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"Verschlei"
Drucksache 730/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schutz von Unternehmen vor irreführenden Vermarktungspraktiken und Gewährleistung der wirksamen Durchsetzung - Überarbeitung der Richtlinie 2006/114 /EG über irreführende und vergleichende Werbung - COM(2012) 702 final
... Außerdem bietet der Test zur Feststellung, ob eine Praxis irreführend ist, keine ausreichende Rechtssicherheit zur Bekämpfung dieser eindeutig irreführenden Praktiken41, da er breit angelegt und allgemein ist und unterschiedliche Auslegungen und Einzelfallprüfungen zulässt. Ein zusätzliches spezifisches Verbot schädlicher Vermarktungspraktiken wie z.B. der Verschleierung des kommerziellen Zwecks einer Äußerung durch Aufnahme in eine "schwarzen Liste" würde Rechtssicherheit und Schutz stärken, ohne unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen einzugreifen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Richtlinie und IHRE Anwendung in den Mitgliedstaaten
2.1. Entwicklung und Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über Werbung im Geschäftsverkehr
2.2. Überblick über die Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten
3. öffentliche Konsultation und ermittelte Probleme
3.1. Die gängigsten irreführenden Vermarktungspraktiken
3.2. Betrügerische Adressbuchfirmen
3.2.1. Hintergrund
3.2.2. Daten zum Ausmaß des Problems
3.2.3. Gesetzgebungs- und Durchsetzungsmaßnahmen gegen betrügerische Adressbuchfirmen
3.3. Allgemeines Echo der Konsultation
4. Bewertung der Kommission
4.1. Vermarktungspraktiken, die legislativer Maßnahmen auf EU-Ebene bedürfen
4.2. Vergleichende Werbung
5. weitere Schritte
5.1. Verstärkte Durchsetzung der bestehenden Vorschriften als unmittelbare Maßnahme
5.2. Vorlage eines Legislativvorschlags
5.2.1. Neue materiellrechtliche Vorschriften über irreführende Vermarktungspraktiken
5.2.2. Neues Verfahren der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 459/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetz es (GwGErgG)
... in § 33c Absatz 2 geändert, in dem die Wörter "Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte" eingefügt werden. Tritt erst danach die Änderung der GewO in Kraft, so würden im neuen § 33c Absatz 2 Nummer 1 diese Wörter nicht berücksichtigt. Die mit der BR-Drucksache 459/12 angestrebte Änderung würde damit - obwohl von beiden Bundesressorts beabsichtigt - rückgängig gemacht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 5 GwG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Nummer 12 GwG , Nummer 6 § 9d Absatz 1 Satz 2 GwG , Nummer 8 Buchstabe b § 16 Absatz 7 GwG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Nummer 11a - neu - GwG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 GwG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Nummer 3, 5, 9, 10 und 12 GwG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 9a Absatz 7 Nummer 2 GwG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 9c Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG , Nummer 8 Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 2 Nummer 8a -neuGwG , Buchstabe b § 16 Absatz 7 Satz 1 und 2 - neu - GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
8. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 160a - neu - GwG
§ 160a Geldwäscherechtliche Aufsicht über den Betrieb von Spielhallen
Zu Artikel 2
Drucksache 228/12
Verordnung der Bundesregierung
Achtzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2012 - 18. KOV-AnpV 2012)
... - die Leistungen für Blinde (§ 14 BVG), - die Pauschbeträge als Ersatz für Kleider- und Wäscheverschleiß (§ 15 BVG),
Drucksache 520/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes
... Bisher sind die angeführten Verstöße gegen § 49 beim Parallelhandel nicht bußgeldbewehrt. Es ist in § 50 Absatz 2 Nummer 1 lediglich die Rücknahme bzw. der Widerruf der Genehmigung für den im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die Pflichten des § 49 vorgesehen. Dies ist zur Durchsetzung der Pflichten des § 49 unzureichend, zumal die Verschleierung von Handelswegen auch dazu dienen kann, den Nachweis durch die zuständige Behörde zu erschweren, dass erteilte Genehmigungen dazu missbraucht wurden, ein anderes Pflanzenschutzmittel als das genehmigte in Verkehr zu bringen.
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 und 2 PflSchG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 PflSchG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG
5. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG
9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG
10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG
12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG
15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG
16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG
17. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG
18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG
19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG
20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG
21. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG
22. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG
23. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG
24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG
25. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG
26. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG
27. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG
28. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG
29. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG
30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG
31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG
32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG
33. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG
34. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG
35. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG
36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG
37. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG
38. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG
39. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG
40. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG
41. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG
42. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG
43. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG
44. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG
45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG
46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG
47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG
48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG
49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG
50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG
51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG
52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG
53. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG
54. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG
55. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG
56. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG
57. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG
58. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG
59. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG
60. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... Nachhaltige Angebots- und Nachfragemuster auf internationaler Ebene können durch eine stärkere gegenseitige Unterstützung von Handel und nachhaltiger Entwicklung gefördert werden. Dies schließt die Aufrechterhaltung eines offenen, nichtdiskriminierenden multilateralen Handelssystems ein, und es ist dafür zu sorgen, dass kein Land daran gehindert wird, Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu ergreifen, sofern diese Maßnahmen keine willkürliche oder ungerechtfertigte Diskriminierung oder eine verschleierte Beschränkung des internationalen Handels darstellen. Eine gegenseitige Unterstützung kann auch durch die Senkung oder Beseitigung von Zoll- und anderen Handelsschranken für Umweltprodukte, -technologien und –dienstleistungen sowie umweltfreundliche Produkte oder Produkte aus fairem Handel gefördert werden. Außerdem kann in dem Maße, in dem Nachhaltigkeitssicherungssysteme und Praktiken der sozialen Verantwortung der Unternehmen zunehmend Verbreitung finden, die Entwicklung von internationalen Leitlinien und Standards, Zertifizierungsregelungen und –kennzeichen wirtschaftliche, ökologische und soziale Vorteile bringen. Die internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit ökologisch sensiblen Waren (z.B. wildlebende Tiere und Pflanzen, gefährliche Stoffe und natürliche Ressourcen) müssen verschärft werden, wobei die freiwilligen Partnerschaftsabkommen, die die EU im Rahmen ihrer Initiative für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (Forest Law Enforcement Governance and Trade -
Drucksache 131/11
Verordnung der Bundesregierung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
... Buchstabe b): Die Eichung von Selbstfahrervermietfahrzeugen ist heute weder aus Gründen der Produktionsgenauigkeit, des Verschleißes noch des Manipulationsinteresses mehr erforderlich, zumal bereits nach bisheriger Rechtslage weitgehende Ausnahmen für bestimmte Wegstreckenzähler bestanden. Die Änderung dient insofern auch der Vereinheitlichung.
