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"Verschmutzung"
Drucksache 318/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
... In Übereinstimmung mit dem Bundesrat und den dortigen Ausführungen zu Punkt 1 und 2 hält es die Bundesregierung zum Schutz von Binnengewässern und Meeresökosystemen, aber auch von Böden vor Verschmutzung für geboten, vorsorgliche Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Mikroplastik zu ergreifen. Der Bundesrat weist zutreffend darauf hin, dass die Quellen von Mikroplastik vielfältig sind. Darüber hinaus sind die möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit derzeit noch nicht ausreichend erforscht. Basierend auf dem Vorsorgeprinzip bedarf es daher eines übergreifenden Ansatzes zur Reduzierung des Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt.
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
3 Vorsorgeprinzip
3 Produktdesign
3 Herstellerverantwortung
Verbote auf europäischer Ebene
Nationale Verbote
Drucksache 18/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen - Antrag der Länder Hessen und Baden-Württemberg -
... Für den Konsumenten besteht zudem aktuell durch die Sammlung im dualen System kein Anreiz zur Reduktion des Litterings (der Verschmutzung des öffentlichen Raumes). Auch dieses Ziel würde durch die geforderte Aufnahme in die Pfandpflicht erreicht.
1. Zu Nummer 2a - neu - und 3
2. Zu Nummer 3*
3. Zu Nummer 3a - neu -
4. Zu Nummern 5 und 6 - neu - Dem Entschließungstext sind folgende Ziffern anzufügen:
5. Zu Nummer 5 - neu -, Begründung Absatz 4 - neu - Die Entschließung ist wie folgt zu ändern:
Drucksache 266/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... Das BEHG zielt im Ergebnis auf ein "cap and trade"-System, d.h. auf eine jährliche Festlegung der maximalen Emissionsmenge (cap) und den Handel der Verschmutzungsrechte innerhalb dieser Mengenbegrenzung. In der Einführungsphase ab dem Jahr 2021 bis zum Jahr 2026 gibt es aber zunächst ein Festpreissystem. Damit soll es den Verpflichteten und den mittelbar betroffenen Kunden möglich sein, sich schrittweise auf das System zu einzustellen. Gleichzeitig soll das Handelssystem eingerichtet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Befristung; Evaluierung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 5178, BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 29/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final
... RCO 39 — installierte Systeme für die Überwachung der Luftverschmutzung
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... Erhebliche Investitionen sind auch in anderen Sektoren notwendig, vor allem in der Landwirtschaft, u.a. zur Bewältigung größerer ökologischer Herausforderungen wie Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung, zum Schutz des Naturkapitals, zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und blauer Wirtschaft und für das Humankapital sowie den Übergang betreffende Sozialinvestitionen.
Drucksache 185/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen
... Beim Ladungsverlust auf dem küstenfernen Weg verdriftet die Ladung dagegen meist zeitlich wesentlich länger auf dem Meer, so dass insgesamt ein größeres Gebiet und letztlich evtl. sogar ein größerer Küstenabschnitt von einer Verschmutzung durch über Bord gegangener Ladung betroffen wären.
3 Inhalt:
1. Einführung
2. Wegeführung und Schiffskonzentration anhand von Verkehrsdaten des Schiffsaufkommens für den deutschen Bereich der Verkehrstrennungsgebiete VTG Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach
3. Meeresbedingungen in der deutschen Bucht
3.1 Bathymetrische Seegebietsanalyse
3.2 Hydrologische Analyse und Bewertung der Seegebiete Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach;
4 Seegang
Container über Bord
4. Unfallaufkommen
5. Verhalten von Ultra Large Container Ships ULCS im Seegang
Beförderung von Containern an Deck
Zurren von Containern an Deck
Masse der Container
Stauung im Container
4 Zusammenfassung:
6. Schlussfolgerungen
3 Fazit:
1. Schifffahrtsroute:
2. Containerverfolgung:
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... l) die Vermeidung und deutliche Reduzierung von Meeresmüll als Beitrag zu dem Ziel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, jegliche Formen der Meeresverschmutzung zu vermeiden und deutlich zu reduzieren, sowie
Drucksache 279/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben - COM(2020) 380 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Vorlage der Kommission für eine europäische Biodiversitätsstrategie. In ihr möchte die Kommission mit ihrer Biodiversitätsstrategie eine umfassende Antwort auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und Flüsse, der Verbesserung des Zustands von in der EU geschützten Lebensräumen und Arten sowie Wäldern und der Verringerung der Umweltverschmutzung in Wasser und Boden sowie zur Begrünung unserer Städte geben. Neben dem Schutz und der Wiederherstellung der Natur in der EU soll ein tiefgreifender Wandel ermöglicht und die EU auf den Weg zu einer ehrgeizigen globalen Biodiversitätsagenda gebracht werden.
