08

... Die gewählte starre Monatsfrist, nach deren Ablauf Finanzämter verpflichtet sein sollen, die zuvor angeordnete Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zwingend zu vollziehen, erscheint jedoch nicht geeignet, einen verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz für betroffene Vollsteckungsschuldner zu gewährleisten. In vielen Fällen wird es nicht möglich sein, innerhalb von - bestenfalls - einem Monat über etwaige Rechtsbehelfe sowie Anträge auf Aussetzung der Vollziehung zu entscheiden (die Bearbeitungszeit verkürzt sich je nach Zugang der Eingaben eines Vollstreckungsschuldners zu seinen Lasten). In Einzelfällen könnte es deshalb zu Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis kommen die sich später als rechtswidrig erweisen. Den Finanzämtern muss es deshalb möglich sein, in begründeten Einzelfällen - vorläufig - von der Übermittlung einer Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis abzusehen solange über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von der Finanzbehörde oder von einem Finanzgericht noch nicht entschieden wurde. Dies kann durch die Ausgestaltung als Soll-Vorschrift erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 755 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 802k Abs. 1 Satz 2 - neu - , Abs. 2 Satz 2 ZPO , Nr. 16 § 882b Abs. 1 Nr. 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 802k Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 829a - neu - ZPO ,

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882c Abs. 3 - neu - ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882e Abs. 4 - neu - ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882g Abs. 4 Satz 4, Abs. 7 Satz 1 ZPO

8. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 93 Abs. 9a - neu - , 10 AO

Zu Nummer 1b

9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - allgemei/steuerao_ges.htm

10. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - allgemei/steuerao_ges.htm

11. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 6 Satz 4 AO

12. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 10 Satz 1, 3 AO

13. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 10 Satz 2 AO

14. Zu Artikel 2 Nr. 5 - neu - und 6 - neu - §§ 338, 341a - neu -, 341b - neu - , 341c - neu - und 341d - neu - allgemei/steuerao_ges.htm

§ 338
Gebührenarten

§ 341a
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft

§ 341b
Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

§ 341c
Gebühr für die Einholung von Drittauskünften

§ 341d
Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der

15. Zu Artikel 3 Abs. 3 Nr. 2 § 7 Satz 1, 4 - neu - JBeitrO


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.