752 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Verschieben"
Drucksache 554/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments über Einzelheiten der Ausübung des Untersuchungsrechts des Europäischen Parlaments und zur Aufhebung des Beschlusses 95/167/EG, Euratom, EGKS des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
... 1. Das Parlament hat beschlossen, die Abstimmung über den Entschließungsantrag gemäß Artikel 41 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung zu verschieben (A7-0352/2011).
Drucksache 698/2/12
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
... Mit der vorgesehenen Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder sind auch nach den durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen für die Mittelverteilung an die Länder im neuen Investitionskostenprogramm 2013 - 2014 sehr enge Fristsetzungen verbunden. Diese Fristsetzungen beruhen auf der Annahme, dass das Gesetz Anfang 2013 in Kraft tritt. Durch die möglichen weiteren Verhandlungen kann sich das Inkrafttreten des Gesetzes verschieben, sodass die erste Frist zum 30.06.2013 in der Praxis nicht mehr umsetzbar ist.
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... M. in der Erwägung, dass Juan Mendez, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, vom 8.-17. März 2012 nach Bahrain reisen sollte, dass er von den bahrainischen Behörden jedoch offiziell ersucht wurde, seine Reise auf einen Zeitpunkt nach Juli 2012 zu verschieben;
Drucksache 97/12 (Begründung)
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Europäischen Union (Neufassung) - COM(2012) 64 final
... - die Notwendigkeit, den Zeitpunkt der Anwendung des MZK zu verschieben. Dieser Aufschub wird vor dem 24. Juni 2013, dem gegenwärtig in Artikel 188 Absatz 2 der MZK-Verordnung festgelegten letztmöglichen Termin für seine Anwendung, angenommen. Es empfiehlt sich, den Verwaltungen und Wirtschaftsbeteiligten ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen, um die erforderlichen Investitionen tätigen und eine schrittweise, verbindliche aber realistische Umsetzung der elektronischen Verfahren sicherstellen zu können. Die Kommission wird weiterhin mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass die neue elektronische Datenverarbeitungsumgebung bis spätestens 3 1. Dezember 2020 betriebsbereit ist. Ein vereinbartes Arbeitsprogramm und der Vorschlag der Kommission für das künftige Programm FISCUS2 sollten die notwendige Unterstützung für dieses Verfahren bieten;
Drucksache 428/12 (Begründung)
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs -Ordnung (StVO )
... Durch die Streichung mehrerer Verkehrszeichen (Zeichen 150, 153, 353, 380, 381 und 388), die Verschiebung nur selten angeordneter Gefahrzeichen (künftig nur noch als Sinnbilder in § 39 enthalten, deren Anordnung als Gefahrzeichen ist nur im Ausnahmefall weiter möglich) und den Verzicht auf Untervarianten von Verkehrszeichen in den Anlagen beschränkt sich die
Drucksache 817/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
... Der Bundesrat regt an, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens die Definitionen der besonderen Vertriebsformen in den §§ 312a und 312b von Kapitel 1 an den Anfang des Kapitels 2 zu verschieben.
Drucksache 523/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... Gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 GG ist die Zustimmung des Bundesrates mit zwei Dritteln seiner Stimmen erforderlich, wenn durch Änderungen der vertraglichen Grundlagen der EU und vergleichbare Regelungen das GG seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen und Ergänzungen ermöglicht werden. Der Beitrittsvertrag regelt erstmalig verbindlich für Kroatien die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament, die Stimmenzahl im Rat sowie das künftig geltende Quorum für Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit (Artikel 18 ff. der Beitrittsakte). Insbesondere der geltende EUV wird durch diese Regelungen des Beitrittsvertrags entsprechend angepasst. Durch den Beitrittsvertrag werden endgültig und rechtlich verbindlich die institutionellen Bestimmungen geändert und damit der Kreis der Befugten, die übertragene Hoheitsrechte ausüben, geändert. Zudem wird auch die Höchstzahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments gegenüber den Festlegungen in den europäischen Verträgen für die Aufnahme von Kroatien erhöht. Durch den Beitritt verschieben sich im Ergebnis Stellung und Gewicht der Bundesrepublik Deutschland im institutionellen Gefüge der EU. Das relative Stimmengewicht Deutschlands, insbesondere im Rat, und damit die Möglichkeiten seiner Einflussnahme bei der Ausübung der auf die EU übertragenen Hoheitsrechte verändern sich.