Drucksache 279/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben - COM(2020) 380 final
... 3. In der Vorlage möchte die Kommission mit ihrer Biodiversitätsstrategie eine umfassende Antwort auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und Flüsse, der Verbesserung des Zustands von in der EU geschützten Lebensräumen und Arten sowie Wäldern und der Verringerung der Umweltverschmutzung in Wasser und Boden sowie zur Begrünung unserer Städte geben.
Drucksache 510/20
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. EU (Nr.) L 334 S. 17; 2012 Nr. L 158 S. 25).; Artikel 2 Nummer 4 des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vom 25. Juni 1998 (BGBl. 2006 II S. 1251), geändert durch das Änderungsübereinkommen vom 27. Mai 2005 (BGBl. 2009 II S. 794), Aarhus-Konvention.
Drucksache 21/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... Wir leben in einer Zeit des Wandels. Klimawandel und Umweltverschmutzung erfordern eine Anpassung unserer Wirtschaft und Industrie, der Art, wie wir reisen und arbeiten, und der Produkte, die wir kaufen und essen. Mit dem europäischen Grünen Deal hat Europa seine Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Das ist unsere neue Wachstumsstrategie für das nächste Jahrzehnt, mit der neue Unternehmen und Arbeitsplätze geschaffen und mehr Investitionen angestoßen werden sollen. Sie muss sicherstellen, dass Europa auch künftig die fortschrittlichsten Sozialsysteme der Welt hat und ein dynamisches Zentrum für Innovation und wettbewerbsfähiges Unternehmertum ist. Dank ihr wird Europa über die Instrumente verfügen, die es für mehr Aufwärtskonvergenz, soziale Gerechtigkeit und gemeinsamen Wohlstand braucht.
Drucksache 239/1/20
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetz es und zur Änderung weiterer Vorschriften
... es keine Mautteilsätze für Luftverschmutzungskosten entrichten müssen.
Drucksache 283/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - COM(2019) 208 final
... Das Tätigwerden der Europäischen Union ist erforderlich, weil vor allem im Bereich der Automobilindustrie das Entstehen von Hemmnissen im Binnenmarkt zu verhindern ist und weil die Luftverschmutzung und der Klimawandel ihrem Wesen nach grenzüberschreitend sind. Auch wenn die Wirkung der wichtigsten toxischen Luftschadstoffe in der Nähe ihrer Quelle am stärksten ist, sind die Folgen für die Luftqualität nicht lokal begrenzt, und die grenzüberschreitende Luftverschmutzung stellt ein ernstzunehmendes Umweltproblem dar, gegen das nationale Lösungen oft nichts ausrichten können. Atmosphärische Modelle zeigen, dass Schadstoffe, die in einem Mitgliedstaat ausgestoßen werden, zur Umweltverschmutzung in anderen Mitgliedstaaten beitragen. Die Lösung des Problems der Luftverschmutzung erfordert ein abgestimmtes Handeln auf EU-Ebene.
Drucksache 588/19
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung A. Problem und Ziel
... Das Wegegeld ist zuletzt im Jahr 2008 sehr moderat erhöht worden. Seitdem sind die Kosten für die Unterhaltung eines PKW erheblich gestiegen. Die Fahrtkosten betragen in der Nutztierpraxis bis zu 20 Prozent der Praxiskosten. Mit dem Wegegeld müssen nicht nur die PKW-Kosten, sondern auch die Fahrtzeit abgegolten werden. Ein Fahrzeug, das für eine Nutztierpraxis genutzt wird, verliert schnell an Wert und ist nach wenigen Jahren auf dem freien Markt wegen Abnutzung, Verschmutzung und Geruchsanhaftung nahezu unverkäuflich. Die Höhe des angesetzten Wertes pro Doppelkilometer setzt sich zusammen aus den effektiven Kosten pro Kilometer für einen PKW der oberen Mittelklasse sowie dem Zeitaufwand für die Anfahrt. Diese orientiert sich an den sonstigen Zeitgebühren.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
§ 3a Gebühren für tierärztlichen Notdienst
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Alternativen
III. Verordnungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
1. Allgemeines
2. Regelungen des Artikels 15 der Richtlinie 2006/123/EG /EG
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Weitere Kosten
VIII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IX. Nachhaltigkeit
X. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Drucksache 170/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU
... Die Energiebesteuerung würde daher sowohl den Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und zur Entwicklung des Potenzials sauberer Technologien als auch die Umweltschäden jedes Brennstoffes und seiner Verwendung widerspiegeln. In dieser Hinsicht würden Energiesteuern eingesetzt, um eine Marktsituation zu ermöglichen, in der jene Lösungen am geringsten besteuert werden, die unseren ökologischen Fußabdruck und die Umweltverschmutzung verringern. Ein wichtiger Punkt besteht darin, die Kohärenz des derzeitigen Rahmens sowohl für den Verkehrssektor als auch für Heizstoffe zu gewährleisten.
