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"Verrechnung"


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0622/04
0676/2/04
0891/04
0676/04B
0280/04
0636/04
0571/04
0728/2/04
0140/04
0441/04
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0735/1/03
0120/1/03
0560/03B
0560/1/03
0120/03B
0735/03B
Drucksache 395/16

... Es wird davon ausgegangen, dass die aus dem neuen § 12a der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung resultierenden, EU-rechtlich notwendigen Kürzungen in der Regel durch Verrechnung mit den Direktzahlungen für das Jahr 2016 erfolgen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 8a
Verbundene Unternehmen

§ 12a
Anpassung des Werts von Zahlungsansprüchen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3772: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKos-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 541/16 (Beschluss)

... "§ 39c Aufrechnung, Verrechnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 176/16

... In einer zunehmend integrierten und digitalisierten Weltwirtschaft spiegeln Unternehmen und Produktionswertschöpfungsketten immer weniger nationale und regionale Grenzen wider. Dagegen liegen Steuerpolitik und Steuerverwaltung nach wir vor hauptsächlich in nationaler Hand. Da Steuerplanungsstrukturen und Verrechnungspreisvereinbarungen häufig grenzübergreifend angelegt sind, können multinationale Unternehmen ihre Steuerbemessungsgrundlage innerhalb wie außerhalb der Union problemlos von einem Rechtsraum in den anderen verschieben. Das Tätigwerden der EU ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität gerechtfertigt, um der grenzübergreifenden Dimension bei aggressiver Steuerplanung oder Verrechnungspreisvereinbarungen gerecht zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Erläuternde Dokumente

4 Bankengruppen

4 Inhalt

4 Veröffentlichung

4 Durchsetzung

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2013/34/EU

Kapitel 10a
Ertragsteuerinformationsbericht

Artikel 48a
Begriffsbestimmungen für die Ertragsteuerberichterstattung Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck

Artikel 48b
Zur Ertragsteuerberichterstattung verpflichtete Unternehmen und Zweigniederlassungen

Artikel 48c
Inhalt des Ertragsteuerinformationsberichts

Artikel 48d
Veröffentlichung und Zugänglichkeit

Artikel 48e
Verantwortlichkeit für die Erstellung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung des Ertragsteuerinformationsberichts

Artikel 48f
Unabhängige Prüfung

Artikel 48g
Gemeinsame Unionsliste bestimmter Steuergebiete

Artikel 48h
Beginn der Ertragsteuerberichterstattung

Artikel 48i
Bericht

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 658/1/16

... 2. Im Hinblick auf die Umsetzung der OECD/G20-BEPS-Empfehlungen, insbesondere zum Country-by-Country-Reporting und bei den Verrechnungspreisen, wird mit vermehrten Streitigkeiten zwischen den Staaten gerechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/1/16




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 347/16

... "(2) Übersteigt der gezahlte Vorauszahlungsbetrag den festgesetzten Umlagebetrag, ist die Überzahlung mit der folgenden Vorauszahlung zu verrechnen. Anstelle der Verrechnung nach Satz 1 ist die Überzahlung zu erstatten, wenn der Umlagepflichtige eine solche Erstattung beantragt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 2
Änderung des Standortauswahlgesetzes

§ 8
Nationales Begleitgremium

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung

Artikel 5
Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 7
Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz

Artikel 8
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 9
Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung

Artikel 10
Änderung der atomrechtlichen ZuverlässigkeitsüberprüfungsVerordnung

Artikel 11
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 12
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 13
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 14
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 15
Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 373/16

... Das Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung vom Januar 2016 enthält rechtlich verbindliche Maßnahmen zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung sowie eine externe Strategie für die Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerwesen weltweit. Bei allen Elementen dieses Pakets wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Im Juni 2016 billigte der Rat die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung. Diese wird zur Verhinderung einiger der häufigsten Arten von Gewinnverlagerung beitragen, u.a. durch koordinierte Vorschriften für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen, steuerkontrollierte ausländische Unternehmen und die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen. Die externe Strategie wurde vom Rat im Mai 2016 gebilligt, und die Arbeiten zu den einzelnen Maßnahmen laufen bereits, einschließlich des Verfahrens für die Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste der nicht kooperativen Gebiete. Erhebliche Fortschritte wurden auch bei der Verbesserung anderer Bereiche der Unternehmensbesteuerung erzielt, etwa bei der Überprüfung der Vorschriften für die Verrechnungspreisgestaltung und der Steuervergünstigungen der Mitgliedstaaten; dies erfolgte im Einklang mit neuen internationalen Normen. Ferner verfolgt die Kommission zurzeit aktiv Fälle, in denen Anreize, die bestimmten Unternehmen geboten werden, möglicherweise gegen die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen verstoßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/16




2 Einleitung

Mehr Steuertransparenz

Gerechtere Besteuerung

Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen

1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften

2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum

3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung

4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit

5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern

2 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 356/16

... Zahlungen und Aufwendungen der Betreiber von Übertragungsnetzen, die im Zusammenhang mit der Ausschreibung und dem Erwerb von Ab- oder Zuschaltleistung aus ab- oder zuschaltbaren Lasten stehen, gleichen die Betreiber von Übertragungsnetzen über eine finanzielle Verrechnung monatlich untereinander aus, ein Belastungsausgleich erfolgt dabei entsprechend den §§ 26, 28 und 30 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/16




§ 13k
Netzstabilitätsanlagen

,Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 26a
Erbringung von Regelleistung durch Letztverbraucher

§ 10
Verfahren bei geplanter endgültiger Stilllegung von Anlagen, Art des Einsatzes, Vergütung


 
 
 


