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"Versorgerseite"


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Drucksache 758/13

... Nach Artikel 15 müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die nationalen Regulierungsbehörden, die Übertragungsnetz- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber und die Verteilernetzbetreiber das Energieeffizienzpotenzial intelligenter Netze maximieren und die Energieeffizienz bei Auslegung und Betrieb der Gas- und Elektrizitätsinfrastruktur beurteilen und verbessern. Ferner müssen sie sicherstellen, dass Netztarife und -regulierung spezifische Energieeffizienzkriterien erfüllen und eine Laststeuerung nicht behindern. Bis zum 30. Juni 2015 müssen die Mitgliedstaaten das Energieeffizienzpotenzial ihrer Gas- und Strominfrastruktur bewerten und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Netzinfrastruktur bestimmen. Der Artikelsieht einen vorrangigen Zugang und eine vorrangige Inanspruchnahme von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vor und soll nachfrageseitigen Ressourcen, vor allem der Laststeuerung (Demand Response), hinsichtlich der Teilnahme an den Großhandels- und Einzelhandelsmärkten die gleiche Ausgangslage wie der Versorgerseite verschaffen. Insbesondere werden der Zugang und die Teilnahme von Laststeuerungs-Dienstleistern an den Märkten für Ausgleichsleistungen, Reservedienste und andere Systemdienste gefördert. Dazu sind die technischen oder vertraglichen Modalitäten für die Teilnahme festzulegen, wobei auch Aggregatoren und andere Laststeuerungs-Dienstleister einzubeziehen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Energieeffizienzrichtlinie

3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED

3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung

3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen

3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme

3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung

3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung

3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.