Mitteilung
1. Einführung
2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik
2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen
2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung
2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens
3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags
4. Fazit
Drucksache 435/19
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes - BNichtrSchG
... Art. 74 Abs.1 Nummer 19 GG weist dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung für Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten zu. Ein Rauchverbot in PKW bei Anwesenheit von Schwangeren und Kindern ist eine Maßnahme gegen eine gemeingefährliche Krankheit. Gemeingefährliche Krankheiten im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nummer 19 GG sind solche, die zu schweren Gesundheitsschäden oder zum Tod führen können, ohne ansteckend zu sein. Tabakrauch ist der bedeutendste und gefährlichste vermeidbare Innenraumschadstoff und die führende Ursache von Luftverschmutzung in Innenräumen, in denen geraucht wird. Tabakrauch enthält über 4.800 verschiedene Substanzen. Bei über 70 dieser Substanzen ist nachgewiesen, dass sie krebserregend sind oder im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen. Krebs ist nach ganz herrschender Meinung eine gemeingefährliche Krankheit i.S.v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG (Maunz/Dürig, Kommentar zum
Drucksache 22/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
... Mikro- und Nanoplastik gefährdet in zunehmendem Maße Ökosysteme und die Gesundheit des Menschen. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Kosmetika und Pflegeprodukten ist eine Ursache der Plastikverschmutzung in der Umwelt. Die Hersteller und Vertreiber haben selbst den größten Einfluss auf die Gestaltung der von ihnen hergestellten und vertriebenen Produkte. Trotz einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Kosmetikhersteller, die bereits zu einem Rückgang des Mikro- und Nanoplastiks in Kosmetika und Pflegeprodukten geführt hat, werden diese Stoffe nach wie vor eingesetzt. Nach dem Vorsorgeprinzip ist es jedoch erforderlich, dass der Einsatz vollständig beendet wird. Hierfür sind weitere Anstrengungen notwendig. Sollten entsprechende Absprachen im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung nicht zum Erfolg führen, sind regulatorische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.
Drucksache 73/19
Antrag der Länder Hamburg, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen
... 1. Der Bundesrat ist besorgt, dass neben dem wahrnehmbaren Eintrag von Kunststoffabfällen in die Umwelt, auch eine zunehmende Verschmutzung der Gewässer, Meere und Böden mit Mikroplastik festzustellen ist.
Drucksache 435/19 (Beschluss)
... es sind solche, die zu schweren Gesundheitsschäden oder zum Tod führen können, ohne ansteckend zu sein. Tabakrauch ist der bedeutendste und gefährlichste vermeidbare Innenraumschadstoff und die führende Ursache von Luftverschmutzung in Innenräumen, in denen geraucht wird. Tabakrauch enthält über 4 800 verschiedene Substanzen. Bei über 70 dieser Substanzen ist nachgewiesen, dass sie krebserregend sind oder im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen. Krebs ist nach ganz herrschender Meinung eine gemeingefährliche Krankheit im Sinne von Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 des
Drucksache 68/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Containerschiffen
... Der Bund und die Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein befassen sich im Rahmen ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Havarievorsorge und der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen bereits seit Längerem mit den Risiken, die von der zunehmenden Containerschifffahrt ausgehen. In einer Expertise vom 24. April 2018 ("Havarien mit Containerfrachtern: Herausforderungen an das Havariekommando aus Umweltsicht") wurden die potentiellen Gefahren der Havariebekämpfung durch die in Containern geladenen Güter betrachtet.