Drucksache 278/16

... 3. über den Zahlungsweg: die Auszahlung durch die Familienkasse, die Einbehaltung zum Zweck der Verrechnung mit Kindergeldrückforderungen, die Auszahlung an andere Personen und Stellen nach § 74 des Einkommensteuergesetzes;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 7
Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Artikel 8
Aufhebung der Bundesfamilienkassenverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

3. Zu Artikel 7 Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3311: Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II. 1 Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Konzentration der Familienkassen

Einführung des Familienkassenschlüssels

Änderung des Steuerstatistikgesetzes

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger

II. 3 Alternativen

II.4 Evaluation

II.6 E-Government

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen


 
 
 


Drucksache 641/1/16

... 10. Die im Richtlinienvorschlag vorgesehene Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung ist abzulehnen. Die Diskussion über die Anerkennung ausländischer Verluste ist auf der zweiten Stufe der Reform (Konsolidierung) zu führen. Zur Harmonisierung der Gewinnermittlungsvorschriften bedarf es eines derartigen Ansatzes nicht.



Drucksache 544/16 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 630/16

... 3. über den Zahlungsweg: die Auszahlung durch die Familienkasse, die Einbehaltung zum Zweck der Verrechnung mit Kindergeldrückforderungen, die Auszahlung an andere Personen und Stellen nach § 74 des Einkommensteuergesetzes;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 9
Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Artikel 10
Aufhebung der Bundesfamilienkassenverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 719/1/16

Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften



Drucksache 544/16

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften



Drucksache 544/1/16

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 199/16

... Anpassungsdämpfungen, die aufgrund der Schutzklausel seit 2005 nicht realisiert wurden, sind seitdem als Ausgleichsbedarf erfasst worden. Der nach einer Rentenanpassung jeweils aktuell bestehende Umfang des Ausgleichsbedarfs und des Ausgleichsbedarfs (Ost) ist jedes Jahr im Rahmen der Rentenanpassung neu zu bestimmen. Er erhöht sich, wenn es bei der Anpassung der Renten zur Anwendung der Schutzklausel kommt bzw. verringert sich bei einem Wert unterhalb von 1,0000 durch eine Verrechnung mit positiven Rentenanpassungen seit dem Jahr 2011. Grundsätzlich erfolgt die Verrechnung, indem die sich nach Anwendung der Rentenanpassungsformel ergebende Erhöhung von aktuellem Rentenwert und aktuellem Rentenwert (Ost) halbiert und der Ausgleichsbedarf sowie der Ausgleichsbedarf (Ost) um den Anteil der unterbliebenen Erhöhung reduziert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)

§ 2
Festsetzung des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte

§ 3
Ausgleichsbedarf und Ausgleichsbedarf (Ost)

§ 4
Anpassungsfaktor in der Unfallversicherung

§ 5
Pflegegeld in der Unfallversicherung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Festsetzung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung

1.1. Bestimmung des aktuellen Rentenwerts

1.2. Bestimmung des aktuellen Rentenwerts Ost

2. Festsetzung der allgemeinen Rentenwerte in der Alterssicherung der Landwirte

2.1. Bestimmung des allgemeinen Rentenwerts

2.2. Bestimmung des allgemeinen Rentenwerts Ost

3. Bestimmung des Ausgleichsbedarfs

4. Anpassung der Renten und sonstigen Geldleistungen der Unfallversicherung

4.1. Anpassung in den alten Ländern

4.2. Anpassung in den neuen Ländern

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2. Alterssicherung der Landwirte

3.3. Gesetzliche Unfallversicherung

3.4. Erstattungen für Ansprüche aus Zusatzversorgungssystemen

3.5. Erstattungen für Ansprüche aus Sonderversorgungssystemen

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen, gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3692: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2016

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 47/16 (Beschluss)

... 3. Mit der länderbezogenen Berichterstattung wird die Transparenz erhöht. Die Steuerverwaltung erhält bei multinational tätigen Unternehmen einen Überblick über die globale Aufteilung der Erträge und Steuern auf die verschiedenen Staaten und kann leichter und schneller einschätzen, ob durch Verrechnungspreispraktiken eine Gewinnverlagerung stattfindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/16 (Beschluss)




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 46/16

... Weitere Schwerpunktbereiche der EU sind der Kapazitätsaufbau in der Steuerpolitik und Steuerverwaltung - entweder durch direkte technische Hilfe oder im Rahmen von Partnerschaftsprogrammen13, die Unterstützung internationaler Initiativen zur Stärkung von Rechtsvorschriften und Regulierung, insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise, sowie die Unterstützung bei der Entwicklung und Einführung fiskalischer Bewertungsinstrumente, wie des Instruments zur diagnostischen Bewertung von Steuerverwaltungen (Tax Administration Diagnostic Assessment Tool, TADAT) oder des Instruments zur Prüfung der öffentlichen Ausgaben und der finanziellen Rechenschaftspflicht (Public Expenditure and Financial Accountability, PEFA).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/16




1. Einleitung

2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln

2.1 Mehr Steuertransparenz

2.2 Fairer Steuerwettbewerb

3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern

3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich

3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen

4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung

4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen

5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern

5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen

5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern

5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten

6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH

7. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung

Anhang 1
STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH

1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen

1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

2. FAIRER STEUERWETTBEWERB

3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD

4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS

Anhang 2
AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 641/16 (Beschluss)

... 10. Die im Richtlinienvorschlag vorgesehene Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung ist abzulehnen. Die Diskussion über die Anerkennung ausländischer Verluste ist auf der zweiten Stufe der Reform (Konsolidierung) zu führen. Zur Harmonisierung der Gewinnermittlungsvorschriften bedarf es eines derartigen Ansatzes nicht.