Drucksache 229/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... Die in der Beitragsverordnung geregelte Nacherhebung dient vorrangig dem Zweck, Instituten mit volatilen Jahresergebnissen ein Verschieben der Gewinne in andere Geschäftsjahre zu erschweren und damit mehr Gerechtigkeit gegenüber Instituten mit stabilen Ergebnissen - also vor allem den Verbundinstituten - herzustellen. Diese Überlegungen sind durchaus nachvollziehbar. Im Ergebnis entsteht mit der Nacherhebung über mehrere Jahre gerechnet eine vergleichbare Belastung aller Institute. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille.
1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe 0a - neu - und a1 - neu -
2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a01 - neu -
3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2
4. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2
5. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 4 und Nummer 2
6. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nach Satz 4
7. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2*
8. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2* und Satz 3
9. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
10. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
11. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 und Satz 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 3
12. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
13. Zu § 3 Absatz 1 nach Satz 1
Drucksache 186/1/11
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Offshore-Windenergie
... sind diesen Entwicklungen anzupassen. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung um ein Verschieben des Beginns der Degressionsregelung (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe a) EEG) und eine Verlängerung des sogenannten Frühstarterbonus (§ 31 Abs. 2 Satz 2 EEG).
1. Kreditprogramm Offshore-Windenergie
2. Netzanbindungsverpflichtung für Offshore-Windparks
3. Anpassung der EEG-Vergütung für Offshore-Windenergie
4. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Onshore-Windenergie
5. Intensivierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
6. Stärkung der Länderkompetenzen beim Netzausbau
7. Neue Übertragungstechnologien wie Overlayleitungen erproben
8. Investitionsbedingungen beim Netzausbau verbessern
9. Ausgleichszahlungen zur Akzeptanzverbesserung
10. Ausbau Stromhandelsleitungen und Grenzkuppelstellen
Drucksache 650/2/11
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes COM(2011) 650 final; Ratsdok. 15629/11 Drucksache: 650/11 in Verbindung mit
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" COM(2011) 665 final; Ratsdok. 16176/11 Drucksache: 656/11
... 13. Der Bundesrat befürchtet, dass bei Zugrundelegung einer trendmäßigen Entwicklung des Verkehrsaufkommens die Klimaschutzziele im Verkehrssektor nicht erreichbar sind. Er ist der Auffassung, dass für eine nachhaltige Mobilität klare Vorgaben zur Begrenzung des Ressourcenverbrauchs und zur Verringerung der verkehrsbedingten Umwelt- und Klimabelastungen notwendig sind. Auf Grund der inakzeptablen Risiken und Folgen des Klimawandels für Mensch, Umwelt und Wirtschaft sowie der begrenzten Erdölressourcen ist die Verkehrspolitik gefordert, das Verkehrswachstum durch entsprechende Rahmenbedingungen aktiv zu regulieren und zu begrenzen. Dem von der Kommission unterstellten Verkehrswachstum liegen Annahmen zur Ölpreisentwicklung zu Grunde, die angesichts der Endlichkeit der Ressource und der damit verbundenen geopolitischen Problematik als zu niedrig und wenig realistisch angesehen werden müssen. So geht beispielsweise die Kommission in der Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" von einem Ölpreis von rund 105 USD (2008)/Barrel im Jahr 2030 aus. Auf dieser Basis werden Annahmen zur Verkehrsentwicklung getroffen, die den verkehrspolitischen Handlungsdruck zur Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung und Effizienzsteigerung sowie zu alternativen Antrieben abschwächen bzw. verschieben. Gerade für ein Transitland wie Deutschland sind Steigerungen, insbesondere im internationalen Straßengüterverkehr, nur begrenzt noch möglich und den Infrastrukturerweiterungen in Bezug auf die Knoten sehr enge Grenzen gesetzt.
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... -/AbfG - die Ausnahmen von der Überlassungspflicht nach Absatz 1. Die Ausnahmen betreffen den gesamten Bereich der Abfälle zur Verwertung. Satz 1 erhält aus redaktionellen Gründen eine neue Nummerierung. So wird die bisherige Nummer 1a nun Nummer 2 und die nachfolgenden Nummern verschieben sich entsprechend. Die Nummern 1 bis 4 sind unter Anpassung der Verweise und redaktioneller Ergänzungen mit den jeweiligen Vorgängervorschriften identisch. Die
Drucksache 70/11
... b) Die bisherigen Absätze 7, 8 und 9 verschieben sich in ihrer Nummerierung entsprechend.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.