Drucksache 22/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika - Antrag des Freistaates Bayern -Drucksache: 22/19
... a) Der Bundesrat stellt fest, dass Mikro- und Nanoplastik eine große Gefahr für Binnengewässer und Meeresökosysteme darstellen. Er ist besorgt, dass neben dem wahrnehmbaren Eintrag von Kunststoffabfällen in die Umwelt auch eine zunehmende Verschmutzung der Gewässer, Meere und Böden mit Mikroplastik festzustellen ist.
1. Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in Drucksache 22/19 nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
Zu Absatz 4
3. Zu Nummer 2 Satz 2, Nummer 4 Satz 1, Nummer 5 Satz 1a - neu -
4. Zu Nummer 3
Drucksache 22/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass Mikro- und Nanoplastik eine große Gefahr für Binnengewässer und Meeresökosysteme darstellen. Er ist besorgt, dass neben dem wahrnehmbaren Eintrag von Kunststoffabfällen in die Umwelt auch eine zunehmende Verschmutzung der Gewässer, Meere und Böden mit Mikroplastik festzustellen ist.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
Drucksache 461/19
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates: Flüssiges und gelöstes Plastik vermeiden - Für eine umfassende Strategie zur Reduktion schwer abbaubarer Polymere
... Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung (BR-Drs. 22/19) auf die zunehmende Verschmutzung der Gewässer, Meere und Böden mit Mikroplastik hingewiesen und weitergehende Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Mikroplastikeintrags in die Umwelt gefordert. Die zunehmende Verschmutzung der Umwelt mit Mikroplastik wird in der öffentlichen Diskussion nach wie vor fast ausschließlich mit festen und unlöslichen Kunststoffpartikeln in Verbindung gebracht. Damit bleiben gelöste, gelartige und flüssige Polymere vollständig außer Betracht, die einen wesentlichen Teil des Problems darstellen.
Drucksache 68/19
Antrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen
... Der Bund und die Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein befassen sich im Rahmen ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Havarievorsorge und der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen bereits seit Längerem mit den Risiken, die von der zunehmenden Containerschifffahrt ausgehen. In einer Expertise vom 24. April 2018 ("Havarien mit Containerfrachtern: Herausforderungen an das Havariekommando aus Umweltsicht") wurden die potentiellen Gefahren der Havariebekämpfung durch die in Containern geladenen Güter betrachtet.
Drucksache 115/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt
... Die Behandlung vieler Krankheiten von Menschen und Tieren hängt vom Zugang zu wirksamen Arzneimitteln1 ab. Mit ausreichend nachgewiesenen Risiken für die Umwelt und besonders im Zusammenhang mit antimikrobieller Resistenz stellt die durch einige Arzneimittel verursachte Umweltverschmutzung gleichzeitig ein wachsendes Problem für die menschliche Gesundheit dar.2,3,4 Rückstände von Arzneimitteln können bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung in die Umwelt gelangen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Problemstellung
2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt
2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen
2.3 Auswirkungen auf die Umwelt
2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz
2.5 Wissenslücken
2.6 Ausblick
3. Die Ziele des strategischen Ansatzes
4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen
4.1 Politik der Union
4.2 Weitere Initiativen
5. Maßnahmen
5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln
5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung
5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung
5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung
5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung
5.6 Schließen weiterer Wissenslücken
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 168/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final
... Heutzutage erfordern die verschiedenen politischen Prioritäten mit Auswirkungen auf den Haushalt und der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU besondere Aufmerksamkeit für die Architektur des Eigenmittelsystems der Union. Digitalisierung, Globalisierung und sonstige wirtschaftliche Entwicklungen bringen außerdem Herausforderungen für die nationalen statistischen Stellen mit sich. Es ist daher zu erwarten, dass die Daten zum "Bruttonationaleinkommen" einschneidender und häufiger korrigiert werden, damit sie das Nationaleinkommen der verschiedenen Volkswirtschaften angemessen widerspiegeln. Im allgemeinen steuerlichen Kontext haben Marktintegration, freier Kapitalverkehr und die Zunahme immaterieller Vermögenswerte Fragen aufkommen lassen, ob eine Besteuerung im nationalen Rahmen geeignet ist, den Entwicklungen in diesen Bereichen angemessen zu begegnen. Schließlich bringen Klimawandel und Umweltverschmutzung negative externe Effekte hervor, die eine Antwort auf EU-Ebene wenn nicht gar auf globaler Ebene erfordern.
