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34 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verteilungseffekte"


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Drucksache 719/17

... Keine. Wird die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone nicht geregelt, besteht die Gefahr, dass die nationale Stromgebotszone einseitig durch Übertragungsnetzbetreiber aufgeteilt werden könnte. Dies würde zu uneinheitlichen Großhandelsstrompreisen in Deutschland führen. Verteilungseffekte zwischen Regionen sowie Erzeugern und Verbrauchern wären die Folge. Die Grundlagen des bisher geplanten Netzausbaus und die regionale Verteilung bei dem geplanten Zubau von Anlagen der Erneuerbaren Energien könnten in Frage stehen. Der "Strommarkt 2.0" erhält die Flexibilität und die räumlichen Ausgleichseffekte, die zur Aufrechthaltung der Stromversorgung zu jeder Zeit bei einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien erforderlich sind, ganz wesentlich aus dem großen und liquiden Marktgebiet der einheitlichen deutschen Stromgebotszone. Auch die Marktakteure sprachen sich daher im Jahr 2015 für den Erhalt der einheitlichen Stromgebotszone aus.2)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 3a
Gewährleistung des Netzzugangs in der einheitlichen Stromgebotszone

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 347/17

... Den vorstehenden Berechnungen liegen die Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zu Wohngebäuden zugrunde, wobei Wohngebäude in diesem Sinne solche sind, die zumindest zur Hälfte zu Wohnzwecken genutzt werden (vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 5 Reihe 3). Da der Anwendungsbereich der Mieterstromförderung auch solche Gebäude umfasst, in denen die Wohnnutzung mindestens 40 Prozent beträgt, dürfte das Maximalpotenzial für Mieterstrommodelle sowie die damit verbundenen Einnahmeausfälle für Bund und Kommunen sowie Verteilungseffekte bei den Netzentgelten und der EEG-Umlage zu Lasten anderer Letztverbraucher höher ausfallen. Für eine genauere Folgenabschätzung fehlt jedoch die Datengrundlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 42a
Mieterstromverträge

Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 One in one out‘-Regel

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 677/16

... Die EU sollte, wie in den Prioritäten des Arbeitsprogramms der Kommission7 vorgesehen, durch bessere Rechtsetzung und politische Leitlinien geeignete Rahmenbedingungen schaffen, doch ist es an den Mitgliedstaaten, die erforderlichen politischen Maßnahmen entsprechend umzusetzen. Die EU hat konkrete Vorschläge vorgelegt, wie die wirtschaftliche Erholung gefördert und die Widerstandsfähigkeit gegen künftige Schocks gestärkt werden können. So hat der Rat im September eine Empfehlung zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Produktivität angenommen, in der er die Mitgliedstaaten auffordert, ein umfassendes Konzept für die Wettbewerbsfähigkeit zu entwickeln, das auf die Steigerung von Produktivität und Wachstum ausgerichtet ist. Um das Wachstumspotenzial zu steigern und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu festigen, sind zügigere Fortschritte bei der Annahme von Reformen im Einklang mit den an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichteten länderspezifischen Empfehlungen sowie deren geeignete zeitliche Staffelung und Umsetzung erforderlich. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Einführung dieser Reformen deren kurz- und mittelfristige Auswirkungen wie Verteilungseffekte und Folgekosten im Auge behalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 663/13

... Der Entwurf verzichtet auf weiter gehende Instrumentarien wie insbesondere die verfahrensmäßige oder materielle Konsolidierung der Einzelverfahren über die Konzerngesellschaften. Eine materielle Konsolidierung der Insolvenzmassen würde mit Verteilungseffekten zwischen den beteiligten Konzerngesellschaften einhergehen, die den Haftungserwartungen des Rechtsverkehrs zuwiderlaufen. Solche Konsequenzen sind bei einer lediglich verfahrensmäßigen Konsolidierung zwar nicht zu befürchten, doch erfordert die Vielgestaltigkeit des Konzernphänomens einen flexibleren Ansatz. Eine verfahrensmäßige Konsolidierung erschiene insbesondere in den Fällen übermäßig, in denen nur lose Verbindungen zwischen den Konzerngesellschaftern bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 3a
Gruppen-Gerichtsstand