A. Problem
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
Artikel 1 (Änderung der Eichordnung)
§ 12 Allgemeines
§ 69 Pflichten bei der Durchführung öffentlicher Wägungen
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Begründung
A. Allgemeines
3 Gesetzesfolgen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
Zu Nr. 16
Zu Nr. 17
Zu Nr. 18
Zu Nr. 19
Zu Nr. 20
Zu Nr. 21
Zu Nr. 22
Zu Nr. 23
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1661: Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
Drucksache 356/11 (Beschluss)
... in erforderlichem und spezifischem Maße angepasst werden, sodass auch gewerbe- und handwerksrechtliche Verstöße durch aktive Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen festgestellt und geklärt werden können. In beiden Fällen dienen die Befugnisse der Prüfung von Sachverhalten, die bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem hohen Bußgeld belegt werden können. Da die Verschleierungs- und Umgehungsmethoden immer ausgefeilter werden, müssen auch die Kontrollmöglichkeiten verbessert werden. Nur so ist es möglich, mit vertretbarem Prüfaufwand zu verwertbaren Ergebnissen zu kommen. Die in § 4a
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 1 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
§ 4a Befugnisse der nach Landesrecht zuständigen Behörden bei der Prüfung von Personen und Geschäftsunterlagen
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 2a
Zu § 4a
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu § 112
Zu Artikel 3
Drucksache 779/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission über die Durchführbarkeit der Einführung von Stabilitätsanleihen KOM (2011) 818 endg.
... Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Stabilitätsanleihen nicht dazu geeignet sind, das Finanzsystem des Euroraums widerstandsfähiger zu machen und somit die Stabilität des Euroraums insgesamt zu steigern. Die Schuldenproblematik des Euroraums wird durch die Begebung gemeinsamer Anleihen der Mitgliedstaaten keineswegs beseitigt, sondern lediglich verschleiert.
Drucksache 525/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
... Der Anwendungsbereich der neuen Absätze 2 bis 4 sollte, wie auch derjenige des Absatzes 1, nicht auf Verbraucher beschränkt werden. Unternehmer sind als potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle wie Kosten- und Abofallen, bei denen die Kostenpflichtigkeit bewusst verschleiert wird, ebenfalls schutzbedürftig und schutzwürdig.
Drucksache 262/11
Verordnung der Bundesregierung
Siebzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Siebzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2011 - 17. KOV-AnpV 2011)
... - die Leistungen für Blinde (§ 14 BVG), - die Pauschbeträge als Ersatz für Kleider- und Wäscheverschleiß (§ 15 BVG),
Drucksache 525/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
... Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen das Internet, um auf einfache und unkomplizierte Weise Informationen zu erhalten oder um entgeltfreie Leistungen wie das Herunterladen von Freeware in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden sie immer wieder Opfer von sogenannten Kosten- bzw. Abo-Fallen. Diese haben sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt. Unseriöse Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas kostet. Obwohl ein Vertrag mangels wirksamer Einigung über den Preis vielfach gar nicht zustande kommt, sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit vermeintlich bestehenden Forderungen konfrontiert. Nicht selten zahlen sie dann lediglich aufgrund des massiven und einschüchternden Drucks von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzesfolgen
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Bürokratiekosten
VI. Vereinbarkeit mit europäischem Recht und völkerrechtlichen Verträgen
a Vereinbarkeit mit Europarecht
b Notifizierung
c Berücksichtigung aktueller europarechtlicher Entwicklungen
VII. Gesetzgebungskompetenz
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 312g
Zu § 312g
Zu § 312g
Zu § 312g
Zu § 312g
Zu § 312g
Zu § 312g
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
Drucksache 525/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
... Der Anwendungsbereich der neuen Absätze 2 bis 4 sollte, wie auch derjenige des Absatzes 1, nicht auf Verbraucher beschränkt werden. Unternehmer sind als potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle wie Kosten- und Abofallen, bei denen die Kostenpflichtigkeit bewusst verschleiert wird, ebenfalls schutzbedürftig und schutzwürdig.
Drucksache 356/11
... Der Umfang der Befugnisse sollte jedoch bei der Verfolgung von Verstößen nach § 2 Absatz 1 und 1a Nummer 1 und 2 in erforderlichem und spezifischem Maße angepasst werden, sodass auch gewerbe- und handwerksrechtliche Verstöße durch aktive Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen festgestellt und geklärt werden können. In beiden Fällen dienen die Befugnisse der Prüfung von Sachverhalten, die bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem hohen Bußgeld belegt werden können. Da die Verschleierungs- und Umgehungsmethoden immer ausgefeilter werden, müssen auch die Kontrollmöglichkeiten verbessert werden. Nur so ist es möglich, mit vertretbarem Prüfaufwand zu verwertbaren Ergebnissen zu kommen. Die in § 4a eingeräumten Befugnisse ermächtigen nicht zum Betreten von Wohnungen gegen den Willen des Wohnungsinhabers.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
§ 4a Befugnisse der nach Landesrecht zuständigen Behörden bei der Prüfung von Personen und Geschäftsunterlagen
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 4a
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu § 112
Drucksache 179/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... - Im Anschluss an Phase I vollständige und obligatorische Internalisierung externer Kosten (u.a. für Lärm, lokale Umweltverschmutzung und Verkehrsüberlastung zusätzlich zur verbindlichen Abgabe zur Deckung von Verschleißkosten) im Straßen- und Schienenverkehr. Internalisierung von Kosten für lokale Umweltverschmutzung und Lärm in Häfen und auf Flughäfen sowie für die Luftverschmutzung auf See und Prüfung der Erhebung von Internalisierungsgebühren für alle Binnenwasserstraßen in der EU. Entwicklung marktgestützter Maßnahmen zur weiteren Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Weissbuch Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem
1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums
2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem
2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %
2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten
2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr
2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr
2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %
Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme
Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger
Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize
3. Die Strategie - Was zu tun ist
3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum
3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten
Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr
Innovative Mobilitätsmuster
3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung
Ein europäisches Mobilitätsnetz
Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
3.4. Die externe Dimension
4. Fazit
Anhang I Liste der Initiativen
1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem
1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum
1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste
2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums
3. Kapazität und Qualität der Flughäfen
4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen
5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt
6. Güterkraftverkehr
7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight
1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer
9. Sozialagenda für den Seeverkehr
10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor
11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
1.3. Sicherer Verkehr
12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr
13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung
14. Gefahrenabwehr im Landverkehr
15. Durchgängige Gefahrenabwehr
1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben
16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit
17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
18. Sicherheit im Seeverkehr
19. Eisenbahnsicherheit
20. Beförderung gefährlicher Güter
1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung
21. Passagierrechte
22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen
23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität
2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen
2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr
24. Technologiefahrplan
25. Innovations- und Umsetzungsstrategie
26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr
2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens
27. Reiseinformationen
28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen
29. Rechner für den CO2-Fußabdruck
30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen
2.3. Integrierte urbane Mobilität
31. Pläne für urbane Mobilität
32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut
33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030
3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung
3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum
34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz
35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze
36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten
3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen
37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur
38. Einbeziehung der Privatwirtschaft
3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung
Phase I bis 2016
Phase II 2016 bis 2020
4. Externe Dimension
40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension
Drucksache 176/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Die beiden Extremformen der Geldwäsche sind einerseits komplexe internationale Operationen zur Verschleierung des kriminellen Ursprungs großmaßstäbiger Tätigkeiten mit dem Ziel, Personen und Eigentum legitim erscheinen zu lassen, und andererseits jeder Versuch, den Gewinn aus kriminellen Handlungen zu verhehlen, zu verbergen oder verschwinden zu lassen; die Höhe der betreffenden Summen spielt hierbei keine Rolle (Geldwäsche durch den Straftäter selbst - manchmal durch Ausgaben - aber auch Verbrechen zur Finanzierung von Spielsucht).
Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt
1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts
1.1. Zweck dieser Konsultation
1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage
Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU
2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation
2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen
5 Definitionen
2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen
2.3. Ziele des Allgemeininteresses
2.3.1. Verbraucherschutz
Problematisches Spielverhalten
5 Spielsucht
Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen
Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen
- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen
- Andere gefährdete Spielertypen
2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung
Verhinderung von Geldwäsche
Vermeidung anderer Arten der Kriminalität
2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind
Verwendung der Einnahmen
Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses
Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen
2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen
Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten
5 Verwaltungszusammenarbeit
Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten
Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter
Drucksache 317/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Es lässt sich feststellen, dass eine restriktive Auslegung des Begriffs des wirtschaftlich Berechtigten nicht in Bezug auf Treuhandverhältnisse oder auf Fallkonstellationen, bei denen eine Person auf Rechnung des Vertragspartners handelt, in der Praxis angewendet wurde. Auch in diesen Fällen liegt ein "Handeln auf Veranlassung eines Dritten" im Sinne dieser Vorschrift vor, weshalb die Erweiterung der Definition geboten war. Da die treuhänderische Abwicklung von Geschäften und Transaktionen ein wirkungsvolles Mittel zum Verschleiern von Geldwäsche sein kann bzw. die Terrorismusfinanzierung erleichtert, soll § 3 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 4 Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - sowie § 11 Absatz 1 Nummer 3 - neu - dieses Gesetzes die erforderliche Transparenz auch im Bereich der treuhänderisch abgewickelten Geschäfte und Transaktionen sicherstellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen
§ 14 Meldepflicht von Behörden
Abschnitt 4 Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften
§ 16a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Artikel 2 Änderungen des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 25f Absatz 1 und 2 KWG
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung
IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VII. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VIII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
2. Verdachtsmeldewesen
3. Bewertung des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Drucksache 520/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes
... Bisher sind die angeführten Verstöße gegen § 49 beim Parallelhandel nicht bußgeldbewehrt. Es ist in § 50 Absatz 2 Nummer 1 lediglich die Rücknahme bzw. der Widerruf der Genehmigung für den im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die Pflichten des § 49 vorgesehen. Dies ist zur Durchsetzung der Pflichten des § 49 unzureichend, zumal die Verschleierung von Handelswegen auch dazu dienen kann, den Nachweis durch die zuständige Behörde zu erschweren, dass erteilte Genehmigungen dazu missbraucht wurden, ein anderes Pflanzenschutzmittel als das genehmigte in Verkehr zu bringen.
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG
3. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG
4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG
9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG
10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG
13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG
14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG
15. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG
16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG
17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG
18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG
19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG
20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG
21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG
22. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG
23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG
24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG
25. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG
26. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG
27. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG
28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG
29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG
30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG
31. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG
32. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG
33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG
34. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG
35. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG
36. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG
37. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG
38. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG
39. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG
40. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG
41. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG
42. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG
43. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG
44. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG
45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG
46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG
47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1b - neu - PflSchG
48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG
49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG
50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG
51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG
52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG
53. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG
54. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG
55. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG
56. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG
Drucksache 175/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates (KOM (2009) 0361 – C7-0125/2009 – 2009/0106(COD)) (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
... (a) die Ermittlung potenzieller künftiger Engpässe und/oder Überschüsse im Hinblick auf die Energieversorgung unter besonderer Berücksichtigung potenzieller künftiger Defizite und Mängel bei der Produktions- und Übertragungsinfrastruktur, insbesondere derjenigen, die auf den Verschleiß von Infrastrukturen zurückzuführen sind;
Drucksache 704/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... Eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts soll zukünftig die Ausnahme sein und nur erfolgen, wenn Gründe es erfordern, die in der Person oder im Verhalten des Ausländers begründet sind. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Ausländer wegen mangelnder Mitwirkung oder Identitätsverschleierung das Ausreisehindernis selbst zu vertreten hat oder er Straftaten begangen hat. Die Einzelheiten, z.B. die Festlegung relevanter Straftaten, sollen dem Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers überlassen bleiben.
Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... die Fallkonstellationen, bei denen Sachverhalte mit einem höheren Risiko vorliegen, die in Reaktion darauf die Erfüllung verstärkter Sorgfalts- und Organisationspflichten verlangen, abschließend festgelegt. Dieser statische Ansatz hat sich für eine effektive Geldwäscheprävention als hinderlich erwiesen. Die Methoden und die Techniken der Geldwäscher sind national und international einem ständigen Änderungs- und Anpassungsprozess unterworfen. Entwickelt der Markt neue Dienstleistungen und Produkte, etwa Finanzprodukte oder Produkte für den Zahlungsverkehr, werden diese nicht nur von legal handelnden Akteuren am Markt nachgefragt, sondern auch von Geldwäschern, die sich bei ihrer Nutzung oder bei der Bewertung ihrer Nutzungsmöglichkeiten davon leiten lassen, ob diese geeignet sind, illegal generierte Vermögensgegenstände dadurch besser verschleiern zu können und sich so illegale Profite vor dem Zugriff des Staates besser sichern zu können. In einem globalisierten Finanz- und Zahlungsmarkt werden i. Ü. diejenigen Länder von global handelnden "Crime Entrepreneurs" genutzt, die als Offshore-Staat oder als Land, das die internationalen Standards gegen Geldwäsche nicht oder nur unvollständig einhält, am wenigsten gewillt oder in der Lage sind, die illegalen Aktivitäten dieser Akteure zu unterbinden.