Vorschlag
Begründung
1. Einführung - Gründe für REFORMEN
1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde
1.2. Die Notwendigkeit von Reformen
1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU
2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel
2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten
2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln
2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel
3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN
3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union
3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff
3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027
4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN
5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN
6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE
7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET
7.1. Der Rechtsrahmen
7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses
7.3. Die Durchführungsverordnung
7.4. Die Bereitstellungsverordnung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Eigenmittelkategorien
Artikel 3 Eigenmittelobergrenze
Artikel 4 Grundsatz der Gesamtdeckung
Artikel 5 Übertragung von Überschüssen
Artikel 6 Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10 Veröffentlichung
ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union
Anhang Entsprechungstabelle
Drucksache 224/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
... 3. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, der geeignet ist, die Verschmutzung der Oberflächengewässer, insbesondere der Meere, mit Plastikmüll zu verringern. Er teilt die Auffassung, dass in einigen Fällen das Problem der Vermüllung und sonstiger Umweltauswirkungen am wirksamsten durch ein innovatives Produktdesign und durch Umstellung auf nachhaltigere Ersatzstoffe angegangen werden kann.
Drucksache 511/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa - Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt
... 5. Der Bundesrat fordert, dass auf Grund der aktuellen Erkenntnisse zu dem vielfältigen und breiten Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt neben den Meeren auch die Binnengewässer und limnische Ökosysteme durchgängig Eingang in das Strategiepapier der Kommission finden und deren Schutz vor Verschmutzung durch Kunststoffe gleichrangig mit den Meeren Berücksichtigung findet.
Drucksache 511/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa - Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt
... 6. Der Bundesrat fordert, dass auf Grund der aktuellen Erkenntnisse zu dem vielfältigen und breiten Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt neben den Meeren auch die Binnengewässer und limnische Ökosysteme durchgängig Eingang in das Strategiepapier der Kommission finden und deren Schutz vor Verschmutzung durch Kunststoffe gleichrangig mit den Meeren Berücksichtigung findet.
Drucksache 356/18
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... Da schädigende Effekte auf die Meeresumwelt durch Vorhaben des marinen Geo-Engineerings, einschließlich der Meeresdüngung, nicht ausgeschlossen werden können und weil die tatsächliche Eignung solcher Vorhaben als Klimaschutzmaßnahme nicht belegt ist, unterlag die Meeresdüngung seit 2008 in Übereinstimmung mit dem Vorsorgeprinzip nach verschiedenen internationalen Verträgen internationalen Moratorien. Aufgrund des Vorfalls vor der Küste Kanadas beschlossen die Vertragsparteien des Protokolls von 1996 zum Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (Londoner Protokoll) am 18. Oktober 2013 eine Änderung des Londoner Protokolls und legten international verbindliche Regelungen zum marinen Geo-Engineering fest. Die Änderungen der Entschließung LP.4(8) treten 60 Tage nach Ratifikation durch zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 3 Form und Inhalt des Antrags
§ 4 Prüfung des Antrags, öffentliche Bekanntmachung und Auslegung
§ 5 Beteiligung anderer Behörden
§ 6 Vorhaben mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen
§ 7 Einwendungen, Erörterungstermin
§ 8 Öffentliche Bekanntmachung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Regelungen
II. Alternativen
III. Regelungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... - Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 221/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle - COM(2018) 330 final
... Die Luftverschmutzung verursacht chronische und ernsthafte Erkrankungen wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs. Jüngsten Daten der Weltgesundheitsorganisation zufolge2 sind die Luftverschmutzungswerte in vielen Teilen der Welt nach wie vor bedrohlich hoch; so atmen neun von zehn Menschen Luft mit hohem Luftschadstoffgehalt ein. Die Luftverschmutzung stellt - mit über 400 000 vorzeitigen Todesfällen jährlich - weiterhin die häufigste umweltbedingte Ursache für frühe Sterblichkeit dar.3 Die Gesellschaft entrichtet dafür mit enormen externen Gesundheitskosten einen hohen Preis.4
Mitteilung
1. Herausforderung LUFTQUALITÄT
2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT
3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG
3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen
3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung
3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie
3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft
4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER
4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft
4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen
4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität
4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität
4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen
Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid
Aktueller Stand
Weitere Maßnahmen
Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge
Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten
Weitere Maßnahmen
Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung
5. Das weitere Vorgehen
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... Für die Länder (einschließlich der Kommunen) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Im Rahmen der Berichterstattung zu den Auswirkungen der Luftverschmutzung kann auf bereits existierende Regelungen zurückgegriffen werden.
