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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verschlusssachenzugang"


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Drucksache 31/12

... Nach Absatz 3 erhalten nur Personen Zugriff auf die Datei, die hierzu ermächtigt sind. Die Ermächtigung nach Absatz 3 ist nicht identisch mit der Ermächtigung zum Verschlusssachenzugang nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Der Zweck der Regelung besteht vielmehr darin, den Nutzerkreis auch innerhalb der Organisationseinheiten, die in den beteiligten Behörden mit den entsprechenden Aufgaben nach § 1 betraut und nach § 13 Satz 1 Nummer 5 in der Errichtungsanordnung festzulegen sind, auf das erforderliche Maß zu beschränken. Hierdurch wird neben Datenschutzinteressen auch insbesondere den Geheimhaltungsinteressen der teilnehmenden Behörden Rechnung getragen. Nur diejenigen Personen, die für die Aufklärung oder Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus oder diesen unterstützende Bestrebungen zuständig sind, sollen Zugriff auf die Datei erhalten. Eine sachwidrige Streuung der Zugriffsbefugnis soll verhindert werden. Dies schließt jedoch eine besondere Ermächtigung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Organisationseinheit, die für die genannten Bereiche zuständig ist, nicht aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Mit freundlichen Grüßen

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen

§ 1
Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus

§ 2
Inhalt der Datei und Speicherungspflicht

§ 3
Zu speichernde Datenarten

§ 4
Beschränkte und verdeckte Speicherung

§ 5
Zugriff auf die Daten

§ 6
Weitere Verwendung der Daten

§ 7
Erweiterte Datennutzung

§ 8
Übermittlung von Erkenntnissen

§ 9
Datenschutzrechtliche Verantwortung

§ 10
Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen

§ 11
Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen

§ 12
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

§ 13
Errichtungsanordnung

§ 14
Einschränkung von Grundrechten

§ 15
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Evaluierung

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Nachhaltigkeit

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1971: Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus


 
 
 


Drucksache 672/06

... , die hierzu ermächtigt sind. Die Ermächtigung nach Absatz 3 ist nicht identisch mit der Ermächtigung zum Verschlusssachenzugang nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Der Zweck der Regelung besteht vielmehr darin, den Nutzerkreis auch innerhalb der Organisationseinheiten, die in den beteiligten Behörden mit den entsprechenden Aufgaben nach § 1 betraut und nach § 12 Satz 1 Nr. 5 in der Errichtungsanordnung festzulegen sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. Hierdurch wird neben Datenschutzinteressen auch insbesondere den Geheimhaltungsinteressen der teilnehmenden Behörden Rechnung getragen. Nur diejenigen Personen, die für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus oder diesen unterstützende Bestrebungen zuständig sind, sollen Zugriff auf die Antiterrordatei erhalten. Eine sachwidrige Streuung der Zugriffsbefugnis soll verhindert werden. Dies schließt jedoch eine besondere Ermächtigung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Organisationseinheit, die für die genannten Bereiche zuständig ist, nicht aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz - ATDG)

§ 1
Antiterrordatei

§ 2
Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht

§ 3
Zu speichernde Datenarten

§ 4
Beschränkte und verdeckte Speicherung

§ 5
Zugriff auf die Daten

§ 6
Weitere Verwendung der Daten

§ 7
Übermittlung von Erkenntnissen

§ 8
Datenschutzrechtliche Verantwortung

§ 9
Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen

§ 10
Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen

§ 11
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

§ 12
Errichtungsanordnung

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

D. Finanzielle Auswirkung

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Zweiter Teil

Zu Art. 1 Antiterrordateigesetz – ATDG

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Art. 2 § 22a BVerfSchG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Art. 3 § 9a BNDG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Art. 5 Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.