752 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Verschieben"
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Verschieben
Drucksache 298/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... " vor allem das Goethe-Institut und den Deutschen Akademischen Austauschdienst. Obwohl die algerische Seite keinen besonderen Einwand erhoben hat zog sie es vor, die Erstellung der Liste bis zum Inkrafttreten des Abkommens zu verschieben, um Überschneidungen mit Sonderabkommen zu vermeiden."
Drucksache 343/08K
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... Insoweit kann die Aufstellung einer Vorsorgevermögensbilanz (siehe Begründung zu § 5 VersAusglG) Grundlage sein für die weitere Betrachtung, in die dann z.B. etwaige Vermögensverschiebungen über den Zugewinnausgleich einzubeziehen sind. Darüber hinaus sind auch die sonstigen persönlichen Lebensumstände der Eheleute zu würdigen.
Drucksache 105/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... (6) Mit verbindlichen Zielen wird in erster Linie der Zweck verfolgt, Investitionssicherheit zu schaffen. Es ist daher nicht angebracht, die Entscheidung über die Verbindlichkeit eines Ziels bis zum Eintritt eines Ereignisses in der Zukunft zu verschieben. In einer Erklärung zum Sitzungsprotokoll der Tagung des Rats vom 15. Februar 2007 ließ die Kommission daher wissen, sie sei nicht der Ansicht, dass die Entscheidung über die Verbindlichkeit des Ziels bis zur kommerziellen Verfügbarkeit von
Drucksache 96/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
... Für die Vorschriften zur Änderung der Verjährungsfristen der familien- und erbrechtlichen Ansprüche bedarf es aus Gründen der leichteren Handhabbarkeit und der Rechtssicherheit eines Inkrafttretensbeginns zum 1. Januar [einsetzen: Jahresdatum]. Alle anderen Regelungen sollen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Es ist kein besonderes Bedürfnis erkennbar hier den Inkrafttretensbeginn nach hinten zu verschieben.
Drucksache 110/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2008) 32 endg.; Ratsdok. 6077/08
... 24. Der Bundesrat sieht den angekündigten Empfehlungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands bei der Umsetzung von Richtlinienanforderungen in innerstaatliches Recht mit Interesse entgegen. Insbesondere erwartet er wichtige Erkenntnisse für den innerstaatlichen Umsetzungsprozess von Richtlinien, wenn erstmals auf europäischer Ebene dargelegt wird, welche Pflichten über EU-Anforderungen hinausgehen und welche Kosten damit für Unternehmen verbunden sind. Allerdings darf dieser Vergleich nicht zum Anlass genommen werden, den Schwerpunkt des EU-Aktionsprogramms auf das nationale Recht zu verschieben. Eine Vermischung von nationalen und europäischen Abbauzielen sollte vermieden werden, damit nicht zuletzt die Zielerreichung auf europäischer Ebene mess- und nachprüfbar bleibt. Der Vergleich der Richtlinienumsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten sollte daher kein Schwerpunkt des EU-Aktionsprogramms sein.
Drucksache 811/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zur jährlichen Aussprache über die 2007 erzielten Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... J. in der Erwägung, dass beim derzeitigen Stand der Verträge die Rechtsbehelfe der Unionsbürger bei Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts weiterhin beschränkter sind als bei anderen Tätigkeitsbereichen der Union, in der Erwägung, dass die Befugnisse des EuGH insbesondere im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen begrenzt sind und in der Erwägung, dass darüber hinaus einige Mitgliedstaaten auch weiterhin den Dialog zwischen den europäischen und nationalen Richtern in diesem Bereich einschränken; sowie in der Erwägung, dass der Rat, die Verabschiedung aller Maßnahmen, die die Grundrechte berühren könnten, auf die Zeit nach der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon verschieben sollte,
Drucksache 472/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu der tragischen Lage in Birma
... E. in der Erwägung, dass die Junta trotz der schlimmen Notlage, in der sich Zehntausende von Menschen nach dem verheerenden Zyklon befanden, und trotz der Aufforderung des UN-Untergeneralsekretärs für humanitäre Angelegenheiten, das Referendum zu annullieren oder zu verschieben, an der Durchführung des Referendums am 10. Mai 2008 festhielt, mit Ausnahme der am meisten betroffenen Gebiete, in denen es auf den 24. Mai 2008 verschoben wurde,