Drucksache 67/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... 7. Z. B. Luft- und Wasserverschmutzung, Ressourcenverknappung und Verlust an biologischer Vielfalt.
Drucksache 386/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... Die Meeresdüngung unterlag seit 2008 in Übereinstimmung mit dem Vorsorgeprinzip nach verschiedenen internationalen Verträgen internationalen Moratorien. Ein ausdrückliches Verbot gibt es jedoch weder im internationalen noch im deutschen Recht. Aufgrund des o.g. Vorfalls vor der Küste Kanadas beschlossen die Vertragsparteien des Protokolls von 1996 zum Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (Londoner Protokoll) am 18. Oktober 2013 eine Änderung des Londoner Protokolls und legten international verbindliche Regelungen zum marinen Geo-Engineering fest. Die Änderungen der Entschließung LP.4(8) treten 60 Tage nach Ratifikation durch zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
§ 5a Pflichten des Vorhabenträgers bei Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings
Anlage (zu § 4 Satz 2 Nummer 3) Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderungen des HSEG
2. Änderung des WHG
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Gesamtergebnis
b Vorgaben/Prozesse des Gesetzentwurfs
aa Vorgaben
bb Prozesse
cc Fallzahlen
c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
d Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
e Erfüllungsaufwand der Verwaltung aa Gesamtergebnis
bb Vorhabenträger
cc Behörde
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... - Forschungsarbeiten zum Thema Öko-Innovation zur Vermeidung und Beseitigung von Umweltverschmutzung durch gefährliche Stoffe und Chemikalien, die zunehmend Anlass zu Besorgnis geben; Berücksichtigung des Schnittfeldes zwischen Chemikalien, Produkten und Abfall.
Drucksache 207/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... Der Gesetzentwurf wird dem Ziel einer nachhaltigen Verkehrspolitik durch eine schadstoff- und lärmabhängige Anrechnung der Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung und Lärmbelastung nicht gerecht. Entgegen Artikel 7c Absatz 1 Satz 2 der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (2011/76/EU) erfolgt keine Differenzierung der Kosten für die verkehrsbedingte Lärmbelastung.
Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... Hochauflösende Satellitendaten von den Sentinel-Satelliten des Programms Copernicus tragen zur Echtzeitüberwachung der natürlichen Wasserressourcen bei, um Dürren oder Umweltverschmutzung zu verhindern. Solche Daten sind für Behörden, Forscher und private Unternehmen im Hinblick auf die Erbringung innovativer Dienstleistungen von großem Nutzen.
Drucksache 252/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... - Reduzierung der externen Auswirkungen des Verkehrs: Einsparungen in Höhe von 700 Mio. EUR, die aus der Reduzierung der Kohlendioxidemissionen, der Lärmminderung sowie der Verringerung der Luftverschmutzung, der Verkehrsüberlastung und der Zahl von Unfällen resultieren. Die Reduzierung der Kohlendioxidemissionen wird auf 2,686 Mio. t im Zeitraum 2018-2030 geschätzt.
Drucksache 224/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
... 3. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, der geeignet ist, die Verschmutzung der Oberflächengewässer, insbesondere der Meere, mit Plastikmüll zu verringern. Er teilt die Auffassung, dass in einigen Fällen das Problem der Vermüllung und sonstiger Umweltauswirkungen am wirksamsten durch ein innovatives Produktdesign und durch Umstellung auf nachhaltigere Ersatzstoffe angegangen werden kann.
Drucksache 207/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... Der Gesetzentwurf wird dem Ziel einer nachhaltigen Verkehrspolitik durch eine schadstoff- und lärmabhängige Anrechnung der Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung und Lärmbelastung nicht gerecht. Entgegen Artikel 7c Absatz 1 Satz 2 der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (2011/76/EU) erfolgt keine Differenzierung der Kosten für die verkehrsbedingte Lärmbelastung.
