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"Verpackungsdefinition"
Drucksache 163/14
... /EG geführte Beispielliste um zusätzliche Beispiele ergänzt. Diese Beispiele stellen keine eigenständige Neuregelung dar, sondern lediglich verbindliche Auslegungen der geltenden Verpackungsdefinition durch die Europäische Kommission. Die Ergänzung der Beispiele ist in innerstaatliches Recht umzusetzen. Mit der Übernahme der Beispiele in die Verpackungsverordnung ist keine Änderung der materiellen Rechtslage in Deutschland verbunden, da sie sich bereits unmittelbar aus der geltenden Verpackungsdefinition ergeben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
VII. Befristung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2579: Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 591/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vierte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
... Weiter ergibt sich die Notwendigkeit der Streichung aus dem neuen Anhang 5. Dort werden Verpackungen, die "integraler Teil eines Produkts zur Umschließung, Umhüllung oder Konservierung eines Produkts während seiner gesamten Lebensdauer" sind, von der Verpackungsdefinition ausgenommen. Dies sind, neben den im neuen Anhang V, Beispiel 1a aufgeführten Gegenständen, die nicht als Verpackung gelten, gerade die langlebigen Verpackungen für Spiele, CDs, DVDs, Bohrersets und ähnliches, auf Grund derer der Absatz 6 seinerzeit in die Verordnung aufgenommen wurde. Dies wird im Beispiel 1a durch die "Klarsichtfolie um CD-Hüllen" als Gegenstand, der als Verpackung gilt, belegt, welches deutlich macht, dass die eigentliche, langlebige CD-Hülle gerade nicht als Verpackung i.S.d.V. einzustufen ist.
Drucksache 591/05 (Beschluss)
... Weiter ergibt sich die Notwendigkeit der Streichung aus dem neuen Anhang 5. Dort werden Verpackungen, die "integraler Teil eines Produkts zur Umschließung, Umhüllung oder Konservierung eines Produkts während seiner gesamten Lebensdauer" sind, von der Verpackungsdefinition ausgenommen. Dies sind, neben den im neuen Anhang V, Beispiel 1a aufgeführten Gegenständen, die nicht als Verpackung gelten, gerade die langlebigen Verpackungen für Spiele, CDs, DVDs, Bohrersets und ähnliches, auf Grund derer der Absatz 6 seinerzeit in die Verordnung aufgenommen wurde. Dies wird im Beispiel 1a durch die "Klarsichtfolie um CD-Hüllen" als Gegenstand, der als Verpackung gilt, belegt, welches deutlich macht, dass die eigentliche, langlebige CD-Hülle gerade nicht als Verpackung i.S.d.V. einzustufen ist.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 6
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b - neu - § 7 Abs. 2
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b1 - neu - Anhang I Nr. 2 Abs. 1 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu -
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b2 - neu - Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 4 und 5, 6 - neu - und 7 - neu -
5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Anhang V Nr. 2
B Entschließung
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