101 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Verpachtungen"
Drucksache 936/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung der EG -Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung - MilchQuotV )
... (1) Wird ein Betrieb, der als selbständige Produktionseinheit zur Milcherzeugung in Höhe von mindestens 70 vom Hundert seiner Quote bewirtschaftet wird, auf eine natürliche oder juristische Person dauerhaft übertragen oder einer solchen Person durch Verpachtung oder in anderer Weise zeitweilig überlassen, kann eine Quote, die dem Betriebsinhaber zur Verfügung steht ganz oder teilweise mit übertragen werden. Die Übertragung der Quote muss als Bestandteil einer schriftlichen Betriebsübertragung oder -überlassung vereinbart werden. Fällt eine vor der Betriebsübertragung oder -überlassung zeitweilig übertragene Quote nach der Betriebsübertragung oder -überlassung auf den Übertragenden zurück, kann die Übertragung dieser Quote auf die in Satz 1 genannte Person im Rahmen der in Satz 2 genannten Vereinbarung mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des Rückfalls mit vereinbart werden.
Drucksache 935/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung - MilchAbgV )
... (1) Wird ein Betrieb, der als selbständige Produktionseinheit zur Milcherzeugung in Höhe von mindestens siebzig Prozent seiner Referenzmenge bewirtschaftet wird, auf eine natürliche oder juristische Person dauerhaft übertragen oder einer solchen Person durch Verpachtung oder in anderer Weise zeitweilig überlassen, kann eine Referenzmenge, die dem Betriebsinhaber zur Verfügung steht, ganz oder teilweise mit übertragen werden. Die Übertragung der Referenzmenge muss als Bestandteil einer schriftlichen Betriebsübertragung oder -überlassung vereinbart werden. Fällt eine vor der Betriebsübertragung oder -überlassung zeitweilig übertragene Referenzmenge nach der Betriebsübertragung oder -überlassung auf den Übertragenden zurück, kann die Übertragung dieser Referenzmenge auf die in Satz 1 genannte Person im Rahmen der in Satz 2 genannten Vereinbarung mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des Rückfalls mit vereinbart werden.
Drucksache 919/05
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung
... Satz 1 belässt im Falle von zeitweilig übertragenen Referenzmengen die Erhöhung bei dem zeitweilig Übernehmenden. Damit wird die Erhöhung demjenigen zugesprochen, der die für die Erhöhung maßgebliche Referenzmenge zuletzt zur Milcherzeugung genutzt hat. Zugleich handelt es sich bei den zeitweiligen Übertragungen zu einem Großteil um Verpachtungen, bei denen der Verpächter im Regelfall zum Zeitpunkt des Pachtendes kein Milcherzeuger wird oder bereits ist.
Drucksache 769/04
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes
... Seit Jahren entstehen durch Veräußerungen und Verpachtungen landwirtschaftlicher Grundstücke an Schweizer Landwirte Verwerfungen mit erheblichen Nachteilen für die Agrarstruktur im deutschschweizerischen Grenzgebiet. Im Durchschnitt der Jahre 1993-2002 gingen deutschen Landwirten, die diese Flächen gepachtet hatten oder auf sie zur Aufstockung zur Sicherung der Existenz ihrer Betriebe dringend angewiesen wären, jährlich rd. 78 ha verloren. Dies entspricht der Durchschnittsgröße von 2 landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben in der Region. Im Jahre 2003 schnellte die an Schweizer Landwirte veräußerte und verpachtete Fläche auf insgesamt 310 ha hoch. Im 1. Halbjahr 2004 setzte sich der Trend mit 138 ha fort.
Suchbeispiele:
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Chemikalien ,
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