Drucksache 704/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... Ausländer, die wegen mangelnder Mitwirkung oder Identitätsverschleierung das Ausreisehindernis selbst zu vertreten oder Straftaten begangen haben, sollen von dieser Erleichterung ausgenommen werden können. Ihr Aufenthalt bliebe dann gesetzlich auf das Land oder durch einschränkende Bedingungen und Auflagen auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt. Die Einzelheiten, z.B. die Festlegung relevanter Straftaten, bleiben dem Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers überlassen.
Drucksache 329/10
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
... " bezeichneten Personalien werden genutzt, um die eigene Identität zu verschleiern. Im Zuge der Ermittlung der rechtmäßigen Personalien ist es für die Polizei unerlässlich, die Alias-Personalien abzubilden, um Zusammenhänge zu erkennen und Rückschlüsse auf die einer Person rechtmäßig zustehenden Personalien ziehen zu können.
Drucksache 851/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)
... Die FATF hat in ihrem Deutschlandbericht vom 18. Februar 2010 festgestellt, dass Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie entgegen den 409-Empfehlungen bislang nicht Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes in Deutschland sind. Empfehlung 1 bezieht sich auf die Schaffung eines Straftatbestandes der Geldwäsche und Verschleierung von Vermögenswerten, wie ihn der deutsche § 261 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 24 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
3 Nachhaltigkeit
Finanzielle Auswirkungen
3 Vollzugsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1560: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung
Drucksache 453/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet "
... Mit vermeintlichen Gratisangeboten verschleiern unseriöse Unternehmen im Internet die Entgeltlichkeit ihrer Angebote. Durch unklare oder irreführende Gestaltungsweisen auf der Internetseite werden Verbraucherinnen und Verbraucher neugierig gemacht, so dass sie nicht merken, dass sie beispielsweise mit einem Klick auf ein "
Drucksache 235/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (Vertragsgesetz ECAA-Übereinkommen – ECAAÜbkG)
... (2) Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 hindert die Vertragsparteien nicht daran, eine solche Verbringung zu verbieten oder zu beschränken wenn dies aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder zum Schutz des geistigen, industriellen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt ist. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Vertragsparteien darstellen.
Drucksache 319/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
... oder eine unzulässige Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen im Sinne von § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Nummer 3 UWG vorliegen, was wettbewerbsrechtlich geahndet werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 481 Teilzeit-Wohnrechtevertrag
§ 481a Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt
§ 481b Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag
§ 482 Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage
§ 482a Widerrufsbelehrung
§ 483 Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen
§ 484 Form und Inhalt des Vertrags
§ 485 Widerrufsrecht
§ 485a Widerrufsfrist
§ 486 Anzahlungsverbot
§ 486a Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zahl] Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
Artikel 242 Informationspflichten bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträgen sowie Tauschsystemverträgen
§ 1 Vorvertragliche und vertragliche Pflichtangaben
§ 2 Informationen über das Widerrufsrecht
Artikel 3 Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
Artikel 4 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Bürokratiekosten
1. Pflichtangabe in der Werbung, dass vorvertragliche Informationen erhältlich sind und wo diese angefordert werden können
2. Verpflichtender Hinweis bei der Einladung zu Werbe- oder Verkaufsveranstaltungen auf den gewerblichen Charakter der Veranstaltung
3. Zusammenfassung
IV. Kosten vertraglicher Informationspflichten
1. Pflicht, vorvertragliche Informationen zur Verfügung zu stellen
IV der Richtlinie vorgegeben.
2. Pflicht zur Widerrufsbelehrung
3. Zusammenfassung
V. Sonstige Kosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 481
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 481a
Zu § 481b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 482
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 482a
Zu § 483
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 484
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 485
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 485a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 486
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 486a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1233: Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
Drucksache 484/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... Würde der Ort der Veröffentlichung ins Belieben des pharmazeutischen Unternehmers oder Sponsors gestellt, so kann das Ziel der Transparenz und Verfügbarkeit von Berichten über alle durchgeführten klinischen Prüfungen nicht erreicht werden. Es würden zahlreiche Möglichkeiten eröffnet werden, erneut negative Studienergebnisse zu verschleiern. Außerdem würde die Möglichkeit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 97 Absatz 2 Nummer 9a - neu -
Drucksache 183/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg -
... " sollte verzichtet werden, weil sich dahinter mindestens ein halbes Dutzend Bedeutungen verbirgt, es sich also um einen besonders unscharfen Begriff handelt, der die Zielsetzung des Begehrens eher verschleiert als erhellt. Der Begriff "
Drucksache 508/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu atypischen Verträgen, gesicherten Berufslaufbahnen, Flexicurity und neuen Formen des sozialen Dialogs (2009/2220(INI))
... 11. stellt fest, dass der steigende Anteil der Nicht-Standard-Verträge bzw. der atypischen Verträge eine erhebliche geschlechts- und generationenbezogene Dimension hat, da Frauen, ältere und jüngere Arbeitnehmer unverhältnismäßig stark in Nicht-Standard-Arbeitsverhältnissen vertreten sind; stellt fest, dass sich in bestimmten Sektoren ein rascher Strukturwandel vollzieht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gründe für diese Entwicklung zu untersuchen und in den entsprechenden Bereichen dieses Ungleichgewicht mit geeigneten und zielgerichteten Maßnahmen zu bekämpfen, indem der Übergang zu unbefristeter Beschäftigung erleichtert und insbesondere Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben sowohl für Männer als auch für Frauen sowie der soziale Dialog mit den Arbeitnehmervertretern in den Unternehmen gefördert werden, fordert, dass der Erfolg dieser Maßnahmen überwacht und veröffentlicht wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, zu gewährleisten, dass der Rückgriff auf Nicht-Standard-Verträge bzw. atypische Verträge nicht der Verschleierung von Schwarzarbeit, sondern – durch den Austausch von Kompetenzen – der Förderung des Übergangs zu einer wirklichen Integration junger Menschen und Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt dient, indem Beschäftigten und Unternehmen ein Rahmen von Sicherheit und Flexibilität geboten wird, der sowohl die Beschäftigungsfähigkeit als auch die Wettbewerbsfähigkeit stärkt;
A. Atypische Verträge
B. Flexicurity und gesicherte berufliche Laufbahnen
C. Neue Formen sozialen Dialogs
Drucksache 780/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa
... 44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, wie verschiedene Modelle bedingungsloser und der Armut vorbeugender Grundeinkommen für alle zur gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Eingliederung beitragen könnten, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, dass sie nicht stigmatisierend wirken und geeignet sind, Fälle von verschleierter Armut zu vermeiden;
Drucksache 158/09
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates Ärztliche Vergütung - für eine leistungsgerechte Bezahlung
... - intransparent, weil es die tatsächliche Leistung des einzelnen Arztes verschleiert,
Drucksache 14/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
... 51 Die Beibehaltung der Zuständigkeit der Behörden des Staates, in dem das Kind unmittelbar vor seinem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, solange die in Absatz 1 verankerten Bedingungen nicht erfüllt sind, darf die Tatsache nicht verschleiern, dass die Behörden des Staates, in den das Kind verbracht oder in dem es zurückgehalten wurde, nunmehr die dem Kind am nächsten stehenden Behörden sind. Deshalb spricht Artikel 7 Abs. 3 ihnen die Zuständigkeit zu, die nach Artikel 11 zum Schutz der Person oder des Vermögens des Kindes erforderlichen dringenden Maßnahmen zu treffen (siehe unten). Diese Zuständigkeit erstreckt sich jedoch nicht auf die vorläufigen territorial beschränkten Maßnahmen, die nach Artikel 12 den Behörden des Staates, in dessen Hoheitsgebiet sich das Kind befindet, zugewiesen werden.