Drucksache 541/1/16

... "§ 39c Aufrechnung, Verrechnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/16




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 7 RBEG und Artikel 3 Nummer 2 § 27a SGB XII

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG

5. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

7. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

10. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

11. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

13. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

15. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

16. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

17. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

18. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

19. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 548/16

... Artikel 1 Nummer 3 des Entwurfs fügt dem geltenden § 104 InsO daher einen neuen Absatz 4 an, wonach die Vertragsparteien abweichende Bestimmungen treffen können, sofern diese mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung vereinbar sind, von der abgewichen wird (§ 104 Absatz 4 Satz 1 InsO in der Entwurfsfassung - InsO-E). Unzulässig sind damit Vereinbarungen, die dem Zweck des gesetzlichen Beendigungs- und Abrechnungsmechanismus zuwiderlaufen. Dieser besteht darin, den Vertragsgegner von den Unwägbarkeiten zu entlasten, die mit dem Verwalterwahlrecht verbunden wären. Da die Masse ihr Erfüllungsinteresse durch den Abschluss eines Ersatzgeschäfts wahren kann, wird sie durch diesen Schutz des Vertragsgegners nicht mit ungebührlichen Nachteilen belastet. Dieser Normzweck erlaubt es, dass die Parteien die Einzelheiten zur Beendigung der Geschäfte, zur Ermittlung der Nichterfüllungsforderungen und zur Verrechnung vertraglich regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 104
Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting.

Artikel 2
Weitere Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 105a
Überleitungsvorschrift zum Dritten Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Klarstellung der Reichweite der Gestaltungsspielräume für vertragliche Beendigungs- und Abwicklungsmechanismen Artikel 1

2. Weitere Änderungen des § 104 InsO Artikel 2

a Vereinfachung der Binnenstruktur und -systematik des § 104 InsO

b Modernisierung des Beispielkatalogs für Finanzleistungen § 104 Absatz 1 Satz 3 InsO-E

c Klarstellungen zur Zusammenfassung von Einzelgeschäften in Rahmenverträgen § 104 Absatz 3 InsO-E

3. Bezeichnung des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 104

Zu § 104

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 719/16

Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften



Drucksache 344/1/16

... Die in § 13b Absatz 3 ErbStG vorgesehene Vorab-Verrechnung von Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich zu begrüßen; eine ähnliche Regelung war auch bereits in Ziffer 5 lit. b der Stellungnahme des Bundesrates enthalten (dort § 13b Absatz 2 Nummer 4 ErbStG). Das Gesetz sieht allerdings keine Deckelung der vom Verwaltungsvermögen auszunehmenden Vermögensteile auf den bei Übertragung real vorhandenen Bestand an Altersvorsorgeverpflichtungen vor. Die Regelung muss daher nachgebessert werden, um nicht zu einer Steuer-Spardose zu werden, etwa für die zukünftige Ausstattung von Familienmitgliedern, die in dem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt sind, über ihren bereits erwirtschafteten Bestand an Ansprüchen hinaus.]



Drucksache 188/16

... Nach Verrechnung dieser Beträge mit den Sollbeträgen nach § 1 und § 2 ergeben sich die in § 3 festgestellten Abschlusszahlungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2014

§ 2
Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2014

§ 3
Abschlusszahlungen für 2014

1. Überweisungen von zahlungspflichtigen Ländern:

2. Zahlungen an empfangsberechtigte Länder:

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage 1

Anlage 2
Kassenmäßige Abrechnung der Verteilung der Umsatzsteuer und des Finanzausgleichs unter den Ländern für din Zeit vom 01.01.2014 - 31.12.2014 (in Euro)


 
 
 


Drucksache 511/16

... (5) Die nach Absatz 3 vom Bund zu erstattenden Beträge und die nach Absatz 4 an den Bund abzuführenden Beträge werden mit den Beträgen verrechnet, die nach den vorläufigen Abrechnungen der Entschädigungsaufwendungen bereits erstattet oder abgeführt worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2015

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1


 
 
 


Drucksache 792/2/16

... Schließlich wirft das Fahrverbot insbesondere für verkehrsfremde Straftaten die Frage eines angemessenen Verrechnungsmaßstabes gegenüber den Sanktionen für führerscheinlose Angeklagte auf. Im Unterschied zur Freiheits- und Geldstrafe fehlt es hier an einer "Währungseinheit" mit allgemeiner Gültigkeit (vgl. Schäpe a. a. O., S. 95).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/2/16




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 20/16 (Beschluss)

... Unterjährige Mitteilungs- und Verrechnungspflichten würden Pflegeschulen, Träger der Ausbildung und den Fonds mit zahlreichen Korrekturen und Änderungen belasten. Der Aufwand ist immens, das Verfahren intransparent und fehleranfällig, eine Berücksichtigung bei der Spitzabrechnung nach Ablauf des Finanzierungszeitraums genügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Zur Berufsbezeichnung :

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1a - neu - und § 57 Absatz 1 Nummer 2 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 PflBG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 PflBG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - PflBG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 5 - neu - PflBG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 1a - neu - PflBG

8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 PflBG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 PflBG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 PflBG

11. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 5 - neu - PflBG

12. Zu Artikel 1 §§ 8, 10 und 57 PflBG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 2 PflBG

14. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 PflBG

15. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 PflBG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d PflBG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 PflBG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 2a - neu - PflBG

20. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1a - neu - PflBG

Zu Artikel 1

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 4 Satz 3 - neu -, § 34 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 und Absatz 5 Satz 3 - neu - PflBG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 Satz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - PflBG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 Satz 3 PflBG

26. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG

27. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 4 - neu - PflBG

29. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und 1b - neu - und § 56 Absatz 3 Nummer 3 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 - neu - PflBG

31. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 und § 34 Absatz 1 Satz 1 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 2 PflBG

33. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 4 Satz 3a - neu - PflBG

34. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 8 Satz 1a - neu - PflBG

35. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - PflBG

36. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 PflBG

37. Zu Artikel 1 §§ 37 bis 39 PflBG

38. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1, 2, 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 4 Satz 1, Absatz 6 Satz 1, § 39 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 Satz 1, 2, § 62 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 PflBG

39. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 PflBG

40. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Satz 2a - neu - PflBG

41. Zu Artikel 1 § 39 PflBG

43. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 1 PflBG

44. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 PflBG

45. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 PflBG

46. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 PflBG

47. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 PflBG

48. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - PflBG

49. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 2 PflBG

50. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PflBG

51. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 PflBG

52. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 2 - neu - PflBG

53. Zu Artikel 1 § 56 PflBG

54. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Absatz 2 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 § 59 Überschrift und Absatz 2 PflBG

56. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 Nummer 1 bis 4 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

57. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 5 - neu - PflBG

58. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - PflBG , Artikel 15 Absatz 2, 3, 4 und 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

59. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 PflBG

60. Zu Artikel 1 § 62 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 5 - neu - PflBG

61. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 1 PflBG

62. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 2 PflBG

63. Zu Artikel 1 § 62 PflBG

65. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - und Nummer 4 - neu - § 131b Satz 1 und § 176 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

66. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 82a Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 - neu -SGB XI

67. Zu Artikel 6a - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 4 KHEntgG und Artikel 6b - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 3 BPflV

'Artikel 6a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

68. Zu Artikel 15 Absatz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

69. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 310/16

... (6) Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, den unterschiedlichen Umfang ihrer Kosten nach Absatz 1, den §§ 17a und 17b und ab dem 1. Januar 2019 des § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 sowie des Flächenentwicklungsplans gemäß § 5 des Windenergieauf-See-Gesetzes über eine finanzielle Verrechnung untereinander auszugleichen; § 28 Absatz 2 und 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Grundsätze des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Ausbaupfad

§ 5
Ausbau im In- und Ausland

§ 6
Erfassung des Ausbaus

§ 7
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 3
Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung

Abschnitt 1
Arten des Zahlungsanspruchs

§ 19
Zahlungsanspruch

§ 20
Marktprämie

§ 21
Einspeisevergütung

§ 21a
Sonstige Direktvermarktung

§ 21b
Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21c
Verfahren für den Wechsel

Abschnitt 2
Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung

§ 22
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 22a
Prototypen

§ 23
Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung

§ 23a
Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

§ 23b
Anteilige Zahlung

§ 24
Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 25
Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

§ 26
Abschläge und Fälligkeit

§ 27
Aufrechnung

§ 27a
Zahlungsanspruch und Eigenversorgung

Abschnitt 3
Ausschreibungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

§ 28
Ausschreibungsvolumen

§ 29
Bekanntmachung

§ 30
Anforderungen an Gebote

§ 30a
Ausschreibungsverfahren

§ 31
Sicherheiten

§ 32
Zuschlagsverfahren

§ 33
Ausschluss von Geboten

§ 34
Ausschluss von Bietern

§ 35
Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert

§ 35a
Entwertung von Zuschlägen

Unterabschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

§ 36
Gebote für Windenergieenergieanlagen an Land

§ 36a
Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land

§ 36b
Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

§ 36c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für das Netzausbaugebiet

§ 36d
Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land

§ 36e
Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land

§ 36f
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land

§ 36g
Besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften

§ 36h
Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

§ 36i
Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land

Unterabschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 37
Gebote für Solaranlagen

§ 37a
Sicherheiten für Solaranlagen

§ 37b
Höchstwert für Solaranlagen

§ 37c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder

§ 37d
Rückgabe und Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen

§ 38
Zahlungsberechtigung für Solaranlagen

§ 38a
Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen

§ 38b
Anzulegender Wert für Solaranlagen

Unterabschnitt 4
Ausschreibungen für Biomasseanlagen

§ 39
Gebote für Biomasseanlagen

§ 39a
Sicherheiten für Biomasseanlagen

§ 39b
Höchstwert für Biomasseanlagen

§ 39c
Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen

§ 39d
Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen

§ 39e
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen

§ 39f
Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen

§ 39g
Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen

§ 39h
Besondere Zahlungsvoraussetzungen für Biomasseanlagen

Abschnitt 4
Gesetzliche Bestimmung der Zahlung

Unterabschnitt 1
Anzulegende Werte

§ 40
Wasserkraft

§ 41
Deponie-, Klär- und Grubengas

§ 42
Biomasse

§ 43
Vergärung von Bioabfällen

§ 44
Vergärung von Gülle

§ 44a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse

§ 44b
Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen

§ 44c
Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse

§ 45
Geothermie

§ 46
Windenergie an Land bis 2018

§ 46a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergieanlagen an Land bis 2018

§ 46b
Windenergie an Land ab 2019

§ 47
Windenergie auf See

§ 48
Solare Strahlungsenergie

§ 49
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Unterabschnitt 2
Zahlungen für Flexibilität

§ 50
Zahlungsanspruch für Flexibilität

§ 50a
Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen

§ 50b
Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen

Abschnitt 5
Rechtsfolgen und Strafen

§ 51
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen

§ 52
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen

§ 53
Verringerung der Einspeisevergütung

§ 53a
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land

§ 53b
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen

§ 54
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 55
Pönalen

§ 55a
Erstattung von Sicherheiten

§ 60a
EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 61a
Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage

§ 69
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht

§ 69a
Mitteilungspflicht der Behörden der Zollverwaltung

§ 79
Herkunftsnachweise

§ 79a
Regionalnachweise

§ 80a
Kumulierungsverbot

§ 83a
Rechtsschutz bei Ausschreibungen

§ 85a
Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen

§ 85b
Auskunftsrecht und Datenübermittlung

§ 88
Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse

§ 88a
Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen

§ 88b
Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten

§ 92
Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 97
Erfahrungsbericht

§ 98
Monitoringbericht

§ 100
Allgemeine Übergangsvorschriften

Artikel 2
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergieauf-See-Gesetz - WindSeeG)