§ 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

§ 3c
Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren

§ 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

§ 3e
Unternehmensgruppe

§ 13a
Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

§ 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

§ 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

§ 269c
Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt

§ 269d
Koordinationsgericht

§ 269e
Koordinationsverwalter

§ 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

§ 269g
Vergütung des Koordinationsverwalters

§ 269h
Koordinationsplan

§ 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

§ 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3a

Zu § 3b

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 269a

Zu § 269b

Zu § 269c

Zu § 269d

Zu § 269e

Zu § 269f

Zu § 269g

Zu § 269h

Zu § 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 632/11 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorschlag zur Umverteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten nur unter Berücksichtigung des Gesamtbudgets des Agrarhaushalts, etwaiger Umverteilungseffekte in der Zweite Säule sowie der Mittelausstattung für die Mitgliedstaaten in den übrigen EU-Fonds bewertet werden kann. Er fordert auch für die Erste und Zweite Säule mindestens die Beibehaltung der bisherigen Mittelausstattung.



Drucksache 632/1/11

... 16. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorschlag zur Umverteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten nur unter Berücksichtigung des Gesamtbudgets des Agrarhaushalts, etwaiger Umverteilungseffekte in der Zweite Säule sowie der Mittelausstattung für die Mitgliedstaaten in den übrigen EU-Fonds bewertet werden kann.



Drucksache 110/08

... • Eingehendere Prüfung spezifischer Folgen: Die Kommissionsdienststellen werden der Analyse bestimmter Aspekte – z.B. sozialen Auswirkungen und Verteilungseffekten, Auswirkungen auf den Binnenmarkt, auf Verbraucher und KMU, Auswirkungen in den Regionen und Gebietskörperschaften sowie auf internationaler Ebene – mehr Aufmerksamkeit schenken. Auch sind Vorkehrungen im Hinblick auf eine bessere Umsetzung und Anwendung zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/08




Mitteilung

I. Einleitung

II. Modernisierung der bestehenden Rechtsvorschriften

1. Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften

2. Verringerung der Verwaltungslasten

III. Die Einbeziehung der Folgenabschätzung in den politischen Prozess

1. Konsolidierung der Folgenabschätzung im politischen Prozess

2. Ausrichtung der Ressourcen auf Folgenabschätzungen mit dem höchsten Mehrwert

3. Mehr Unterstützung und Anleitung bieten

4. Gewährleistung strenger Qualitätskontrollen

IV. Gemeinsame Verantwortung

1. Effizientere Beschlussfassung in der EU

2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts

V. Die globale Ordnung mitgestalten

VI. Nächste Schritte

Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Verringerung der Verwaltungslasten

Folgenabschätzungen für geplante Initiativen

Gemeinsame Verantwortung

Anwendung des Gemeinschaftsrechts

Eine globale Ordnung mitgestalten

VII. Fazit


 
 
 


Drucksache 102/08

... Mit der Versteigerung werden Effizienz, Transparenz und Einfachheit des EHS am besten gewährleistet und unerwünschte Verteilungseffekte vermieden. Zudem entspricht die Versteigerung am besten dem Verursacherprinzip und macht frühzeitige Maßnahmen zur Emissionsminderung lohnend. Aus diesen Gründen sollte die Versteigerung das Grundprinzip für die Zuteilung sein. Damit die Reduktionsziele für 2020 erreicht werden, wird die europäische Wirtschaft jedoch größere Anstrengungen unternehmen müssen, als sie ihr für die Zeit bis 2012 abverlangt werden, und ohne vergleichbare Auflagen für die Industrie in Drittländern könnte es zu Verlagerungseffekten kommen, d.h. zur Verlagerung von Treibhausgase emittierenden Tätigkeiten aus der EU in Drittländer und damit zu einer Erhöhung der globalen Emissionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/08




