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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verschlussbrennereien"


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Drucksache 792/1/12

... Das nationale Förderinstrument des Branntweinmonopols läuft nach den EU-rechtlichen Vorgaben mit Ablauf des 31. Dezember 2017 aus. Landwirtschaftliche Verschlussbrennereien müssen ihre Alkoholproduktion im Rahmen des Branntweinmonopols bereits zum 30. September 2013 einstellen; für Obstgemeinschaftsbrennereien, Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer endet das Branntweinmonopol am 31. Dezember 2017.



Drucksache 391/10

... - Die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien (derzeit rund 670), die hauptsächlich Getreide und Kartoffeln verarbeiten, dürfen bis Ende 2013 im Monopol verbleiben. Ihre Erzeugung wird jedoch schrittweise von 540 000 hl im Jahre 2011 auf 360 000 hl im Jahre 2012 und 180 000 hl im Jahre 2013 verringert. Bei Ausscheiden aus dem Monopol können die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien eine Ausgleichsbeihilfe in Höhe von 257,50 EUR je hl regelmäßige Brennrechte erhalten. Diese Ausgleichsbeihilfe wird spätestens am 31. Dezember 2013 gewährt, kann jedoch in mehreren Raten bis zum 31. Dezember 2017 gezahlt werden.



Drucksache 169/09D

... (2) Branntwein darf in einem unter amtlicher Mitwirkung verschlusssicher eingerichteten Teil eines Steuerlagers (Verschlussbrennerei) gewonnen und anschließend gereinigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09D




Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol

Zweiter Teil

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 130
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 131
Steuertarif

§ 132
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 133
Steuerlager

§ 134
Steuerlagerinhaber

§ 135
Registrierte Empfänger

§ 136
Registrierte Versender

§ 137
Begünstigte

§ 138
Beförderungen (Allgemeines)

§ 139
Beförderungen im Steuergebiet

§ 140
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 141
Ausfuhr

§ 142
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 143
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 144
Steueranmeldung, Steuerbescheid, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 145
Einfuhr

§ 146
Unregelmäßigkeiten in zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 147
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 148
Erwerb durch Privatpersonen

§ 149
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 150
Versandhandel

§ 151
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 152
Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen

§ 153
Verwender

§ 154
Steuerentlastung im Steuergebiet

§ 155
Steuerentlastung bei der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen zum Zweiten Teil

§ 156
Steueraufsicht

§ 157
Geschäftsstatistik

§ 158
Ordnungswidrigkeiten

§ 159
Besondere Ermächtigungen

§ 160
Übergangsbestimmungen zum Zweiten Teil

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 130

Zu § 131

Zu § 132

Abschnitt 2
- Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 133

Zu § 134

Zu § 135

Zu § 136

Zu § 137

Zu § 138

Zu § 139

Zu § 140

Zu Absatz 5

Zu § 141

Zu § 142

Zu § 143

Zu § 144

Abschnitt 3
- Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Abschnitt 6
- Schlussbestimmungen

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 450/09

... für offene Steuerlager und Verschlussbrennereien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/09




§ 25
Übergangsvorschriften

‚Artikel 8a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 66/06

... Die bisherigen landwirtschaftlichen Kornbranntweinhersteller (rund 240 Brennereien bzw. rund 33 % aller Verschlussbrennereien) haben aber als Getreidebrennereien die gesetzliche Möglichkeit, die auch durch die Kommissionsentscheidung vom 16. November 2004 ausdrücklich nicht eingeschränkt wird, ihren Rohalkohol als Getreidealkohol an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) abzuliefern, die diesen Alkohol als neutralen Ethylalkohol im Sinne des Anhangs I des EG-Vertrages bzw. der Verordnung (EG) Nr. 670/2003 vom 8. April 2003 mit besonderen Maßnahmen für den Markt für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (ABl. EU (Nr.) L 97 vom 15. April 2003, S. 6) vermarktet. Damit können sie weiterhin das in ihren Betrieben erzeugte Getreide im Rahmen des - nach der Ausnahmereglung gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 670/2003 bis Ende 2010 zulässigen - Stützungssystems des Branntweinmonopols zu Alkohol verarbeiten. Von dieser Möglichkeit macht der weit überwiegende Teil der Brennereien bereits seit dem 1. Oktober 2004 Gebrauch, da die Deutsche Kornbranntwein-Vermarktung GmbH (dkv) ihren Auftrag zur Vermarktung des im Branntweinmonopol hergestellten Kornbranntweins zum 20. Juni 2004 zurückgegeben hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol

Artikel 2
Änderung des

Artikel 3
Änderung des Kaffeesteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gesetz über das Branntweinmonopol

II. Verbrauchsteuergesetze

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltseinnahmen/-ausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 682/09 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.