Drucksache 496/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Problem der Erstellung von Personenprofilen bei Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderung, Zoll und Grenzkontrolle, insbesondere auf der Grundlage ethnischer Merkmale und der Rasse (2008/2020(INI))
... ", die rechtschaffene Bürger hinterlassen, noch größer ist als die von Kriminellen und Terroristen, die beträchtliche Anstrengungen unternehmen, um ihre Identität zu verschleiern, und dass es eine erhebliche Anzahl "
Drucksache 846/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... In der Vergangenheit gab es Bedenken, dass die Mitgliedstaaten öffentlichprivate Partnerschaften nutzen könnten, um Ausgaben und neue Verbindlichkeiten in den öffentlichen Haushalten zu verschleiern, und somit im Widerspruch zum Stabilitäts- und Wachstumspakt Zukunftslasten aufhäufen könnten. Ähnliche Bedenken könnten angesichts der aufgrund der Krise eingegangenen öffentlichen Schulden erhoben werden. Eurostat hat in Vorschriften über die statistische Berechnung von ÖPPs15 eindeutig festgelegt, in welchen Fällen die Vermögenswerte einer ÖPP in der Vermögensbilanz des Staates verbucht werden. Entscheidend ist die Verteilung der Hauptrisiken des Vorhabens zwischen Staat und ÖPP-Betreiber. Liegt das finanzielle Risiko des Projekts im Wesentlichen beim Staat, werden die ÖPP-Vermögenswerte als Vermögenswerte des Staates verbucht. Angesichts des Drucks auf die öffentlichen Finanzen wegen der anhaltenden Wirtschaftskrise würde eine problemlose Rückkehr zu Haushaltsdisziplin voraussetzen, dass sich die Mitgliedstaaten der Auswirkungen der einzelnen Vorhaben auf ihre Bilanzen und der damit verbundenen Konsequenzen (Schulden- und Defizitbehandlung) bewusst sind.
Drucksache 232/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet (2008/2204(INI))
... 10. befürwortet die bedingungslose Respektierung moralischer und ethischer Werte von Staaten und Völkern, bedauert jedoch in diesem Zusammenhang die zunehmende missbräuchliche Verwendung der Zensur in Bezug auf Online-Dienste und -Produkte, die ein verschleiertes Handelshemmnis darstellt;
Drucksache 296/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV )
... Die Rosssche Wertminderung wird üblicherweise bei Gebäuden, die geringem Verschleiß unterliegen (insbesondere selbstgenutzte Eigenheime, das heißt, klassische Sachwertobjekte), angewendet. Die lineare Wertminderung hingegen findet bei Objekten mit starkem Verschleiß - wie etwa Gewerbeimmobilien - Anwendung. Dies entspricht aber nicht dem Regelfall der Sachwertermittlung und ist daher nicht sachgerecht.
1. Zu § 8 Absatz 2 und 4 - neu -
2. Zu § 10 Absatz 1 Satz 3
3. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2
4. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1 bei Annahme entfällt Ziffer 5
5. Zu § 10 Absatz 3
6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -*
7. Zu § 10 Absatz 4 - neu -*
8. Zu § 11 Absatz 1
9. Zu § 16 Absatz 2
10. Zu § 16 Absatz 4
11. Zu § 17 Absatz 1 Satz 1
12. Zu § 23 Satz 2
Drucksache 668/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das Ausländerzentralregister und zur Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
... 3.4.2 Andere Namen sind Genanntnamen, Künstler- oder Ordensnamen sowie nicht definierte Namen, die der Betroffene ohne die Absicht führt, damit die Identität zu verschleiern (z.B. Pater Remigius). Genanntnamen, Ordens- und Künstlernamen sind nur dann zu speichern, wenn sie im Pass eingetragen sind oder aus anderen amtlichen Quellen, z.B. aus dem Melderegister, bekannt geworden sind.
Drucksache 676/09
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur besseren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten
... ", dabei sind Produkte an der Gesamtaufmachung (Art der Verpackung, Abbildungen etc.) vom Original kaum zu unterscheiden. Durch solche verschleiernden Angaben werden Imitate nur von den wenigsten Verbrauchern erkannt .und der Verbraucher kann seine Fehlvorstellung nicht korrigieren.
Drucksache 676/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur besseren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten
... verschleiernden Angaben
Drucksache 187/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
... Freiheitsberaubung anzuerkennen, oder der Verschleierung des Schicksals oder des Verbleibs der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird.