Begründung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich

3. Überwachung, Berichterstattung, Prüfung

4. Weitere Harmonisierung und stärkere Berechenbarkeit

5. Verknüpfung mit Emissionshandelssystemen in Drittländern und geeignete Wege zur Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern

6. Inkrafttreten

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG

Artikel 9
Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate

Artikel 9a
Anpassung der Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate

Artikel 10
Versteigerung von Zertifikaten

Artikel 10a
Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenfreien Zuteilung

Artikel 10b
Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien im Falle der Verlagerung von CO2-Emissionen

Artikel 11
Nationale Umsetzungsmaßnahmen

Artikel 11a
Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines künftigen internationalen Klimaschutzübereinkommens

Artikel 14
Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen

Artikel 22
Änderungen der Anhänge

Artikel 24a
Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung

Artikel 27
Ausschluss von Kleinfeuerungsanlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen

Artikel 28
Anpassungen nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Übergangsbestimmung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten

Anhang I

Anhang II

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 380/07

... . Im Rahmen des Vertrags wurden regelmäßig Rückmeldungen aus der Folgenabschätzung geliefert, um sicherzustellen, dass deren Ergebnisse in den Neufassungsvorschlag einfließen konnten. Dabei wurde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Analyse Rechnung getragen, die sich auf die wichtigsten Auswirkungsformen und Verteilungseffekte konzentrierte. Insgesamt wurden fünf politische Optionen untersucht: 1. Bei der Option "Status Quo" blieben die derzeitigen Rechtsvorschriften für den Kraftverkehr unverändert, wobei die am Anfang dieses Dokuments umrissenen Probleme fortbestehen und sich letztlich verschlimmern würden. 2. Die Option der "technischen Vereinfachung ohne gesetzliche Änderung" würde lediglich eine Zusammenführung der beiden aktuellen Verordnungen und der Richtlinie bedeuten. Dies wäre sehr einfach zu realisieren, doch würde das Problem der unklaren Kabotage-Definition und der unterschiedlichen nationalen Vorschriften damit nicht gelöst. Die einzig wesentlichen Änderungen bestünden darin, bestimmte Kontrollpapiere zu vereinheitlichen. Zwar könnten die Verwaltungskosten geringfügig verringert werden, doch würden die größten der eingangs genannten Probleme fortbestehen. 3. Die Option "Harmonisierung" würde zu einem gerechteren Wettbewerb beitragen und dazu führen, dass die Vorschriften für den Kraftverkehr besser eingehalten werden und das Durchschnittsniveau der beruflichen Qualifikation in dem Sektor steigt. Aus dieser Option ergäbe sich eine klare und durchsetzbare Definition des Begriffs der Kabotage sowie eine erhebliche Verbesserung der Bestimmungen zur Beachtung und Durchsetzung der Vorschriften. Die Verwaltungskosten blieben zwar weitgehend dieselben, doch würden die Vollstreckungskosten sich langfristig verringern. Diese Option dürfte eine breite Zustimmung finden. 4. Mit der Option "höhere Qualitätsstandards" würden das Durchschnittsniveau der beruflichen Qualifikation in dem Sektor und dessen Finanzkraft noch weiter angehoben. Langfristig würde die Effizienz der Verkehrsunternehmen steigen, was für die gesamte Wirtschaft von Nutzen wäre. Auf kurze Sicht wären zusätzliche Verwaltungskosten die Folge, wodurch sehr kleine sowie unabhängige Unternehmen benachteiligt würden. Diese Option ist umstrittener. 5. Bei der Option "Liberalisierung" würde die Kabotage fast uneingeschränkt dem Wettbewerb geöffnet. Dadurch könnten die Transportkosten kurzfristig gesenkt werden, ohne jedoch automatisch die Effizienz im Verkehrssektor zu verbessern, sofern keine weitere Harmonisierung, insbesondere im Sozial- und Steuerrecht, stattfindet. Ohne eine vorhergehende Angleichung der Qualitätsstandards auf höherer Ebene (d. h. Umsetzung der Option 4) könnten durch diese Option effizientere Unternehmen sogar aus dem Markt gedrängt werden. Langfristig bliebe die Markteffizienz insgesamt unverändert oder würde sich sogar verschlechtern. In einigen Ländern würde diese Option zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Angesichts ihrer weitreichenden Auswirkungen müsste eine weitaus gründlichere Untersuchung durchgeführt werden, die über den derzeitigen Rahmen der Vereinfachung hinausginge. In Anbetracht dieser Ergebnisse ist dieser Vorschlag an der Option "Harmonisierung" ausgerichtet. Die Zusammenfassung der Folgenabschätzung sowie der vollständige Bericht darüber sind diesem Vorschlag beigefügt. Die Folgenabschätzung zeigt, dass die vorliegende Verordnung zusammen mit den zwei anderen Verordnungsvorschlägen (über die Personenbeförderung und die Zulassung zum Beruf) Wettbewerbsverzerrungen mindern und dazu führen wird, dass die Sozial- und die Sicherheitsvorschriften für den Kraftverkehr verstärkt eingehalten werden und die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, Verwaltungskosten in Höhe von jährlich 190 Mio. € einzusparen. 3. Rechtliche Aspekte 3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen Mit diesem Vorschlag werden die beiden Verordnungen über den Zugang zum Kraftverkehrsmarkt und die erste Richtlinie des Rates, die bestimmte Beförderungsarten von der Genehmigungspflicht ausnimmt, konsolidiert und zusammengefasst. Die bestehenden Rechtsvorschriften werden präzisiert und in bestimmten Aspekten ergänzt, um ihre Gesamtkohärenz zu stärken und eine wirksame Anwendung zu gewährleisten. Als wesentliche Änderungen sind vorgesehen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/07




Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Grundsatz

Artikel 4
Gemeinschaftslizenz

Artikel 5

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 8

Artikel 13
Eintrag in einzelstaatliche Register

Kapitel V
: Durchführung

Artikel 11a

Artikel 11

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Sanktionen

Artikel 1016
Berichterstattung

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebungen

Artikel 18
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT

Anhang II

Anhang
Beförderungen, die von allen die Gemeinschaftslizenz betreffenden Regelungen und sonstigen Genehmigungspflichten befreit sind

Anhang II
III Europäische Gemeinschaft

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 785/05

... (1) Eine spezifische kostenbasierte Quantifizierung erleichtert die Bewertung von Maßnahmen aus der Perspektive der Betroffenen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Verteilungseffekte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 785/05




Mitteilung

1. Verwaltungskosten und bessere Rechtsetzung

2. QUANTIFIZIERUNG des administrativen Aufwands IN der EU - gegenwärtiger STAND

3. MACHBARKEIT einer einheitlichen EU-Methode

4. Mehrwert einer einheitlichen EU-Methode

5. GRUNDRISS einer einheitlichen EU-Methode zur Bewertung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten

6. Dienächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 509/05

... Um den neuen Herausforderungen begegnen zu können, muss das bestehende Beihilferecht sowohl materiell- als auch verfahrensrechtlich gründlich überarbeitet werden. Jede sinnvolle Beurteilung der Vergabe- oder Verteilungseffekte staatlicher Beihilfen muss ihren tatsächlichen Beitrag zu gemeinsam beschlossenen, politisch wünschenswerten Zielen berücksichtigen. Geplant ist ein umfassendes, kohärentes Reformpaket auf folgender Grundlage:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/05




2 Einführung

I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

I.1 Argumente für eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?

I.2 Neue Herausforderungen für die Beihilfepolitik der EU

I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?

II. Konzentration auf das wesentliche

II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft

II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgründungen fördern

II.3 Investitionen in Humankapital

II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen

II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen

II.7 Für eine umweltverträgliche Entwicklung

II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation

III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken

III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten

III.2 Weniger Bürokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle

III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europäische Union

III.4 Umfassende Überarbeitung der restlichen Texte

III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform

Tabelle


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.