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan

§ 4
Zweck des Flächenentwicklungsplans

§ 5
Gegenstand des Flächenentwicklungsplans

§ 6
Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans

§ 7
Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan Für Festlegungen ab dem Jahr 2025 werden

§ 8
Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Abschnitt 2
Voruntersuchung von Flächen

§ 9
Ziel der Voruntersuchung von Flächen

§ 10
Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen

§ 11
Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen

§ 12
Verfahren zur Voruntersuchung von Flächen

§ 13
Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen

Teil 3
Ausschreibungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 14
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 15
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

Abschnitt 2
Ausschreibungen für voruntersuchte Flächen

§ 16
Gegenstand der Ausschreibungen

§ 17
Ausschreibungsvolumen

§ 18
Veränderung des Ausschreibungsvolumens

§ 19
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 20
Anforderungen an Gebote

§ 21
Sicherheit

§ 22
Höchstwert

§ 23
Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert

§ 24
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 25
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 26
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 27
Ausschreibungsvolumen

§ 28
Planung der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 29
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 30
Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 31
Anforderungen an Gebote

§ 32
Sicherheit

§ 33
Höchstwert

§ 34
Zuschlagsverfahren

§ 35
Flächenbezug des Zuschlags

§ 36
Zuschlagswert und anzulegender Wert

§ 37
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 38
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 4
Eintrittsrecht für bestehende Projekte

§ 39
Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts

§ 40
Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts

§ 41
Datenüberlassung und Verzichtserklärung

§ 42
Ausübung des Eintrittsrechts

§ 43
Rechtsfolgen des Eintritts

Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung des Stroms

§ 44
Geltungsbereich von Teil 4

Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen

§ 45
Planfeststellung

§ 46
Verhältnis der Planfeststellung zu den Ausschreibungen

§ 47
Planfeststellungsverfahren

§ 48
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 49
Vorläufige Anordnung

§ 50
Einvernehmensregelung

§ 51
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 52
Veränderungssperre

§ 53
Sicherheitszonen

§ 54
Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen

Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 55
Pflichten der verantwortlichen Personen

§ 56
Verantwortliche Personen

§ 57
Überwachung der Einrichtungen

§ 58
Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung

Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

§ 59
Realisierungsfristen

§ 60
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 61
Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 62
Rückgabe von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 63
Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 64
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 65
Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen

§ 66
Nachnutzung; Verpflichtungserklärung

§ 67
Nutzung von Unterlagen

Teil 5
Besondere Bestimmungen für Prototypen

§ 68
Feststellung eines Prototypen

§ 69
Zahlungsanspruch für Strom aus Prototypen

§ 70
Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung

Teil 6
Sonstige Bestimmungen

§ 71
Verordnungsermächtigung

§ 72
Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 73
Bekanntmachungen und Unterrichtungen

§ 74
Verwaltungsvollstreckung

§ 75
Bußgeldvorschriften

§ 76
Gebühren und Auslagen

§ 77
Übergangsbestimmung für Veränderungssperren

§ 78
Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur

§ 79
Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 6
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 17d
Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 9
Änderung der Biomasseverordnung

Artikel 10
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Systemdienstleistungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Artikel 13
Änderung der Herkunftsnachweisverordnung

§ 1a
Regionalnachweisregister

§ 2a
Mindestinhalt von Regionalnachweisen

§ 3
Grundsätze für Herkunftsnachweise

§ 4
Grundsätze für Regionalnachweise

§ 5
Übertragung der Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gebührenverordnung zur Herkunftsnachweisverordnung

Artikel 16
Änderung der Anlagenregisterverordnung

Artikel 17
Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung

Anlage
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis

Artikel 18
Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung

Artikel 19
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 20
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 21
Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Artikel 22
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 201/16

... - Anpassung der An- bzw. Verrechnung der Sondervorauszahlung an die bisherige Verwaltungspraxis (§ 48 Absatz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 201/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zinsinformationsverordnung

§ 17
Anwendungsbestimmungen

Artikel 3
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4 Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung

§ 9
Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Weitere Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 7
Änderung der Steueridentifikationsnummerverordnung

§ 1
Aufbau der Identifikationsnummer

Artikel 8
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

Artikel 9
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

§ 3
Auslagen.

Artikel 10
Änderung der AltersvorsorgeProduktinformationsblattverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3633: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 457/15

... (5) Die nach Absatz 3 vom Bund zu erstattenden Beträge und die nach Absatz 4 an den Bund abzuführenden Beträge werden mit den Beträgen verrechnet, die nach den vorläufigen Abrechnungen der Entschädigungsaufwendungen bereits erstattet oder abgeführt worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 457/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebenundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2014

§ 2
Inkrafttreten

2 Begründung:

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1

Verteilung der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 57. Verordnung zu § 172 Bundesentschädigungsgesetz BEG Abrechnung für das Rechnungsjahr 2014 - Beträge in Euro -


 
 
 


Drucksache 296/15 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass alle Vorschläge eine sorgfältige Analyse und Folgenabschätzung erfordern, um die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte zu beziffern. Unter diesem Aspekt sind beispielsweise Vorschläge der Kommission zur allgemeinen grenzüberschreitenden Verlustverrechnung in der EU abzulehnen.