Drucksache 200/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))
... 76. stellt fest, dass die Überalterung der europäischen Gesellschaft beträchtliche regionale Ungleichheiten aufweist und nationale Daten zum demografischen Wandel verschiedene lokale Wirklichkeiten verschleiern, was es für die Zentralregierungen schwierig macht, den Bedarf an Infrastrukturen und die erforderlichen finanziellen Transfers zu ermitteln; fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, dass die Qualität und Verlässlichkeit von Daten und Statistiken zu demografischen Trends verbessert werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Prozess der Freizügigkeit für alle Arbeitnehmer innerhalb einer erweiterten Europäischen Union noch vor 2014 stärker zu beschleunigen;
Drucksache 917/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter KOM (2008) 779 endg.; Ratsdok. 15920/08
... 6 Segment der nach Verschleiß der Originalbereifung – bei Pkw in der Regel nach 40 000 km – montierten Reifen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
– Option 1:
– Option 2:
– Option 3:
– Option 4:
– Option 5:
– Option 6:
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Artikel 1 Ziel und Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verantwortlichkeiten von Reifenlieferanten
Artikel 5 Verantwortlichkeiten von Reifenhändlern
Artikel 6 Verantwortlichkeiten von Kraftfahrzeuglieferanten und -händlern
Artikel 7 Harmonisierte Prüfmethoden
Artikel 8 Prüfverfahren
Artikel 9 Binnenmarkt
Artikel 10 Anreize
Artikel 11 Änderung und Anpassung an den technischen Fortschritt
Artikel 12 Sanktionen
Artikel 13 Ausschuss
Artikel 14 Überprüfung
Artikel 15 Umsetzung
Artikel 16
Artikel 17 Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Anhang I Abstufung von Reifenparametern
Teil A Kraftstoffeffizienzklassen
Teil B Nasshaftungsklassen
Teil C Externes Rollgeräusch
Anhang II Format der Kennzeichnung
1. Gestaltung des Kennzeichens
2. Markenfeld
Anhang III Angaben in technischem Werbematerial
Anhang IV Prüfverfahren
Drucksache 479/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass das sich aus dem völligen Rückzug staatlicher Kontrolle ergebende Missbrauchspotenzial für eine haftungsbeschränkte Gesellschaft dem Rechtsverkehr nicht zuzumuten ist. Beteiligungsverhältnisse können beliebig verschleiert werden, was Gläubigerinteressen, besonders bei Firmenbestattungen, erheblich beeinträchtigt. Die Finanzbehörden bekommen für die Besteuerung relevante Tatsachen nicht mitgeteilt, Geldwäsche wird erleichtert. Nicht zuletzt ist die Verkehrsfähigkeit der Gesellschaftsanteile der SPE durch diese Vorgaben gefährdet. Aufgrund des Fehlens jeglicher Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle ist die Frage, ob dem Veräußerer der Anteil auch wirklich zusteht, kaum zu klären. Folgen sind erhebliche Mehrausgaben im Rahmen der Due Diligence.
Drucksache 345/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... 4. bei Werbung mit einer Nachricht, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 3 Verbot unlauteren Wettbewerbs
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen.
§ 5a Irreführung durch Unterlassen
Anhang (zu § 3 Abs. 3)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Grundzüge der Richtlinie
1. Anwendungsbereich
2. Wesentlicher Inhalt
III. Grundzüge des geltenden Rechts
IV. Umsetzungsbedarf
1. Artikel 1 Zweck der Richtlinie
2. Artikel 2 Definitionen
3. Artikel 3 Anwendungsbereich
4. Artikel 4 Binnenmarkt
5. Artikel 5 Verbot unlauterer Geschäftspraktiken
6. Artikel 6 Irreführende Handlungen
7. Artikel 7 Irreführende Unterlassungen
8. Artikel 8 und 9 Aggressive Geschäftspraktiken; Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung
9. Artikel 10 Verhaltenskodizes
10. Artikel 11 bis 13 Durchsetzung; Gerichte und Verwaltungsbehörden:
11. Artikel 14 bis 16 Änderung anderer Richtlinien
12. Artikel 17 Information
13. Artikel 18 Änderung
14. Artikel 19 Umsetzung
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IX. Bürokratiekosten
X. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu § 7
Zu § 7
Zu § 7
Zu § 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Anhang Nr. 1
Zu Anhang Nr. 2
Zu Anhang Nr. 3
Zu Anhang Nr. 4
Zu Anhang Nr. 5
Zu Anhang Nr. 6
Zu Anhang Nr. 7
Zu Anhang Nr. 8
Zu Anhang Nr. 9
Zu Anhang Nr. 10
Zu Anhang Nr. 11
Zu Anhang Nr. 12
Zu Anhang Nr. 13
Zu Anhang Nr. 14
Zu Anhang Nr. 15
Zu Anhang Nr. 16
Zu Anhang Nr. 17
Zu Anhang Nr. 18
Zu Anhang Nr. 19
Zu Anhang Nr. 20
Zu Anhang Nr. 21
Zu Anhang Nr. 22
Zu Anhang Nr. 23
Zu Nummer 24
Zu Anhang Nr. 25
Zu Anhang Nr. 26
Zu Anhang Nr. 27
Zu Anhang Nr. 28
Zu Anhang Nr. 29
Zu Anhang Nr. 30
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 201: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Drucksache 643/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
... Auch das Vorliegen einer individuellen Disposition oder altersbedingte Verschleißerscheinungen können mitursächlich für arbeitsbedingte Erkrankungen sein. Eine Teilmenge arbeitsbedingter Erkrankungen sind die Berufskrankheiten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
§ 1 Ziel und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers
§ 4 Pflichtuntersuchungen
§ 5 Angebotsuntersuchungen
§ 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin
§ 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin
§ 8 Maßnahmen bei gesundheitlichen Bedenken
§ 9 Ausschuss für Arbeitsmedizin
§ 10 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie weitere Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Teil 1 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:
2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:
Teil 2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen
Teil 3 Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
Teil 4 Sonstige Tätigkeiten
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Artikel 3 Änderung der Biostoffverordnung
§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Artikel 4 Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Anhang VI Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen.
Artikel 5 Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
§ 13 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Artikel 6 Änderung der Druckluftverordnung
§ 10 Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Artikel 7 Änderung der Bildschirmarbeitsverordnung
§ 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
Artikel 8 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Artikel 9 Änderung der Arbeitsstättenverordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ausführung
III. Kosten und Preisentwicklung
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Es sind keine nennenswerten zusätzlichen Haushaltsausgaben bezüglich des Bundes zu erwarten.