Drucksache 353/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es -Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG )
... ) ist zwar möglich, bietet jedoch für den Täter nur einen begrenzten Kooperationsanreiz, da keine Strafrahmenverschiebung erfolgt und für den Betroffenen das Ausmaß der Vergünstigung weniger vorhersehbar ist; letzteres gilt auch für die Möglichkeit, im Einzelfall - und zudem beschränkt auf bestimmte Delikte - eine solche Hilfe durch die Annahme eines minder schweren Falles oder über die Anwendung der §§ 153 ff. der
Drucksache 516/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) KOM (2007) 433 endg.; Ratsdok. 12076/07
... Zweitens sollten alle unternehmensbezogenen Statistiken rationeller gestaltet werden. Das bedeutet, dass Bemühungen um eine Integration von Konzepten und Methoden in der Unternehmensstatistik erforderlich sind. Zudem könnte sich der Schwerpunkt von einer nationalen Perspektive hin zu einer europäischen Perspektive verschieben. Zu dieser Integration gehören: Koordinierung der Rechtsakte, Harmonisierung der Methodiken, Arbeit an der weiteren Integration und Verknüpfung von statistischen Systematiken, Arbeit an der weiteren Integration und Verknüpfung von Unternehmensregistern und damit zusammenhängenden Quellen, hinreichende Einbeziehung multinationaler Unternehmensgruppen in die Unternehmensregister und Einführung einer Berichterstattung über multinationale Unternehmensgruppen.
Drucksache 378/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers KOM (2007) 263 endg.; Ratsdok. 10114/07
... 6. Die Kommission kann jede sachdienliche Initiative ergreifen, um die Durchführung von Absatz 5 zu erleichtern. Sie kann das in Absatz 5 genannte Datum verschieben. Die Entscheidung zur Verschiebung des Datums, mit der nicht wesentliche Bestimmungen dieser Verordnung geändert werden, wird gemäß dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 25 Absatz 4 getroffen.
Drucksache 550/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
... Auftretende Defizite haben ihre Ursache überwiegend in der praktischen Arbeit der Jugendämter und beruhen hier zumeist auf Einschränkungen in der Personalausstattung. Die Einführung eines isolierten Erörterungstermins wird hieran nichts ändern können. Sie wird lediglich dazu führen, dass Familiengerichte zukünftig verstärkt im Vorfeld zur Entlastung des Jugendamtes eingeschaltet werden. Es ist zu erwarten, dass die Jugendämter das Erziehungsgespräch vermehrt nutzen werden, um - auch zur eigenen Absicherung - bei ersten Widerständen das Familiengericht anzurufen, anstatt zunächst alle Handlungsalternativen der Jugendamtsarbeit auszuschöpfen. Es ist also eine deutliche Tendenz zu erkennen, die Arbeit der Jugendämter auf die Familiengerichte zu verschieben. Dabei wird verkannt, dass die begleitende Sozialarbeit in die Hände der Fachleute des Jugendamtes gehört. Aufgabe der Familienrichterinnen und -richter ist es, in Konfliktfällen zu entscheiden. Die vorgesehene gesetzliche Regelung führt somit durch unbegründete Maßen zu Mehrausgaben der Länder. Die Einführung der selbständigen Erörterung der Kindeswohlgefährdung bedeutet zwangsläufig steigende Fallzahlen bei den Familiengerichten, erhöhte Kosten für das Personal im richterlichen und im nichtrichterlichen Dienst, für Verfahrenspfleger bzw. Verfahrensbeistände, für zusätzliche Gutachten, für Anhörungen sowie gegebenenfalls für die Umsetzung der Maßnahmen.
Drucksache 567/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... " abgestellt werden. Dieser Begriff ist auslegungsbedürftig. Der maßgebliche Anteil am verwalteten Vermögen kann sich durch Teilwertabschreibungen verschieben, stille Reserven könnten andererseits nicht berücksichtigt werden. Der Gesetzesintention folgend sollte darauf abgestellt werden, dass die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft ihre Mittel im Wesentlichen für Wagniskapitalbeteiligungen einsetzt. Wie sich die Wertverhältnisse später entwickeln, kann nicht unmittelbar von der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft beeinflusst werden und sollte deshalb nicht als Anerkennungsvoraussetzung herangezogen werden. Stellt dagegen die unmittelbare Verwendung der eingeforderten Gesellschaftsmittel zum Beteiligungserwerb den Beurteilungsmaßstab dar, können zu jedem Zeitpunkt der Investitionsphase die Anerkennungsvoraussetzungen geprüft werden.
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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