Drucksache 12/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59 /EG
/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16 /EG
/EG und 2010/65 /EU
/EU - COM(2018) 33 final
... /EG /EG einer Anpassung, die unter anderem durch die Fortentwicklung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... Europa trägt die Verantwortung für die Bekämpfung der Verschmutzung der Meere durch Müll aus Europa und hat sich auch verpflichtet, auf globaler Ebene zu handeln, insbesondere im Rahmen der G7 und der G20, aber auch durch die Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung1. Die EU wird mit dieser Initiative eine führende Rolle bei den weltweiten Bemühungen auf diesem Gebiet übernehmen und ihrem internationalen Handeln Glaubwürdigkeit und Nachdruck verleihen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
5 Einwegkunststoffartikel
Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option
Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
5 Fanggerät
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verbrauchsminderung
Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 6 Produktanforderungen
Artikel 7 Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 9 Getrenntsammlung
Artikel 10 Sensibilisierungsmaßnahmen
Artikel 11 Maßnahmenkoordinierung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Angaben zur Durchführungsüberwachung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anhang
Teil A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)
Teil B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)
Teil C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)
Teil D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)
Teil E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)
Teil F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)
Teil G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)
Drucksache 12/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59 /EG
/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16 /EG
/EG und 2010/65 /EU
/EU - COM(2018) 33 final
... /EG /EG einer Anpassung, die unter anderem durch die Fortentwicklung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... In ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2016 "EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung"13 weist die Kommission darauf hin, dass die Durchsetzung des EU-Rechts nach wie vor eine Herausforderung darstellt, und sie verpflichtet sich, "im allgemeinen Interesse stärkeres Augenmerk auf die Durchsetzung [zu richten]". Sie betont insbesondere, dass, "[w]enn ein Thema in den Vordergrund rückt - wie Pkw-Abgaswerte bei Zulassungstests, Wasserverschmutzung, illegale Deponien und Verkehrssicherheit -, [...] nicht fehlende EU-Vorschriften das Problem [sind], sondern vielmehr die Tatsache, dass das EU-Recht nicht wirksam angewendet wird".
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... - vorhandene, allgemein anerkannte Probleme der Wasser- und Luftverschmutzung, der Abfallentsorgung und der Naturverluste;
Drucksache 551/18
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitVerordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... Für den Bund entsteht ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 5 000 Euro. Im Rahmen der Berichterstattung zu den Auswirkungen der Luftverschmutzung kann auf bereits existierende Regelungen zurückgegriffen werden.
Drucksache 393/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings
... Seit 2008 unterlag die Meeresdüngung nach verschiedenen internationalen Verträgen internationalen Moratorien. Aufgrund des Vorfalls vor der Küste Kanadas beschlossen die Vertragsparteien des Protokolls von 1996 zum Londoner Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (Londoner Protokoll) am 18. Oktober 2013 eine Änderung des Londoner Protokolls und legten international verbindliche Regelungen zum marinen Geo-Engineering fest. Die Änderungen der Entschließung LP.4(8) treten 60 Tage nach Ratifikation durch zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft.
Drucksache 69/17 (Beschluss)
... Die Speicherung des Grundes für die Aufforderung zur Übernahme der Fahrzeugsteuerung ist von Bedeutung für die Beurteilung, welche Pflichten den Fahrzeugführer in diesem Zusammenhang treffen. Die Aufforderung kann verschiedene Ursachen haben, die ein sehr unterschiedliches Handeln des Fahrzeugführers erfordern. Erfolgt die Aufforderung zum Beispiel, weil das System den Inhalt eines Verkehrsschildes nicht erkannt hat, zum Beispiel eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund einer Verschmutzung, ist das Eingreifen des Fahrzeugführers möglicherweise nicht so dringlich wie in anderen Fällen, zum Beispiel wenn das System aufgrund einer erkannt gefährlichen Situation, zum Beispiel einem drohenden Unfall, zur Übernahme auffordert.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 164/1/17
... /EU /EU genannten Merkmalen der Risiken schwerer Unfälle und/oder von Katastrophen, die für das betroffene Projekt relevant sind, einschließlich solcher, die wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge durch den Klimawandel bedingt sind bzw. Risiken für die menschliche Gesundheit (z.B. durch Wasserverunreinigungen oder Luftverschmutzung). Hinsichtlich Fracking-Maßnahmen besteht eine UVP-Pflicht bereits nach den Nummern 2a und 8a. Durch die Ergänzung der Nummer 10 und einer entsprechenden UVP-Vorprüfungspflicht wird eine Regelungslücke geschlossen, da neue Bohrtechnologien entwickelt werden können oder auch bei der hydrothermalen Geothermie
Drucksache 436/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62 /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - COM(2017) 275 final; Ratsdok. 9672/17
... -Emissionen zu senken, eine angemessene Qualität der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten und die Luftverschmutzung und Staubildung zu verringern.