Drucksache 353/15 (Beschluss)

... (4) Eine Saldierung mit Schulden nach Absatz 3 findet für solche Gegenstände des Verwaltungsvermögens nicht statt, die aus einer Einlage innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9) stammen oder durch eingelegte Mittel finanziert worden sind (junges Verwaltungsvermögen); bei Finanzmitteln nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 ergibt sich die Zurechnung zum jungen Verwaltungsvermögen aus dem positiven Saldo der eingelegten und der entnommenen Finanzmittel (junge Finanzmittel). Eine Verrechnung von Verwaltungsvermögen mit Schulden ist ferner ausgeschlossen, soweit die Summe der Schulden den durchschnittlichen Schuldenstand der letzten drei Bilanzstichtage vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9) übersteigt; dies gilt nicht, soweit die Erhöhung des Schuldenstands durch die Betriebstätigkeit veranlasst ist. Als Nettowert des Verwaltungsvermögens ist mindestens der gemeine Wert des jungen Verwaltungsvermögens einschließlich der jungen Finanzmittel nach Satz 1 anzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 und 6 ErbStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 ErbStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 9a - neu - §§ 13a Absatz 9 Satz 9 - neu und 30 Absatz 5 - neu - ErbStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 und 4 § 13a Absatz 10 Satz 2 - neu -, § 13b ErbStG

§ 13b
Begünstigtes Vermögen

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 13b

Zu § 13b

Zu § 13b

Zu § 13b

Zu § 13b

Zu § 13b

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 13b ErbStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13c Absatz 1, 2, 3 und 4 ErbStG

Begründung

2 Allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Im Einzelnen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 28a Absatz 7, 8 und 9 ErbStG

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 207/1/15

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob der passive Verrechnungssaldo bei der Ermittlung der Verbindlichkeiten nach § 1 Absatz 3 RStruktFV vollständig unberücksichtigt bleiben kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/15




1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV

3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV

4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV

Zur Verordnung allgemein


 
 
 


Drucksache 296/1/15

... 4. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass alle Vorschläge eine sorgfältige Analyse und Folgenabschätzung erfordern, um die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte zu beziffern. Unter diesem Aspekt sind beispielsweise Vorschläge der Kommission zur allgemeinen grenzüberschreitenden Verlustverrechnung in der EU abzulehnen.



Drucksache 518/15

... Beträge, mit denen sich die Länder am Volumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten nach § 6 Absatz 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes beteiligen, dürfen nicht auf die vom Land zu tragenden Kosten nach Satz 1 Nummer 2 und auf die in den Jahren 2016 bis 2018 bereitzustellenden Haushaltsmittel nach Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a angerechnet werden. Mittel aus dem Strukturfonds zur Förderung der Schließung eines Krankenhauses dürfen nicht gewährt werden, wenn der Krankenhausträger gegenüber dem antragstellenden Land auf Grund der Schließung zur Rückzahlung von Mitteln für die Investitionsförderung verpflichtet ist; für Mittel der Investitionsförderung, auf deren Rückzahlung das antragstellende Land verzichtet hat, gilt Satz 2 entsprechend. Das Bundesversicherungsamt prüft die Anträge und weist die Mittel zu, bis der in Absatz 1 Satz 1 genannte Betrag abzüglich der Aufwendungen nach Satz 6 und nach § 14 Satz 3 ausgeschöpft ist. Nicht zweckentsprechend verwendete oder überzahlte Mittel sind unverzüglich an das Bundesversicherungsamt zurückzuzahlen, wenn eine Verrechnung mit Ansprüchen auf Auszahlung von Fördermitteln nicht möglich ist. Die für die Verwaltung der Mittel und die Durchführung der Förderung notwendigen Aufwendungen des Bundesversicherungsamts werden aus dem in Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Betrag gedeckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 12
Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen

§ 13
Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben

§ 14
Auswertung der Wirkungen der Förderung

§ 15
Beteiligung an Schließungskosten

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 39c
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

§ 110a
Qualitätsverträge

§ 132h
Versorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen

§ 135a
Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung.

§ 135b
Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

§ 135c
Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft

§ 136
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung

§ 136a
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen

§ 136b
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus

§ 136c
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung

§ 136d
Evaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 137
Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

§ 137b
Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut nach § 137a

§ 275a
Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst

Artikel 6a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Artikel 8
Änderung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 207/15

... es in der für das Bezugsjahr nach Absatz 3 geltenden Fassung. Für die Ermittlung der Verbindlichkeiten nach Absatz 3 bleibt ein passiver Verrechnungssaldo zur Hälfte unberücksichtigt. Für die Ermittlung der gedeckten Einlagen nach Absatz 3 gilt § 3 Absatz 1 und 2 entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Jahresbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen

§ 2
Jahresbeiträge kleiner Institute

§ 3
Jährliche Grundbeiträge nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63

§ 4
Risikofelder und Risikoindikatoren nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63

§ 5
Von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren

§ 6
Mitteilungspflichten

§ 7
Sonderbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten Keine. 6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3229: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Inhalt des Regelungsvorhabens

b Erfüllungsaufwand

i. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

ii. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

iii. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 111/2/15

... 1. Der Bundesrat begrüßt den Richtlinienvorschlag und die damit verbundene Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs auf Vorbescheide zu grenzüberschreitenden Transaktionen und Vorabverständigungsverfahren bei Verrechnungspreisen. Der Vorschlag schafft eine größere Transparenz über die Steuerpraktiken der Mitgliedstaaten der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/2/15




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 207/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob der passive Verrechnungssaldo bei der Ermittlung der Verbindlichkeiten nach § 1 Absatz 3 RStruktFV vollständig unberücksichtigt bleiben kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/15 (Beschluss)




1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV

2. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 und § 6 Absatz 1 Satz 4 RStruktFV

3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV

4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV

5. Zur Verordnung allgemein


 
 
 


Drucksache 594/15

... sgesetzes in der jeweils geltenden Fassung Strom aus KWK-Anlagen eingespeist wird, haben Anspruch auf einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt gegenüber demjenigen Netzbetreiber, an dessen Netz ihre Kundenanlage angeschlossen ist. Wird dabei Strom an Letztverbraucher durch Dritte geliefert, findet eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler durch den Netzbetreiber statt; für die Unterzähler gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Eine Verrechnung von Leistungswerten, die durch standardisierte Lastprofile nach § 12 Absatz 1 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 594/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anschluss- und Abnahmepflicht

