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"Verschleiern"
Drucksache 525/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
... Der Anwendungsbereich der neuen Absätze 2 bis 4 sollte, wie auch derjenige des Absatzes 1, nicht auf Verbraucher beschränkt werden. Unternehmer sind als potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle wie Kosten- und Abofallen, bei denen die Kostenpflichtigkeit bewusst verschleiert wird, ebenfalls schutzbedürftig und schutzwürdig.
Drucksache 525/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
... Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen das Internet, um auf einfache und unkomplizierte Weise Informationen zu erhalten oder um entgeltfreie Leistungen wie das Herunterladen von Freeware in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden sie immer wieder Opfer von sogenannten Kosten- bzw. Abo-Fallen. Diese haben sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt. Unseriöse Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas kostet. Obwohl ein Vertrag mangels wirksamer Einigung über den Preis vielfach gar nicht zustande kommt, sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit vermeintlich bestehenden Forderungen konfrontiert. Nicht selten zahlen sie dann lediglich aufgrund des massiven und einschüchternden Drucks von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen.
Drucksache 525/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
... Der Anwendungsbereich der neuen Absätze 2 bis 4 sollte, wie auch derjenige des Absatzes 1, nicht auf Verbraucher beschränkt werden. Unternehmer sind als potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle wie Kosten- und Abofallen, bei denen die Kostenpflichtigkeit bewusst verschleiert wird, ebenfalls schutzbedürftig und schutzwürdig.
Drucksache 317/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Es lässt sich feststellen, dass eine restriktive Auslegung des Begriffs des wirtschaftlich Berechtigten nicht in Bezug auf Treuhandverhältnisse oder auf Fallkonstellationen, bei denen eine Person auf Rechnung des Vertragspartners handelt, in der Praxis angewendet wurde. Auch in diesen Fällen liegt ein "Handeln auf Veranlassung eines Dritten" im Sinne dieser Vorschrift vor, weshalb die Erweiterung der Definition geboten war. Da die treuhänderische Abwicklung von Geschäften und Transaktionen ein wirkungsvolles Mittel zum Verschleiern von Geldwäsche sein kann bzw. die Terrorismusfinanzierung erleichtert, soll § 3 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 4 Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - sowie § 11 Absatz 1 Nummer 3 - neu - dieses Gesetzes die erforderliche Transparenz auch im Bereich der treuhänderisch abgewickelten Geschäfte und Transaktionen sicherstellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen
§ 14 Meldepflicht von Behörden
Abschnitt 4 Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften
§ 16a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Artikel 2 Änderungen des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 25f Absatz 1 und 2 KWG
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung
IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VII. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VIII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
2. Verdachtsmeldewesen
3. Bewertung des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... die Fallkonstellationen, bei denen Sachverhalte mit einem höheren Risiko vorliegen, die in Reaktion darauf die Erfüllung verstärkter Sorgfalts- und Organisationspflichten verlangen, abschließend festgelegt. Dieser statische Ansatz hat sich für eine effektive Geldwäscheprävention als hinderlich erwiesen. Die Methoden und die Techniken der Geldwäscher sind national und international einem ständigen Änderungs- und Anpassungsprozess unterworfen. Entwickelt der Markt neue Dienstleistungen und Produkte, etwa Finanzprodukte oder Produkte für den Zahlungsverkehr, werden diese nicht nur von legal handelnden Akteuren am Markt nachgefragt, sondern auch von Geldwäschern, die sich bei ihrer Nutzung oder bei der Bewertung ihrer Nutzungsmöglichkeiten davon leiten lassen, ob diese geeignet sind, illegal generierte Vermögensgegenstände dadurch besser verschleiern zu können und sich so illegale Profite vor dem Zugriff des Staates besser sichern zu können. In einem globalisierten Finanz- und Zahlungsmarkt werden i. Ü. diejenigen Länder von global handelnden "Crime Entrepreneurs" genutzt, die als Offshore-Staat oder als Land, das die internationalen Standards gegen Geldwäsche nicht oder nur unvollständig einhält, am wenigsten gewillt oder in der Lage sind, die illegalen Aktivitäten dieser Akteure zu unterbinden.
Drucksache 329/10
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
... " bezeichneten Personalien werden genutzt, um die eigene Identität zu verschleiern. Im Zuge der Ermittlung der rechtmäßigen Personalien ist es für die Polizei unerlässlich, die Alias-Personalien abzubilden, um Zusammenhänge zu erkennen und Rückschlüsse auf die einer Person rechtmäßig zustehenden Personalien ziehen zu können.