Drucksache 152/17
... /EG/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung vom 12. Dezember 2006 (ABL. L 372 vom 27.12.2006 S. 1) geändert. Zur Umsetzung in das deutsche Recht muss die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Grundwasserverordnung
§ 8a Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1)
Anlage 4a (zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3) Ableitung von Hintergrundwerten für hydrogeochemische Einheiten
Artikel 2 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Wesentliche Bestimmungen
1. Ableitung von Hintergrundwerten § 5 Absatz 2 und 3 und Anlage 4a
2. Konkretisierung der flächenbezogenen Voraussetzungen bei der Bewertung der Überschreitung von Schwellenwerten § 7 Absatz 3 Nummer 1
3. Inhalte von Bewirtschaftungsplänen § 8a
4. Ergänzung der Anlage 2 um Schwellenwerte zu weiteren Stoffen und Stoffgruppen
III. Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Alternativen
V. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
VI. Befristung
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Sonstige Kosten
X. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 213/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung
Drucksache 488/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis -Verordnung
... (vgl. dort § 3 Absatz 2 und § 8 Absatz 2) Bezug genommen werden. Technisch nicht möglich ist hiernach die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstellung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genügend Platz zur Verfügung steht. In solchen Fällen sind aber auch Alternativen zu prüfen (gestaffelter Abfallanfall, Einsatz von Bringsystemen etc.). Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit ist gegeben, wenn die Kosten für die getrennte Sammlung, insbesondere auf Grund einer hohen Verschmutzung oder einer sehr geringen Menge der POPhaltigen Abfälle, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung stehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 POP-haltige Abfälle
§ 3 Getrennte Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot
§ 4 Nachweispflichten
§ 5 Registerpflichten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel der Verordnung
II. Wesentlicher Inhalt der Regelungen
III. Alternativen
IV. Nachhaltigkeitsaspekte
V. Gleichstellung von Frauen und Männern
VI. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
2. Ausgangspunkt und Vorgehen zur Schätzung des Aufwandes
a POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
b Moratorium für HBCD-haltige Abfälle
3. Vorgaben
Zu 1 Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien
Zu 2 Entsorgung von Abfällen
Zu 3 Nachweis- und Registerführung
Zu 4 Änderungen von Anlagengenehmigungen
4. Darstellung des Erfüllungsaufwandes im Einzelnen
a Wirtschaft
aa Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien
aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle
bb Entsorgung von Abfällen
aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle
cc Nachweis- und Registerführung
aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle
dd Änderungen von Anlagengenehmigungen
aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle
b Verwaltung
aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle
5. Zusammenfassung der Auswirkungen der vorliegenden Verordnung und des einjährigen Moratoriums auf den Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand der vorliegenden Verordnung
b Erfüllungsaufwand des einjährigen Moratoriums
VII. Weitere Kosten
VIII. Demographie-Check
IX. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4193 und Nachquantifizierung NKR-Nr. 4019, BMUB: Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019
a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:
b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:
c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung
d. Umstellungsaufwand für Entsorgungsanlagen
2 Regelungsvorhaben
a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:
b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:
c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung
d. Umstellungsaufwand für Vorbehandlungsanlagen
1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019
2 Regelungsvorhaben
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 726/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33 /EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge; COM(2017) 653 final
... Die möglichen drastischen Auswirkungen des Klimawandels rechtfertigen ein Tätigwerden auf allen Zustädigkeitsebenen; dies ist die anerkannte Ausgangsbasis für die Politikgestaltung auf EU-Ebene. Unbestritten ist auch, dass die Luftverschmutzung zwar meist ein lokales Problem städtischer Gebiete darstellt, ihm aber wirksamer begegnet werden kann, wenn die Behörden auf die effizientesten sauberen Technologien, die zur Verfügung stehen, zurückgreifen können, was durch das Bestehen eines gemeinsamen Marktes erleichtert wird. Die durch Luftverschmutzung verursachten Kosten machen Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln auf allen Zuständigkeitsebenen erforderlich.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.