§ 4
Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen

§ 5
Zuständigkeit

Abschnitt 2
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom

§ 6
Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 7
Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 8
Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 9
Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt

§ 10
Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 11
Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung

§ 12
Vorbescheid für neue KWK-Anlagen

§ 13
Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung

Abschnitt 3
Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten a n das Statistische Bundesamt

§ 14
Messung von KWK-Strom und Nutzwärme

§ 15
Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Stelle zur Überprüfung

§ 17
Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt

Abschnitt 4
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze

§ 18
Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 19
Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 20
Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid

§ 21
Zuschlagzahlungen für Kältenetze

Abschnitt 5
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher

§ 22
Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern

§ 23
Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern

§ 24
Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid

§ 25
Kältespeicher

Abschnitt 6
Regelungen zur Umlage der Kosten

§ 26
Umlage der Kosten

§ 27
Bestimmung der Höhe des KWK-Aufschlags auf die Netzentgelte

§ 28
Belastungsausgleich

§ 29
Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 30
Vorschriften für Prüfungen

§ 31
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung

§ 32
Gebühren und Auslagen

§ 33
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 8
Evaluierungen und Übergangsbestimmungen

§ 34
Evaluierungen

§ 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 191/1/14

... Die bisherige Gesetzesbegründung des § 41 Absatz 5 EEG 2012 hat sich in Kombination mit der Auslegung und faktischen Selbstbindung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in ihrer Umsetzungspraxis vielfach nicht als zielführend erwiesen. Insbesondere führt der Ansatz einer weitreichenden Präzisierung durch den Gesetzgeber im Ergebnis dazu, dass die Antragsbearbeitung den mannigfaltigen tatsächlichen Verhältnissen innerhalb der gesamtdeutschen Wirtschaftsstruktur derzeit nur unzureichend gerecht wird. Auch die gegenüber der bisherigen Regelung neu formulierten Erfordernisse weit überwiegender externer Umsätze des Teilbetriebes und dort in toto vorhandener wesentlicher Unternehmensfunktionen würden der unternehmerischen Praxis beispielsweise im Zusammenhang mit Konzernverbünden entgegenstehen. Zudem wird die Forderung einer jederzeit möglichen rechtlichen Verselbständigung eines Teilbetriebes praxisfern erhoben. Daher sollte bei der Prüfung der Voraussetzungen für das Vorliegen eines selbständigen Unternehmensteils auf eine Einzelfallprüfung abgestellt werden und der Bereich der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung angemessene Berücksichtigung finden. Ein insoweit erforderlicher Drittvergleich wird über das vorgesehene Wirtschaftsprüfer-Testat (§ 61 Absatz 5 Satz 3 und 4) abgedeckt.



Drucksache 432/14

... Im Hinblick auf die Wirkungsweise eines Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzugs ist auch zu berücksichtigen, dass sich die steuerlichen Vorteile in der Regel erst im Rahmen eines Verlustvortrags nach der Ausbildung ergeben würden. Studierende, die ihr Studium durch Ferienjobs oder andere Nebentätigkeiten selbst finanzieren müssen, würden noch nicht einmal von einem Verlustvortrag profitieren, weil die Ausbildungskosten jährlich mit den Einnahmen aus den Nebentätigkeiten verrechnet werden, ohne dass sich ein besonderer steuerlicher Vorteil ergibt (die Einnahmen liegen in der Regel ohnehin unter dem Grundfreibetrag). Ein Verlustvortrag, der in den ersten Berufsjahren genutzt werden könnte, ergäbe sich hier nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 552/14 (Beschluss)

... - Schließlich ist auch der Vorschlag, ein Verbot der Unterkompensation einzuführen, abzulehnen. Die Einführung eines Unterkompensationsverbots könnte die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs über den steuerlichen Querverbund in Frage stellen und so Kommunen existenziellen Mehrbelastungen aussetzen. Die Mitaufnahme eines Unterkompensationsverbots in der Verordnung hätte für die Kommunen gravierende Auswirkungen, weil damit Ausgleichsleistungen der Kommunen nicht unter den Nettokosten von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr liegen dürften. Folglich würde einem betrauten Unternehmen ein voller Ausgleichsanspruch gegenüber der Kommune zukommen, mit der Folge, dass im Unternehmen für die jeweils betrauten Dienstleistungen keine Verluste mehr entstehen und der steuerliche Querverbund weitgehend ins Leere liefe. Ein eventueller Verzicht des Unternehmens auf diesen Ausgleichsanspruch würde steuerrechtlich eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Der steuerliche Querverbund, der innerhalb eines Unternehmens eine Verrechnung von defizitären Leistungen mit Gewinnen ermöglicht, ist für die Kommunen und kommunalen Unternehmen eine elementare Grundlage, damit bestimmte defizitäre Leistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin erbracht bzw. zu einem vertretbaren Entgelt angeboten werden können.