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
IV. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu § 10
Zum Anhang
Zu Artikel 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Drucksache 788/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 - EStÄR 2008)
... ) kann bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens AfA nach Maßgabe der Leistung (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG) vorgenommen werden, wenn deren Leistung in der Regel erheblich schwankt und deren Verschleiß dementsprechend wesentliche Unterschiede aufweist.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1 Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom November 2008
Anlage (zu R 4.6) Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Artikel 2 Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 735: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008)
Drucksache 168/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Die von den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind erfahrungsgemäß in besonderem Maße für kriminelle Personen als Mittel der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung attraktiv, da diese Institute auf Grund ihrer Rolle als Kapitalsammelstellen und ihrer Stellung im Zahlungsverkehr zur Verschleierung der illegalen Herkunft von Vermögensgegenständen in besonderem Maße missbraucht werden können. Andererseits unterliegen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute einer umfassenden behördlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen und Verpflichtete
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verpflichtete
Abschnitt 2 Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen
§ 3 Allgemeine Sorgfaltspflichten
§ 4 Durchführung der Identifizierung
§ 5 Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 6 Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 7 Ausführung durch Dritte
§ 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 9 Interne Sicherungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, Anzeigepflichten und Datenverwendung
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
§ 11 Anzeige von Verdachtsfällen
§ 12 Verbot der Informationsweitergabe
§ 13 Freistellung von der Verantwortlichkeit
§ 14 Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden
§ 15 Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen
Abschnitt 4 Aufsicht und Bußgeldvorschriften
§ 16 Aufsicht
§ 17 Bußgeldvorschriften
Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 25d Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 25e Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
§ 25f Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 25g Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten
§ 25h Verbotene Geschäfte
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 80c Verpflichtete Unternehmen
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 80e Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 80f Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
Artikel 5 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 9 Änderung der Monatsausweisverordnung
Artikel 10 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
Neufassung des Geldwäschegesetzes
Änderung des Kreditwesengesetzes
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
a Bürokratiekosten infolge geänderter Informationspflichten
b Bürokratiekosten infolge neuer Informationspflichten
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
4. Informationspflichten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
§ 1 (Begriffsbestimmungen)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
§ 2 (Verpflichtete)
Zu Absatz 1
Absatz 2
§ 3 (Allgemeine Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Absatz 5
Zu Absatz 6
§ 4 (Durchführung der Identifizierung)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
§ 5 (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Absatz 4
§ 6 (Verstärkte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Absatz 3
§ 7 (Ausführung durch Dritte)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 8 (Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 9 (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 10 (Zentralstelle für Verdachtsanzeigen)
§ 11 (Anzeige von Verdachtsfällen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
§ 12 (Verbot der Informationsweitergabe)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 13 (Freistellung von der Verantwortlichkeit)
§ 14 (Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden)
§ 15 (Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen)
§ 16 (Aufsicht)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 17 (Bußgeldvorschriften)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 25c (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
§ 25d (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 2
§ 25e (Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung)
§ 25f (Verstärkte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 25g (Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten)
§ 25h (Verbotene Geschäfte)
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
§ 80c (Verpflichtete Unternehmen)
§ 80d (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 80e (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 80f (Vereinfachungen bei der Kundenidentifizierung)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 24. Januar 2008: NKR-Nr. 165: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Drucksache 365/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (Verdeckter Zugriff auf Informationssysteme)
... Es steht zu befürchten, dass die frei zugänglichen, höchst wirksamen Kryptierungsverfahren, die Anonymisierung und Zugangssicherung (z.B. durch die Verschleierung von IP-Adressen oder die Verwendung von Passwörtern) die klassischen Ermittlungsinstrumentarien zur Beweissicherung künftig weitgehend ins Leere laufen lassen.
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Verschlei
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 168/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse Entwurf
eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Der Wegfall der Identifizierungspflicht beim persönlich Auftretenden (Vertreter oder Bote) würde die Beweisführung in Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche erheblich beeinträchtigen, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich machen und sich negativ auf die Effektivität der Geldwäschebekämpfung insgesamt auswirken. Zur Verschleierung inkriminierter Gewinne werden bekanntermaßen Scheinfirmen gegründet oder Strohmänner als Geschäftsführer von Mantelfirmen eingesetzt, um die Gelder in den regulären Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Die Nichtidentifizierung von Vertretern/ Boten bewirkt, dass die eigentlichen Akteure der Transaktionen nicht erkannt und damit auch nicht festgestellt werden können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GwG
3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG
4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG
5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG
6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG
7. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 3 GwG *
8. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG
9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG
10. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG
11. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG
12. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG
13. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2 Satz 1 GwG entfällt bei Annahme von Ziffer 11
14. Zu Artikel 2 § 6 GwG
15. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG
16. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
17. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
18. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG
19. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG
20. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG
21. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG
22. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG
Artikel 7a Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
23. Zu Artikel 2 § 16 GwG
24. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG
25. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 KWG
26. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 168/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Der Wegfall der Identifizierungspflicht beim persönlich Auftretenden (Vertreter oder Bote) würde die Beweisführung in Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche erheblich beeinträchtigen, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich machen und sich negativ auf die Effektivität der Geldwäschebekämpfung insgesamt auswirken. Zur Verschleierung inkriminierter Gewinne werden bekanntermaßen Scheinfirmen gegründet oder Strohmänner als Geschäftsführer von Mantelfirmen eingesetzt, um die Gelder in den regulären Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Die Nichtidentifizierung von Vertretern/ Boten bewirkt, dass die eigentlichen Akteure der Transaktionen nicht erkannt und damit auch nicht festgestellt werden können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GWG
3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG
4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG
5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG
6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG
7. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG
8. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG
9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG
10. Zu Artikel 2 § 6 GwG
11. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG
12. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
14. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG
15. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG
16. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG
17. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG
18. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG Artikel 7a - neu - Abgabenordnung
Artikel 7a Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
19. Zu Artikel 2 § 16 GwG
20. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG
21. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 544/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... gleich gestaltet werden, weil die Prüfungen in beiden Fällen der Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten dienen die mit einem hohen Bußgeld belegt werden können. Da die Verschleierungs- und Umgehungsmethoden immer ausgefeilter werden, müssen auch die Kontrollmöglichkeiten verbessert werden, so dass mit vertretbarem Ermittlungsaufwand zu verwertbaren Ermittlungsergebnissen zu kommen ist.
