518 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Verwahren"
Drucksache 443/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone KOM (2010) 377 endg.
... (2) Bei Ankunft im Gebiet eines Mitgliedstaats, in dem eine Bewaffnung von CIT-Personal nicht zulässig ist, müssen alle Schusswaffen im Besitz von CIT-Sicherheitskräften in einer Sicherheitskassette an Bord verwahrt werden, die der europäischen Norm EN 1143-1 entspricht. Während der Fahrt durch das Gebiet dieses Mitgliedstaats müssen die Schusswaffen für die CIT-Sicherheitskräfte unzugänglich aufbewahrt werden. Bei Ankunft im Gebiet eines Mitgliedstaats, der eine Bewaffnung des CIT-Sicherheitspersonals erlaubt, können sie aus der Sicherheitskassette entnommen werden; bei Ankunft im Gebiet eines Mitgliedstaats, der eine Bewaffnung des CIT-Sicherheitspersonals vorschreibt, müssen sie dagegen aus der Sicherheitskassette entnommen werden. Die Sicherheitskassette sollte nur per Fernsteuerung durch das für das Fahrzeug zuständige Kontrollzentrum geöffnet werden können, nachdem dieses das Fahrzeug punktgenau geortet hat. Dieselben Auflagen gelten, wenn die Art oder das Kaliber der Waffe nach den Rechtsvorschriften des Durchfuhrmitgliedstaats oder des Aufnahmemitgliedstaats nicht zulässig ist.
Drucksache 247/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer
... Das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen nutzt die Vorteile des elektronischen Wandels und die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht: Der jeweilige Verwahrungsort erbfolgerelevanter Urkunden ist dezentral bei ca. 5 200 Stellen auf Karteikarten registriert. Komplizierte Meldewege, veraltete Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg führen zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten. An europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen kann sich Deutschland bislang nicht beteiligen.
Drucksache 67/10
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Daneben wird die Entscheidung über die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde nicht mehr von dem örtlichen Amtsgericht, sondern von dem die Urkunde verwahrenden Notar selbst getroffen.
Drucksache 247/10
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer
... Das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen nutzt die Vorteile des elektronischen Wandels und die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht: Der jeweilige Verwahrungsort erbfolgerelevanter Urkunden ist dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert. Komplizierte Meldewege, veraltete Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg führen zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten. An europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen kann sich Deutschland bislang nicht beteiligen.
Drucksache 45/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Daneben wird die Entscheidung über die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde nicht mehr von dem örtlichen Amtsgericht, sondern von dem die Urkunde verwahrenden Notar selbst getroffen.
Drucksache 170/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze
... § 147 Übergangsvorschrift zur Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen
Drucksache 122/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
... "(2) Der Treuhänder hat besonders die Bestände des Sicherungsvermögens unter Mitverschluss des Versicherungsunternehmens zu verwahren. Er darf einen Sicherungsvermögenswert nur herausgeben, wenn die übrigen Werte zur Bedeckung des Mindestumfangs des Sicherungsvermögens (§ 66 Abs. 1a) ausreichen oder das Versicherungsunternehmen Zug um Zug eine anderweitige Bedeckung des Sicherungsvermögens stellt.
Drucksache 66/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
... Die Vorschrift regelt die Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form zum Zweck der Übernahme in die elektronische Grundakte. Von der Regelung erfasst sind auch die bei der Einführung der elektronischen Grundakte bereits vorhandenen Papierakten. Da die Papierdokumente anschließend ausgesondert werden können (vgl. § 138 Absatz 1 GBO-E), müssen die elektronischen Dokumente bestimmten Zuverlässigkeitsanforderungen genügen. So soll auch noch nach der Aussonderung der Papierakten die Rechtmäßigkeit von Grundbucheintragungen überprüft werden können. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Fall der Bezugnahme einer Grundbucheintragung auf die Eintragungsbewilligung die beim Grundbuchamt verwahrte Urkunde für den Inhalt des Grundbuchs maßgebend ist (und nicht die vom Notar verwahrte Urschrift). Durch eine fehlerhafte bzw. unvollständige Übertragung der Urkunde in die elektronische Form kann das Grundbuch unrichtig werden (vgl. Meikel, a. a. O., § 10 GBO Rn. 34). Aus Gründen der Rechtssicherheit ist daher für die Übertragung der Urkunden, auf die im Grundbuch Bezug genommen wird, ein Verfahren vorzusehen, das die größtmögliche Gewähr für die Übereinstimmung des elektronischen Zieldokuments mit der Ausgangsurkunde bietet. Das diesbezügliche Übertragungsverfahren regelt Absatz 2. Diese Urkunden machen jedoch nur einen geringen Teil des von den Grundbuchämtern insgesamt geführten Papieraktenbestands aus. Die übrigen Dokumente können nach Absatz 1 in einem vereinfachten Verfahren in die elektronische Form übertragen werden.
Drucksache 178/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... Im Fall des Absatzes 2 soll der Zeuge bei der Benennung einer ladungsfähigen Anschrift unterstützt werden. Die Absätze 2 und 3 sowie die Sätze 1 und 2 gelten auch nach Abschluss der Zeugenvernehmung. Soweit dem Zeugen gestattet wurde, Daten nicht anzugeben, sind sie in der gesamten Akte unkenntlich zu machen. Die Unterlagen, die die Feststellung des Wohnortes oder der Identität des Zeugen gewährleisten, werden bei der Staatsanwaltschaft verwahrt. Zu den Akten sind sie erst zu nehmen, wenn die Besorgnis der Gefährdung entfällt."
Drucksache 69/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
... 2. Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Änderung anderer Vorschriften
§ 80c Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.
Artikel 5 Zitiergebot
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 89a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 89b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten
Drucksache 178/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... Wenn § 68 StPO-E für polizeiliche Zeugenvernehmungen verbindlich würde, müssten zudem die Vorgaben von Absatz 3 Satz 3 und 4 beachtet werden. Demnach hätte die Staatsanwaltschaft die Unterlagen über die Identität von Hinweisgebern, V-Personen und gegebenenfalls Verdeckten Ermittlern zu verwahren, in gewissen Zeitabständen den Wegfall der Gefährdung zu prüfen und die Dokumente zu den Gerichtsakten zu nehmen, nachdem die Gefährdung entfallen ist. Eine solche Verfahrensweise läge weder im Interesse der Polizei noch der Justiz. Sie würde bedeuten, dass über kurz oder lang, die Staatsanwaltschaften die Echtpersonalien sämtlicher Informanten und V-Personen kennen. Diese brisanten Informationen werden innerhalb der Polizei mit Verschlüsselungssystemen besonders geschützt und nur von den Fachdienststellen mit hohem Sicherheitsaufwand betreut. Falls ein Hinterlegen der Echtpersonalien bei den Staatsanwaltschaften Standard werden sollte, muss kurz- und mittelfristig mit einem deutlichen Anstieg der Gefährdungslagen bzw. Zeugenschutzfälle und langfristig mit einer erheblichen Schwächung des Beweismittels VP-Führung gerechnet werden.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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