Drucksache 453/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet "
... Mit vermeintlichen Gratisangeboten verschleiern unseriöse Unternehmen im Internet die Entgeltlichkeit ihrer Angebote. Durch unklare oder irreführende Gestaltungsweisen auf der Internetseite werden Verbraucherinnen und Verbraucher neugierig gemacht, so dass sie nicht merken, dass sie beispielsweise mit einem Klick auf ein "
Drucksache 484/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... Würde der Ort der Veröffentlichung ins Belieben des pharmazeutischen Unternehmers oder Sponsors gestellt, so kann das Ziel der Transparenz und Verfügbarkeit von Berichten über alle durchgeführten klinischen Prüfungen nicht erreicht werden. Es würden zahlreiche Möglichkeiten eröffnet werden, erneut negative Studienergebnisse zu verschleiern. Außerdem würde die Möglichkeit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 97 Absatz 2 Nummer 9a - neu -
Drucksache 14/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
... 51 Die Beibehaltung der Zuständigkeit der Behörden des Staates, in dem das Kind unmittelbar vor seinem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, solange die in Absatz 1 verankerten Bedingungen nicht erfüllt sind, darf die Tatsache nicht verschleiern, dass die Behörden des Staates, in den das Kind verbracht oder in dem es zurückgehalten wurde, nunmehr die dem Kind am nächsten stehenden Behörden sind. Deshalb spricht Artikel 7 Abs. 3 ihnen die Zuständigkeit zu, die nach Artikel 11 zum Schutz der Person oder des Vermögens des Kindes erforderlichen dringenden Maßnahmen zu treffen (siehe unten). Diese Zuständigkeit erstreckt sich jedoch nicht auf die vorläufigen territorial beschränkten Maßnahmen, die nach Artikel 12 den Behörden des Staates, in dessen Hoheitsgebiet sich das Kind befindet, zugewiesen werden.
Drucksache 496/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Problem der Erstellung von Personenprofilen bei Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderung, Zoll und Grenzkontrolle, insbesondere auf der Grundlage ethnischer Merkmale und der Rasse (2008/2020(INI))
... ", die rechtschaffene Bürger hinterlassen, noch größer ist als die von Kriminellen und Terroristen, die beträchtliche Anstrengungen unternehmen, um ihre Identität zu verschleiern, und dass es eine erhebliche Anzahl "
Drucksache 846/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... In der Vergangenheit gab es Bedenken, dass die Mitgliedstaaten öffentlichprivate Partnerschaften nutzen könnten, um Ausgaben und neue Verbindlichkeiten in den öffentlichen Haushalten zu verschleiern, und somit im Widerspruch zum Stabilitäts- und Wachstumspakt Zukunftslasten aufhäufen könnten. Ähnliche Bedenken könnten angesichts der aufgrund der Krise eingegangenen öffentlichen Schulden erhoben werden. Eurostat hat in Vorschriften über die statistische Berechnung von ÖPPs15 eindeutig festgelegt, in welchen Fällen die Vermögenswerte einer ÖPP in der Vermögensbilanz des Staates verbucht werden. Entscheidend ist die Verteilung der Hauptrisiken des Vorhabens zwischen Staat und ÖPP-Betreiber. Liegt das finanzielle Risiko des Projekts im Wesentlichen beim Staat, werden die ÖPP-Vermögenswerte als Vermögenswerte des Staates verbucht. Angesichts des Drucks auf die öffentlichen Finanzen wegen der anhaltenden Wirtschaftskrise würde eine problemlose Rückkehr zu Haushaltsdisziplin voraussetzen, dass sich die Mitgliedstaaten der Auswirkungen der einzelnen Vorhaben auf ihre Bilanzen und der damit verbundenen Konsequenzen (Schulden- und Defizitbehandlung) bewusst sind.
Drucksache 668/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das Ausländerzentralregister und zur Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
... 3.4.2 Andere Namen sind Genanntnamen, Künstler- oder Ordensnamen sowie nicht definierte Namen, die der Betroffene ohne die Absicht führt, damit die Identität zu verschleiern (z.B. Pater Remigius). Genanntnamen, Ordens- und Künstlernamen sind nur dann zu speichern, wenn sie im Pass eingetragen sind oder aus anderen amtlichen Quellen, z.B. aus dem Melderegister, bekannt geworden sind.
Drucksache 676/09
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur besseren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten
... ", dabei sind Produkte an der Gesamtaufmachung (Art der Verpackung, Abbildungen etc.) vom Original kaum zu unterscheiden. Durch solche verschleiernden Angaben werden Imitate nur von den wenigsten Verbrauchern erkannt .und der Verbraucher kann seine Fehlvorstellung nicht korrigieren.
Drucksache 676/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur besseren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten
... verschleiernden Angaben
Drucksache 200/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))
... 76. stellt fest, dass die Überalterung der europäischen Gesellschaft beträchtliche regionale Ungleichheiten aufweist und nationale Daten zum demografischen Wandel verschiedene lokale Wirklichkeiten verschleiern, was es für die Zentralregierungen schwierig macht, den Bedarf an Infrastrukturen und die erforderlichen finanziellen Transfers zu ermitteln; fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, dass die Qualität und Verlässlichkeit von Daten und Statistiken zu demografischen Trends verbessert werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Prozess der Freizügigkeit für alle Arbeitnehmer innerhalb einer erweiterten Europäischen Union noch vor 2014 stärker zu beschleunigen;
Drucksache 463/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zum Handel mit Roh- und Grundstoffen (2008/2051(INI))
... G. in der Erwägung, dass die kürzlich eingetretenen Preissteigerungen auf den internationalen Märkten nicht die Tatsache verschleiern sollten, dass die Preise von Roh- und Grundstoffen im Gegensatz zu den Preisen verarbeiteter Erzeugnisse durch eine langfristig sinkende Tendenz gekennzeichnet sind,
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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