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 28a Abs. 1 SGB IV , Buchstabe c § 28a Abs. 4 SGB IV
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB IV , Artikel 12 Nr. 2 § 7 DEÜV
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 5 - neu - SGB IV ,
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
4. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Nr. 3 - neu -, Nr. 4 - neu - SchwarzArbG
5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - SchwarzArbG
Zu Artikel 2
6. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstaben b und c § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10a SchwarzArbG
7. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 3 Abs. 3a - neu - SchwarzArbG
8. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 4 Abs. 4 - neu - SchwarzArbG
9. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 SchwarzArbG
10. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 7 SchwarzArbG
11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 1 und 3 SchwarzArbG
12. Zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG
13. Zu Artikel 2a - neu - § 112 Abs. 2 Nr. 7 TKG
Artikel 2a Änderung des Telekommunikationsgesetzes
14. Zu Artikel 4 Nr. 8 § 196 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB VI
15. Zu Artikel 4 Nr. 8 Buchstabe b - neu - § 196 Abs. 5 - neu - SGB VI
16. Zu Artikel 7 Nr. 1 § 33 Abs. 1 SGB XII , Nr. 2 § 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII
17. Zu Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
18. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 7 der 2. BMeldDÜV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
19. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - der 2. BMeldDÜV
20. Zu Artikel 16 Abs. 2 Inkrafttreten
Drucksache 403/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2008/XX/JI KOM (2008) 332 endg.; Ratsdok. 10122/08
... Veruntreuung, Verschleierung von Vermögenswerten oder unerlaubte Erhöhung der Verbindlichkeiten einer Gesellschaft
Drucksache 544/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... gleich gestaltet werden, weil die Prüfungen in beiden Fällen der Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten dienen die mit einem hohen Bußgeld belegt werden können. Da die Verschleierungs- und Umgehungsmethoden immer ausgefeilter werden, müssen auch die Kontrollmöglichkeiten verbessert werden, so dass mit vertretbarem Ermittlungsaufwand zu verwertbaren Ermittlungsergebnissen zu kommen ist.
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 28a Abs. 1 SGB IV ,
Zum ersten Spiegelstrich:
Zum zweiten Spiegelstrich:
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB IV , Artikel 12 Nr. 2 § 7 DEÜV
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 5 - neu - SGB IV ,
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
4. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Nr. 3 - neu -, Nr. 4 - neu - SchwarzArbG
5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - SchwarzArbG
Zu Artikel 2
6. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstaben b und c § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10a SchwarzArbG
7. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 3 Abs. 3a - neu - SchwarzArbG
8. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 4 Abs. 4 - neu - SchwarzArbG
9. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 SchwarzArbG
10. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 7 SchwarzArbG
11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 1 und 3 SchwarzArbG
12. Zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG
13. Zu Artikel 2a - neu - § 112 Abs. 2 Nr. 7 TKG
Artikel 2a Änderung des Telekommunikationsgesetzes
14. Zu Artikel 4 Nr. 8 § 196 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB VI
15. Zu Artikel 4 Nr. 8 Buchstabe b - neu - § 196 Abs. 5 - neu - SGB VI
16. Zu Artikel 7 Nr. 1 § 33 Abs. 1 SGB XII , Nr. 2 § 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII
17. Zu Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
18. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 7 der 2. BMeldDÜV Nr. 2a - neu - § 5c Nr. 8 der 2. BMeldDÜV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
19. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - der 2. BMeldDÜV
20. Zu Artikel 16 Abs. 2 Inkrafttreten
Drucksache 745/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement KOM (2008) 602 endg.; Ratsdok. 13713/08
... Die Kreditwirtschaft hält die Eigenmittelanforderungen für Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) wie Investmentfonds nach dem IRB-Ansatz für zu streng, wenn Banken für das Risiko des OGA kein internes Rating vorlegen können oder wollen. Mit dem Vorschlag werden die Eigenkapitalanforderungen für risikoärmere Vermögenswerte des OGA deutlich abgesenkt, bleiben jedoch hoch, wenn Vermögenswerte entweder risikoreich sind oder das Risiko unbekannt ist. Der Tendenz, dass unbekannte Risiken, die sich hinter Anlagen in OGA ohne angemessene Eigenkapitalanforderungen verbergen, in der Bilanz einer Bank verschleiert werden, wird also weiterhin entgegengewirkt.
Drucksache 463/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zum Handel mit Roh- und Grundstoffen (2008/2051(INI))
... G. in der Erwägung, dass die kürzlich eingetretenen Preissteigerungen auf den internationalen Märkten nicht die Tatsache verschleiern sollten, dass die Preise von Roh- und Grundstoffen im Gegensatz zu den Preisen verarbeiteter Erzeugnisse durch eine langfristig sinkende Tendenz gekennzeichnet sind,
Drucksache 317/08
Verordnung der Bundesregierung
Fünfzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2008 - 15. KOV-AnpV 2008)
... - die Pauschbeträge als Ersatz für Kleider- und Wäscheverschleiß (§ 15 BVG),
Drucksache 479/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass das sich aus dem völligen Rückzug staatlicher Kontrolle ergebende Missbrauchspotenzial für eine haftungsbeschränkte Gesellschaft dem Rechtsverkehr nicht zuzumuten ist. Beteiligungsverhältnisse können beliebig verschleiert werden, was Gläubigerinteressen, besonders bei Firmenbestattungen, erheblich beeinträchtigt. Die Finanzbehörden bekommen für die Besteuerung relevante Tatsachen nicht mitgeteilt, Geldwäsche wird erleichtert. Nicht zuletzt ist die Verkehrsfähigkeit der Gesellschaftsanteile der SPE durch diese Vorgaben gefährdet. Aufgrund des Fehlens jeglicher Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle ist die Frage, ob dem Veräußerer der Anteil auch wirklich zusteht, kaum zu klären. Folgen sind erhebliche Mehrausgaben im Rahmen der Due Diligence.
Drucksache 344/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG )
... Es kann aber nicht Ziel des Gesetzgebers sein, unseriöse Kaufleute, die sich zu einer Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse veranlasst sehen, in diesen Bestrebungen zu unterstützen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB ,
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 2 HGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB , Nr. 10 § 253 Abs. 3 HGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 2 HGB
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 §§ 253 und 254 HGB
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe c § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB
12. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB
13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 285 HGB
14. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB
15. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 340h HGB
16. Zu Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe b § 340k Abs. 5 Satz 2 - neu - HGB
17. Zu Artikel 1 Nr. 77 § 341k Abs. 4 Satz 2 - neu - HGB
18. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 66 EGHGB
19. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 65 und 66 EGHGB
20. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 5 Abs. 1 EStG
21. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b1 - neu - § 5 Abs. 1b - neu - EStG Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 12e EStG
22. Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - § 6a Abs. 3 EStG Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 52 Abs. 16 Satz 10 EStG
23. Zu Artikel 10 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Drucksache 131/07
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge (Feuerzeugverordnung )
... 4. deren Teile, die kein Verbrauchsmaterial sind, aber nach Ablauf der Garantie im andauernden Gebrauch unter Umständen verschleißen oder ausfallen, von einer vom Hersteller zugelassenen oder spezialisierten Kundendiensteinrichtung mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum ersetzt oder repariert werden können.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
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