Drucksache 402/14

... § 17f Absatz 4 erfolgt die finanzielle Verrechnung anhand der zu erwartenden Kosten für das folgende Kalenderjahr und der Saldos der Einnahmen und Ausgaben des vorangegangenen Kalenderjahres. Die Übertragungsnetzbetreiber haben nach § 17f Absatz 7 EnWG die für den Belastungsausgleich erforderlichen Aufschläge auf die Netzentgelte sowie die für die Berechnung maßgeblichen Daten spätestens zum 15. Oktober für das Folgejahr in Internet zu veröffentlichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen

Artikel 2
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigung

III. Alternativen

IV. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Folgen

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher

a Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher

b Kosten für die Unternehmen

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Im Einzelnen

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2958: Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich und regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 541/14

... In der Praxis kommt es insbesondere bei größeren Betrieben zu regelmäßigen Abweichungen zwischen den Angaben der Arbeitgeber in den Erstattungsanträgen und den letztendlichen Berechnungen der Erstattung durch die Krankenkassen. Ohne eine detaillierte inhaltliche Rückmeldung dieser Abweichungen können die Arbeitgeber diese nicht dem einzelnen Beschäftigten zuordnen, sodass die letztendlichen Verrechnungen und die Erstattungsanträge immer abweichende Beträge enthalten. Dies führt bei den Unternehmen zu erheblichem Aufwand im Einzelfall, um die tatsächlichen Erstattungsgrundlagen festzustellen. Durch eine Rückmeldung der Krankenkassen zu den festgestellten Abweichungen wird dieser Aufwand zukünftig vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung

§ 95
Gemeinsame Grundsätze Technik

Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger

§ 96
Kommunikationsserver

§ 97
Annahmestellen

§ 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 196a
Elektronische Bescheinigungen

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 102b
Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung

§ 6
Stellenbörse

Artikel 10
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 11
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 22a
Testverfahren

Artikel 13
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 14
Folgeänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS

2. Weitere Regelungsinhalte

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge

11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren

11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung


 
 
 


Drucksache 239/14 (Beschluss)

... Die Offenlegung von Existenz, Art und Umfang einer Zuwendung birgt die Gefahr, dass Berater Produkte empfehlen, bei denen hohe Provisionen einkalkuliert sind, weil die Verrechnung der Provision mit dem Beratungshonorar dieses Honorar dann günstiger erscheinen lässt. Damit nicht allein die Existenz bzw. die Höhe einer Zuwendung das Produkt für den Verbraucher besonders reizvoll erscheinen lässt, sollte der Honoraranlagenberater verpflichtet sein, zumindest darauf hinzuweisen, dass die betroffene Finanzanlage nicht schon deshalb ein "gutes" Produkt ist, weil dem Verbraucher eine Zuwendung zufließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 239/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 17a Absatz 1 Satz 3 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe e - neu - § 22 Absatz 2 Nummer 7 - neu -


 
 
 


Drucksache 239/1/14

... Die Offenlegung von Existenz, Art und Umfang einer Zuwendung birgt die Gefahr, dass Berater Produkte empfehlen, bei denen hohe Provisionen einkalkuliert sind, weil die Verrechnung der Provision mit dem Beratungshonorar dieses Honorar dann günstiger erscheinen lässt. Damit nicht allein die Existenz bzw. die Höhe einer Zuwendung das Produkt für den Verbraucher besonders reizvoll erscheinen lässt, sollte der Honoraranlagenberater verpflichtet sein, zumindest darauf hinzuweisen, dass die betroffene Finanzanlage nicht schon deshalb ein "gutes" Produkt ist, weil dem Verbraucher eine Zuwendung zufließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 239/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 17a Absatz 1 Satz 3 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe e - neu - § 22 Absatz 2 Nummer 7 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 4


 
 
 


Drucksache 552/14

... - Schließlich ist auch der Vorschlag, ein Verbot der Unterkompensation einzuführen, abzulehnen. Die Einführung eines Unterkompensationsverbots könnte die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs über den steuerlichen Querverbund in Frage stellen und so Kommunen existenziellen Mehrbelastungen aussetzen. Die Mitaufnahme eines Unterkompensationsverbots in der Verordnung hätte für die Kommunen gravierende Auswirkungen, weil damit Ausgleichsleistungen der Kommunen nicht unter den Nettokosten von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr liegen dürften. Folglich würde einem betrauten Unternehmen ein voller Ausgleichsanspruch gegenüber der Kommune zukommen, mit der Folge, dass im Unternehmen für die jeweils betrauten Dienstleistungen keine Verluste mehr entstehen und der steuerliche Querverbund weitgehend ins Leere liefe. Ein eventueller Verzicht des Unternehmens auf diesen Ausgleichsanspruch würde steuerrechtlich eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Der steuerliche Querverbund, der innerhalb eines Unternehmens eine Verrechnung von defizitären Leistungen mit Gewinnen ermöglicht, ist für die Kommunen und kommunalen Unternehmen eine elementare Grundlage, damit bestimmte defizitäre Leistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin erbracht bzw. zu einem vertretbaren Entgelt angeboten werden können.



Drucksache 191/14 (Beschluss)

... Die bisherige Gesetzesbegründung des § 41 Absatz 5 EEG 2012 hat sich in Kombination mit der Auslegung und faktischen Selbstbindung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in ihrer Umsetzungspraxis vielfach nicht als zielführend erwiesen. Insbesondere führt der Ansatz einer weitreichenden Präzisierung durch den Gesetzgeber im Ergebnis dazu, dass die Antragsbearbeitung den mannigfaltigen tatsächlichen Verhältnissen innerhalb der gesamtdeutschen Wirtschaftsstruktur derzeit nur unzureichend gerecht wird. Auch die gegenüber der bisherigen Regelung neu formulierten Erfordernisse weit überwiegender externer Umsätze des Teilbetriebes und dort in toto vorhandener wesentlicher Unternehmensfunktionen würden der unternehmerischen Praxis beispielsweise im Zusammenhang mit Konzernverbünden entgegenstehen. Zudem wird die Forderung einer jederzeit möglichen rechtlichen Verselbständigung eines Teilbetriebes praxisfern erhoben. Daher sollte bei der Prüfung der Voraussetzungen für das Vorliegen eines selbständigen Unternehmensteils auf eine Einzelfallprüfung abgestellt werden und der Bereich der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung angemessene Berücksichtigung finden. Ein insoweit erforderlicher Drittvergleich wird über das vorgesehene Wirtschaftsprüfer-Testat (§ 61 Absatz 5 Satz 3 und 4) abgedeckt.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.